Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?

Berliner Erklärung 2025: Die CDU, die Innere Sicherheit – und der Wähler, der stört

Titelblatt der 'Berliner Erklärung' des CDU-Bundesvorstands vom 20.10.2025

Die CDU will im Wahljahr 2026 besser abschneiden als die AfD. Dafür braucht sie Wähler, die ihr Programm überzeugend finden und das Gefühl haben, dass ihre Sorgen ernst genommen werden. Doch wer sich die „Berliner Erklärung“ des CDU-Bundesvorstands vom 20. Oktober 2025 vornimmt, kann nur staunen: Über sieben Seiten lang reiht sich ein sicherheitspolitischer Kampfbegriff an den nächsten – ohne auch nur den Versuch, eine Verbindung zur Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger herzustellen.

Missverständnis Innere Sicherheit

Teil 1: Im Koalitionsvertrag sucht der normale Bürger konkrete Vorhaben, wie die VorWahl-Versprechungen umgesetzt werden in mehr Schutz vor Messerangriffen, Amokfahrten oder auch „nur“ Eigentumsdelikten. Die praktische Ausführung zeigt ein erschütterndes Ausmaß an Ignoranz zwischen dem, was Bürger fordern und dem, was die neue Bundesregierung tatsächlich vorhat.

Vergiftetes, polittaktisch motiviertes „Angebot“ der CDU/CSU in 27 Punkten

Mit einem 27-Punkte-Papier legt die CDU/CSU Forderungen aus ihren bisher erfolglos gebliebenen Gesetzesvorlagen zur Inneren Sicherheit vor. Mehr Sicherheit würde dadurch kaum erzielt, vor allem, weil es erheblich an den Rechtsgrundlagen fehlt; sicher wäre alleinfalls eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden.

Innere Sicherheit (2): Konfliktpotenzial im Koalitionsvertrag

Ankündigungen im Ampel-Koalitionsvertrag zeigen jetzt schon Konflikte auf oder haben das Zeug dazu, solche zu provozieren: Zwischen den Koalitionspartnern, aber auch zwischen der neuen Regierung und „der Polizei“ ….

Innere Sicherheit (1): Was steht NICHT im Koalitionsvertrag der Ampel ?!

Die bisherige Regierung hat auf dem Feld der Inneren Sicherheit (im eigenen Sinne) viel erreicht. Die SPD hat diese Politik mitgetragen. Grüne und FDP wissen aus ihrer Oppositionsarbeit nur zu genau Bescheid, was alles schiefgelaufen ist. Schade, dass im Koalitionsvertrag der Ampel weder von Lernerfahrungen daraus nichts zu finden ist.

Dossier zur Inneren Sicherheit

Polizeibehörden des Bundes: Diskrepanz zwischen Befugnissen und Pflichten, 10.05.2019, POLICE-IT Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Umgang der Politik und Polizei des Bundes mit dem Datenschutzrecht – https://police-it.net/diskrepanz-zwischen-befugnissen-und-pflichten Wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für ihre eigenen Tätigkeiten geht, gibt es bei den drei Bundespolizeibehörden durchaus Verbesserungsbedarf. So lässt sich …

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Abfrage von Polizeidatenbanken -1: Polizeibeamte und Datenbanken

Diese Artikelserie will aufräumen mit verbreiteten Missverständnissen über die Abfrage von Datenbanken durch Polizeivollzugsbeamte.
Sie beschäftigt sich in diesem Teil 1 mit

  • den besonderen Rechten und Pflichten von Polizeivollzugsbeamten und
  • den Polizeidatenbanken und Datenbanken anderer Behörden, die Polizeivollzugsbeamten für Abfragen zur Verfügung stehen.