BDK verlangt jetzt einheitliches Fallbearbeitungssystem beim BKA

Noch nicht einmal die banalste Form des Informationsaustauschs funktioniert zwischen deutschen Polizeibehörden. Das hatten wir vor wenigen Tagen berichtet in Reaktion auf die Forderung des Innenministers, der ‚Ran wollte an die Datentöpfe [1].

Unsere Kritik wird von prominenter Seite geteilt: André Schulz, der Bundesvorsitzende des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter) schreibt auf der Webseite des Verbandes [2], die „Polizeiliche IT-Landschaft gleicht einem Flickenteppich“. Und hinterlegt seine Kritik mit zahlreichen, für Außenstehende haarsträubenden Beispielen über die Misere beim polizeilichen Informationsaustausch.

Warum jetzt?

Was daran erstaunt, ist der Zeitpunkt: Denn in wenigen Wochen soll – nach achtjähriger Vorbereitungs- und Entwicklungszeit – endlich der PIAV an den Start gehen, der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund. Dieser PIAV soll das primäre polizeiliche Verbundsystem INPOL ergänzen und somit zum zweiten Standbein des Informationswesens der Polizeibehörden von Bund und Ländern werden. PIAV soll es insbesondere ermöglichen, dass relevante Informationen – auch aus laufenden strafrechtlichen Ermittlungen und anderen polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr – zwischen den Polizeibehörden von Bund und Ländern (mit)geteilt werden können.

Warum Kritik von Herrn Schulz vom BDK?

Neben dem Zeitpunkt überrascht auch, dass die Kritik ausgerechnet von Herrn Schulz kommt. Denn es war sein Verband, der sich über Jahre hinweg stark gemacht hat dafür, dass der PIAV auf einer einheitlichen technischen Plattform realisiert wird. Die sollte von der Firma Rola kommen. Und so kam es dann ja auch.

Zum Einsatz des BDK für die Produkte der Firma Rola

Schon 2006 war der BDK

„zu der Wertung gekommen, das Fallbearbeitungssystem RSCase der Firma Rola bundesweit allen Innenministerien der Länder und auch der Bundespolizei, dem BKA und dem Zoll für die Fallerfassung und dem über Ländergrenzen hinweg gehenden Datenaustausch zu empfehlen.“ [3]

2007 schrieb der BDK einen „Offenen Brief in Sachen Fallbearbeitungssysteme“ an alle Mitglieder der Innenministerkonferenz [4]:

„Gerade im Bereich der Fallbearbeitungssysteme besteht bereits eine hervorragende Kooperation auf fachlicher Ebene, die der BDK nach Kräften fördert. Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und eine Vielzahl von Länderpolizeien arbeiten bereits oder werden in Kürze mit dem System „RSCase“ arbeiten. Dieses bietet nicht nur die Möglichkeit, Daten zu sammeln und Informationen zusammen zu führen, um Beziehungen darzustellen und zu erkennen. Es integriert auch wichtige Werkzeuge, wie die Bearbeitung der Telekommunikationsüberwachung, das Hinweis- und Spurentool für … den Anschlagsfall … und verfügt über Schnittstellen zu INPOL-Fall [Verbundsystem beim BKA / d. Autorin] und zur Antiterrordatei. Die Kriminalisten in Bayern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes nutzen bereits dieses Produkt und kooperieren bezüglich des Datenaustauschs …
Gerade die bedeutenden Fälle, wie … die Mordserie an türkischen Kleingewerbetreibenden im Verfahren BAO Bosporus [heute bekannt als Teil des NSU-Mordserienkomplexes / d. Autorin], sowie Ermittlungen im Staatsschutzbereich zeigen, dass es dringend erforderlich wäre, dass alle Länderpolizeien mit einem einheitlichen Fallbearbeitungssystem arbeiten. Informationen können sehr viel schneller und detaillierter ausgetauscht werden und stehen so den ermittelnden Beamten zur Verfügung.

Zwischen 2006 und 2010erschienen dann 15 Artikel und mehrere großformatige Anzeigen in der Zeitschrift „Der Kriminalist“ des BDK, die den Einsatz des Fallbearbeitungssystems RSCase propagierten oder sich sonstwie damit beschäftigten [5]. Diese Fachzeitschrift, die online und offline publiziert wird, wendet sich an „Kriminalbeamte, Staatsanwälte, Strafrichter und die Politik“ und gibt „Hinweise auf notwendige gesetzgeberische Initiativen und Beschaffungsvorhaben in Bezug auf neue Technologien“ [6].

Ende Juli 2010 sah der BDK dann Grund zum Jubeln [7]: „Fachliche Anforderungen der Kriminalpolizei siegen über Länderegoismen!“ hieß ein Artikel in der BDK-Zeitschrift, in dem über ein Treffen von Herrn Schulz und Kollegen aus dem BDK-Bundesvorstand mit dem seinerzeitigen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz berichtet wurde.

Bei diesem Gespräch ging es um den „Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) und um „Perspektivische Lösungen für den Anschlagsfall“. Und das Ergebnis lautete, dass die „einheitliche Plattform für ein zentrales PIAV „beschlossene Sache“ sei.

Das ist insofern bemerkenswert, als die kleinste Polizeigewerkschaft in Deutschland und ein Hamburgischer Innensenator schon „beschließen“, was dann vier Jahre später bei einem Vergabeverfahren des Bundesinnenministeriums in die Tat umgesetzt wurde: Dass Rola auch das Zentralsystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) liefert bzw. entwickelt.

Anfrage im Bundestag nach „Lobbyismus bei Beschaffungsprojekten des BMI“

Der engagierte Einsatz des BDK für Rola erregte 2011 auch Aufmerksamkeit im Bundestag. In einer Kleinen Anfrage [8] hieß es dazu einleitend:

„Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat mit Anbietern sicherheitstechnischer Produkte eine so genannte Sicherheitspartnerschaft abgeschlossen, in deren Folge die Firmen Zahlungen unbekannter Höhe an den BDK leisten.
Eine dieser Firmen ist die Rola Security Solutions GmbH,
deren Fallbearbeitungssystem RSCase beim Bundeskriminalamt (unter dem Namen B-CASE) und bei der Bundespolizei eingesetzt wird.
Seit mehreren Jahren verfolgt der BDK das Ziel, dieses System als gemeinsames Fallbearbeitungssystem bei den Polizeibehörden des Bundes und der Länder einzuführen.
Das System RSCase wurde unter anderem Namen in mehreren Bundesländern beschafft. Ausschreibungen dafür haben nicht oder nur beschränkt stattgefunden.“

Die aktuelle Marktdurchdringung der Produkte von Rola Security Solutions

Diese Fragen im Bundestag oder ein kritischer Artikel [25] taten allerdings dem weiteren Erfolg von Rola-Systemen bei Polizei- und Sicherheitsbehörden keinen Abbruch. Heute können das Unternehmen, wie auch der BDK, auf folgende beachtliche Marktdurchdringung verweisen:

  • Im Bundeskriminalamt wurde das Rola-System zur Plattform für PIAV Operativ Zentral gemacht, das ist das Zentralsystem des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds.[9]
  • Im Bundesamt für Verfassungsschutz ist das Rola-System die Plattform für NADIS-Neu, das nachrichtendienstliche Informationssystem (neu) [10].
  • Im Bundeskriminalamt wurde das Rola-System auch zur Plattform für die GED gemacht, die im Anschlagsfall als gemeinsames Ermittlungssystem der Staatsschutzbehörden des Bundes und der Länder verwendet werden soll [19].
  • Und was die Länderpolizeibehörden angeht: Elf Bundesländer setzen auf RSCase als ihr landeseigenes Fallbearbeitungssystem Sagt Herr Schulz selbst in seinem Artikel [1, 12]

Man sollte also erwarten, dass der BDK-Vorsitzende, als ein Mentor dieses Erfolgs, wenige Wochen vor dem Start des PIAV stolz vom erreichten Status berichtet und mit Optimismus einen Ausblick auf die Zukunft des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds liefert. Was man jedoch bei Herrn Schulz liest, ist das ziemliche Gegenteil vom Erwarteten:

Bemerkungen des BDK-Vorsitzenden über die eingesetzten Fallbearbeitungssysteme

RSCase

Erwarten würde man doch, dass Herr Schulz Erfolgsgeschichten präsentiert, wenn beide Bundespolizeibehörden und zwei Drittel aller Länderpolizeien schon seit langem mit Rola-Systemen arbeiten. Darüber, wie toll das seit Jahren klappt mit dem polizeilichen Informationsaustausch: Wo doch alle das gleiche, einheitliche System als Plattform verwenden, wie der BDK dies empfohlen hat. Doch kein Wort davon im Artikel von Herrn Schulz.

Wie die aktuelle Situation tatsächlich ist, beschrieb an seiner Stelle vielmehr der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende, Ulf Küch, in der Fernsehsendung Frontal21 vor wenigen Tagen [13]:

„Wir haben kein einheitliches Datenverbundsystem mit den Polizeien in der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt also, die bayerische Polizei [setzt RSCase-Variante EASY ein / d. Autorin] ist nicht in der Lage, ihre Vorgänge so ohne weiteres mit Niedersachen [RSCase-Variante SAFIR / d. Autorin.] oder Schleswig-Holstein [RSCase-Variante MERLIN / d. Autorin] auszutauschen.“

CRIME

Das System CRIME der IPCC-Kooperationsländer, das zweite von drei in Deutschland eingesetzten polizeilichen Fallbearbeitungssystemen, bezeichnet Herr Schulz als „veraltet“. Aufgrund einer Vielzahl von Datenmodellen – Informationsmodellen [a] sei das Zusammenführen von Informationen aus unterschiedlichen Verfahren „praktisch nicht möglich“ und werfe es große Probleme auf, Daten auszuwerten und auszutauschen. Grund für das Festhalten an CRIME ist nach der Ansicht von Herrn Schulz „das liebe Geld“. „Man habe schon so viel dafür bezahlt, dass man jetzt dieses Geld ja nicht wegschmeißen könne, um dann ein modernes System – welches technisch und fachlich ausgereift und zukunftsfähig ist – einzuführen.“

Herr Schulz sollte es wissen. Er ist Erster Kriminalhauptkommissar in der Polizei Hamburg [14]. Dort ist auch die Geschäftsführung der IPCC Kooperation ansässig, die aktuell die Entwicklung und Pflege von CRIME verantwortet.[15]

POLYGON

Auch über POLYGON, das dritte der drei in Deutschland eingesetzten Fallbearbeitungssysteme, äußert sich Herr Schulz und zwar durchweg negativ. Irgendwelche zutreffenden Informationen findet man da nicht. Offensichtlich hat er keine Ahnung von dem System, ist aber – soviel wird deutlich – dagegen. Warum eigentlich?

Der BDK-Vorsitzende über den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)

Wenig Grund zur Hoffnung auf baldige Funktionsfähigkeit geben seine Berichte zum PIAV:

Entwicklungsstand und Zeitplan für die Einführung

  • Noch äußert er sich vorsichtig zum Einführungstermin für die 1. Ausbaustufe des PIAV: „Nach bisheriger Planung soll die Stufe 1 im April 2016 in Betrieb gehen.“
  • PIAV Operativ Zentral im BKA ist anscheinend noch nicht fertig: „Derzeit [der Artikel [=2] erschien am 30.03.2016] wird das zentrale System von PIAV entwickelt“, schreibt Herr Schulz.
  • Die PIAV-Teilnehmersysteme in den Ländern (sie werden nach unserer Kenntnis betrieben mit bzw. aus RSCase und Derivaten, FINDUS (Nordrhein-Westfalen) oder CRIME) haben anscheinend noch Schwierigkeiten: „In den letzten Monaten wurde die Anbindung der Landessysteme mit zum Teil mäßigem Erfolg getestet“, berichtet Herr Schulz
  • und warnt: „Nach wie vor besteht das Risiko, dass einige Länder nicht rechtzeitig fertig werden und damit alle anderen Länder aufhalten.“

Erfolgsaussichten des PIAV

Skeptisch beurteilt der BDK-Vorsitzende inzwischen die generellen Erfolgsaussichten des PIAV:

  • Die „bisherige Planung des stufenweisen Ausbaus von PIAV bedeutet, dass es noch jahrelang, beim bisherigen Tempo bis mindestens 2020 dauern wird, bis PIAV endgültig fertig sein wird.“
  • „Wenn es denn überhaupt jemals voll einsatzfähig sein wird.“
  • „Ein Armutszeugnis für die Polizei in Deutschland.“

Zur aktuellen Lage beim polizeilichen Informationsaustausch

Mit zahlreichen Beispielen belegt Herr Schulz die aktuelle Misere beim polizeilichen Informationsaustausch in Deutschland:

Beispiel Datenanlieferung bei den Kriminalpolizeilichen Meldediensten im BKA

Er schreibt: „Auch die Übertragung an Bundessysteme [=Meldedienste beim BKA / d. Autorin] geschieht weitestgehend immer noch manuell.“

Worum geht es hier?

Die kriminalpolizeilichen Meldedienste (KPMD) sind Verbundsysteme (Datenbanken) beim BKA zur Sammlung von und Recherche in Informationen über polizeiliche Ereignisse von überregionaler Bedeutung. Wichtige, viel genutzte Meldedienste gibt es z.B. in den Deliktsbereichen Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Eigentumskriminalität und KFZ-Kriminalität, Organisierte Kriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Rockern, Fälschung von Zahlungsmitteln, Geldwäsche, Gewalt- und Schwerkriminalität, Staatsschutz mit jeweils eigenen Meldediensten für Gewalttäter Links, Rechts, Sport und politische motivierte Ausländerkriminalität, sowie IuK-Kriminalität und Kinderpornografie.
Technische Plattform für die meisten Meldedienste ist das Informationssystem INPOL-Fall, das beim BKA weiterentwickelt und gepflegt wird. Seit 2006 steht mit der Bund-Länder-Datei-Schnittstelle (BLDS) eine softwaretechnische Brücke zur Verfügung, über die jedes Fallbearbeitungssystem Informationen an den jeweiligen Meldedienst anliefern kann. Um diese Brücke nutzen zu können, muss das Fallbearbeitungssystem seinerseits um eine Schnittstelle zur BLDS erweitert werden. Dann können Informationen direkt aus dem Fallbearbeitungssystem (eines Landes) über die BLDS-„Brücke“ an einen Meldedienst beim BKA geliefert werden. [16]

Dazu ist zu sagen

Im oben erwähnten Offenen Brief an die Mitglieder der Innenministerkonferenz aus 2007 [4] hatte der BDK das Fallbearbeitungssystem RSCase beworben und u.a. gelobt, weil dieses Fallbearbeitungssystem „über Schnittstellen zu INPOL-Fall und zur Antiterrordatei“ verfügt.

  • Warum geschieht dann neun Jahre später „die Übertragung… weitestgehend noch manuell“?
  • Funktionieren die früher vorhandenen Schnittstellen nicht oder nicht mehr?
  • Sind solche Schnittstellen für Rola-Kunden zu teuer? Schließlich ist Rola bekannt für seine Hochpreispolitik. [17]
  • Aus welchen sonstigen Gründen werden vorhandene und funktionierende (BLDS-)Software-Schnittstellen der Verbundsysteme / Meldesysteme; die das BKA zur Verfügung stellt, von den Systemen, die Herrn Schulz bekannt sind, nicht genutzt?

Beispiel Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden mit dem gleichen Fallbearbeitungssystem

Herr Schulz schreibt:

  • „… eine bundesländerübergreifende kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit auf Basis von Fallbearbeitungssystemen ist derzeit unmöglich!“ und
  • „Bedeutende bundesländerübergreifende Großverfahren haben gezeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen mit Rechnern im Kofferraum durch die Republik fahren, um den Kollegen im Norden Rechner aus dem Süden (und umgekehrt) auf den jeweiligen Schreibtisch zu stellen, damit man einigermaßen zusammenarbeiten kann.“
Dazu ist zu sagen

Diese Aussage ist unglaublich – jedenfalls für den Informationsaustausch zwischen RSCase-Systemen. Denn der BDK predigt doch seit Jahren, dass nur eine einheitliche Systemplattform für ungehinderten Informationsaustausch sorgt. Oder, wie es im aktuellen Artikel von Herrn Schulz heißt: „Voraussetzungen für den polizeilichen Informationsaustausch sind „möglichst identische Datenmodelle und Kataloge [18a, 18b], [b] da ansonsten das empfangende System – im schlimmsten Fall – mit den übermittelten Daten nichts anfangen kann und die Informationen händisch erfasst werden müssen, was zeitaufwändig, teuer und sehr fehleranfällig ist.“

  • Haben die – angeblich so einheitlichen – RSCase-Systeme etwa unterschiedliche Daten- bzw. Informationsmodelle?!
  • Oder wie sonst soll man die Situationsbeschreibung des BDK-Vorsitzenden verstehen?

Beispiel GED – Gemeinsame Ermittlungsdatei (Zwischenlösung) im Anschlagsfall

Herr Schulz schreibt: „Im Anschlagsfall ist vorgesehen, die sogenannte „GED (Gemeinsame Ermittlungsdatei) Zwischenlösung“ zu verwenden. … Wegen der fehlenden Einheitlichkeit der Fallbearbeitungssysteme existiert keinerlei Möglichkeit, die unterschiedlichen Systeme in den Ländern an die GED mit Schnittstellen anzubinden.“

Worum geht es hier?

Die GED „Zwischenlösung“ ist eine Notlösung, weil die Konzeption und Entwicklung des PIAV so lange dauerte. Aufgeschreckt, nach dem Auffliegen der NSU-Terrorzelle im Herbst 2011, beschlossen die Innenminister daher, für die Kooperation der Staatsschutzbehörden im Anschlagsfall nicht (länger) auf den PIAV zu warten, sondern eine Zwischenlösung einrichten zu lassen. Da das Fallbearbeitungssystem RSCase ohnehin schon im BKA im Einsatz war (dort unter dem Namen B-CASE), beschloss die Innenministerkonferenz, die GED auf der Basis von RSCase/B-CASE einrichten zu lassen [19]. Dafür wurden in der Folgezeit 1,436 Millionen Euro ausgegeben [20].

Zur Beschreibung von Herrn Schulz ist zu sagen

Ein nicht nachvollziehbares Argument: Denn ein zentrales System für alle Staatsschutzbehörden muss eine Schnittstelle zur Verfügung stellen. Welchen Sinn sollte ein Verbundsystem beim BKA haben, wenn man von Seiten der Länder nicht rankommt?!

Die Frage ist also vielmehr:

  • Warum stellt das GED-Zentralsystem (von Rola) keine solche Schnittstelle zur Verfügung?
  • Wer veranlasste die Innenminister mit welchen Argumenten zur Entscheidung über die Einführung eines Systems [=19], das keine Schnittstelle für die Datenanlieferung hat?
  • Warum können nicht wenigstens die Länder, die mit RSCase-Fallbearbeitungssystemen arbeiten, Informationen mit der GED teilen, die auf der gleichen „einheitlichen Systemplattform“ basiert?

Denn die aktuelle Misere, gerade im Anschlagsfall, beschreibt Herr Schulz ja ebenso zutreffend, wie sie Außenstehende fassungslos und kopfschüttelnd zurücklässt:

„An die daraus resultierenden Folgen mag man an dieser Stelle gar nicht weiter nachdenken. Alle Informationen, die im jeweiligen Bundesland anfallen und dort in den verschiedenen Systemen (Vorgangsbearbeitung, Großschadenslage-Systeme (GSL-Systeme), Einsatzprotokoll- und Einsatzleitsysteme) erfasst werden, müssten in die GED nochmals manuell erfasst werden.“ „Gerade in dem dann für die Bundesrepublik bedeutendsten Ermittlungsverfahren [nach einem in Zukunft möglichen Anschlag / d. Autorin] arbeiten Kriminalpolizisten unter einem dann massiven Erfolgsdruck und einem unvorstellbaren massenhaften Datenaufkommen mit einem Ermittlungssystem, welches sie aus ihrer bisherigen Tätigkeit nicht kennen.“

Empfehlungen des BDK-Vorsitzenden für die Zukunft

PIAV auslaufen lassen

Wenn wir den Artikel von Herrn Schulz richtig verstehen, so plädiert er dafür, den PIAV einfach auslaufen zu lassen. Mehr oder Genaueres dazu fanden wir nicht.

Dazu ist zu sagen

Für die Ausbaustufen 1 und 2 des PIAV sind immense Kosten aufgelaufen: Von 62 Millionen Euro für Bund und Länder sprach die Bundesregierung schon vor Jahren im Bundestag [21]. Schulz selbst spricht von „mehreren zehn Millionen für die Anpassung der Landessysteme an den derzeit entstehenden Polizeilichen Informations- und Analyseverbund bis zum Endausbau“.

  • Sind diese „Peanuts“ (mal wieder) das Lehrgeld für ein polizeiliches IT-Großprojekt, das möglicherweise in den Sand gesetzt wird?
  • Welche Verantwortung sieht eigentlich der BDK bei sich selbst für diese Entwicklung? Denn er war es ja, der das Konzept von der „einheitlichen Plattform“ auf der Basis von Rola-Produkten maßgeblich gefördert hat? Herr Schulz macht viele Umstände aus, die angeblich „schuld“ sind an der aktuellen Misere. Selbstkritik oder auch nur den Ansatz einer Reflektion über die Frage, ob und was aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt werden kann oder über die technischen und fachlichen Ursachen des Debakels findet man in seinem Artikel jedoch – leider – nicht.

Plädoyer für eine „zentrale Lösung für die gesamte Fallbearbeitung“

Zum Schluss lässt Herr Schulz dann die Katze aus dem Sack. In Form eines anscheinend ebenso simplen, weil (angeblich) so ‚genial‘ einfachen Vorschlags. Lassen wir ihn das mit seinen eigenen Worten ausdrücken:

  • „In anderen Bereichen der inneren Sicherheit gibt es hervorragende Beispiele für einen (Neu-)Anfang. Bundesbehörden hosten dabei ein System für die teilnehmenden Bundesländer. Die Folge ist eine länderübergreifende, einheitliche und kostengünstigere Lösung.
  • So muss also die Abkehr vom „eigenen System“ keinesfalls bedeuten, dass man danach ein neues System kaufen und betreiben muss.
  • Dabei kommt natürlich dem BKA eine besondere Rolle zu.
  • Was spricht dagegen, die im Grundgerüst bereits bestehende GED entsprechend für die Nutzung für Länder, welche beim BKA hosten möchten, auszubauen?
  • Dies würde auch den Anfang einer zukünftigen einheitlichen gemeinsamen Lösung darstellen. Auch wenn dahin noch ein weiter Weg ist, wäre es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung und die Abkehr vom ‚Turmbau zu Babel‘.“
  • Dazu ist zu fragen …

    1. Warum soll „Noch mehr Rola“ dazu führen, dass der polizeiliche Informationsaustausch dann klappt, der heute mit „nicht ganz so viel Rola“ auch nicht klappt?
    Folgt man Ulf Küch, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden des BDK, so klappt es doch bisher auch nicht, noch nicht einmal zwischen Rola-Systemen [=13] und – wie Herr Schulz selbst sagte – auch nicht zu einem Rola-Zentralsystemen, wie der GED?!

    2. Warum sollten Länder zustimmen, ihre polizeilichen Landesdaten bei einem BKA hosten zu lassen, das in der Vergangenheit nicht überbordend erfolgreich war in der Entwicklung und dem Betrieb seiner polizeilichen Informationssysteme?
    Man denke nur an INPOL-Neu, an INPOL-Fall, an die GED, deren Mängel Herr Schulz ja selbst (oben) wortreich beschreibt oder an die bisherige Entwicklungsgeschichte des PIAV.

    3. Was soll an diesem Vorschlag attraktiv sein aus Sicht der Bürger?
    Viel Geld wurde in den Sand gesetzt, weiteres Geld würde dem hinterher geworfen [, wenn man dem Vorschlag folgt]. Verfassungsschutz und Polizei wachsen noch näher zusammen (mit ihrer gemeinsamen technischen Plattform auf der Basis des Rola-Systems). Bürgerrechte waren dem BDK-Vorsitzenden schon früher eher zweitrangig – siehe seine reflexhaften Forderungen nach „mehr Vorratsdatenspeicherung [23]. Zum Datenschutz in PIAV sagt er, dass „ein Umdenken bei den Datenschützern erfolgen [muss], denn die sehr restriktiven Vorgaben für PIAV sind deutlich als Behinderungen der Ermittlungen zu bezeichnen.“ Damit liegt er dann ganz auf der Linie des Bundesinnenministers, der vor wenigen Tagen in den Tagesthemen sagte [in 1]: „Datenschutz ist schön, aber Sicherheit hat Vorrang“ [1].
    Und die Abschaffung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten [24] fordert er ja ganz ausdrücklich.
    Alles in allem also: Dieser Gewerkschaftsführer mag die Interessen seiner Mitglieder im Auge haben, und verfolgt sicher die gleichen politischen Ziele, wie Innenpolitiker der CDU. Die sind jedoch bei weitem nicht deckungsgleich mit den Interessen der Bürger in diesem Land!

    4. Zumal die Vorschläge von Herrn Schulz kein bisschen „Mehr“ an Sicherheit versprechen!
    Davon spricht er noch nicht einmal. Er müsste sonst nämlich erwähnen, dass die bisherigen Bemühungen seiner Gewerkschaft und die der anderen Polizeigewerkschaften und die immer weitere Ausdehnung der behördlichen Datensammelei seit den Anschlägen von 2001 bisher kein Deut mehr an Sicherheit gebracht haben. Selbst Terroristen, die lange polizeilich bekannt waren, wurden nicht gefasst, wie nach den Anschlägen von Brüssel bekannt wurde. Hunderte von Rechtsextremisten, die mit Haftbefehlen gesucht werden, werden nicht verhaftet [20].

    Wie glaubwürdig ist der BDK noch?

    Die Kardinalfrage lautet jedoch: Wie glaubwürdig ist dieser BDK und sein Vorsitzender eigentlich noch?
    Vor Jahren schon hieß es im Bundestag [in 7],

    „Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat mit Anbietern sicherheitstechnischer Produkte eine so genannte Sicherheitspartnerschaft abgeschlossen, in deren Folge die Firmen Zahlungen unbekannter Höhe an den BDK leisten. Eine dieser Firmen ist die Rola Security Solutions GmbH, deren Fallbearbeitungssystem RSCase beim Bundeskriminalamt (unter dem Namen B-CASE) und bei der Bundespolizei eingesetzt wird.“

    Seitdem haben die Rola-Produkte eine erhebliche Marktdurchdringung erreicht, wie wir oben dargestellt haben. Entgegen dem damals schon propagierten Ziel – einheitliche Plattform schafft Voraussetzung für einen funktionieren Informationsaustausch – funktioniert nach der Beschreibung von Herrn Schulz heute in Sachen polizeilicher Informationsaustausch so gut wie gar nichts.

    Nun hat Herr Schulz die Chuzpe, über das anscheinend wahrscheinliche Scheitern des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds mit dürren Worten hinweg zu gehen und schon wieder mehr Käufe beim damaligen Sicherheitspartner zu fordern.

    • Glaubt er ernsthaft, dass das allein die Lösung ist?
    • Oder gibt es aktuell hinter seinen vielen ‚Argumenten‘ andere Interessen, wie damals zu Zeiten der ‚Sicherheitspartnerschaft‘?

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    Fußnoten

    [a]   Schulz schreibt „170 verschiedene Datenmodelle“. Das ist fachlich falsch, denn ein wesentliches Merkmal von CRIME und dem darin enthaltenen generischen Datenmodell besteht ja gerade darin, dass das physische Datenmodell – also die Grundtabellen in einer relationalen Datenbank und deren Struktur – immer gleich sind. Herr Schulz meint „170 verschiedene Informationsmodelle“, also logische Definitionen über die zu verarbeitenden Objekttypen, Merkmalsbedeutungen, Kataloge für Merkmalsbegriffe und über Beziehungstypen zwischen Objekten (ein Beziehungstyp ist z.B. „Verwandtschaft“ als Art einer Beziehung zwischen zwei Personen). Generell geht es in seinem Artikel munter durcheinander mit technischen Begriffen, wie Datenmodell und Informationsmodell. Doch auf solche Details wollten wir hier nicht eingehen. Zumal ein Polizeigewerkschaftsfunktionär nicht auch noch qualifizierter IT-Experte sein kann …

    [b]   Diese Aussage ist falsch, im Übrigen siehe [18a und 18b].

    Quellen

    [1]   ’Reine Schaufensterpolitik: De Maizière will ‚ran an die Datentöpfe.‘, 23.03.2015, POLICE-IT
    https://police-it.net/schaufensterpolitik-de-maiziere-will-ran-an-die-datentoepfe-11031

    [2]   ’Polizeiliche IT-Landschaft gleicht einem Flickenteppich.‘, 30.03.2016, BDK.de
    https://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/artikel/polizeiliche-it-landschaft-gleicht-einem-flickenteppich

    [3]   ’Weg von FINDUS – hin zu einem bundeseinheitlichen System RSCase.‘
    online „zuletzt geändert am 12.08.2010: https://www.bdk.de/lv/nordrhein-westfalen/fachthemen/polizeitechnik/gesamtlandesvorstand-des-bdk-fordert-weg-von-findus-hin-zu-einem-bundeseinheitlichen-system-rscase/gesamtlandesvorstand-des-bdk-fordert-weg-von-findus-hin-zu-einem-bundeseinheitlichen-system-rscase

    [4]   ’Offener Brief in Sachen Fallbearbeitungssysteme.‘, 02.10.2007, BDK.DE
    https://www.bdk.de/lv/verband-bund/aktuelles/offener-brief-in-sachen-fallbearbeitungssysteme

    [5]   Liste der Artikel über Rola / RSCase in der BDK-Zeitschrift ‚Der Kriminalist‘ im Zeitraum 06.2006 bis 03.2010
    https://police-it.net/wp-content/uploads/Der-Kriminalist-Beiträge-und-Anzeigen-zu-Rola-bzw.-RSCase-06.2006-03.2010.pdf

    [6]   Mediadaten der BDK-Fachzeitschrift ‚Der Kriminalist‘, gültig ab Oktober 2014
    https://www.bdk.de/fachthemen/publikationen/der-kriminalist/2015%20Mediadaten%20der%20kriminalist.pdf

    [7]   ’IT-Expertenkreis des BDK-Bundesvorstands im Gespräch mit dem IMK-Vorsitzenden: Fachliche Anforderungen der Kriminalpolizei siegen über Länderegoismen.‘ 30.07.2010, BDK
    https://www.bdk.de/lv/hamburg/aktuelles/it-expertenkreis-des-bdk-bundesvorstandes-im-gespr-mit-dem-imk-vorsitzenden-fachliche-anforderungen-der-kriminalpolizei-siegen-eregoismen

    [8]   ’Vorbemerkung der Fragesteller.‘ in ‚Lobbyismus bei Beschaffungsprojekten des Bundesministeriums des Innern‘, Antwort der Bundesregierung vom 04.04.2011 auf eine Kleine Anfrage, Bundestags-Drucksache Nr. 17/5343
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/053/1705343.pdf

    [9]   Vergabebekanntmachung des BMI-Beschaffungsamts vom 22.11.2014 über PIAV-Operativ-Zentral an Rola Security Solutions GmbH

    [10]   ’Antwort der Bundesregierung zur Frage 5′ in ‚Lobbyismus bei Beschaffungsprojekten des Bundesministeriums des Innern‘, Antwort der Bundesregierung vom 04.04.2011 auf eine Kleine Anfrage, Bundestags-Drucksache Nr. 17/5343
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/053/1705343.pdf

    [11]   ’Gemauschel bei Polizeiprojekten?‘, 23.10.2010, Helmut Lorscheid in Telepolis
    http://www.heise.de/tp/artikel/33/33509/1.html

    [12]   siehe ‚Der Markt der „Fallbearbeitungssysteme.‘ in ‚Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV [3]‘, 29.03.2013, POLICE-IT
    https://police-it.net/polizeilicher-informationsaustausch-und-der-piav-3-11145

    [13]   Statement des stv. Bundesvorsitzenden des BDK, Ulf Küch, in ‚Wehrlos gegen Terror?‘ in ‚Frontal21, Sendung vom 22.03.2016, dort ab Minute 08:00
    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2701430/Frontal21-Sendung-vom-22.-Maerz-2016#/beitrag/video/2701430/Frontal21-Sendung-vom-22.-Maerz-2016

    [14]   Bundesvorsitzender André Schulz, Kurzvita [Download vom 02.04.2016] http://www.bdk.de/der-bdk/wer-wirsind/bundesvorsitzender

    [15a]   Verwandte Artikel zur Geschäftsführung der IPCC-Kooperation auf dem Blog POLICE-IT:
    https://police-it.net/?s=IPCC-Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung

    [15b]   Verwandte Artikel CRIME auf dem Blog POLICE-IT:
    https://police-it.net/?s=CRIME

    [16]   ’Verbesserung der kriminalpolizeilichen Meldedienste.‘ in ‚Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV [2].‘, 29.03.2016, POLICE-IT
    https://police-it.net/polizeilicher-informationsaustausch-und-der-piav-2-11137

    [17]   ’Was teuer ist, muss auch gut sein?! – zur Hochpreisstrategie von Rola Security Solutions.‘ in ‚PIAV als Goldgrube.‘, 29.01.2016, POLICE-IT
    https://police-it.net/piav-als-goldgrube-10616

    [18a]   Daten- und Informationsmodelle, 24.06.2013, POLICE-IT
    https://police-it.net/itfdf1_daten-infmodelle-2705
    [18b]   Wie kommt das Informationsmodell ins Datenmodell, 27.08.2013, POLICE-IT
    https://police-it.net/itfdf6_infmodell_datenmodell-4054

    [19]   „Die IMK ist der Auffassung, dass die bereits eingeleitete Realisierung der Zwischenlösung für eine Gemeinsame Datei Großschadenslagen Terrorismus (GED) allgemein für gemeinsame Ermittlungen gegen gewaltbereiten Extremismus in jedem PMK-Phänomenbereich zur Verfügung stehen soll. Sie bittet das BMI um Prüfung, unter welchen Voraussetzungen diese Datei auch außerhalb der Einsatzführung des BKA zur Anwendung kommen könnte.“ in ’24.Einführung des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) und Nutzung der gemeinsamen Ermittlungsdatei (GED) als Übergangslösung.‘ in ‚Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder‘, Seite 32
    http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    [20]   Antwort der Bundesregierung zu Frage 24: „Für das Fallbearbeitungssystem B-CASE sind für Wartung, Pflege und Lizenzerweiterung im Rahmen der Gemeinsamen Ermittlungsdatei – Zwischenlösung (GED) Kosten in Höhe von 1.436.000 Euro angefallen.“ in ‚Neuere Formen der Überwachung der Telekommunikation durch Polizei und Geheimdienste‘, 06.09.2013, Bundestags-Drucksache 17/14714
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714714.pdf

    [21]   Antwort der Bundesregierung auf die Frage 18, Seite 24: „Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb des PIAV (bitte aufschlüsseln)?“: „Im Rahmen der Innenministerkonferenz wurde im Jahr 2012 eine Gesamtkostenschätzung für das Projekt PIAV vorgenommen, die neben den Kosten für die Zentralkomponente des Bundes auch die für die Teilnehmersysteme der Länder berücksichtigt. Darüber hinaus sind darin auch die voraussichtlich anfallenden Personalkosten berücksichtigt.
    Die Gesamtkostenschätzung geht bundesweit von Kosten in Höhe von ca. 62 Mio. Euro für die Realisierung des PIAV aus. Die Kosten verteilen sich auf ca. 24 Mio. Euro für den Aufbau der Zentralkomponente und ca. 38 Mio. Euro für die Anpassung der Teilnehmersysteme. Insgesamt teilen sich die Gesamtkosten auf
    • ca. 22 Mio. Euro für Anpassung und Entwicklung
    • ca. 12 Mio. Euro für IT-Infrastruktur
    • ca. 15 Mio. Euro für Betrieb
    • ca. 12 Mio. Euro für Querschnittkosten
    • ca. 1 Mio. Euro für Schulung“

    in ‚Datensysteme zur Erfassung und Analyse politisch motivierter Kriminalität-rechts‘, 16.09.2013, Bundestags-Drucksache 17/14753
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714753.pdf

    [22]   Tiefgreifendes, strukturelles, multiples Staatsversagen, 30.03.2016, Sascha Lobo in Spiegel Online
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-ueber-is-terror-ueberwachung-ist-die-falsche-antwort-a-1084629.html

    [23]   Polizeigewerkschaften zur Vorratsdatenspeicherung, 23.08.2014, POLICE-IT
    https://police-it.net/polizeigewerkschaften-zur-vorratsdatenspeicherung

    [24]   ’Das Trennungsgebot als eine deutsche Besonderheit.‘ in ‚Nachrichtendienste in Deutschland.‘, 14.06.2012, Bundeszentrale für politische Bildung
    http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/135216/nachrichtendienste