Kakophonie des Nicht-Wissens

Nach jedem sicherheitsrelevanten Vorfall zeigt sich, wie unzureichend die behördliche Datenlage ist. So auch nach dem Anschlag von München: Noch während die Ermittlungen liefen, wurden voreilige Aussagen getroffen, basierend auf unsicheren Informationen. Warum scheitert der schnelle Zugriff auf gesicherte Daten? Welche Systeme gibt es, wo liegen die Bruchstellen, und welche Folgen hat das für die öffentliche Sicherheit? Eine Analyse der Kakophonie des Nicht-Wissens. | Lesezeit ca. 7 Minuten

Polizeilicher Informationsaustausch und der Anschlag von Magdeburg

Kleines hölzernes trojanisches Pferd

Erneut ein Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt. Erneut hatten die Sicherheitsbehörden ZUVOR ausreichende Hinweise auf die Gewaltbereitschaft des Täters. Erneut wurden vorhandene Informationen nicht als relevant erkannt. Erneut kamen Menschen ums Leben und wurden zahlreiche verletzt. Und danach? Kam – wie zu erwarten – wieder der Ruf nach besserem Informationsaustausch unter den Polizeibehörden.

Genug Anlass also, sich den aktuellen Status anzusehen mit besonderem Fokus auf den Prioritäten, die in der „digitalen Transformierung“ der polizeilichen IT tatsächlich verfolgt werden.

Einheitliches Asservatenmanagementsystem eAMS – Aktueller Stillstand, fragliche Zukunft

Fragen zur Zukunft von eAMS

Auch das Projekt eAMS, ein Teilprojekt von Polizei2020, liegt hinter dem Zeitplan. Zu einem sechzehn Monate alten Teilnahmeaufruf an interessierte Bewerber ist bis heute keine Entscheidung bekannt gemacht. Meine Presseanfrage an das BMI wurde erst ausgesessen, dann ignoriert. Grund genug also für eine Reihe von Fragen …

BMI macht Accenture zum Generalunternehmer für Polizei 2020

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Mit einem Rahmenvertrag über fast zehn Jahre und einem Auftragsvolumen zwischen 138 und 207 Millionen Euro macht das Bundesinnenministerium (BMI) Accenture zum Generalunternehmer für Polizei2020. Das berichtete der Behörden-Spiegel am 17.05.2022 aufgrund „eigener Informationen“.

Polizeiliche Informationssysteme führen ein Schattendasein

Quelle: BfDI

Bericht und Kommentar über das Symposium des BfDI zum Thema‚Polizeiliche Informationssysteme im Zeitalter von KI und Big Data‘ am 6.10.2021

San Francisco verbietet Gesichtserkennung – Ergebnisse nicht zuverlässig

Der Stadtrat in San Francisco verbietet den Behörden der Stadt, auch der Polizei, den Einsatz von Gesichtserkennungsverfahren. Unter anderem, weil sie unzuverlässige Ergebnisse liefert. „Wir sind für gute Polizeiarbeit“, sagt ein federführender Stadtrat, „möchten aber nicht in einem Polizeistaat leben.“ Die Regierung in Deutschland ist noch nicht so weit. Obwohl der Einsatz nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrig ist, wird Phase 2 des Tests am Bahnhof Südkreuz vorbereitet: Diesmal an „liegenden Personen“.
Mein Vorschlag für den Arbeitstitel in modernem Regierungsdeutsch:
Das Hingefallenen-Identifizierungsprojekt.

Informationsfluss bei der Polizei im Postkutschentempo

Sollte es in Deutschland zu einem Anschlag kommen, womit nach Aussage von Innenpolitikern ja „jederzeit“ zu rechnen ist oder auch zu einer „Großschadenslage“, so sind die Polizeibehörden schlecht gerüstet. Jedenfalls, was die Informationsverarbeitung und den Informationsfluss angeht: Wer sammelt Informationen über Vermisste, Verletzte und Getötete? Wie gut sind die Informationssysteme der Polizeibehörden für diesen Fall gerüstet? Wie ist der Informationsaustausch geregelt mit den Rettungsdiensten und Personenauskunftsstellen. Das wollte ich, wieder einmal, vom Bundesministerium des Innern wissen: Eine Antwort auf diese Frage vor vier Jahren hatte erheblichen Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Doch das Ergebnis ist auch heute noch sehr ernüchternd …

Was Sie schon immer über Gesichtserkennung wissen wollten …

Der Bundesinnenminister macht aktuell Wirbel um die Gesichtserkennung. Damit SIE besser informiert sind als der Minister, hier die wichtigsten Fakten zur Funktionsweise, den Möglichkeiten, den (vielen) Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das wirklich funktioniert – und was ja möglicherweise hinter dem politischen Wunsch nach Videoüberwachung und Gesichtserkennung steckt – vor allem, wenn ihn Minister vom Schlage eines De Maizière bzw. Herrmann vortragen …

Vorratsdatenspeicherung am Ende – Gefahrenabwehr durch die Polizei damit auch?!

Die Entscheidung des OVG NRW ist der Anfang vom Ende für die Vorratsdatenspeicherung 2.0. Begründet ausführlich Ulf Buermeyer im Heise Newsticker. Das wirft „die Terrorismusbekämpfung massiv zurück“, behauptet dagegen die Polizeigewerkschaft GDP. Wäre es für eine wirksame Abwehr terroristischer Gefahren nicht viel wichtiger, die IT-Ausstattung der Polizei endlich leistungsfähig zu machen und Polizei personell und finanziell besser auszustatten?!

Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …