Ohne Maas und Ziel

Drei Sitzungswochen vor Ende der Wahlperiode schlägt die Große Koalition einen weiteren Pflock ein für ihr neues Fundament der Inneren Sicherheit. Diesmal geht es um die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Ermittlungsmethoden, die von den Strafverfolgungsbehörden als unabdingbar bezeichnet werden und von Juristen, so wie vorgesehen, als verfassungswidrig. Mit der Anhörung zum Gesetzentwurf in dieser Woche ist die GroKo ihrem Ziel wieder ein Stück näher gekommen.

Die Kuckuckseier des Justizministers

Mit einem üblen Trick schiebt die Bundesregierung eine gravierende Erweiterung in ein längst laufendes Gesetzgebungsverfahren. Damit soll die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung verankert werden. Der Einsatz von Trojanern für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung würde damit zur täglichen Praxis. SPD-Justizminister Maas unterstützt ein weiteres Mal die Überwachungsphantasien, die die Unions-Innenpolitiker in ihrer Berliner Erklärung vor einem Jahr fixiert haben.

Vorratsdatenspeicherung für den genetischen Fingerabdruck

Ein großes deutsches Nachrichtenmagaztin lieferte kürzlich ein besonders schönes Beispiel für politisches Framing: Ein deutscher Rechtsmediziner bringt seine Ideen einer radikalen Vereinfachung“ (für seinen Berufsstand) in die Öffentlichkeit: Der genetische Fingerabdruck von uns allen soll auf Vorrat gespeichert werden. Die Veröffentlichung ist ein Paradebeispiel für die zweifelhafte Kunst der Meinungsmache durch gezielte Verwendung von zustimmungheischenden sprachlichen Konzepten.

Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Mission almost accomplished

Die ‚Berliner Erklärung‘, das Manifest der Innenminister der Unionsparteien vom August 2016 mit Forderungen zur Inneren Sicherheit ist nahezu vollständig durchgesetzt. Dabei herausgekommen sind mehr Überwachung, härtere Strafen und schärfere Gesetze. Ob „Deutschland damit noch sicherer wird“, wie die Union behauptet, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Auskunftsersuchen nach § 112 TKG – statistisch aufgebohrt

Die Bundesnetzagentur arbeitet jährlich in ihrem Jahresbericht [1] das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Aufgrund dieser Regelung können die gesetzlich berechtigten Stellen, in der Regel sind das die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer ersuchen. In den letzten Jahren riefen die Behörden über diesen Weg immer häufiger die zu bestimmten Anschlüssen gehörenden Namen der Anschlussinhaber ab. Gelöscht werden diese Daten in den polizeilichen Informationssystemen jedoch selten bis nie.

Polizeilicher Informationsaustausch: Nur Forderungen, doch keine Lösungen in Sicht

Forderungen nach einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden waren omnipräsent in den Redebeiträgen auf dem Europäischen Polizeikongress. Praktische Lösungen waren weder in den Fachforen, noch bei den Ausstellern zu finden. Kein Wunder: Schließlich hat der Bund versprochen, das „einheitliche Fallbearbeitungssystem“ (eFBS) zu liefern. Wenn das so ist, wird ja in Zukunft alles gut …

Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchsdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf Höchststand, die Aufklärungsquote im Keller. Anlass genug für die Innenminister von Bund und Ländern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Ergebnis ist, dass Polizei Telekommunikation bald auch beim Wohnungseinbruch einsetzen darf. Das nützt dem Geschädigten nicht mehr viel. Praktische Verbesserungen oder effektive Maßnahmen, die die Gefahr eindämmen?! Fehlanzeige! Hier unsere Bestandsaufnahme zum Thema …

Autobahnprivatisierung und PKW-Maut

Im Bundeskabinett soll morgen eine Grundgesetzänderung beschlossen werden. Sie überstellt die Verwaltung der Bundesautobahnen in eine Gesellschaft, an der sich – zu sehr vorteilhaften Bedingungen – auch private Investoren beteiligen können. Das Gesetz des Bundesverkehrsministers zur Einführung einer PKW-Maut schafft, zusammen mit den schon existenten Mautbrücken, die notwendige Voraussetzung für die Erfassung und Abrechnung der Streckennutzung durch jeden PKW-Fahrer.

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?