Die Entscheidung der Schweizer Armee, auf eine Zusammenarbeit mit Palantir Technologies zu verzichten, ist mehr als nur eine routinemässige Beschaffungsablehnung. Sie ist ein strategischer Richtungsentscheid und ein leuchtendes Beispiel dafür, wie eine technologisch fortschrittliche Nation ihre nationale Souveränität gegen die aggressive Vertriebsstrategie eines US-Big-Tech-Unternehmens verteidigt.
Gerade aus deutscher Perspektive, wo die Software von Palantir (Gotham) unter den Decknamen Hessendata, DAR und VeRA bereits tief in die polizeiliche Infrastruktur vorgedrungen ist, sollte die klare Haltung unserer eidgenössischen Nachbarn endlich als Prototyp für eine längst überfällige kritische Entscheidung dienen. Es ist höchste Zeit, die Kette der Ignoranz und die daraus resultierenden Gefahren für die informationellen Grundrechte aller Betroffenen zu beleuchten.
Der souveräne Prototyp: Warum die Schweizer Armee Palantir ablehnt
Der Evaluationsbericht des Armeestabs vom Dezember 2024 ist in seiner Klarheit bemerkenswert. Obwohl die technische Leistungsfähigkeit der Palantir-Software explizit als „beeindruckend“ anerkannt wird, überwiegen die identifizierten Risiken die potenziellen Vorteile bei Weitem.
Die primären Ablehnungsgründe der Schweizer sind hochpolitisch und strategisch fundiert:
Verlust der nationalen Souveränität und Datenhoheit
Die zentrale Sorge ist die Abhängigkeit von einem US-Anbieter, dessen Software die Armee geopolitischen Dynamiken aussetzen könnte. Hochrangige Kryptologie-Experten des VBS (Verteidigungsdepartement) widersprechen den offiziellen Palantir-Zusicherungen, dass ein Datenabfluss technisch ausgeschlossen sei. Der Bericht warnt ausdrücklich vor der Möglichkeit, dass sensible Daten durch die amerikanische Regierung und Geheimdienste eingesehen werden könnten – eine Warnung, die durch die US-amerikanische Gesetzgebung wie FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act, Section 702) untermauert wird, dem auch die deutsche Palantir-Tochter unterliegt.
Datenschutzrechtliche und ethische Bedenken:
Die Gutachter befürchten, dass die umfassende Sammlung und Analyse von Daten tief in die Privatsphäre von Personen eingreift. Konkret wird das Risiko hervorgehoben, dass unbeteiligte Personen aufgrund statistischer Zusammenhänge ungewollt ins Visier geraten – eine Rasterfahndung per Knopfdruck.
Das deutsche Präjudiz
Die Schweizer verweisen explizit auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023. Dieses Urteil schränkte den Einsatz der Palantir-Software bei der Polizei in Deutschland massiv ein, da massenhaft Daten von Unbeteiligten in das System eingespeist wurden, was dem Grundsatz der Zweckbindung widerspricht.
Kostenexplosion und Abhängigkeit
Die Schweizer identifizierten die Einführung und den Unterhalt als äusserst kostspielig und nicht tragbar. Als Referenz wird das Beispiel der Polizei in Nordrhein-Westfalen (DAR) herangezogen: Die ursprünglichen Implementierungskosten von 14 Millionen Euro eskalierten auf 39 Millionen Euro, wobei allein die Lizenzkosten für fünf Jahre 22 Millionen Euro betrugen, zuzüglich jährlicher Wartungskosten von bis zu 1,1 Millionen Euro. Dies ist eine direkte Bestätigung des bekannten „Öllampen-Geschäftsmodells“ von Palantir, das nach einer Basisausstattung kontinuierlich hohe Folgekosten generiert und bereits amerikanische Polizeibehörden zum Ausstieg zwang.
Die Schlussfolgerung des Armeestabs ist unmissverständlich: „Der politische Schaden wäre um ein Vielfaches grösser als der effektive Nutzen“. Stattdessen werden Alternativen wie europäische Unternehmen, Open-Source-Optionen und die Eigenentwicklung zur Wahrung der technologischen Autonomie empfohlen.
Die deutsche Kette der Hinweise: Warum die Schweiz uns wachrütteln muss
Während die Schweiz eine Entscheidung für die strategische Unabhängigkeit trifft, scheint man in Deutschland die Faktenlage seit Jahren mit scheinheiliger Beharrlichkeit zu ignorieren. Auf POLICE-IT.Net haben wir die katastrophale Entwicklung rund um Palantir (Gotham) in Hessen (Hessendata), Nordrhein-Westfalen (DAR) und Bayern/Bund (VeRA) intensiv beleuchtet:
1. Die Intransparenz und politische Steuerung (Hessendata und VeRA)
In Hessen begann alles mit einer Dienstreise des Innenministers ins Silicon Valley und einer freihändigen Vergabe, bei der der Auftragnehmer „offenbar von Anfang an feststand“. Besonders brisant: Die deutsche Palantir-Tochter wurde sogar mit dem BETRIEB des Systems Hessendata beauftragt. In Bayern wurde VeRA (verfahrensübergreifende Recherche und Analyse) zum Geleitzugführer für einen Rahmenvertrag, dem sich alle Bundes- und Länderpolizeien anschliessen können. Hier wurden auffallend niedrige Anforderungen an den Gesamtumsatz des Bieters (5 Mio. Euro) gestellt, was es der Palantir Technologies GmbH, einem allenfalls mittelgrossen Unternehmen (bereinigt um interne Konzernverrechnungen), erst ermöglichte, den Zuschlag zu erhalten.
2. Die Ignoranz gegenüber Recht und Verfassung (HE, DAR, VeRA)
Der Schlüssel zur verfassungskonformen Datenanalyse ist die Zweckbindung. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden. Dies erfordert die Kennzeichnung jedes einzelnen personenbezogenen Datums im Quellsystem.
Genau an diesem Punkt scheitert das gesamte deutsche Palantir-Konzept:
- Die Quellsysteme sind technisch nicht in der Lage: Weder INPOL, noch PIAV, noch die verschiedenen Vorgangsbearbeitungssysteme der Länder (wie ViVA oder ComVor) können die zwingend vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht umsetzen.
- Der schäbige Trick: Anstatt die Systeme zu ertüchtigen, wurde die gesetzliche Kennzeichnungspflicht beim Bund durch den §91 BKAG auf unbestimmte Zeit ausgesetzt – eine Verhöhnung des Verfassungsgerichts, die dem BKA den Big Brother Award 2022 eingebracht hat.
- Rechtswidriger Einsatz trotz Warnungen: Die Landesdatenschutzbehörde NRW hat den Einsatz von DAR mit Echtdaten als rechtswidrig erklärt, da die Rechtsgrundlage fehle. Dennoch wurde das System weiter beschafft und in Betrieb genommen.
3. Die Folge: Datenmüll und Gefährdung Unschuldiger
Die katastrophale Qualität der Informationen in den polizeilichen Datenbanken führt unweigerlich zum Prinzip „Garbage In, Garbage Out“. Die Verknüpfung ungesicherter Daten erzeugt einen Wust an „false positives“ und ermöglicht Fehlentscheidungen, die gravierende Nachteile oder gar tödliche Folgen für Unbeteiligte haben können. Der Fall des Syrers Amad Ahmad in NRW, der aufgrund eines Kreuztreffers mit einer fremden Person identisch gesetzt und in Haft gebracht wurde, bis er dort starb, ist ein erschreckendes Beispiel für die fatalen Folgen systemischer Fehler und schlechter Datenqualität.
Appell an die Entscheider: Schluss mit der Kaschierung eigener Versäumnisse!
Die Schweizer haben ihre Lehren gezogen und entschieden sich für strategische Unabhängigkeit. In Deutschland liegt hingegen ein selbstverschuldetes IT-Desaster in der polizeilichen Informationslandschaft vor. Jahrzehntelange Fehlentwicklungen und die Unfähigkeit von Bund und Ländern, gemeinsame, zukunftsfähige IT-Systeme (wie INPOL-Neu-Neu, PIAV oder Polizei 2020) auf die Beine zu stellen, haben zu einer IT-Steinzeit geführt.
Doch die Lösung liegt nicht darin, diese Mängel in der veralteten polizeilichen Informationstechnik nun durch den zugekauften Einsatz des US-Produkts Palantir zu kaschieren.
Die Argumente gegen Palantir in Deutschland sind übermächtig und durch Gerichte und Fachexperten belegt
- Die Abhängigkeit von einem „America first“-Unternehmen, das US-Geheimdienstrecht unterliegt, stellt ein untragbares Sicherheitsrisiko für die Datenhoheit dar
- Die Missachtung der verfassungsrechtlich gebotenen Zweckbindung durch technisch ungeeignete Quellsysteme macht den Einsatz der Analyse-Software faktisch rechtswidrig.
- Die Kosten und das Lock-In-Risiko (Öllampen-Modell) führen zu langfristig unbezahlbaren Abhängigkeiten.
Wir appellieren an die Verantwortlichen: Entscheiden Sie sich endlich kritisch gegen Palantir und nutzen Sie die gesammelten Argumente, die uns die Schweiz nun so deutlich vor Augen führt.
Statt das informationelle Grundrecht aller Bürger weiter aufs Spiel zu setzen, indem man technisch mangelhafte Bestände mit einem hochriskanten US-Produkt verknüpft, muss die Grundlage geschaffen werden: rechtskonforme, souveräne und technisch saubere polizeiliche Informationssysteme. Dies erfordert den politischen Willen, die selbstverschuldeten Mängel ehrlich anzugehen und nachhaltige, europäische Alternativen zu forcieren. Schluss mit der Ablenkung und den „philosophischen Wortsalaten“ – es geht um die Grundrechte der Menschen in diesem Land.
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