Der PIAV ist, 13 Jahre nach dem Scheitern von Inpol-Neu, wieder mal ein Anlauf für ein Verbundprojekt von Bund und Ländern zum Austausch von Informationen zwischen den Polizeibehörden in allen Phasen von Ermittlungsverfahren bzw. polizeilicher Arbeit.
Es spricht Bände über den bisherigen Verlauf und die Erfolgsaussichten für dieses Projekt, dass inzwischen auch schon wieder mehr als sieben Jahre am PIAV geplant und gedacht und konzipiert wird. Ein Ereignis von großem öffentlichen Interesse, wie das Auffliegen des NSU, hat gereicht, um die ursprüngliche Planung für den PIAV über den Haufen zu werfen. Hatte es da doch tatsächlich eine Mordserie mit zehn Opfern gegeben und weitere Anschläge, bei denen Schusswaffen und Sprengmittel benutzt worden waren! Diese unerhörte Feststellung reichte, um den Innenministern – sie sind in ihrer Innenministerkonferenz die jeweils letzte Instanz der Entscheidung über die Ausrichtung von Bund-/Länderprojekten – den Vorwand zu liefern, dass ein relativ simples, bisher verwendetes Formular für die Erfassung von Waffen- und Sprengstoffdelikten nun zum Gegenstand der ersten Ausbaustufe des PIAV gemacht wurde. Vom ursprünglich geplanten Einsatzweck ward seither nichts mehr gehört.
Erste „grobe Schätzungen“ über die Kosten des PIAV beim Bund und in den Ländern belaufen sich auf 62 Millionen Euro. Wobei die Durchfinanzierung in den Ländern noch nicht gesichert war, als diese Zahl öffentlich wurde. Die Erfahrungen von vergleichbaren Großprojekten besagen, dass sich solch frühen Kostenschätzungen verdoppeln bis verdreifachen.
Auch das Projektmanagement verspricht nichts Gutes für den PIAV: Denn den IT-Projekten der Bundesregierung hat der Bundesrechnungshof vor wenigen Monaten ein vernichtendes Urteil ausgestellt: „Die Bundesregierung wird komplexe IT-Projekte … nur dann im zeitlichen und finanziellen Rahmen erfolgreich beenden, wenn sie ihre IT-Steuerung grundlegend verändert“, indem sie eigenes Know How stärkt und das Management von Großprojekten professionalisiert.
Und ob der PIAV fachlich und technisch tatsächlich zu leisten vermag, was man sich von ihm verspricht, muss bezweifelt werden. Denn dafür ist Voraussetzung, dass das eingesetzte Informationssystem in der Lage ist, vorhandene Informationen vollständig zu erfassen und zu speichern und vorhandene Beziehungen und Zusammenhänge vollständig aufzunehmen und auszuwerten. Erst dann lassen sich nämlich „Tat-/Tat-“ bzw. „Tat-/Täter-Zusammenhänge“ auch erkennen. Wenn die eingesetzten Systeme jedoch Beschränkungen aufweisen darüber, welche Informationen ins System eingepflegt werden können und – vor allem! – ob und welche Beziehungen zwischen Informationselementen bestehen, werden die wesentlichen Anforderungen nicht zu erfüllen sein.
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