Dossiers —> Das INPOL-Dossier —>Personalie und Alias-Personalie in INPOL
Deutschland allerdings – ohnehin nicht gerade Spitzenreiter in Sachen IT und erst Recht nicht in Sachen der Informationstechnik von Behörden – hinkt da noch weit hinterher. Und hier stellt sich ein großes Problem: Wie kann Polizei oder eine andere öffentliche Behörde sicherstellen, dass über eine real existierende Person in der Wirklichkeit genau ein und nur ein Datensatz in ihrem Informationssystem existiert (vorausgesetzt natürlich, die Person hatte überhaupt einen Berührungspunkt mit dieser Behörde bzw. der Polizei …).
Speicherung von Personalien in INPOL
Schauen wir uns an, wie dieses Problem im polizeilichen Informationssystem INPOL gelöst ist: INPOL-Z, ist das Verbundsystem, in dem die Polizeibehörden aller Bundesländer, sowie Bundespolizei, Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt miteinander Informationen teilen, wenn es um
- Personen geht, die zur Fahndung ausgeschrieben sind,
- Personen, die erkennungsdienstlich bei der Polizei behandelt wurden,
- Personen, über die es einen „Kriminalaktennachweis“ gibt
kurz also: Wenn es um Personen geht, die als Verdächtige bzw. Beschuldigte in jüngerer Vergangenheit Anlass gaben für eine Speicherung in INPOL-Z.
Personenobjekt
Für eine solche Person wird in INPOL ein Informationsobjekt gebildet. Das ist ein Objekt in der Datenbank, dem – als Attribute – die identifizierenden und beschreibenden Informationen hinzugespeichert werden, die sich auf die entsprechende Person in der Wirklichkeit beziehen. Klingt abstrakt? Ist aber eigentlich ganz einfach: Zu einem Personenobjekt gehören als identifizierende Attribute der Familienname, der Geburtsname, der oder die Vorname(n), das Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland. Wenn die Person schon einmal erkennungsdienstlich „vermessen“ wurde, kommen zahlreiche beschreibende Angaben hinzu: Die Größe und Statur, Farbe der Haare, Augen und der Haut, Gesichtsform, Bart- und Haarform, Tätowierungen, Narben, usw. usw. Und dazu noch die Fotos und Fingerabdrücke, die bei dieser erkennungsdienstlichen Behandlung gemacht wurden, sowie – – in Einzelfällen – auch die DNA-Informationen. Das gilt für die Personen, bei denen eine Rechtsgrundlage vorlag für die erkennungsdienstliche Behandlung bzw. für die DNA-Analyse. Und bei Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, entsprechende Informationen über diese Fahndungsnotierung(en). Sowie über Straftaten, mit denen die Polizei diese Person in Zusammenhang bringt.
Die „rechtmäßige Personalie“
Jedes Personenobjekt in INPOL erhält eine Reihe von identifizierenden Angaben, die zusammen die „rechtmäßige Personalie“ bilden und unter der dieses Personenobjekt in INPOL-Z geführt wird. Daher heißt diese Attributegruppe auch „Führungspersonalie“.
Der Name des Personenobjekts in INPOL wird gebildet aus dem Familiennamen und ggf. Geburtsnamen, dem Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und der Staatsangehörigkeit. Mit der Aneinanderreihung dieser Attribute wird bei den allermeisten Personen ein systemweit eindeutiger Name erzeugt. Sollte es dennoch zwischen zwei real existierenden Personen völlige Übereinstimmung in all diesen Attributen geben (und somit für beide Personen den gleichen Namen für das Personenobjekt) so greifen weitere Regeln, die hier keine Rolle spielen.
Nachweis der rechtmäßigen Personalie
Das ist soweit und so gut nachvollziehbar und kein Problem, sofern sich eine Person bei der Polizei mit einem (echten) Personalausweis oder Pass identifizieren kann. Wenn das Foto und die kurze Beschreibung in diesem Dokument mit der real existierenden Person übereinstimmt, werden die Informationen aus dem Ausweis in INPOL-Z übernommen. Und gelten dort dann – nachvollziehbar und zu Recht – als „rechtmäßige Personalie“.
Problematisch: Personen ohne Identifikationspapiere
Anders sieht es aus, wenn sich eine Person nicht ausweisen kann. Oder – was besonders seit dem starken Zustrom von Geflüchteten ab 2015 der Fall ist – wenn Personen in INPOL-Z gespeichert werden müssen, deren Identität nicht geklärt ist. Insbesondere, weil sie keine verlässliches Identifikationsdokument vorweisen können.
Die Führungspersonalie
In diesen Fällen wird die rechtmäßige Personalie für eine solche Person aus den Attributen gebildet, die bei der ERSTEN Registrierung vorhanden waren. Das Geburtsdatum 01.01.1992 wird von der Polizei standardmäßig eingesetzt für junge Geflüchtete, deren genaues Geburtsdatum nicht bekannt ist. In einem solchen Fall kann man nicht von „rechtmäßiger Personalie“ sprechen; daher heißt eine solche Informationsgruppe „Führungspersonalie“: Denn sie „führt“ ja alle weiteren Informationen, die am Informationsobjekt für diese Person in INPOL gespeichert werden.
Alias-Personalie – zum Speichern von falschen Namen oder Namensvarianten
Um solche Namensvarianten zu speichern nutzt INPOL-Z die so genannten Alias-Datengruppen (oder Alias-Personalie). Darin werden identifizierende Personendaten gespeichert, <
- die eine Person führt, um Dritte zu täuschen
- deren Schreibweise sich von denen der rechtmäßigen Personalie in der P-Gruppe unterscheidet.
Regeln zur Veränderung einer Personalie
Es versteht sich von selbst, dass die Attribute in der rechtmäßigen Personalie nicht „einfach so“ oder von jedem Polizisten geändert werden dürfen, dem z.B. ein Schreibfehler auffällt. Nehmen wir zur Veranschaulichung meinen Namen: Annette Brückner. Wird mein Vorname nur mit einem n geschrieben, also „Anette“, so kann es sich um eine andere Schreibweise für meinen Namen handeln oder um den Namen einer ganz anderen, real existierenden Person. Einfach mal so den Namen einer Alias-Personalie zu ändern geht also nicht: Denn der Polizist, der dies tut, müsste sicher sein, dass er dadurch nicht einen Bezug herstellt zu einer ganz anderen (real existierenden) Person.
Das Recht zur Veränderung einer rechtmäßigen Personalie bzw. Führungspersonalie steht nur dem „Besitzer“ zu, das ist eine Polizeidienststelle, die verantwortlich ist für die Führung und Pflege dieser Personalie – und zugehörigen Person. In der Regel ist die Polizeidienststelle der Besitzer, die das Informationsobjekt über die Person bzw. die entsprechende Datengruppe (hier für die Alias-Personalie) als erste angelegt hat.
Man sollte annehmen, dass diese strikte Regel auch für Alias-Personalien gilt. Dass dem nicht so ist, hat historische, technische Gründe. Vermutlich, weil man es technisch für einfacher hielt, wurde in INPOL-Z nicht für jede Aliaspersonalie ein eigenes Informationsobjekt gebildet. Für dessen Anlage, Veränderung und Löschung dann die gleichen Regeln hätten gelten müssen, wie für das Informationsobjekt der rechtmäßigen Personalie/Führungspersonalie. Die diversen Aliaspersonalien und die rechtmäßige/Führungspersonalie hätten dann durch Beziehungen zwischen diesen Objekten miteinander verbunden werden müssen. Doch bei der Entwicklung von INPOL und verwandten Systemen scheute man es sehr, viele InformationsobjektTYPEN zuzulassen, weil damit das (konventionell modellierte) Datenmodell immer komplizierter geworden wäre. Also griff man zu einem Notbehelf und speicherte die Aliaspersonalie in unselbstständigen Attributgruppen (bei INPOL Mehrinhaltsfeldgruppen genannt), die an der Führungspersonalie hängen, jedoch nicht eigenständig Beziehungen mit anderen Informationsobjekten eingehen können. Und für die gelten eben NICHT die strengen Regeln für die Anlage und Veränderung, wie für die rechtmäßige Personalie.