Den Amoklauf / Anschlag vom 19.02.2020 in Hanau konnte die hessische Polizei auch mit der neuen Analyseplattform Hessendata nicht verhindern. Was verwundert, wenn die aktuellen Nachrichten sich bestätigen, dass der Täter „der Polizei“ schon seit Jahren bekannt war, eine Webseite mit eindeutigen Inhalten im Internet unterhielt und dort schon Tage vor der Tat sein „Manifest“ veröffentlicht hatte.
Welchen Beitrag leistete Hessendata also „vor“ Hanau? | Lesedauer: Ca. 3 Minuten
Um dieses, schon seit Jahren absehbare und von den Entscheidern in der Polizeiabteilung des hessischen Innenministeriums hartnäckig geleugnete Fiasko zu überspielen, suchten Beuth, Bereswil und deren Mitstreiter nach etwas besonders Tollem, Neuem, das sie vor allem ihrer eigenen Polizei als besseren Ersatz für das alte, dröge CRIME würden verkaufen können. Sie fanden es – auf einer Dienstreise ins Silicon Valley – im System Gotham der Firma Palantir.
Die Anschaffungs- und Einführungskosten dieses Systems, dessen für Hessen angepasste Variante den Namen »Hessendata« erhielt, waren um Längen höher als die angeblich so wirtschaftliche Inhouse-Beschaffung und Weiterentwicklung für CRIME je gewesen war [A]. Die übliche Praxis in solchen Fällen im Ministerium des Inneren und für Sport aus Wiesbaden bestand in den vergangenen zwanzig Jahren im immer gleichen Vorgehen:
- Freihändige Vergabe mit größtmöglicher Intransparenz, was denn auch prompt einen Untersuchungsausschuss im Landtag auf den Plan rief [B]. Der allerdings – in Zeiten des hessischen Landtagswahlkampfs im Jahr 2018 – nicht allzu viel neue Erkenntnisse zutage förderte [C].
- Eine geradezu unschlagbare Begründung für die Beschaffung: Denn Hessendata sollte das neue polizeiliche Informationssystem werden, das dem Terrorismus in Hessen wirksam die Stirn bietet. Eine inzwischen ja weit verbreitete Taktik von Sicherheitspolitikern: Mehr Sicherheit versprechen, WENN zuvor mehr Technik und Befugnisse zugestanden werden.
Fast tausend Polizeibeamte sollen inzwischen eine Schulung durchlaufen haben, das dürfte genug sein, um alle Mitarbeiter im hessischen Staatsschutz fit zu machen im Umgang mit Hessendata.
Einen ersten Erfolg vermeldete der hessische Innenminister schon Anfang des Jahres 2018, kurz nach der Anschaffung des Systems. Ein damals 17-jähriger Iraker war verhaftet worden, nachdem die Polizei bei ihm u.a. 75gr Schwarzpulver aus Chinaböllern sichergestellt hatte. „Dank der Analyseplattform Hessendata, veröffentlichte Innenminister Beuth, sei so ein bevorstehender Terroranschlag verhindert worden [D]. Im Sommer 2019 erging ein Urteil gegen den jugendlichen Angeklagten. Zwei Jahre auf Bewährung, umgehende Freilassung nach eineinhalb Jahren U-Haft. Konkrete Belege für den angeblich ‚bevorstehenden‘ bzw. angeblich ‚verhinderten‘ Terroranschlag konnte das Gericht nicht finden [E].
Seitdem veröffentlichte die hessische Polizei in Sachen Terrorismus keine neuen Erfolge. Sie machte vielmehr wiederholt Schlagzeilen mit rechtsextremistischen Umtrieben in den eigenen Reihen [1]-[3].
Den Amoklauf / Anschlag vom 19.02.2020 in Hanau hat die hessische Polizei auch mit Hessendata nicht verhindert. Was verwundert, wenn die aktuellen Nachrichten sich bestätigen, dass der Täter „der Polizei“ schon seit Jahren bekannt war, eine Webseite mit eindeutigen Inhalten im Internet unterhielt und dort schon Tage vor der Tat sein »Manifest« veröffentlicht hatte [4a, 4b]. Die Erklärung vom einsamen Wolf, der auch mit besten technischen Mitteln nicht zu entdecken ist, ist insofern schwer nachzuvollziehen.
Die Schlussfolgerung zu diesen Sachverhalten ist eindeutig: Weder die Bekämpfer rechtsextremen bzw. fremdenfeindlichen Terrors in der hessischen Polizei noch Hessendata selbst waren in der Lage, diese entsetzliche Tat zu verhindern und das Leben von zehn Menschen zu schützen.
Hinsichtlich der Analyseplattform gibt das einem Gerücht aus mehreren Quellen neue Nahrung, das schon vor dieser Tat kursierte: Es besagt, dass Hessendata derzeit nicht im Wirkbetrieb sei. Es gebe technische bzw. rechtliche Hindernisse für den Einsatz. Wir haben uns am 20.2.2020 bei der hessischen Polizei um eine Klärung bemüht: Darauf bisher jedoch keine Antwort erhalten.
Quellen
[1] Hessischer Polizeiskandal: Rechtsextremismus ist Tabuthema, Tagesschau, 09.05.2019
https://www.tagesschau.de/inland/polizisten-hessen-103.html
[2] Neues Drohschreiben bei Anwältin Seda Basay-Yildiz eingegangen, Hessenschau, 28.06.2019
https://www.hessenschau.de/tv-sendung/neues-drohschreiben-bei-anwaeltin-seda-basay-yildiz-eingegangen,video-95602.html
[3] Rechtsextremismus-Verdacht gegen Polizeianwärter, MDR, 07.09.2019
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/rechtsextremismus-polizei-hessen-100.html
[4a] Verschwörungsmythen und Rassismus, Tagesschau, 20.02.2020, 10:15
https://www.tagesschau.de/investigativ/hanau-video-101.html
[4b] “Manifest“ teilweise schon von 2019, Tagesschau, 20.02.2020, 15:15
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/hanau-video-103.html
Verwandte Beiträge
[A] CRIME-Kooperation unter dem Dach des IPCC: Kooperationspartner, Leistungen und KostenUnglaublich günstig! Die Kosten von CRIME
[B] Untersuchungsausschuss in Hessen zur Vergabe an Palantir beschlossen
[C] Was rausgekommen ist: Palantir-Untersuchungsausschuss in Hessen
[D] Der Zweitnutzen verhinderter Terroranschläge
[E] Frankfurter Oberlandesgericht findet keine Bestätigung für den angeblich „bevorstehenden“ Terroranschlag, der dank Hessendata angeblich verhindert wurde: Vom Zweitnutzen verhinderter Terroranschläge – Fortsetzung
Alle Artikel zu Hessendata finden Sie in chronologischer Reihenfolge im Hessendata-Dossier.
Copyright und Nutzungsrechte
(C) 2020 CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Artikel liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH bzw. bei dem bzw. den namentlich benannten Autor(en). Links von anderen Seiten auf diesen Artikel, sowie die Übernahme des Titels und eines kurzen Textanreißers auf andere Seiten sind zulässig, unter der Voraussetzung der korrekten Angabe der Quelle und des/der Namen des bzw. der Autoren. Eine vollständige Übernahme dieses Artikels auf andere Seiten bzw. in andere Publikationen, sowie jegliche Bearbeitung und Veröffentlichung des so bearbeiteten Textes ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist dagegen ausdrücklich untersagt.
3 Gedanken zu „Hessendata: Was wusste die hessische Polizei VOR dem Anschlag in Hanau?“
Kommentare sind geschlossen.