Wenn es einen Preis gibt für möglichst nichtssagende Antworten auf parlamentarische Anfragen hätte das Innenministerium NRW einen Spitzenplatz unter den aussichsreichsten Bewerbern verdient: Jüngste Arbeitsprobe für diese Fähigkeit ist die Replik [1] – von einer „Antwort“ im Wortsinn kann man nicht sprechen – auf die Anfrage nach dem „Analysetool der US-Firma Palantir in Nordrhein-Westfalen“, die der FDP-Abgeordnete Lürbke eingebracht hatte.
1. Wie genau wird das DAR durch die Polizei NRW genutzt?
- Anzahl der Einsätze? – keine Antwort
- Beteiligte Behörden und Nutzerarbeitsplätze dort? – keine Antwort
- zugelassener Nutzerkreis? – keine Antwort
- Art der Dokumentation? – keine Antwort
- Schulung? – „Mittlerweise wurden mehr als 1.500 Beschäftigte … geschult“
2. Welche Straftaten (unterteilt nach Deliktsarten) wurden seit dem Einsatz der Software verhütet bzw. vorbeugend bekämpft?
3. Welche Gefahren wurden seit dem Einsatz der Software bekämpft bzw. abgewehrt?
Wo man eine Antwort erwarten würde, steht ein Satz, in dem – unspezifiert – die Wörter „Sexualstraftaten“, „Straftaten gegen das Leben“, sowie „Organisierte Kriminalität“ vorkommen.
Darauf folgt eine halbe Seite mit
- Ausführungen zur US-amerikanischen Nicht-Regierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC)
- Erklärungen zur Arbeitsweise dieser NGO,
- und zur Kooperation dieser NGO u.a. mit dem Bundeskriminalamt
- und dass „zehntausend“ Meldungen dieser NGO in diesem Jahr vom BKA an das LKA NRW übersandt worden seien
- „Das DAR-System „erlaubt hier einen beschleunigten Abgleich ermittlungsrelevanter Zusammenhänge.“
[Diese Aussage ist ein schlechter Scherz. Für den „beschleunigten“ „Abgleich“ möglicher Zusammenhänge aus zehntausend Meldungen braucht man kein System für 39 Mio Euro. Ein findiger Hobby-Programmierer, von denen es auch in der Polizei welche geben soll, schafft das bedeutend günstiger und schneller.]
4. Welche technischen und personellen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit es nicht zu einem unzulässigen Einsatz von „Data Mining“ … kommt?
Auch zu dieser Frage wird viel Text geliefert, jedoch keine Antwort, die sich auf die nachgefragten technischen oder personellen Maßnahmen bezieht. Der Anfrager (und wir alle) werden abgespeist mit Zitaten der Landesregierung zu einer Erweiterung (in §23, Abs. 6) des Polizeigesetzes NRW, die erst WEGEN der Einführung des Palantir-Systems ins Gesetz aufgenomemn wurde und nun Anlass ist für eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen dieses Gesetz.
Es folgt die Erklärung, dass „das Ministerium des Inneren schon da bei der Beschaffung des DAR-Systems ausdrücklich ausgeschlossen habe dass die Funktionalität eines Data Mining im vorgenannten Sinne ermöglicht“ würde. Wie, wodurch und durch wen, bleibt unbeantwortet.
5. Kosten seit Nutzung im Testbetrieb und zukünftige Kosten, differenziert nach einschlägigen Zeiträumen und Ausgabeposten?
Die Antwort dürfte seinerzeitige Mitbewerber in Wallung versetzen und sollte auch den Landesrechnungshof interessieren. Die „Implementation“ (damit sind vermutlich die Kosten für Anpassung und Einführung gemeint) habe „rund“ 8 Mio Euro gekostet, im übrigen „wurde ein Vertrag mit einem jährlichen Lizenzmodell abgeschlossen, der bis 2025 läuft“: Die Kosten dafür betrugen für 2021 „rund“ 6,8 Mio Euro und für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils „rund“ 6 Mio Euro. Das macht zusammen „rund“ 38,8 Mio Euro.
Fragen, die bisher noch gar nicht gestellt wurden
Offen bleibt eine Aussage dazu, was das DAR noch zusätzlich im gleichen Zeitraum kosten wird für weitere Schnittstellenentwicklungen, Anpassungen etc: Denn solche Aufwände gehören weder zu Nutzungsentgelten (= Lizenzen) für die Überlassung von Software und/oder Hardware noch zu den Wartungs- (= Hardware) und Pflegekosten (= Software). Offen bleibt erst recht, was das DAR dann AB 2026 kosten wird.
Dass die Firma Palantir ein Öllampen-Geschäftsmodell verfolgt, ist auf dieser Webseite bereits ausführlich dargestellt worden. Und dass Polizeibehörden in den Vereinigten Staaten sich mit Mühe, aber immerhin noch von Palantir wieder getrennt haben WEGEN dieser hohen laufenden Kosten ist ebenfalls hier berichtet worden. Die „Mühe“ bestand übrigens darin, dass Palantir und die betrofffene Polizeibehörde (NYPD) unterschiedlicher Ansicht darüber waren, wem eigentlich die (polizeilich relevanten) Informationen auf den Palantir-Systemen gehören … (siehe dazu ‚Wie Palantir (in Amerika) mit Kunden, Daten und Rechten umgeht‘, 23.12.2018)
Falsche Angaben in der Vergabebekanntmachung
Die Antwort auf die Frage 5 belegt gleichzeitig, dass die Bekanntmachung der Auftragsvergabe an Palantir Technologies GmbH vom 15.01.2020 [2] gleich mehrfach falsche Aussagen enthält:
- Denn dort ist von einem „Lieferauftrag“ die Rede, nicht von einem Lizenzvertrag, wie er wohl tatsächlich geschlossen wurde.
- In der Bekanntmachung ist als „ursprünglich veranschlagter“, wie auch als „endgültiger Gesamtauftragswert“ der Betrag von „14 000 000,00 EUR ohne MWSt“ ausgewiesen; das sind jedoch nur 36% des jetzt bekannt gemachten Auftragsvolumens.
- Auch die geforderten Lieferfristen stimmen nicht überein: Gefordert war die Inbetriebnahme zum Wirkbetrieb nach zuvoriger Abnahme im 3. Quartal 2020. Tatsächlich ging das System erst 20 Monate später in den Echtbetrieb.
Quellen
[1] Anwort der Landesregierung vom 27.10.2022 (veröffentlicht am 5.11.2022) Drucksache Nr. 18/1400 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marc Lürbke „Analysetool der US-Firma Palantir in Nordrhein-Westfalen im Einsatz … “ [2] Vergabebekanntmachung Nr. 2020/S 010-020531 vom 15.01.2020 des Landeskriminalamts NRW über den am 23.12.2019 abgeschlossenen Grundvertrag im Projekt DARBeiträge zu verwandten Themen auf diesem Blog
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