ISF-Fonds – Kritik an Projektstruktur und Direktvergabe der Mittel

Die EU-Kommission hat mit dem ISF-Fonds ein mehrjähriges Förderprogramm für Maßnahmen im Bereich der Inneren Sicherheit aufgelegt. Die Mittel für deutsche Behörden vergibt das Bundeskriminalamt als Vergabestelle. Prüfungen obliegen dem Bundespolizeipräsidium. Dem Bundesinnenministerium, anderen Abteilungen im Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt, sowie der Bundesanstalt für Katastrophenschutz hat die „Vergabestelle“ BKA bisher zwei Drittel der insgesamt bewilligten Gelder zugewiesen. Nicht nur diese Selbstversorgungsmentalität hat ein „Geschmäckle“. Es gibt noch weitere gravierende Kritikpunkte … | Lesedauer: Ca. 8 Minuten

Der Europäische Fonds für die Förderung der Inneren Sicherheit und seine Umsetzung in Deutschland

Die EU-Strategie für mehr Sicherheit in Europa

Es klang ziemlich gut, was die EU-Kommission im Herbst 2010 dem Europäischen Parlament und den Regierungschefs mitteilte: Gemeinsam sollte Europa sicherer gemacht werden. Dazu legte die Kommission fünf strategische Ziele dar und darauf ausgelegte Maßnahmen: Zugegeben, die Liste der Ziele überraschte nicht wirklich

  • Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
  • Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
  • Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
  • Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen und
  • Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen und Katastrophen

Doch fällt zumindest auf, dass die Ziele tatsächlich eine Erhöhung der Sicherheit für den Bürger im Auge hatten.

Der Europäische Fonds für die Förderung der Inneren Sicherheit

Die EU stellte den Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Fonds für die Förderung der Inneren Sicherheit Fördermittel bereit, um entsprechende Maßnahmen und die Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten zu unterstützen. Anders, als bei sonstigen EU-Förderprogrammen werden die Mittel aus dem ISF-Fonds jedoch nicht mehr zentral durch die EU-Kommission verwaltet. Vielmehr übernehmen die Mitgliedsstaaten selbst die Verwaltung der Fördermittel der EU.

Fest in der Hand des Bundesinnenministeriums: Die Umsetzung des ISF in Deutschland

Aus dem Einsatzgebiet Innere Sicherheit ergibt sich zwangsläufig, dass das Bundesinnenministerium (BMI) die verantwortliche Behörde für die Umsetzung im Mitgliedsstaat Deutschland ist.

Bundeskriminalamt als ‚zuständige Behörde‘

Das BMI hat eine Abteilung IZ25 beim Bundeskriminalamt (BKA) in Berlin als ‚zuständige Behörde‘ benannt. Diese übernimmt für geförderte Projekte in Deutschland die Aufgaben, die in anderen EU-Förderprogrammen der EU-Kommission obliegen: Sie ist damit die Vergabestelle, die verantwortlich ist für die Verwaltung der Haushaltsmittel, Prüfung der Förderungsfähigkeit von Projekten, sowie Ablehnung bzw. Bewilligung von Fördermitteln und Kommunikation und Koordination zwischen Begünstigten bzw. mit der EU-Kommission.

Bundespolizeipräsidium als ‚Prüfbehörde‘

Daneben hat das BMI das Bundespolizeipräsidium in Potsdam als ‚Prüfbehörde‘ benannt. Eine solche Instanz muss es nach den Regularien der EU geben. Sie soll „funktionell von der zuständigen Behörde unabhängige sein, was als gegeben angesehen wird, „wenn kein direktes hierarchisches Verhältnis zwischen der Prüfbehörde und der zuständigen Behörde besteht und die Prüfbehörde bei ihren Bestätigungsvermerken und Erklärungen vollständige Autonomie genießt.“

Das deutsche Programm der Inneren Sicherheit (ISF DE)

Für Deutschland wurde im März 2015 das aktuelle Nationale Programm des Inneren Sicherheitsfonds (ISF DE) in Kraft gesetzt. Es besteht aus den zwei Programmbereichen

  1. Grenze
  2. und

  3. ISF-Sicherheit

für den Zeitraum von 2014 bis 2020 und wird im gleichnamigen Programm periodisch fortgeschrieben.

Programmbereich ISF-Grenze

Für diesen Programmbereich sind von der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 71,5 Mio Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Schwerpunkte der Förderung in Deutschland liegen

  • auf der Einführung moderner, biometrie-gestützter Technologien an den Außengrenzen hinsichtlich technischer Ausrüstung, Führungs- und Einsatzmitteln und Infrastruktur
  • der Weiterentwicklung bestehender IT-Systeme für den Schutz der Außengrenzen (u.A. VIS, SISII, etc.)
  • der Implementierung von EUROSUR durch die zielgerichtete Förderung der nationalen Komponente u.a. durch die anteilige Finanzierung der Modernisierung der Schiffsflotte der Bundespolizei.

Programmbereich ISF-Sicherheit

Die strategischen Ziele, wie sie in der EU-Strategie genannt sind – Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, Cybercrime, Terrorismus und Extremismus usw. – werden im nationalen ISF-Programm pflichtschuldig aufgezählt. Konkrete Maßnahmen im Hinblick auf diese Ziele werden allerdings nur im geringen (finanziellen) Umfang umgesetzt. Der Löwenanteil der Fördermittel für den Programmbereich ISF-Sicherheit – derzeit sind 70,5 Mio Euro bewilligt – wird aufgewendet für „die Optimierung des polizeilichen Informationsmanagements“. Geradezu entwaffnend wird dies damit begründet, dass ohne einen funktionierenden Informationsaustausch auch die genannten fachlichen Ziele nicht erreicht werden können und daher die „Optimierung des nationalen und internationalen Informations-/Datenaustausch“ und der „Aufbau des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) oberste Priorität habe.

In dieses Projekt wurden denn allein 30,5 Mio Euro, entsprechend 43,5% der bisher bewilligten Gelder hineingepumpt. Weitere 8 Mio Euro erhält das BKA für den Aufbau des Fluggastdateninformationssystems und 4,3 Mio Euro fließen an das BMI für das Nationale Waffenregister. Insgesamt erhalten das BMI und seine untergeordneten Behörden für diese und weitere Projekte 44,6 Mio Euro, rund zwei Drittel aller bisher bewilligten Mittel.

Potenzielle Begünstigte aus geförderten Projekten in Deutschland

Im deutschen ISF-Programm ist festgelegt, wer Förderungen aus dem Programm erhalten kann: Das sind
„nur juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Privatrechts, insbesondere

  • Behörden und Einrichtungen des Bundes und der Länder
  • Kommunale Behörden und Einrichtungen
  • Internationale Organisationen
  • Freie Träger und Vereine
  • Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Auch das ist ein Unterschied zu anderen EU-Förderprogrammen, bei denen auch gewerbliche tätige Antragsteller eine Chance auf Förderung haben.

Kritik an der Projektstruktur und Mittelvergabe

Kritikpunkt 1: Direktvergabe durch das BKA

Im Falle von „Monopolstellungen“ kann das BKA als zuständige Behörde „Finanzhilfen direkt vergeben, wenn aufgrund des betreffenden Projekts oder der technischen oder administrativen Kompetenz der betreffenden Stellen keine andere Option infrage kommt“ [also z.B. die Ausschreibung bzw. Vergabe im Wettbewerb / d. Verf.]

Direktvergabe für den PIAV

Die Mittel für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund PIAV müssen, sagt das Bundeskriminalamt, im Zuge der „Direktvergabe“ vergeben werden:

„DE plant für das Bund-Länder-Projekt PIAV eine Direktvergabe. Dieses Projekt mit dem Ziel eines effizienteren und homogenen Informationsaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden kann nur durch diese selbst umgesetzt werden. Anderweitige Bewerber sind thematisch nicht denkbar. Eine öffentliche Ausschreibung ist damit nicht zielführend. Die Projektnehmer sind gesetzlich verpflichtet, alle nationalen und europäischen Vergaberegelungen einzuhalten. Eine Direktvergabe erfolgt ausschließlich an öffentliche Stellen.“

Das bedeutet praktisch, dass das BKA als zuständige Vergabestelle an eine andere Abteilung im Hause BKA, an die Bundespolizei, an das Zollkriminalamt und die Polizeibehörden aller 16 Bundesländer EU-Fördermittel vergibt, damit diese Behörden damit ihre Aufwendungen für den PIAV (teil-?)finanzieren können.

Mit der angeblich notwendigen ‚Direktvergabe‘ wird der bisherige Status Quo beim PIAV zementiert: Der darin besteht, dass die eigentliche IT-Entwicklung von zwei AUFTRAGNEHMERparteien erbracht wird, die weitgehend freihändig mit Aufträgen versehen werden:

  1. Firma Rola Security Solutions für das Zentralsystem als Hersteller/Lieferant für PIAV Operativ Zentral beim BKA und für die PIAV-Teilnehmersysteme bei BKA und Bundespolizei und für die Teilnehmersysteme in den Bundesländern Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Summe der Fördermittel, die für Polizeibehörden mit Rola-Systemen zugesagt wurden, beläuft sich auf knapp 27 Mio Euro. Auftragsbekanntmachungen für solche Aufträge fand ich nur aus Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
  2. Öffentlich weitgehend unbekannte Auftragnehmer, der bzw. die für die IT-Kooperation der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen die Ausbaustufen 1 und 2 für die PIAV-Anbindung für deren damals eingesetztes Fallbearbeitungssystem CRIME entwickelt haben. Dafür erhielt die IT-Kooperation 2,88 Mio Euro an EU-Fördermitteln.

Monopolstellung bzw. „keine andere Option“

Es ist unstrittig, dass die genannten Polizeibehörden eine ‚Monopolstellung‘ als AUFTRAGGEBER für solche Projekte haben. Zweifelhaft ist, ob Polizeibehörden auch die technische Kompetenz und die personelle Ausstattung haben, um gleichzeitig auch AUFTRAGNEHMER für solche IT-Entwicklungen sein zu können. Weder ist es ihre Aufgabe, noch haben sie die dafür notwendige IT-fachliche und -technische Kompetenz. Die auch nicht durch die Beauftragung des/der immer gleichen Haus- und Hoflieferanten wettgemacht werden kann. Denn der wird, da er wirtschaftlich abhängig ist von einer solchen Ballung von kooperierenden Auftraggebern, genau das tun, was der/die Auftraggeber von ihm verlangen.

Dieses Argument wird belegt durch zwei wesentliche, bisher eingetretene negative Entwicklungen:

  1. Wie auf dem diesjährigen Polizeikongress vom seinerzeitigen Projektleiter für Polizei 2020 mitgeteilt wurde, ist das PIAV-Zentralsystem beim BKA PIAV NICHT in der Lage, die seit Jahren bestehenden Anforderungen an die Kennzeichnung von personenbezogenen Daten umzusetzen. Die Entscheidung für PIAV Operativ Zentral erfolgte auf erklärten Wunsch und massiven Druck von BMI und BKA und muss nun revidiert werden. Wie, darüber herrscht großes Stillschweigen beim BKA. Das muss – nebenbei gesagt – auch Folge haben für die Mehrzahl der Bundesländer, die ebenfalls dieses System als PIAV-Landessystem einsetzen. Warum sollte die Server-Komponente bei den Teilnehmersystemen der Länder die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten erfüllen, die das Bundes-Zentralsystem nach der zitierten Auskunft gerade NICHT leisten kann?!
  2. Auch die IT-Kooperation aus BW, BBG, HE und HH hat sich ein aus fachlich nicht nachvollziehbaren Gründen und frühzeitig absehbares Desaster geleistet: Der einsame Beschluss des IT-Lenkungskreises bestand darin, dass die PIAV-Anbindung auf CRIME aufgesetzt werden soll. Nach der PIAV-Ausbaustufe 2 konnten sich auch diese Entscheider der Erkenntnis nicht mehr verschließen, dass CRIME nicht das geeignete System ist, um darauf die weitere PIAV-Anbindung zu stützen. Nachdem dafür 2,89 Mio Euro Fördermittel eingesetzt waren, wurde CRIME ausgetauscht und die Einführung des RS-Case-Derivats eFBS = einheitliches Fallbearbeitungssystem ab der PIAV-Stufe 3 in diesen Ländern betrieben. Wofür das BKA den Ländern weitere von 1,68 Mio Euro an EU-Fördermitteln spendierte. Wofür – und vor allem: an wen – eigentlich die 2,89 Mio Euro an Fördermitteln für die PIAV-Anbindung von CRIME ausgegeben wurden, steht in den Sternen, interessiert aber niemanden …

80 % der Fördermittel im Wege der Direktvergabe zugewendet

Das Argument mit der angeblich notwendigen Direktvergabe trifft nicht nur die für PIAV aufgewendeten Mittel. Auch für die anderen Großprojekte im Geschäftsbereich des BMI wurde diese besondere Vergabeform herangezogen. In Summe wurden vier Fünftel aller Fördermittel aus dem ISF-Fonds direkt vergeben:

Begünstigte Behörde Projekt Bewilligte Mittel in Euro
BKA, BPol, ZKA und Bundesländer PIAV 30.544.688
BKA Fluggastdaten-Informationssystem 7.896.469
BUA für Katastrophenschutz Bund-Länder-Projekt Warnung der Bevölkerung 5.930.537
BMI Nationales Waffenregister 4.300.000
BKA Cyber 2.245.847
BKA ORKA –
Organisierte Rauschgiftkriminalität Kosovo Albanien
434.051
PP Koblenz LeVIA – Webanwendung Ausländerrecht 281.375

Kritikpunkt 2: Fehlende Unabhängigkeit der zuständigen Behörde (BKA) und der Prüfbehörde (Bundespolizei)

Sowohl die als Vergabestelle ‚zuständige Behörde‘ BKA, als auch das als ‚Prüfbehörde‘ zuständige Bundespolizeipräsidium in Potsdam sind Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, von dem diese beiden Behörden auch gegenüber der EU-Kommission benannt wurden. Von einer echten Unabhängigkeit und „vollständigen Autonomie“ kann faktisch keine Rede sein. Letztlich entscheidet das BMI.

Kritikpunkt 3: Interessenkonflikte zwischen BKA als Vergabestelle und BKA (und anderen BMI-Einrichtungen) als begünstigter Behörde

Das BKA entscheidet als Vergabestelle über sämtliche Förderanträge. Im Falle von Direktvergaben – immerhin 80% der Mittel! – kann das BKA Behörden auch direkt beauftragen. 33,2 Mio Euro hat die Vergabestelle BKA begünstigten anderen Abteilungen im Hause BKA zukommen lassen.
Nimmt man Bundespolizei, das Bundesamt für Katastrophenhilfe und das BMI selbst bei den Begünstigten hinzu, so sind 44,6 Mio Euro, entsprechend knapp zwei Drittel aller bewilligten Fördermittel, von der Vergabestelle BKA für Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums genehmigt worden. Das hat ein erhebliches Geschmäckle …

Kritikpunkt 4: EU-Förderung fördert vor allem die grassierende Projekt-itis in der deutschen Polizei

Zuwendungsfähige Aufwendungen aus dem EU-Fördertopf umfassen dem Projekt direkt zugewiesene Sachkosten, sowie insbesondere Personalausgaben und projektbezogene Reise- sowie Aufenthaltskosten.

In der deutschen Polizei grassiert ohnehin und seit langem eine Projekt-itis. Für alles und jedes gibt es Bund-Länder-Projektgruppen, die immensen Aufwand hinsichtlich der Projektsteuerung und Kommunikation verursachen und häufige Reisetätigkeiten mit sich bringen. Letztere haben aus der Sicht der Betroffenen durchaus auch ihre angenehmen Seiten, da man innerhalb der Polizei einen hohne Gastgeberstandard pflegt. Genau dafür können nun auch noch EU-Fördermittel eingesetzt werden, was die Bewilligung umso einfacher machen dürfte.

Für eine Optimierung des nationalen und internationalen Informations-/Datenaustauschs, wie es als hehres Ziel im nationalen ISF-Plan formuliert ist, bedarf es vor allem einer effektiven IT-Entwicklung und entsprechender funktionierender Systeme. Ob die durch Fördermittel noch angeheizte Projekt-itis und Tätigkeit der einschlägigen Reisekader tatsächlich dazu beiträgt, diesem Ziel näher zu kommen, wird der Steuerzahler in wenigen Jahren mit ‚Nein‘ beantworten müssen.

Kritikpunkt 5: EU-Fördermittel sind teuer – aus Deutschland – bezahltes Geld

Aus den letzten, von der EU veröffentlichten Haushaltszahlen für das Jahr 2017 ergibt sich, dass Deutschland

  • 19,6 Milliarden Euro an die EU gezahlt hat und
  • 10,9 Milliarden Euro von der EU erhalten hat.

Daraus ergibt sich rechnerisch, dass 1 Euro Fördermittel VON der EU zuvor von Deutschland „bezahlt“ wurde und zwar mit einem Betrag von 1,79 Euro.

Am Beispiel der Förderung für den PIAV wird deutlich, dass diese Förderung – gesamtwirtschaftlich betrachtet – alles andere als effektiv ist, wie die folgende Rechnung zeigt:

Begünstigte Behörde Projekt Bewilligte Mittel in Euro
Fördermittel für PIAV 30,5 Mio Euro
Tatsächl. Kosten f.d. dt. Steuerzahler 54,6 Mio Euro
Eigenanteil (25%) 7,62 Mio Euro
Gesamtkosten 62,22 Mio Euro

Wann haben Sie, der Leser, Medien, Politiker und Steuerzahler endlich genug?!

Ist Ihnen übrigens aufgefallen, dass in dieser Beschreibung des nationalen ISF-Plans, der ja bis zum Jahr 2010 reicht, das Programm Polizei 2020 des BMI gar nicht vorkommt. Das ist kein Versehen, sondern entspricht den Tatsachen. Man hält in den Projektunterlagen eisern fest am PIAV, obwohl der längst teilrevisioniert oder gar in wesentlichen Teilen „völlig neu“ entwickelt werden muss. Und dies, obwohl sich die Innenminister von Bund und Ländern schon Ende 2016 in ihrer Saarbrücker Agenda auf eine neue Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der Inneren Sicherheit verständigt haben. Zu deren Umsetzung das BMI (sic!) das Programm Polizei 2020 geschaffen hat.

Leider bleibt damit auch weiterhin die Kardinalfrage an die deutsche Politik der Inneren Sicherheit unbeantwortet: Wann endlich wird es aus den deutschen Polizeibehörden greifbare, vorzeigbare Ergebnisse für ein flächendeckend funktionierendes Teilen von Informationen geben? Und nicht immer nur weiter Ankündigungen, pompöse Programmvorschläge, hohle Versprechungen und weiteres Verbrennen von Steuerzahlergeldern, ohne dass dabei etwas anderes herauskommt als heiße Luft?!

Fußnoten

[a]   Aus Gründen der Textlänge und Lesedauer fokussiert sich dieser Beitrag auf den Programmbereich ISF-Sicherheit.

Quellen

Die Recherche der Quellen zu einem solchen Artikel und ihre Verarbeitung ist eine zeitaufwändige Angelegenheit, die wir bisher mit Akribie betrieben haben. Das war auch für diesen Artikel der Fall und gehört weiterhin zu unserem Arbeitsstandard. Nicht länger akzeptieren wollen wir allerdings, dass sich manche „Kollegen“ bzw. „-Innen“ die eigene Arbeit etwas zu einfach machen: Bei POLICE-IT die Quellen und Sachverhalte abgreifen, in eigene Texte einsetzen und Verweise auf den Ursprung beim POLICE-IT großzügig vergessen. Daher legen wir die Quellen zu unseren Artikeln und die Links dazu nicht mehr, wie bisher offen.
Gerne sind wir bereit, auf konkrete Email-Anforderung von Lesern die verwendeten Quellen zu benennen. Bis auf weiteres wird es jedoch bei dem hier beschriebenen Verfahren bleiben. Was ich persönlich für ebenso bedauerlich wie notwendig halte.

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