Palantir kündigt direkte Börsenplatzierung bestimmter Aktien an

Die angeblich „geheimnisvollste Softwarefirma“ der Welt hat ihr Schweigen gebrochen: Palantir Technologies Inc. hat am 25.08.2020 einen Antrag auf Zulassung zum Börsenverkauf bestimmter Altaktien bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC eingereicht. Damit war das Unternehmen gezwungen, Informationen über die Firma, ihre Kunden, Produkte und Finanzdaten bekannt zu geben, die der Öffentlichkeit bisher vorenthalten waren.
Lesedauer: Ca. 8 Minuten

Altaktionäre von Palantir Technologies Inc wollen oder brauchen Geld

Der S-1 Antrag von Palantir vom 25.08.2020

Was ist das Formular S-1 und welchen Umfang hat dieser Antrag von Palantir?

Unternehmen, die einen Börsengang in den Vereinigten Staaten planen, müssen mit dem Formular S-1 ihren Antrag auf Zulassung zum Börsenhandel ihrer Aktien stellen. Das Formular an sich ist nur 8 Seiten lang. Im Falle von Palantir umfasst der gesamte Antrag 309 Seiten. Was nicht ungewöhnlich ist. Denn mit diesem Antrag müssen die grundlegenden geschäftlichen und finanziellen Informationen über einen Emittenten eingereicht werden. In der Regel noch am gleichen Tag veröffentlicht die SEC diesen Antrag auf ihrem Webserver. Anleger sollen damit die Möglichkeit erhalten, die Vorzüge eines Angebots zu prüfen und fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.

Kein „IPO“ sondern Antrag auf Verkauf von Aktien aus dem Altbestand

Genau betrachtet, stellt Palantir hier NICHT den lange von der Finanzwelt erwarteten Antrag auf ERSTzulassung NEUER Aktien (engl: IPO = Initial Public Offering). Vielmehr sollen Stammaktien aus dem Bestand von ALTaktionären bis zu einem Gesamtwert von 100 Millionen US-Dollar über den Börsenhandel verkauft werden. Das eröffnet einerseits diesen Aktieninhabern die Möglichkeit Kasse zu machen. Und erspart es Palantir, den ganz großen Aufwand einer Börsen-Erstzulassung zu betreiben: Nämlich der zeit- und kostenaufwändigen Involvierung von einer oder mehreren Investmentbanken, die die Aktienemission vorbereiten und begleiten. Und der Durchführung einer Roadshow, einem Tingeln durch die Vereinigten Staaten, mit Präsentationen des Unternehmens gegenüber potentiellen Investoren.

Wer sind die verkaufsberechtigten Altaktionäre?

Während die Mehrzahl der Leitmedien, vor allem auch in Amerika, auf den lang erwarteten IPO – also die Erstplatzierung neuer Aktien – wartet, konnten wir in dem jetzt veröffentlichten S-1-Antrag genau das NICHT finden. Vielmehr erhalten hier Altaktionäre die Möglichkeit, Stammaktien zu verkaufen und zwar insbesondere

  • aus dem Kreis der Geschäftsleitung und Aufsichtsratsmitglieder, dazu zählen insbesondere der CEO / Vorstandsvorsitzende Alex Karp, die Mitgründer Stephen Cohen und Peter Thiel u.a. –
  • die japanische Firma SOMPO, mit der zusammen Palantir Joint Venture in Japan gegründet hatte und
  • andere Investoren, z.B. Disruptive Technology Solutions, die Palantir Mitte des Sommers eine Zwischenfinanzierungen besorgt hatten,

Was indirekt auch bedeutet, dass mit dem ersten Handelstag – womit im September 2020 gerechnet wird – ein Preis für Palantir-Stammaktien ermittelt werden wird und damit eine Einschätzung über den tatsächlichen Handelswert der Anteile an dieser Firma möglich wird. Sie war in Einschätzungen, die schon ein paar Jahre alt sind, auf einen Börsenwert von bis zu 20 Milliarden US-Dollar taxiert worden. Die jetzt veröffentlichten Zahlen und erste Kommentare nach der gestrigen Veröffentlichungen lassen erwarten, dass dieser Wert nicht erreicht werden wird.

Was an dieser Platzierung erstaunt …

Palantir hat mit diesem Antrag Geschäftszahlen veröffentlicht, die alles andere als rosig sind. (Dazu unten mehr). Es wäre also nur plausibel, wenn sich Palantir über eine Erstplatzierung neuer Aktien an der Börse frisches Kapitel beschaffen würde. Und dafür in Kauf nimmt, mehr Informationen über Produkt, Geschäfte, Kunden und Finanzdaten zu veröffentlichen. Mehr, als dies aus Sicht des Unternehmens, das in der Vergangenheit so eifrig an seinem Nimbus als „geheimnisvollste Firma“ gestrickt hat, wünschenswert sein kann.
De facto stellt diese Veröffentlichung die bisherige Geheimniskrämerei bloß. Man könnte auch drastischer formulieren: Im Bezug auf die (erschreckenden) Finanzzahlen musste Palantir die Hosen runterlassen. Die Notwendigkeit dafür muss drängend gewesen sein, wenn Palantir ein so hoch gehaltenes Prinzip wie die – bisherige – Geheimhaltung aufgegeben hat.

Eine ungewöhnliche und bemerkenswerte Risikowarnung, die den Mitgründer und Geschäftsführer Alex Karp betrifft

Palantir musste offensichtlich die saure Pille schlucken, viel interne Information preiszugeben. Und das nur dafür, dass Altaktionäre einen Teil ihrer Aktien verkaufen können. Das wirft die Frage auf, wie gut eigentlich noch der Zusammenhalt im Vorstand, im Aufsichtsrat (Board of Directors) und unter den Firmengründern sind. Sehr ungewöhnlich und daher bemerkenswert fand ich in diesem Zusammenhang im Abschnitt über ‚Risikofaktoren‘ diese Warnung:

„Unser Geschäft könnte in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn wir nicht in der Lage sind, qualifiziertes Personal und Führungskräfte, darunter Alexander Karp, einen unserer Gründer und Vorstandsvorsitzenden … zu behalten …. und zu motivieren …“

Sehr ungewöhnliche Vorzugsrechte für die Gründer – Karp, Thiel und Cohen

Ziemlich ungewöhnlich ist auch die Einführung einer neuen Klasse von Aktien – Class F genannt – die den drei Firmengründern 49,999999 Prozent der Stimmrechte garantieren sollen, ganz egal, wie viele Aktien sie tatsächlich ihr eigen nennen.

Keine Gelegenheit zum „Cashing in“ für Palantir-Mitarbeiter

Nur am Rande sei bemerkt, dass Mitarbeiter von Palantir unterhalb des Managements bei dieser Platzierung leer ausgehen: Solche Mitarbeiter erhalten in amerikanischen Technologiefirmen üblicherweise Aktienoptionen als besonders motivierenden Teil des Entlohnungssystems. Der Anreiz besteht darin, zur Steigerung des Firmenwerts beizutragen und – nach einer bestimmten Dauer ihrer Firmenzugehörigkeit bzw. Haltefrist („vesting“) – diese Aktien verkaufen zu können. Diese Mitarbeiter sind im aktuellen Falle von Palantir jedoch ausdrücklich nicht unter den Altaktionären aufgeführt und daher auch nicht berechtigt, ihre verkaufbaren Aktien anzubieten.

Bisherige „Geheimnisse“ von Palantir Technologies – nun öffentlich gemacht

Falls Sie sich fragen sollten, warum aus einem 8-seitigen Antragsformular ein Konvolut von 309 Seiten eingereichtem Antrag entsteht: Das liegt an einer Vielzahl von Anlagen mit Erklärungen der Geschäftsleitung, die einem potenziellen Investor genug Informationen liefern über eine eigene Einschätzung der Geschäftslage und des Investmentpotenzials in diese Firma.

Auszug aus dem S-1 vom 25.08.2020 von Palantir Technologies Inc.
Das Inhaltsverzeichnis aus dem S-1 vom 25.08.2020 von Palantir Technologies Inc.

Gründung, Mitarbeiter, Standorte

Palantir wurde 2003 gegründet, ist also längst kein „Startup“ mehr.

Das Trio der Gründer, die heute noch an Bord sind

  • Einer der Gründer war Peter Thiel, der zusammen mit Max Levchin und Elon Musk Paypal gegründet und sich danach als einer der frühen Investoren bei Facebook engagiert hatte.
    Die beiden anderen Gründer, die heute noch an Bord sind, sind
  • Dr. Alex Karp, der CEO / Geschäftsführer von Palantir, der nach seinem Studium in Stanford (Jura) an der Goethe-Universität in Frankfurt promovierte.
  • Stephen Cohen ist Informatiker und hatte in den 17 Jahren seit Gründung diverse Positionen im Management inne, darunter als President und Schatzmeister (Secretary) und Mitglied des Aufsichtsrats.

Vollzeit-Angestellte

Palantir wuchs von 313 Vollzeit-Mitarbeitern Ende 2010 auf das Achtfache, nämlich knapp 2.400 weltweit im Juni 2020. Davon sind zwei Drittel in den Vereinigten Staaten und rund 850 in anderen Ländern eingesetzt.

Apropos Länder – Palantir’s geopolitisches Statement

„Wir haben uns für EINE Seite entschieden“ sagt Palantir sehr bestimmt in seinem Antrag: „Unsere Software wird in den Vereinigten Staaten genutzt und bei deren Allierten in Europa und rund um die Welt. Andere Firmen arbeiten sowohl für die USA als auch mit deren Widersachern. Das tun wir nicht. Wir glauben, dass unsere Regierung und unsere Kunden aus der freien Wirtschaft diese deutliche Positionierung schätzen.“

Niederlassungen in anderen Ländern

Nach eigenen Angaben des Unternehmens wird Palantir-Software in 150 Ländern genutzt. Nicht immer erfolgen die Verkäufe direkt über das Unternehmen. So wurde z.B. vor kurzem bekannt, dass die Europäische Polizeiagentur Europol seit Jahren schon Palantir-Software einsetzt, die jedoch indirekt über Capgemini Nederland BV bezogen wurde. Sollte damit die Beschaffung beim Palantir verheimlicht werden?

Die Geschäfte in Deutschland führt die Palantir Technologies GmbH, deren Geschäftsführer ebenfalls Dr. Karp ist. In Japan hat Palantir ein Joint Venture gegründet mit der SOMPO Holdings, Inc., einem der großen Versicherungskonzerne im Land. Dieser Geschäftspartner gehört auch zu den Anteilseignern, die nach der jetzt beantragten Direktplatzierung Aktien verkaufen dürften.

Finanzzahlen von Palantir Technologies Inc

Umsatz weltweit

Der weltweite Umsatz wuchs von 595 Millionen USD in 2018 auf 724 Millionen USD, eine Steigerung von rund 25%. Im ersten Halbjahr 2020 wurden 481 Millionen USD erlöst, eine weitere Steigerung gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitrum um 49%. Analysten, wie z.B. in Techcrunch, sind dennoch „enttäuscht“: Weil das Unternehmen seit Jahren unterhalb der Schwelle von 1 Milliarde USD Umsatz verharrt, die aber nicht reißen kann.

Horrende Verluste

Der wahre „Schocker“, sagte der Techcrunch-Analyst, kommt am Ende der jetzt veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten Jahre. Palantir weist dort für 2019 einen Verlust von 580 Millionen USD aus, fast ebenso viel wie im Jahr 2018. Im S-1 findet sich die Angabe, dass der angesammelte Verlust sich inzwischen bei 4 Milliarden USD bewegt.

Marktsegmente und Kunden

Palantir bedient mit seinen beiden Software-Plattformen – Gotham und Foundry – sowohl (sehr) große Regierungsorganisationen als auch die freie Wirtschaft. Dazu zählen z.B

  • U.S. Army, Navy, and Air Force
  • U.S. Special Operations Command
  • Centers for Disease Control
  • Department of Agriculture
  • Department of Health and Human Services
  • Department of Homeland Security
  • Department of Veterans Affairs
  • Food and Drug Administration
  • National Institutes of Health
  • Securities and Exchange Commission

Die Kunden in der freien Wirtschaft gehören 24 verschiedenen Marktsegmenten an, beginnend bei Luftfahrtgesellschaften bzw. Flugzeugbauern, über Banken und Versicherungskonzerne, bis hin zu Pharmafirmen, wie z.B. der Firma Merck, mit der Palantir ein Joint Venture eingegangen ist.

Palantir hat insgesamt weltweit nur 125 zahlende Kunden

Trotz dieser beeindruckenden Namen hat Palantir weltweit insgesamt nur 125 zahlende Kunden und davon mehr als die Hälfte im Regierungssektor. Die für Deutschland inzwischen bekannt gewordenen Kunden im öffentlichen Sektor sind das Land Hessen mit dem Projekt Hessendata [A] und das Land Nordrhein-Westfalen, das für sein Projekt DAR – datenbankübergreifende Analyse und Recherche – [B] 14 Millionen Euro ausgeben wollte.

Ganz wenige Top-Kunden machten 2019 zwei Drittel des Gesamtumsatzes aus

Im Durchschnitt brachte jeder der 125 Kunden im Jahr 2019 für Palantir einen Umsatz von 5,6 Mio USD.
Die Zahl täuscht allerdings über die wirtschaftliche und strategische Bedeutung der 20 ganz großen Kunden für Palantir hinweg: Denn mit nur 20 dieser Top-Kunden (aus dem US-Regierungssektor) hat Palantir 2019 einen Umsatz von 495 Millionen USD eingefahren, das sind zwei Drittel des Gesamtumsatzes und durchschnittlich 24,8 Millionen USD pro Top-Kunden.

Was Investoren gar nicht gerne sehen …

Solche Relationen werden von Investoren nicht gerne gesehen. Denn sie sprechen für eine disproportionale Abhängigkeit des Unternehmens von einigen wenigen, ganz großen Kunden und damit von einer erheblichen Abhängigkeit vom militärisch-industriellen Komplex.

Es wird von Investoren auch nicht gern gesehen, wenn sich Firmengründer quasi in Zement gegossene Vorzugsrechte einräumen, wie es jetzt mit den neuen Class F-Aktien geschieht. Üblich ist vielmehr, dass im Verlauf mehrerer Finanzierungsrunden bis zum Börsengang die Gründungsgesellschafter immer mehr von ihrem ursprünglichen Aktienportfolio abgeben an Investoren, wodurch insbesondere deren Stimmrechte abnehmen („dilution“). Denn kein Investor investiert gerne viel Geld in ein Unternehmen, ohne effektiv die Richtung bestimmen zu können. Und nicht zuletzt können drei Personen mit so weitreichenden Stimmrechten ja auch instrumentalisiert werden, sozusagen trojanische Pferde sein, die im Interesse ganz anderer Kreise ihre Stimmrechte ausüben …

Sollte Palantir potenziellen Investoren allerdings – nach einer Erstplatzierung neuer Aktien – nicht Aussichten auf dauerhafte Steigerung von Kundenzahlen, Erlösen und Gewinnen machen können, ist fraglich, wie die weitere geschäftliche Entwicklung finanziert werden soll. Denn Investoren tendieren nicht dazu, ihr Geld in ein Fass ohne Boden zu werfen.

Palantir und seine strategische Bedeutung für polizeiliche Big-Data-Auswertesysteme in Deutschland

Nachdenken über die wirtschaftliche und strategische Abhängigkeit von Palantir täte gut

Diese Fakten könnten auch Neukunden – auch aus deutschen Polizeibehörden – zum Nachdenken anregen. Denn ein Kunde, der (im Durchschnitt!) fünfmal so „wichtig“ ist, wie ein Durchschnittkunde erhält zwangsläufig auch mehr Aufmerksamkeit.

Man könnte auch weiter gehen und fragen:

  • Inwieweit steht Palantir unter dem Einfluss solcher großen Regierungskunden?!
  • Nicht nur in finanzieller Hinsicht? Sondern auch im Hinblick auf politische und strategische Entscheidungen, insbesondere auch gegenüber den „Alliierten der Vereinigten Staaten in Europa“ (Zitat aus dem S-1 von Palantir).

Nach wie vor unbeantwortet: Welchen Zugriff haben amerikanische Sicherheitsbehörden auf Daten der Polizei von Hessen und Nordrhein-Westfalen??

Diese Frage erscheint mir noch aus einem zweiten Grund sehr wichtig: Denn es unterliegen auch Tochterunternehmen von amerikanischen Mutterunternehmen dem US Patriot Act. Für Deutschland heißt das: Auch Palantir Technologies GmbH ist dem US Patriot Act unterworfen. Und das muss doch Auswirkungen auf das Projekt Hessendata [A] und auf das Projekt DAR – datenbankübergreifende Analyse und Recherche – in Nordrhein-Westfalen [B] haben.
Der bisherige Umgang mit dieser Frage ist Ignorieren, Wegducken, Nichts-Sagen, Ausflüchte Generieren.

Doch es gibt bei genauem Hinsehen, keine Grundlage für solche Ausflüchte: Denn die Vergabekammer Bund hat dazu in einem Urteil aus dem Jahr 2014 folgendes ausgeführt:

„Die Pflicht US-amerikanischer Unternehmen bzw. deren deutscher Tochterunternehmen zur Datenweitergabe an US-amerikanische Sicherheitsbehörden ergibt sich (…) aus dem USA Patriot Act, der aus dem Jahr 2001 stammt. … Dieser ist Teil der amerikanischen Rechtsordnung. Danach sind US-Unternehmen verpflichtet, den US-Sicherheitsbehörden (FBI, NSA, CIA) Zugriff auf ihre Server zu gestatten, und zwar auch ohne richterliche Anordnung. Diese Verpflichtung gilt in gleicher Weise für ausländische Tochtergesellschaften von US-amerikanischen Unternehmen … und zwar auch dann, wenn die Datenweitergabe gegen die für die ausländischen Tochtergesellschaften geltenden örtlichen Gesetze verstößt.
Die Weitergabe insbesondere personenbezogener Daten an Stellen außerhalb der EU ist datenschutzrechtlich nicht gestattet. Es ist offensichtlich und ohne weiteres nachvollziehbar, dass eine dennoch stattfindende Datenweitergabe generell und insbesondere in Bezug auf personenbezogene oder sicherheitsrelevante Informationen höchst problematisch ist. Auf die öffentlich geführte Diskussion in diesem Zusammenhang ist zu verweisen. „

Verwandte Beiträge

[A]   Alle Artikel zu Hessendata

[B]   Alle Artikel zum Projekt DAR – datenbankübergreifende Analyse und Recherche in Nordrhein-Westfalen

[C]   Status von Palantir in deutschen Polizeibehörden, 05.08.2020

Copyright und Nutzungsrechte

(C) 2020 CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Artikel liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH bzw. bei dem bzw. den namentlich benannten Autor(en). Links von anderen Seiten auf diesen Artikel, sowie die Übernahme des Titels und eines kurzen Textanreißers auf andere Seiten sind zulässig, unter der Voraussetzung der korrekten Angabe der Quelle und des/der Namen des bzw. der Autoren. Eine vollständige Übernahme dieses Artikels auf andere Seiten bzw. in andere Publikationen, sowie jegliche Bearbeitung und Veröffentlichung des so bearbeiteten Textes ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist dagegen ausdrücklich untersagt.