Der PIAV soll die Meldedienste und Falldateien ablösen

Teil 4 der Serie ‚Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV‘

Im fortgeschriebenen Programm Innere Sicherheit 2008/2009 ist der PIAV erstmals öffentlich erwähnt:

„Mit der Ablösung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes und der auf heterogener Basis betriebenen Falldateien durch den weitgehend automatisierten Informations- und Analyseverbunds (PIAV) wird das kriminalpolizeiliche Informationswesens modernisiert.“

Potemkin lässt grüßen!

Diese Artikelserie erzählt die Geschichten, den bisherigen Verlauf und Erfolg des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) aus der Sicht eines ab und an an der Entwicklung Beteiligten.

Bisher erschienen

  1. Prolog: Die immer noch bestehende Misere des polizeilichen Informationsaustauschs und Erwartungen an den bevorstehenden Wirkbetrieb des PIAV
  2. PIAV und sein Zusammenhang mit INPOL, den Kriminalpolizeilichen Meldediensten (KPMD) und INPOL-Fall
  3. Fehlende Informationsmodelle, heterogene Fallbearbeitungssysteme und ein neues strategisches Konzept für INPOL

2007: Problemfeststellung und Zieldefinition

Man schrieb das Jahr 2007, als die Innenministerkonferenz beschloss, neben INPOL eine weitere Verbundlösung für die Polizeibehörden von Bund und Ländern einzuführen: Dem Beschluss voraus gingen die „Strategischen Leitlinien zur konzeptionellen Weiterentwicklung INPOL“, die eine gleichnamige Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Kommission INPOL-Technik (KINT) und der Projektgruppe INPOL-Fachlichkeit (PG I-F) der AG Kripo des AKII (zuständig für Innere Sicherheit) der Innenministerkonferenz seit 2005 erarbeitet und im August 2007 vorgelegt hatte.

Im fortgeschriebenen Programm Innere Sicherheit 2008/2009 ist der PIAV dann erstmals öffentlich erwähnt:

„Mit der Ablösung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes und der auf heterogener Basis betriebenen Falldateien durch den weitgehend automatisierten Informations- und Analyseverbunds (PIAV) wird das kriminalpolizeiliche Informationswesens modernisiert.“

Kommissionen, Kommissionen …

Eine solche Absichtserklärung zieht Aktivitäten nach sich – auch wenn die Öffentlichkeit davon nicht viel mitbekommt. Der AK II, der Arbeitskreis für Innere Sicherheit unter dem Dach der Innenministerkonferenz erteilte Aufträge an ihm untergeordneten Kommissionen. Die Kommission Staatsschutz trug ihre fachliche Ansicht bei, ebenso die Kommission für Organisierte Kriminalität. Die Kommission Kriminalitätsbekämpfung behielt das große Ganze im Auge. Datenschutzrechtliche Fragen waren ihr wichtig und INPOL-Fall war ihr ein Anliegen: Sie wollte wissen, ob PIAV auch unter INPOL-Fall zu realisieren sein werde und ob Informationen aus INPOL-Fall in ein zukünftiges PIAV-System übernommen werden könnten. Schon jetzt kann gesagt werden, dass diese Fragen in den folgenden Jahren geflissentlich ignoriert wurden. Nachvollziehbar und kompetent wurden sie nicht geprüft. Denn die Verantwortlichen für INPOL-Fall im BKA waren fest entschlossen „keine müde Mark mehr für INPOL-Fall auszugeben„. [INPOL-Fall hat seine eigene, spannende Geschichte, die hier erzählt wird.]

Das PIAV-Fachkonzept der Bund-Länder-Projektgruppe KPMD-PIAV

Der Löwenanteil an Arbeit blieb jedoch anfangs bei der Bund-Länder-Projektgruppe KPMD-PIAV, die sich aus Mitgliedern zahlreicher Bundesländer zusammensetzte und unter BKA-Leitung tätig wurde: Im März 2008 lag deren Fachkonzept für den PIAV vor.

Die Projektstudie der PIAV-Expertengruppe (der KINT)

Daraufhin tat sich – öffentlich sichtbar – gar nichts für weitere 21 Monate. In dieser Zeit wirkte eine Expertengruppe der Kommission Inpol Technik, wiederum unter Führung des BKA. Die im Dezember 2009 eine Projektstudie zum PIAV vorlegte. Über deren Inhalt werde ich mich nicht äußern, da ich den Auftrag erhalten und auch erfüllt hatte, dazu eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen. Gesagt werden kann lediglich, dass die Projektstudie mit all ihren Anlagen einen Aktenordner füllte. Dass wesentliche Fragen, die als Auftrag gestellt waren, nicht beantwortet wurden. Und dass die Bewertung „ergebnisoffen“ sich nicht unbedingt aufdrängte bei der Lektüre dieses Papiers.

Die Expertengruppe PIAV-II und ihr Kernteam

Der Eindruck von Unvollständigkeit und nicht gerade überbordendender Objektivität mag nicht nur bei mir entstanden sein. Oder es gab andere Gründe: Jedenfalls tat sich im kommenden guten Jahr scheinbar nichts – von außen betrachtet. Hinter den Mauern der Polizeiorganisationen wirkte jetzt eine zweite Expertengruppe PIAV-II. Sie setzte sich zusammen aus Vertretern des BMI, aller Bundespolizeibehörden (BPol, BKA, ZKA) sowie der Deutschen Polizeihochschule und 12 von 16 Bundesländern. Vorsitz und Geschäftsführung lagen erneut beim BKA. Ein Kernteam dieser Expertengruppe legte im Jahr 2010 erst ein Fachliches (grobes) Lastenheft …“ vor, zwei Monate später ein (Grobes) fachliches Lastenheft …“.

Bewertungen, die Entscheidungen vorbereiten …

Eine weitere Unterarbeitsgruppe Bewertung dieser Expertengruppe wurde tätig: Zwei Drittel der Mitglieder kamen aus Behörden, die Rola-Systeme einsetzen, der Rest aus den Ländern, die zur IPCC-Kooperation gehören. Zwei dieser drei Länder setzten damals schon CRIME ein. Ich hebe dies hervor, weil natürlich jeder „sein“ System gut abschneiden sehen will. Nicht zuletzt wegen der Kosten, die mit einem Systemwechsel oder wesentlichen Erweiterungen verbunden wären. Diese UAG Bewertung machte sich daran, die beiden in deutschen Bundesländern im Einsatz befindlichen, von kommerziellen Herstellern stammenden Fallbearbeitungssysteme zu bewerten, nämlich EASY bzw. B-CASE, also Varianten des Fallbearbeitungssystems RSCase von Rola und POLYGON von der gleichnamigen Firma. Außerdem wurde INPOL-Fall in die Bewertung einbezogen. CRIME wurde nicht berücksichtigt, weil es „nicht als zentrales System zur Verfügung steht„.

Bei der Firma POLYGON [a] fiel auf, dass es keinerlei Fragen des Bewertungsteams an die Firma gab. Es gab allerdings auch im Bewertungsteam niemanden, der tiefgreifende, geschweige denn technische Fragen zu POLYGON kompetent hätte beantworten können. Dennoch wurden – auch für POLYGON – eifrig die Felder ausgefüllt in den umfangreichen Bewertungslisten. Dabei kam mitunter das Gegenteil von dem rauskam, was tatsächlich zutraf. Möglichkeiten zur Korrektur gab es allerdings nicht. So blieb dann völlig Falsches stehen in einem solchen Dokument.

Markterkundung für PIAV des BKA

Ferner führte das Bundeskriminalamt im Spätherbst 2010 eine „Markterkundung zum Polizeilichen Informations- und Analyseverbund“ durch und beteiligte daran auch die Firma POLYGON. Deren Antwort ging auf 41 Seiten im Detail auf die gestellten Anforderungen ein, sowohl für das geforderte „17. Landessystem“, als auch für die Verwendung von POLYGON als PIAV-Zentralsystem und enthielt als weitere Alternative einen Vorschlag für die Ablösung bzw. Optimierung von INPOL-Fall [b]. Auch Preisabschätzungen waren enthalten für die entsprechenden Lizenzen. Sie machten einen Bruchteil dessen aus, was später für eine erste, beschränkte Ausbaustufe des PIAV-Zentralsystems budgetiert wurde [c]. Das interessierte anscheinend niemanden. Jedenfalls gab es auch zu diesem Angebot nicht eine einzige Nachfrage. Es war, so der Eindruck bei der Firma, gedacht, um der Form Genüge zu tun: Man hatte eine „Markterkundung“ für PIAV durchgeführt. Für den Inhalt eines solchen Dokuments interessiert sich danach erfahrungsgemäß niemand mehr.

Für den BDK – Bund Deutscher Kriminalbeamter – ist „PIAV bereits beschlossene Sache“

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter schien die Tendenz für die Entscheidung schon vor der Vorlage des Abschlussberichts zu kennen: Der jubelte nämlich schon [1], während die Expertengruppe noch arbeitete, dass „eine einheitliche Plattform für ein zentrales PIAV bereits beschlossene Sache sei“ und meinte damit das System seines ‚Sicherheitspartners‘ Rola. Dass sich dieses nicht nur uneigennützige Votum für eine „einheitliche Plattform“ bisher noch nicht als hinreichende Voraussetzung für einen funktionierenden Informationsaustausch herausgestellt hat, beklagt inzwischen der stellvertretende Bundesvorsitzende dieser Gewerkschaft [d].

Der Abschlussbericht der Expertengruppe PIAV-II

Im Februar 2011 lag dann der Abschlussbericht der Expertengruppe PIAV-II vor. Erneut tat sich – öffentlich sichtbar – nichts bis zum November 2011. Da brannte erst in Erfurt ein Wohnmobil, in dem man die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fand. Und wenige Tage später eine Wohnung in Zwickau, die deren Lebensgefährtin Beate Zschäpe in Brand gesetzt hatte.

Knapp vier Wochen später machten die Innenminister auf ihrer Herbsttagung deutlich, dass PIAV jetzt wichtig und dringend ist: Im Ergebnisprotokoll ihrer Sitzung heißt es dazu:

  1. Die IMK ist der Auffassung, dass mit Blick auf das Ermittlungsverfahren gegen die Terrorgruppe ’nationalsozialistischer Untergrund‘ (NSU) die frühzeitige [sic! / d. Autorin] Einführung des geplanten polizeilichen Information und Analyseverbunds (PIAV) geboten ist.
  2. Sie bittet das BMI, unverzüglich in Abstimmung mit und unter Beteiligung der Länder
    • die Feinkonzeption inklusive Gesamtkostenplan zu erstellen
    • eine Prüfung der für den ersten schrittrelevanten Deliktsformen vorzunehmen
    • und zumindest für eine Übergangszeit neben der Schnittstellenlösung eine Oberfläche für den Zugang zentral bereitzustellen.
    • Grundlage des gemeinsamen Verbundsystems ist das und Formationsmodell Polizei.

    Die IMK erwartet die Vorlage der Konzeption und der Planung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und wird auf dieser Basis die Umsetzung beauftragen.

  3. Die Länder werden das BKA bei der Einrichtung eines XPolizei-Projekts für die Umsetzung des Vorhabens unterstützen und eigene XPolizei-Projekte zur Erlangung der Haushaltsreife einrichten.
  4. Die IMK ist der Auffassung, dass die bereits eingeleitete Realisierung der Zwischenlösung für eine gemeinsame Datei Großschadenslagen Terrorismus(GED) allgemein für gemeinsame Ermittlungen gegen gewaltbereiten Extremismus in jedem PMK- Phänomenbereich zur Verfügung stehen soll. Sie bittet das BMI um Prüfung, unter welchen Voraussetzungen diese Datei auch außerhalb der Einsatzführung des BKA zur Anwendung kommen könnte..

2012: Pilotierung / Proof of Concept

Im Jahr 2012 wurde es daraufhin auch praktischer: Die Steuerungsgruppe „Strategischer Prozess Inpol“ hatte schon im Herbst 2010 vorgeschlagen, dass ein Pilotprojekt durchgeführt werden sollte zum Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Fallbearbeitungssystemen. Auch die beiden Expertengruppen (siehe oben) hatten dies für sinnvoll gehalten: Die dafür notwendige Bund-Länder-Projektgruppe, nennen wir sie BLPG-POC (für Proof of Concept), war rasch gegründet, sechs Bundesländer und das BKA beteiligten sich daran.

Und 2012 waren die Vorbereitungen dann soweit gediehen, dass mit dem praktischen Tests begonnen werden konnte: Die Aufgabe bestand darin, dass die drei in deutschen Polizeibehörden im Einsatz befindlichen „Fallbearbeitungssysteme“ (CRIME, POLYGON sowie RSCase bzw. Derivate) nachweisen sollten, dass sie grundsätzlich „PIAV-fähig“ sind, d.h.: Sie sollten unter Beweis stellen, dass sie praktisch in der Lage sind, nach einem vorgegebenen Verfahren Informationen und Nachrichten miteinander auszutauschen und Informationen nach den Anforderungen des Informationsmodells Polizei (IMP) aufzubereiten. Die Vorbereitungen und Erarbeitung der Testszenarien waren Sache eines Teams von Polizeiangehörigen aus verschiedenen Bundesländern, ebenso auch die Durchführung und Auswertung dieser Tests. Vertreter der kommerziellen Hersteller (Rola, Polygon) durften, so war jedenfalls die Ansage, bei den Tests nicht anwesend sein bzw. direkt eingreifen. Die Tests selbst wurden in mehreren Blöcken über einen Zeitraum von mehreren Wochen durchgeführt, wobei die Anforderungen immer weiter gesteigert wurden.

Wer an diesen Tests mitwirkte, wird sich erinnern, dass die drei getesteten Systemen recht unterschiedlich ausgestattet waren, was Kernsoftware und unterstützende Werkzeuge angeht. Auch die Leistungsmerkmale und -fähigkeit wiesen gewisse Unterschiede auf. Doch wen interessieren schon solche technischen Details?! Worauf es ankam, stand dann im August 2012 im Pilotabschlussbericht der Bund-Länder-Projektgruppe POC: Der attestierte allen drei Systemen, dass sie zum Tests zur Verfügung gestanden hatten .. und „grundsätzlich“ in der Lage waren, Datensätze zu übertragen. Mit diesem „nachgewiesenen Informationsaustausch“, so der Abschlussbericht, sei „das Projektziel erreicht“.

Erneut schien es vorwiegend darum zu gehen, dass der Form Genüge getan war: Denn jetzt lag auch – schwarz auf weiß – der Abschlussbericht in einem Pilotprojekt vor, der dokumentierte, dass und wie untadelig objektiv ein Test durchgeführt worden sei.

Ende 2012: Gesamtbericht und Beschluss zur Umsetzung

Zu ihrer Sitzung im Dezember 2012 erhielt die Innenministerkonferenz einen „Gesamtbericht Programm PIAV, Phase I – Fachfeinkonzept PIAV-Operativ“ nebst diversen Anlagen. Den nahm die Konferenz der Minister, wie immer, „zur Kenntnis“.

  • Sie bekräftigt, dass unter anderem auch mit Blick auf das Ermittlungsverfahren gegen den „NSU“ die Umsetzung von PIAV als ein komplexes, zukunftsweisendes Verbundsystem auf der Grundlage eines einheitlichen technischen Austauschstandards (XPolizei) erforderlich ist, um insbesondere
    • künftig die Einmalerfassung und Mehrfachnutzung bei hoher Datenqualität zu gewährleisten,
    • phänomenübergreifende Abfrage- und Recherchemöglichkeiten zu gewährleisten sowie
    • die Aussagekraft der Auswerteergebnisse zu optimieren.
  • Sie stellt fest, dass die Konzeption eine belastbare Grundlage für eine Kostenschätzung darstellt und wesentlich für eine Realisierungsentscheidung ist.
  • Die IMK begrüßt, dass vor dem Hintergrund des finanziellen Volumens und der Komplexität des Projektes ein stufenweiser Ansatz gewählt wird. Dennoch wird das Programm besondere finanzielle und personelle Aufwände erfordern.
  • Sie bittet den Bund und die Länder, dort wo es möglich ist, trotz der derzeit noch nicht bei allen PIAV-Teilnehmern gesicherten Finanzierung im Januar 2013 mit der Realisierung von PIAV-Operativ – wie im Gesamtbericht vorgeschlagen – zu beginnen und
    • sieht in dem vorgeschlagenen Stufenmodell einen geeigneten Ansatz, um die Risiken eines solchen Großprojektes zu reduzieren,
    • hält die vorgesehene Organisationsstruktur als Programm für eine geeignete Form einer gemeinsamen Umsetzung von PIAV-Operativ,
    • geht von einer Wirkbetriebsaufnahme des PIAV-Piloten in Mitte 2014 aus,
    • erkennt an, dass das BKA im Bedarfsfall eine Oberfläche übergangsweise zur Verfügung stellt, deren Kosten die nutzenden Länder tragen und
    • begrüßt die Einrichtung eines Lenkungskreises durch den AK II unter Vorsitz des Bundes.
  • Der Eintritt in die Realisierungsphase steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Kosten- und Aufwandsschätzung sowie der Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel.“

Was in fünf Jahren, mit zig Kommissionen, hunderten von Besprechung und tausenden Seiten Papier erreicht werden kann …

Damit lag der politische Beschluss auf dem Tisch, das Projekt PIAV als Kooperationsprojekt zwischen dem Bund und den Ländern gemeinsam umzusetzen. Mehr als fünf Jahre waren vergangen, seit in den „Strategischen Leitlinien zur konzeptionellen Weiterentwicklung INPOL“, die notwendige Modernisierung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes angemahnt worden und die Einführung eines weitgehend automatisierten Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) empfohlen worden war. Tausende von Arbeitstagen und hunderte Dienstreisen hatten die Abgesandten aus den diversen Behörden in Bund-Länder-Projektgruppen- oder Kommissionssitzungen und mit deren Vor- und Nachbereitung verbracht. Abertausende Seiten waren produziert worden für Protokolle, Zwischen- und Abschlussberichte.

Betrachtet man die Art und reine Menge der Dokumente, die hier verfasst worden waren, so verlief die Planung und Konzeption ganz nach Vorschrift. Und ich übersehe nicht, dass die Väter des Grundgesetzes das Polizeiwesen föderal strukturiert haben und dafür gute Gründe hatten. Kooperieren und Sichzusammenraufen unter 16 Ländern, drei Bundespolizeibehörden und dem BMI ist eine langwierige Angelegenheit. Ob wirklich geschlagene fünf Jahre notwendig sind für den in dieser Zeit erzielten Output muss allerdings bezweifelt werden.

Kardinalprobleme behördlicher IT-Großprojekte

Das Kardinalproblem Nr. 1 besteht – nach meiner Ansicht – darin, dass solche Planungen und Konzepte für den Aktenschrank geschrieben werden. Es kommt nicht darauf an, was drinsteht: Denn das liest ohnehin kaum jemand. Wichtig ist, dass ein entsprechendes Dokument existiert: Weil dann die politische Führung beruhigt werden kann und ihrerseits beruhigt darauf verweisen kann, dass die entsprechenden Konzepte vorliegen.

Das zweite, nicht minder gravierende Kardinalproblem – gerade in der Informationstechnik der deutschen Polizei – besteht darin, dass keine objektive, externe Kontrolle existiert. Insider aus den Polizeibehörden können munter drauf los schreiben, behaupten, was ihnen gefällt und begründen – oder auch nicht- wie’s ihnen gefällt. Technische Expertise, die neben der umfassend vorhandenen und vertretenen polizei-fachlichen Kompetenz mitunter auch eine Rolle spielt, ist vollkommen unterrepräsentiert. Denn Polizeibehörden beschäftigen nur im Ausnahmefall einmal berufserfahrene, technisch umfassend qualifizierte Systemdesigner und -entwickler. Wenn Mitarbeiter von externen Firmen beteiligt werden, wie z.B. Mitarbeiter der Firma CSC Deutschland GmbH bei der Erstellung von Pflichtenheften, so werden diese im Rahmen bestehender langfristiger Rahmenverträge mit dem BKA nicht nach Erfolg bezahlt, sondern nach Arbeitszeit. Schwer vorstellbar, dass solche Leute sich gegen die erkennbare Meinung und Präferenz ihrer Auftraggeber stellen. Noch dazu, wenn wie im Falle des Projektleiters M. M. dieser zuerst Mitarbeiter im BKA war und dann die Seiten wechselte und im gleichen Projekt PIAV für die Firma CSC tätig wurde.

Wenn also die Geschichte des PIAV bis zum Jahresende 2012 wieder einmal eines lehrt, ist es die Erkenntnis, dass eine Fülle von Polizeibeamten und eine Vielzahl von Kommissionen und Projektgruppen allein nicht ausreichen, um ein funktionierendes polizeiliches Verbundsystem auf die Beine zu stellen.

Doch noch war ja – Ende 2012 – noch nicht aller Tage Abend. Gestützt auf den umfassenden ‚Gesamtbericht‘ konnte es jetzt losgehen mit der Suche nach IT-Systemen, die die gestellten Anforderungen erfüllen würden. Mit dieser Suche hielt man sich nicht lange auf: Fast jede Behörde nahm das System, das sie ohnehin schon hatte und setzte auf dessen Weiterentwicklungsfähigkeit und Anpassbarkeit. Dennoch nahm diese Phase weitere dreieinhalb Jahre in Anspruch. Wir werden in der nächsten Folge darüber zusammenfassend berichten …

Und falls Sie sich fragen, ob und wann denn vom PIAV im praktischen Wirkbetrieb zu lesen sein wird. Eine gute Frage. Genaueres als die Absichtserklärung – „Mai“ bzw. „Mitte diesen Jahres“ – ist noch nicht bekannt.

Fußnoten

[a]   Die Autorin war zum damaligen Zeitpunkt Projektleiterin bei der Firma Polygon für polizeiliche Informationssysteme

[b]   Es war ausdrücklicher Auftrag des AKII und seiner Unterorganisation, dass geprüft und bewertet werden sollte, ob INPOL-Fall und die Schnittstellen zu INPOL-Fall (BLDS, BLOS) weiterentwickelt werden können. Aus diesem Grund nahm die Firma POLYGON auch Stellung zu einer – aus ihrer Sicht – sehr wohl möglichen Weiterentwicklung und -nutzung von INPOL-Fall.

[c]   Allein die Zentralkomponente des PIAV soll – nach einer Kostenschätzung aus dem Jahr 2013 – 24 Millionen Euro kosten, sagt die Bundesregierung in ‚Polizeiliche Datensysteme zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität – rechts.‘, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 16.09.2013, dort Antwort zu Frage 24 = Seite 18f; http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714753.pdf

[d]   Mit dieser leichtfertigen und technisch unzureichenden Ansicht „Wenn nur alle das gleiche System benutzen, gibt’s keine Probleme beim Teilen von Informationen“ hat der BDK enormen Schaden angerichtet. Obwohl, auch dank der Vertriebsunterstützung des BDK (dazu mehr in [2] und [3]), die Bundespolizeibehörden und elf Bundesländer mit einer „einheitlichen Plattform“ arbeiten, gibt es offensichtlich erhebliche Probleme beim Informationsaustausch. Sagte jedenfalls der stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK vor wenigen Wochen in der ZDF-Sendung FRONTAL21 [4]

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Quellen

[1]   ’IT-Expertenkreis des BDK-Bundesvorstands im Gespräch mit dem IMK-Vorsitzenden: Fachliche Anforderungen der Kriminalpolizei siegen über Länderegoismen.‘ 30.07.2010, BDK
https://www.bdk.de/lv/hamburg/aktuelles/it-expertenkreis-des-bdk-bundesvorstandes-im-gespr-mit-dem-imk-vorsitzenden-fachliche-anforderungen-der-kriminalpolizei-siegen-eregoismen

[2]   ’Vorbemerkung der Fragesteller.‘ in ‚Lobbyismus bei Beschaffungsprojekten des Bundesministeriums des Innern‘, Antwort der Bundesregierung vom 04.04.2011 auf eine Kleine Anfrage, Bundestags-Drucksache Nr. 17/5343,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/053/1705343.pdf

[3]   ’Gemauschel bei Polizeiprojekten?‘, 23.10.2010, Helmut Lorscheid in Telepolis
http://www.heise.de/tp/artikel/33/33509/1.html

[4]   Statement des stv. Bundesvorsitzenden des BDK, Ulf Küch, in ‚Wehrlos gegen Terror?‘ in ‚Frontal21, Sendung vom 22.03.2016, dort ab Minute 08:00
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2701430/Frontal21-Sendung-vom-22.-Maerz-2016#/beitrag/video/2701430/Frontal21-Sendung-vom-22.-Maerz-2016

Über die Autorin

Die Autorin, Annette Brückner, war von 1993 bis 2013 tätig als Projektleiterin für das Polizeiliche Informationssystem POLYGON. Und in dieser Funktion über mehrere Jahre auch immer wieder befasst mit Konzepten und Projekten des Informationsaustauschs zwischen Polizeibehörden, der Entwicklung der Schnittstelle von POLYGON zur Bund-Länder-Dateischnittstelle, der Entwicklung und Pflege des für alle Deliktsbereiche harmonisierten Informationsmodells in POLYGON, sowie einem Pilotprojekt, bei dem das damalige PIAV-Konzept und das Informationsmodell Polizei (IMP) – eine wesentliche Grundlage für den PIAV – in einem Praxistext [erfolgreich] erprobt wurden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen entstand die hier vorliegende Artikelserie über „Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden in Deutschland und die bisherige Geschichte des PIAV“.

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