Vergabeverfahren für die Anbindung von RSCase-Systemen an den PIAV

Teil 6 der Serie ‚Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV‘

In dieser sechsten Folge: Unter den PIAV-Teilnehmern (Polizeibehörden von Bund und Ländern) gibt es zwei Lager: Das größte, zu dem zwei Drittel aller Behörden gehören, arbeitete zuvor mit dem Fallbearbeitungssystem RSCase der Firma Rola bzw. der landesspezifisch angepassten Variante. Hier folgt die Geschichte, wie sich neun von zehn dieser Länderbehörden und die beiden Bundespolizeibehörden die PIAV-Aufrüstung für ihr Landessystem beschafften. Sie vermittelt den Eindruck: Wenn Polizeibehörden etwas einkaufen wollen, spielt das Vergaberecht keine Rolle …

Lesedauer: Ca 16 Minuten

Potemkin lässt grüßen!

Diese Artikelserie erzählt die Geschichten, den bisherigen Verlauf und Erfolg des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) aus der Sicht eines ab und an an der Entwicklung Beteiligten.

Bisher erschienen

  1. Prolog: Die immer noch bestehende Misere des polizeilichen Informationsaustauschs und Erwartungen an den bevorstehenden Wirkbetrieb des PIAV
  2. PIAV und sein Zusammenhang mit INPOL, den Kriminalpolizeilichen Meldediensten (KPMD) und INPOL-Fall
  3. Fehlende Informationsmodelle, heterogene Fallbearbeitungssysteme und ein neues strategisches Konzept für INPOL
  4. Fünf Jahre, viele Kommissionen und noch mehr Papier (2007 – 2012)
  5. PIAV Operativ Zentral: Die Bekämpfung von Terrorismus oder Kriminalität im Verbund muss warten, bis Systeme und Finanzierung stehen

Im Dezember 2012 hatten die Innenminister von Bund und Ländern entschieden, dass der PIAV nun (endlich) realisiert werden solle. Seitdem waren erneut fast zwei Jahre vergangen, in denen sich kein Fortschritt zeigte. Im Oktober 2014 wurde immerhin veröffentlicht, dass das Bundesinnenministerium entschieden hatte, die Firma Rola Security Solutions GmbH mit der Realisierung des PIAV-Zentralsystems im Bundeskriminalamt (=PIAV Operativ Zentral) zu beauftragen [1]. Bis diese Entscheidung nicht schwarz auf weiß vorlag, hatten die meisten Länder vorsichtshalber gar nichts in Sachen PIAV-Beschaffung getan.

Nur zwei Länder machen ihre Vergaben bekannt

In der Folgezeit konnte man gerade einmal von zwei Ländern gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen über Beschaffungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem PIAV finden:

PIAV für Sachsen-Anhalt

Das „Land der Frühaufsteher“ [Begrüßung für Reisende an der Autobahn] machte den Anfang in Sachen PIAV-Beschaffung. Im Dezember 2014 kaufte sich Sachsen-Anhalt erst mal ein ‚Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)‘ [2a]. Warum dieses System, wie in der Vergabebekanntmachung ausgeführt wird, ausschließlich von der Firma Rola geliefert werden kann, ist das Geheimnis der Vergabestelle in Magdeburg. Rechtlich haltbar ist das Argument jedenfalls nicht.

Von diesem System konnte man in Magdeburg anscheinend gar nicht genug bekommen. Im Juli 2015 wurde genau dieses ‚Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)‘ bei Rola noch einmal gekauft [2b]. Und im November 2015 dann noch ein drittes Mal [2c]. Auftragswerte waren in den Vergabebekanntmachungen nicht angegeben. POLICE-IT fragte im Innenministerium des Landes nach, warum man ein- und dasselbe System gleich dreimal beschafft. Wir erhielten zur Antwort, dass „die Vergabe der einzelnen Aufträge… unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften erfolgte“. Danach hatten wir nicht gefragt. Wir wiederholten daher unsere eigentlich gestellte Frage. Doch der stellvertretende Pressesprecher des Innenministeriums Sachsen-Anhalt musste passen: „Mehr kann ich Ihnen dazu nicht mitteilen.“

PIAV für Mecklenburg-Vorpommern

Das nächste Land, das aktiv wurde, war Mecklenburg-Vorpommern: Im März 2015 machte das Land bekannt, dass es die ‚Software Lastenheft Quellsystem PIAV‘ von der Firma Rola zum Nettopreis von 761.000 Euro beschafft hatte [3]. War da eine dreiviertel Million Euro ausgegeben worden für eine Software? Oder für ein Lastenheft? Erst nach Rückfrage wurde deutlich, dass nicht das Lastenheft bei Rola gekauft wurde, sondern eine Software auf der Basis eines Lastenheftes …

Freihändige Vergaben und Geheimniskrämerei bei sieben von neun Ländern

Das Jahr 2015 schritt zügig voran: Nach letzter veröffentlichter Planung sollte Ende des Jahres der Wirkbetrieb für die 1. Ausbaustufe des PIAV (Waffen- und Sprengstoffdelikte) beginnen.
Wenn dieser Termin gehalten werden sollte, mussten die Länder inzwischen längst Vorbereitungen für den PIAV getroffen haben. Doch warum waren dann, nur wenige Monate vor Inbetriebnahmetermin, keine Bekanntmachungen über solche Aufträge zu finden?!

Wo sind die Auftrags- bzw. Vergabebekanntmachungen aus den Ländern?

Die Datenbank TED der Europäischen Kommission [4] ist ein vollständiges Register aller beabsichtigten bzw. erteilten Aufträge oberhalb des (im Jahr 2015 geltenden) Schwellenwertes von 207.000 Euro. Das in allen Ländern der EU geltende Vergaberecht schreibt vor, dass alle Auftraggeber verpflichtet sind, beim Amt für Veröffentlichungen der EU die Erteilung beabsichtigter Aufträge (= „Auftragsbekanntmachung“) bzw. die Vergabe von Aufträgen (= „Vergabebekanntmachung“) anzuzeigen, wenn diese den genannten Schwellenwert übersteigen. Diese Bekanntmachungen werden dann innerhalb von Tagesfrist in der Datenbank TED veröffentlicht und sind für jedermann suchbar und einsehbar. Damit soll Transparenz im Beschaffungswesen der öffentlichen Hand hergestellt werden. Zulässige Ausnahmen von der Pflicht zur Bekanntmachung sind extrem selten und treffen für die hier diskutierten Beschaffungen bei der Firma Rola nicht zu.

Wir suchten also in der TED-Datenbank nach PIAV-relevanten Aufträgen an Rola. Und fanden, abgesehen von den oben erwähnten Bekanntmachungen aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt … nichts! Keine einzige Bekanntmachung! Das wäre plausibel und zulässig, wenn die jeweiligen Aufträge unterhalb des Schwellenwerts liegen würden. Gegen diese Möglichkeit sprach allerdings, dass selbst für ein so kleines Land wie Mecklenburg-Vorpommern die PIAV-Software von Rola schon 761.000 Euro kostete. Aufträge aus den meisten anderen – größeren – Ländern, so war die Annahme, müssten also auf jeden Fall den Schwellenwert übersteigen und daher bekannt gemacht worden sein.

POLICE-IT stellte also Presseanfragen bei den Bundesländern, die mit Rola-Systemen arbeiten. Die Antworten belegen, dass in allen diesen Ländern das Vergaberecht hinsichtlich der PIAV-relevanten Aufträge an Rola systematisch ignoriert wurde. Man beschaffte, was man wollte. Auftragsvergabe im Wettbewerb, Wahrung des Grundsatzes der Transparenz, Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot sind zentrale Vergabegrundsätze [5], sie spiel(t)en bei Vergaben an Rola jedoch keine Rolle: Beschaffungsbehörden aus neun Bundesländern waren sich offensichtlich einig darin, dass das Vergaberecht für andere gilt, nicht für die IT-Beschaffung von Polizeibehörden. Und zimmerten sich die entsprechenden Begründungen zurecht. Wer Fragen stellte, wie wir mit unserer Presseanfrage, erhielt ausweichende oder hinhaltende Antworten.

Die quantitativen Ergebnisse unserer Fragen in den Rola-Ländern

  1. Neun von zehn Bundesländern mit Rola-Fallbearbeitungssystem [a] verwenden für die Anbindung an den PIAV eine Lösung der Firma Rola. Lediglich Nordrhein-Westfalen beliefert den PIAV aus dem im Land entwickelten Fallbearbeitungssystem FINDUS und nicht aus CASE (= RSCase in NRW).
  2. Freihändige Vergabe: Keines der neun Länder hat den Auftrag für die PIAV-Lösung offen ausgeschrieben. Alle haben „freihändig vergeben“ (= Verhandlungsverfahren ohne vorangehenden Teilnahmewettbewerb). Demzufolge wurde die Absicht, einen solchen Auftrag zu erteilen, auch in keinem Fall öffentlich bekannt gemacht.
    Die „freihändige Vergabe“ soll jedoch im europäischen Vergaberecht die absolute Ausnahme sein, die nur angewendet werden darf, wenn wenige, eng auszulegende Kriterien „greifen“. Darauf hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Bundesressorts und alle Länder Anfang 2015 hingewiesen [6]. Dass es solche Ausnahmekriterien gab, ist im Falle der Vergaben an Rola jedoch in keinem Fall ersichtlich. Damit besteht für solche Auftragsvergaben „das Risiko, eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission“, sagt das Rundschreiben aus dem Wirtschaftsministerium.
    Einige Länder haben sich auf den „Schutz von Ausschließlichkeitsrechten“ berufen, um die freihändige Vergabe zu begründen. Das soll besagen, dass nur Rola Erweiterungen oder Schnittstellen an Rola-Produkten vornehmen darf. Nach Auskunft von Vergaberechtsexperten, ist jedoch auch diese Begründung in diesem Fall gar nicht anwendbar.
  3. Vergabebekanntmachung [7]: Sieben der neun Länder, die freihändig vergeben haben, zogen es vor, diese Auftragsvergabe nicht bekannt zu machen. Ein weiterer Verstoß gegen das Vergaberecht: Denn jede Auftragsvergabe oberhalb des Schwellenwertes von 207.000 Euro muss innerhalb von 48 Tagen nach Auftragserteilung veröffentlicht werden und zwar unabhängig von der Vergabeart: Auch freihändig vergebene Aufträge müssen also veröffentlicht werden.
    Bei zweien der Länder fiel der Groschen nach unserer Presseanfrage [7]: Denn wenige Tage nach unserer Presseanfrage erschien eine Vergabebekanntmachung in der Datenbank TED. Was das Problem nicht wirklich heilte: Denn in einem Fall geschah die Veröffentlichung „nur“ drei Monate zu spät, im anderen Fall fast zwei Jahre! Fristen für vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren, die ein Mitbewerber anstrengen könnte, sind nach so langer Zeit längst abgelaufen und damit ist erreicht, was solche Praktiken erreichen w/sollen. Man kauft sich, was man will …
    Bei den anderen fünf Ländern sah es noch schlimmer aus [7]: Die hatten und haben bis heute gar nichts bekannt gemacht. Wurden ruppig, täuschten falsche Tatsachen vor, oder stellten sich nach der Presseanfrage einfach taub: So sieht Transparenz im Beschaffungsverfahren in der Praxis aus!

Die qualitativen Erfahrungen unserer Presseanfragen

Der folgende Abschnitt hat anekdotischen Charakter: Wir berichten, was den Fachabteilungen und Pressestellen nach unseren Anfragen alles einfiel, wenn man konkrete Fragen nach Beschaffungsmaßnahmen nicht (offen und ehrlich) beantworten wollte (Fachabteilungen) oder konnte (Pressestellen):

Rheinland-Pfalz: Spitzenreiter in Sachen Ruppigkeit

Erst wurde die Presseanfrage wochenlang zwischen angeblich zuständigen Dienststellen hin und hergeschoben. Sie landete dann schließlich im Innenministerium. Von dort wurde die Antwort dann gänzlich verweigert. Auch ein weiterer Brief von uns konnte daran nichts ändern. Keine Antwort ist auch eine Antwort, sagt dazu der Volksmund.

Berlin: Viel Chuzpe und noch mehr Ausreden

Auf unsere erste Anfrage belehrte uns der Pressesprecher der Polizei Berlin, dass „die Vergabeverfahren der Polizei Berlin grundsätzlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften durchgeführt“ werden. [Übrigens ein Textbaustein, der sehr gerne und von fast allen Pressestellen als erste Antwort verwendet wurde – ein ziemlich sicherer Indikator dafür, dass das Gegenteil der Fall ist … / d. Verf.] Zum angefragten Sachverhalt hieß es aus Berlin: „Laut Aktenlage wurde eine Mitteilung zur ex-post-Transparenz [d] veröffentlicht.“ Genau die aber war in der Datenbank TED nicht zu finden. Das erklärte der Pressesprecher dann ganz kess damit „dass die Mitteilung in der Datenbank TED nach sechs Monaten gelöscht wird.“ Netter Versuch einer Ausrede, leider nicht haltbar: Denn es ist ja gerade Sinn und Zweck dieser Datenbank, dass Auftrags- und Vergabebekanntmachungen (mindestens) fünf Jahre suchbar vorgehalten werden. Auf erneute Anfrage in Berlin, wann und wo der Auftrag bzw. die Vergabe eines Auftrages veröffentlicht worden sei, kam dann die kurz angebundene Antwort: „Gar nicht!“. Weil es – angeblich – in der Vergabekoordinierungsrichtlinie eine Option gibt, die es erlaubt, eine Auftragsvergabe gar nicht zu veröffentlichen. Ein BLick in den Text der Verordnung zeigt jedoch: Diese Behauptung stimmt auch nicht. Und so bleibt als Ergebnis: Berlin hat freihändig vergeben, was nicht konform ist mit dem Vergaberecht, Berlin hat weder den Auftrag noch die Vergabe bekannt gemacht, was ebenfalls gegen das Vergaberecht verstößt und bei Nachfragen kamen Ausreden, die versuchen, den Fragesteller für dumm zu verkaufen. Gar kein guter Stil!, wie wir finden [8].
Und leider nicht das erste Mal, dass Berlin im Zusammenhang mit Beschaffungen bei Rola negativ auffiel.

Schleswig-Holstein: Dataport soll’s richten

Ganz ähnlich lief es in Schleswig-Holstein: Mit unserer ersten Anfrage an das Innenministerium in Kiel wurden wir weiter verwiesen an Dataport. Das sei die ‚zentrale Vergabestelle‘. Von dort kam erst einmal die inzwischen schon gewohnte Belehrung. „Die Beauftragung geschieht unter Beachtung der einschlägigen, vergaberechtlichen Regularien ordnungsgemäß … dokumentiert … und „grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Medien“ veröffentlicht“ usw. usw. Wir wollten keine Lektion in vergaberechtlichen Selbstverständlichkeiten, wir wollten Antwort auf diese konkrete Frage: Wann und wo wurde die Vergabe des Auftrags für die Ertüchtigung von Fallbearbeitungssystems MERLIN (=RSCase in Schleswig-Holstein) bekannt gemacht? Darauf kam nach mehreren Tagen die schmallippige Antwort: „Die Auftragsvergabe ist nicht veröffentlicht worden.“ Wie war das noch mit der „Beachtung der einschlägigen, vergaberechtlichen Regularien …“?!

Bayern

Unsere erste Anfrage in Bayern ging ‚verloren‘. Oder sie wurde ignoriert. Die zweite Anfrage, sicherheitshalber per Fax geschickt, wurde ignoriert. Drei Tage später erschienen jedoch zwei Vergabebekanntmachungen in der Datenbank TED. Genau die, nach denen wir gefragt hatten.

Dass eine Vergabebekanntmachung am 17.12.2015 erfolgt, also 770 Tage (sic!) nach Erteilung des Auftrages am 5.11.2013, hielten wir für einen Schreibfehler und fragten nach. Als Antwort verwies die Pressestelle auf Vergabebekanntmachungen an Rola aus dem Zeitraum 2013 bis 2015, die jedoch mit unserer Frage nach PIAV-relevanten Aufträgen nichts zu tun hatten. Sie betrafen Aufträge, die anderweitig mit EASY, dem bayerischen Fallbearbeitungssystem zu tun hatten. Bei denen fiel jedoch auf: In der zuständigen Beschaffungsstelle in Bayern gibt es jemanden mit einem Hang zu Tippfehlern an entscheidenden Stellen: Denn ausgerechnet der Name des Auftragnehmers war immer wieder anders geschrieben: Mal hieß die Firma

  • „rola Securtiy Solutions …“, dann
  • „rola Securuty Solutions …“ und dann
  • „rola Security Solutions …“

Ich stelle mir vor, wie ein Ermittler aus der bayerischen Kriminalpolizei, sagen wir aus einem Kommissariat für Wirtschaftskriminalität, bei der Beschuldigtenvernehmung des vermuteten Betrügers genüsslich nachbohrt: „Und so viele Fehler sollen noch Zufall sein?! Das glaubt Ihnen doch kein Staatsanwalt …“

Durch die Veröffentlichung vom 17.12.2015, die wir mit unserer Presseanfrage ausgelöst hatten, erfuhr die Öffentlichkeit dann erstmals, dass das Bayerische LKA schon mehr als zwei Jahre zuvor den PIAV-Land-Modul zum Preis von netto 320.000 Euro bei der Firma Rola gekauft hatte. Was bemerkenswert ist: Das war elf Monate, bevor die Entscheidung für das PIAV-Zentralsystem im BKA auch öffentlich bekannt wurde. Aber nur sechs Wochen, bevor die sämtlichen Geschäftsanteile der Firma Rola an T-Systems verkauft wurden … [9]

Sachsen

Sachsen hatte erst in der jüngeren Vergangenheit herbe Schelte vom Landesrechnungshof bekommen. Auch dabei ging es um die Einkäufe bei der Firma Rola. Da waren zwischen 2008 und 2011 4,6 Millionen Euro ausgegeben worden, „ohne (vor Beginn( die Gesamtkosten des Vorhabens zu kennen.“ „Der Auftrag wurde … freihändig vergeben.“ … „Die von der Polizei gewählte Vergabeart setzt nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs eine sorgfältige europaweite Markterforschung voraus. Entsprechende Unterlagen hatte der Landesrechnungshof ebenso wenig vorgefunden, wie einen zwingend vorgeschriebenen Vergabevermerk. … Die Dokumentation der Beschaffungsmaßnahme hätte einer gerichtlichen Nachprüfung nicht standgehalten.“…

Im sächsischen Innenministerium gab man sich reumütig nach der Schelte durch den Rechnungshof: Man „räumte die mangelhafte Dokumentation des Vergabeverfahrens, einschließlich Markterkundung und insbesondere das Fehlen umfassender und detaillierter Vergabevermerke ein. (Das Ministerium) werde künftig auf eine genauere Nachweisführung der einzelnen Verfahrensschritte in der Vergabeakte hinwirken“ … und „Die Hinweise zur Sicherung einer gesetzeskonformen Verfahrensweise bei Beschaffungen werde die Polizei künftig angemessen berücksichtigen.“ [10a]

Von diesen Absichtserklärungen des Innenministeriums war schon bei der nächsten größeren Beschaffung aus Sachsen bei Rola, nämlich der für den PIAV, nichts mehr zu merken. Im sächsischen Doppelhaushalt 2015/2016 war ein Budget von knapp einer Million Euro pro Jahr für „die Infrastrukturmaßnahme IuK2020 sowie die Umsetzung des Projektes PIAV“ ausgewiesen.

POLICE-IT fragte beim sächsischen Innenministerium, wann und wo ein Auftrag für die Erweiterung des Fallbearbeitungssystems EFAS für den Betrieb im PIAV veröffentlicht worden sei oder zumindest die Vergabe eines solchen Auftrages. Die Antwort war schlicht: Es sei, teilte uns ein Pressesprecher des sächsischen Innenministeriums mit, „für die Stufe 1 von PIAV kein separater Auftrag erteilt“ worden.

Einen Tag später kam dann auch hier die Überraschung: Und wieder aus der Datenbank TED: Dort erschien am 13.02.16 die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrages über das „Beschaffungsvorhaben Polizeilicher Informations-Analyseverbund-O SN (PIAV-O SN) 1. Stufe für die Polizei Sachsen“ [3]. Vergeben worden war der Auftrag schon am 09.09.2015. Der Auftrag betraf den „Kauf von Softwaremodulen und Schnittstellen, sowie die Erbringung von Migrationsdienstleistungen und Installationsleistungen…“ und war, wen wundert’s?!, an die Firma Rola Security Solutions GmbH gegangen. Die Begründung für den Zuschlag lautet: Es habe sich um das „wirtschaftlich günstigste Angebot im Bezug auf den Preis gehandelt“. Andere Zuschlagskriterien gab es nicht. Abgegeben worden war ein (sic!) Angebot. Was die Frage aufwirft, womit hier eigentlich verglichen wurde, um zu einer Aussage über ein angeblich „wirtschaftlichstes Angebot“ zu kommen [10b].

Die Verbesserungen allerdings, die das sächsische Innenministerium gegenüber dem Rechnungshof zwei Jahre zuvor versprochen hatte, stellten sich damit als das heraus, was sie sind: Lippenbekenntnisse gegenüber den Rechnungsprüfern, jedoch keine Einsicht oder Bereitschaft, sich tatsächlich an Recht und Gesetz zu halten.

Positive Einzelfälle

Positiv aufgefallen sind uns Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen:

  • Die für Nordrhein-Westfalen zuständige Pressestelle beim Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste (LZPD) in Duisburg beantwortete unsere Anfrage – seriös! – am Nachmittag des Karnevals-Dienstag (sic!): Eine direkte Anlieferung aus CASE (=RSCase in NRW)“ sei nicht geplant. Die Anlieferung an den PIAV werde in NRW über das Verfahren FINDUS realisiert [unserer Kenntnis nach eine Eigenentwicklung der LZPD]. Bemerkenswert aus fachlicher und technischer Sicht: Doch vergaberechtlich ist das kein Problem: Für Eigenentwicklungen sind keine Bekanntmachungen notwendig.
  • Die Antwort aus Niedersachsen kam spät, sehr spät. Doch der Stil war positiv. Hier versuchte niemand, Zeit zu schinden und dann gar nicht zu antworten, mit dem Zitieren von Selbstverständlichkeiten aus Gesetzen von der Frage abzulenken oder falsche Tatsachen zu behaupten. Niedersachsen, besagt die Antwort, setzt für die Anlieferung an den PIAV eine Weiterentwicklung des bestehenden Fallbearbeitungssystems SAFIR ein. Die wurde im Rahmen eines bestehenden EVB-IT-Systemvertrages am 21.11.2013 an die Firma Rola Security Solutions GmbH beauftragt; weder der Auftrag noch die Vergabe wurden bekanntgemacht. Im einzelnen handelt es sich um diese Komponenten:
    • „Soko“-Modul zum Preis von 81.986 Euro,
    • Softwaremodul „IMP-Datenaustausch“ zum Preis von 120.000 Euro,
    • Softwaremodul „IMP-Recherche“ zum Preis von 30.0000 Euro, sowie
    • Softwaremodul PIAV-Land-Modul“ zum Preis von 284.000 Euro.

Na bitte! Auch das war voll am Vergaberecht vorbei. Aber zumindest „traute“ man sich, zu diesem Fehler zu stehen und klare Fragen dazu auch zu beantworten.

Was soll so schlimm sein an der Nicht-Einhaltung des Vergaberechts?!

Kritik an der Nicht-Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und anerkannter Vergabegrundsätze hat nichts mit ‚Paragraphenreiterei‘ zu tun. Denn das Vergaberecht soll ja

  • aus der Sicht des Auftraggebers dafür sorgen, dass das wirtschaftlichste Angebot zum Zug kommt.
  • aus der Sicht potenzieller Bewerber um solche Aufträge für fairen Wettbewerb sorgen. Auch und gerade durch mittelständische Firmen.
  • aus der Sicht des Steuerzahlers möglichst viel Leistung eingekauft und sollen keinesfalls überhöhte Preise bezahlt werden,
  • Mauscheleien zwischen Entscheidern beim Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterbinden und damit
  • Korruption verhindern.

So heißt es z.B. in der ‚Korruptionslinie Brandenburg‚ zu diesem Thema (ähnliche Regularien gibt es in allen Ländern):

„Die vergaberechtlichen Vorschriften enthalten Bestimmungen, die Manipulation und Korruption verhindern bzw. erschweren. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind sie strikt einzuhalten. Unabhängig von der Art des Vergabeverfahrens [also auch bei freihändiger Vergabe! / d. Verf.] ist durch die Dokumentation der einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens und die Begründung der getroffenen Entscheidungen für ein transparentes Verfahren Sorge zu tragen.

Im ‚Korruptionsleitfaden Bayern‚ ist den Vergabeverfahren sogar ein eigenes Kapitel gewidmet: Dort heißt es unter der Überschrift

  • „Indizien für Korruption und Preisabsprachen im Vergabeverfahren“:
    Unsachgemäße Ausschreibungsart: Bevorzugung beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergaben … Vermeiden des Einholens von Vergleichsangeboten;

Die Firma Rola – Nutznießer dieser Beschaffungspraktiken – verdiente sich eine goldene Nase

Wir wissen leider nicht, was die Beschaffer in neun Ländern dazu bewogen hat, mit dem Vergaberecht so selbstherrlich umzugehen. Die Firma Rola Security Solutions GmbH war da wesentlich mitteilungsfreudiger: Aus deren – pflichtgemäß veröffentlichten – Jahresabschlüssen für 2013 und 2014 konnte man erfahren, dass sich die Firma in dieser Zeit die sprichwörtlich goldene Nase verdient hat:

Schon für das Geschäftsjahr 2013 wies Rola eine Umsatzrendite von mehr als 44% aus, d.h.: Von jeweils 100 Euro Umsatz blieben also 44 Euro als Gewinn übrig. Das konnten sich Wirtschaftsexperten noch als das „Aufhübschen der Braut“ vor dem Verkauf an T-Systems erklären [11].

Im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 [12] jubelte Rola dann über den

„Gewinn des Projektes PIAV (polizeilicher Information-und Analyseverbund) im Bundeskriminalamt, dem aktuell größten und wichtigsten IT-Projekt im Sicherheitssegment in Deutschland“ hervor … „De facto“, heißt es weiter, „ist die Rola in Deutschland aktuell konkurrenzlos.“ Rola konnte mit dem Gewinn des Projektes PIAV zum „unangefochtenen Marktführer in Deutschland“ aufsteigen … Damit konnte „die Alleinstellung des Unternehmens in den Segmenten Polizei, Militär und Nachrichtendienste langfristig gesichert werden“

Zum Vergleich: Eine Umsatzrendite von 44 bzw. 43% ist im nationalen und internationalen Vergleich ganz außergewöhnlich hoch: Selbst eine Firma wie Apple, damals noch Spitzenreiter bei der Umsatzrendite, wies im gleichen Zeitraum eine Umsatzrendite von deutlich unter 30% aus.

Es ist nicht sonderlich schwer für einen Anbieter, zum „unangefochtenen Marktführer“ zu werden, wenn die eigenen Kunden durch Ignorieren gesetzlicher Vorschriften dafür sorgen, dass Angebote von anderen Anbietern gar nicht erst eingeholt werden. Offen ist aber vor allem die Frage, die Kriminalisten doch sonst immer so stark interessiert: Warum machen große Beschaffungsbehörden aus Bund und Ländern einen Anbieter erst zum „unangefochtenen Marktführer“ und zahlen anschließend freiwillig Premiumpreise, die diesen Anbieter zum internationalen Spitzenreiter bei der Umsatzrendite machen?! Cui bono? – Wem nützt das?!

Beschaffungen für die PIAV-Teilnehmersysteme beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei

Auch das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums, das zuständig ist für die Beschaffungen für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei, erwies sich als Fan der Firma Rola. Und als Adept der Praktiken, die sich bei den Bundesländern für Beschaffungen bei Rola üblich geworden waren: Weitgehend vorbei am Vergaberecht und unter Inanspruchnahme angeblicher Ausnahmetatbestände, die de facto nicht vorliegen:

Doch der Reihe nach: Es geht hier nicht um das PIAV-Zentralsystem beim BKA. Den Auftrag erhielt zwar auch die Firma Rola. Doch war dem – formell unangreifbar – ein Teilnahmewettbewerb vorausgegangen, bei dem sich die zwischenzeitlich von T-Systems aufgekaufte Firma Rola als Punktesieger bei den Anforderungskriterien herausstellte, die das Beschaffungsamt maßgeschneidert und mehrfach nachjustiert hatte [in 1]. Es geht vielmehr um die Beschaffung bzw. Aufrüstung der Teilnehmersysteme von Bundeskriminalamt und Bundespolizei für die Zwecke des PIAV.

Denn das Bundeskriminalamt nimmt in Sachen PIAV eine Doppelrolle ein: Es ist

  • einerseits Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen Bund und Ländern und damit auch verantwortlich für Errichtung, Betrieb, sowie Weiterentwicklung und Pflege des PIAV-Zentralsystems.
  • Andererseits ist das BKA auch PIAV-Teilnehmer, wie die Länder-Polizeibehörden.

Seine operativ tätigen Einrichtungen, insbesondere die Abteilung SO (Schwere und Organisierte Kriminalität) und die Abteilung ST (Polizeilicher Staatsschutz), setzen B-CASE ein. Das ist die bei den Bundesbehörden auf diesen Namen getaufte Variante des Rola-Fallbearbeitungssystems RSCase. Und dieses B-CASE beim BKA musste, wie die Rola-Systeme in den Ländern, aufgerüstet werden, um als PIAV-Quellsystem dienen zu können.

Ganz ähnlich sah es bei der Bundespolizei aus, die ebenfalls B-CASE als Fallbearbeitungssystem für ihre operativ tätigen Dienststellen benutzt.

POLICE-IT fragte also bei der Pressestelle des Bundesinnenministeriums nach den Beschaffungsprojekten, um B-CASE bei den Bundespolizeibehörden PIAV-fähig zu machen:
Das sei, lautete die Antwort des Sprechers des BMI, aus „dem Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des Fallbearbeitungssystems B-CASE mit der Firma Rola Security Solutions GmbH“ abgedeckt worden. Die Vergabe dieses Rahmenvertrags wurde allerdings nie veröffentlicht.

„Weitere Module“ seien aus dem Rahmenvertrag für das PIAV-Zentralsystem beschafft worden. Dieser Vertrag hat jedoch einen ganz anderen Auftragsgegenstand, eben das PIAV-Zentralsystem. Wenn die Aufrüstung von B-CASE als PIAV-Teilnehmersystem in diesem Vertrag enthalten sein sollte, hätte dafür ein eigenes Los (=Teilleistungskomponente) gebildet werden müssen. Ist aber nicht. Auf erneute Anfrage zog sich das BMI dann auf angebliche Geheimhaltungserfordernisse zurück. Die für die Bekanntmachungen zum PIAV-Zentralsystem nicht galten. Auch hier ein Vorgehen nach dem Motto: Wo kein Kläger, kann man’s ja machen …

Der Status des PIAV am Jahresende 2015

PIAV Operativ Zentral befand sich seit (mindestens) Oktober 2014 in Entwicklung bzw. „Anpassung“.
Unter den PIAV-Teilnehmern setzten zehn Bundesländer ein System von Rola ein, ebenso wie die zwei Polizeibehörden des Bundes. Nur fünf weitere Bundesländer, sowie das Zollkriminalamt, wollten die PIAV-Anbindung über eine Variante von CRIME bewerkstelligen. Rein zahlenmäßig stand machte die Rola-Fraktion unter den PIAV-Teilnehmern also zwei Drittel aus. Zudem war Rola auch mit der Lieferung, Entwicklung bzw. Anpassung des PIAV-Zentralsystems beauftragt.

Das waren eigentlich beste Voraussetzungen dafür, dass alles planmäßig verläuft und der PIAV nun (endlich) in den Wirkbetrieb gehen kann:
Doch schon im Herbst 2015 hatte das Bundesinnenministerium eine weitere Terminverschiebung mitgeteilt. „Ab Mai 2016 sollen Waffen- und Sprengstoffdelikte direkt über die Teilnehmersysteme im PIAV bereitgestellt werden.“ lautete die Auskunft aus dem BMI. POLICE-IT wollte wissen, warum: Die 19 Teilnehmer brauchen „für die technischen und fachlichen Anbindungstests“ (an die Zentrale beim BKA) mehr Zeit [13], teilte eine Sprecherin des BMI mit. Auch da fragt man sich wieder: Wenn das Zentralsystem von Rola kommt und zwei Drittel aller Teilnehmersysteme: Warum sind dann das [Rola-] Zentralsystem und die eigens beschafften / erweiterten [Rola-]Teilnehmersysteme nicht von vornherein so aufeinander abgestimmt, dass die Verständigung zwischen den Systemen reibungslos klappt?!.

Aber vielleicht war ja die erneute Verzögerung gar nicht von den Teilnehmern mit Rola-Systemen verursacht: Sondern von den PIAV-Teilnehmern, die die PIAV-Anbindung ihres Landessysteme von der IPCC-Kooperation beziehen. Die hatten eine ganz eigene Idee, wie man die Beschaffung der notwendigen Produkte und Dienstleistungen gleich ganz so gestaltet, dass das alles In-House abgewickelt werden kann. Oder dass es zumindest so aussieht. Und man sich daher über Vergaberecht und ähnliche Lästigkeiten gar keine Gedanken mehr machen muss. Diese höchst bemerkenswerte Auffassung über die geltenden Regeln bei der Verwendung von Steuer- und Fördermitteln sind Thema des nächsten Beitrags in dieser Serie.

Fußnoten

[a]   Bundesländer mit Rola-Fallbearbeitungssystem (Stand: 2015/2016): Bayern (EASY), Berlin (CASA), Mecklenburg-Vorpommern (ZEUS), Nordrhein-Westfalen (CASE), Niedersachsen (SAFIR), Rheinland-Pfalz mit Saarland (KRISTAL), Sachsen (EFAS), Sachsen-Anhalt (Name unbekannt), Schleswig-Holstein (MERLIN)

[b]   Was umgangssprachlich als „freihändige Vergabe“ bezeichnet wird, heißt im Vergaberecht korrekt „Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb“. Diese Vergabeart ist nur im begründeten Ausnahmefall erlaubt; die Begründung muss in einem so genannten Vergabevermerk schriftlich niedergelegt und zu den Akten genommen werden.

[c]   “Jeder vergebene Auftrag muss – auch bei freihändiger Vergabe – bekannt gemacht werden innerhalb von maximal 48 Tagen nach Vergabe.

[d]   Vergaberechtler lieben den Ausdruck „ex-post“. Pressesprecher glauben anscheinend, dass allein der Ausdruck schon für Glaubhaftigkeit sorgt: „Ex-post“ heißt auch nur, dass hinterher mitgeteilt wird, was man zuvor beschlossen hat – also Vergabebekanntmachung in diesem Fall. Und die gibt es im Fall „Berlin“ eben nicht.
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Quellen und verwandte Artikel auf diesem Blog

[1]   PIAV Operativ Zentral: Die Bekämpfung von Terrorismus oder Kriminalität im Verbund muss warten, bis Systeme und Finanzierung stehen
Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV [5], 03.05.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/polizeilicher-informationsaustausch-und-der-piav-5-11341

[2a]    Vergabebekanntmachung ‚Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)‘ des Technischen Polizeiamtes Sachsen-Anhalt, Magdeburg vom 18.11.2014, TED Nr. 2014/S 244-429790
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:429790-2014:TEXT:DE:HTML&src=0
[2b]    Vergabebekanntmachung ‚Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)‘ des Technischen Polizeiamtes Sachsen-Anhalt, Magdeburg vom 14.07.2015, TED Nr. 2015/S 133-245327
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:245327-2015:TEXT:DE:HTML&src=0
[2c]    Vergabebekanntmachung ‚Fallbearbeitungs- und Vorgangssystem für den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)‘ des Technischen Polizeiamtes Sachsen-Anhalt, Magdeburg vom 28.11.2015, TED Nr. 2015/S 231-419813
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:419813-2015:TEXT:DE:HTML&src=0

[3]    Vergabebekanntmachung ‚Software Lastenheft Quellsystem PIAV‘ des LAiV M-V, Schwerin vom 07.03.2015, TED Nr. 2015/S 047-081072
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:81072-2015:TEXT:DE:HTML&src=0

[4]   http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do

[5]   ’Vergabegrundsätze‘ in ‚Positionspapier von Transparency International Deutschland e.V. zum Thema: Vergaberecht und Korruptionsbekämpfung‘, Download am 12.05.2016
https://www.transparency.de/Positionspapier-Vergaberecht-u.1996.0.html

[6]   Rundschreiben zur Anwendung von § 3 EG Abs. 4 Buchstabe d VOL/A, § 3 Abs. 4 Buchstabe c VOF und § 6 Abs. 2 Nr.4 SektVO Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb/Dringlichkeit Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 09.01.2015
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-verhandlungsverfahren-ohne-teilnahmewettbewerb-dringlichkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[7]   bleibt frei

[8]   Die nicht vorhandene Vergabebekanntmachung der Polizei Berlin, 09.02.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/die-nicht-vorhandene-vergabebekanntmachung-der-polizei-berlin-10735

[9]   Die seltsamen Vergabebekanntmachungen des Bayerischen LKA, 22.12.2015, POLICE-IT
https://police-it.net/die-seltsamen-vergabebekanntmachungen-des-bayerischen-lka-10452

[10a]   Geld spielt keine Rolle …, 18.02.2015, POLICE-IT
https://police-it.net/geld-spielt-keine-rolle

[10b]   Vergabebekanntmachung der Polizei Sachsen für den PIAV, 16.02.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/vergabebekanntmachung-der-polizei-sachsen-fuer-den-piav

[11]   Umsatz-/Gewinn-Verhältnis von Rola übertrifft selbst Apple, 04.02.2015, POLICE-IT
https://police-it.net/umsatz-gewinn-verhaeltnis-von-rola-uebertrifft-selbst-apple

[12]   https://police-it.net/piav-als-goldgrube-10616, 29.01.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/piav-als-goldgrube-10616

[13]   Schon wieder Verzögerung beim PIAV: Jetzt klemmt es bei den Teilnehmersystemen, 14.12.2015, POLICE-IT
https://police-it.net/schon-wieder-verzoegerung-beim-piav-jetzt-klemmt-es-bei-den-teilnehmersystemen-10430

Über die Autorin

Die Autorin, Annette Brückner, war von 1993 bis 2013 tätig als Projektleiterin für das Polizeiliche Informationssystem POLYGON. Und in dieser Funktion über mehrere Jahre auch immer wieder befasst mit Konzepten und Projekten des Informationsaustauschs zwischen Polizeibehörden, der Entwicklung der Schnittstelle von POLYGON zur Bund-Länder-Dateischnittstelle, der Entwicklung und Pflege des für alle Deliktsbereiche harmonisierten Informationsmodells in POLYGON, sowie einem Pilotprojekt, bei dem das damalige PIAV-Konzept und das Informationsmodell Polizei (IMP) – eine wesentliche Grundlage für den PIAV – in einem Praxistext [erfolgreich] erprobt wurden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen entstand die hier vorliegende Artikelserie über „Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden in Deutschland und die bisherige Geschichte des PIAV“.

Copyright und Nutzungsrechte

(C) 2016ff CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber und Nutzungsrechte an diesem und anderen Artikeln dieser Serie liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH.

1 Gedanke zu „Vergabeverfahren für die Anbindung von RSCase-Systemen an den PIAV“

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