Über „Resonanzräume“ zwischen dem BKA, der ‚Welt‘ und anderen Medien

„Es existiert ein Resonanzraum im Netz, wo man sich gegenseitig bestärkt“, sagte BKA-Präsident Münch in einem Interview mit der Rheinischen Post. Diese Äußerung, an sich gemünzt auf Beziehungen zwischen extremistischen Gefährdern und potenziellen Terroristen, trifft offensichtlich auch auf ihn selbst und die perfekte Resonanz seiner Visionen in der ‚Welt‘ und anderen Medien zu, wie die folgende Geschichte erzählt …

MEHR SICHERHEIT ist nicht gefragt

Im Herbst, wenn die Haushaltsberatungen anstehen im Deutschen Bundestag, läuft die PR-Maschine der Sicherheitsbehörden zur Hochform auf: Denn sie wollen jedes Jahr MEHR: MEHR Personal, MEHR Ressourcen und – vor allem – MEHR BEFUGNISSE. Ob im Gegenzug dafür auch MEHR SICHERHEIT gewährleistet wird für Bürger und Touristen vor Anschlägen auf Weihnachtsmärkten, für Ausländer vor dem Totgeschlagen¬werden oder Brandstiftungen oder für Juden vor Amokläufen in der Synagoge: Von diesem selbstverständlichen Gegenwert für uns Bürger im Handel um MEHR für die Sicherheitsbehörden ist schon gar keine Rede mehr. Willfährige Journalisten lassen sich gerne und unkritisch einspannen in die PR-Maschinerie: Lassen sich einladen zu exklusiven Hintergrundgesprächen mit den Präsidenten von BKA und BfV, veröffentlichen Werbeartikel des BKA-Präsidenten unter der irreführenden Bezeichnung eines ‚Interviews‘ oder verbreiten Fake News, wie zuletzt der Chefkommentator Krauel in der ‚Welt‘.

Organisierte Kriminalität Bundeslagebild 2018

Onkel Horst (Seehofer) und Onkel Holger (Münch) gaben sich alle Mühe bei der Vorstellung des Bundeslagebilds OK: Damit nur ja nicht auffällt, dass sie mit leeren Händen dastehen. Die gemessenen Zahlen des (angeblichen) Schadens durch Organisierte Kriminalität sind unglaubwürdig gering. Bereinigt um EINEN Steuerhinterziehungsfall mit einem Schaden von 201 Millionen, verbleiben 480 Millionen, etwa so viel wie der Schaden durch geklaute Kraftwagen im Jahr. Die BKA-Zahlen lassen sich plausibel weder mit Schadenszahlen aus der allgemeinen Kriminalstatistik in Einklang bringen. Noch mit fundierten Schätzungen der Vereinten Nationen und von Europol zum Schaden durch Organisierte Kriminalität. Ähnlich desaströs wie bei der polizeilichen Bearbeitung der Organisierten Kriminalität sieht es auch bei deren Zwillingsbruder, der Geldwäsche, aus. Auch die ist personell, wie fachlich völlig minderbemittelt. Könnte es also sein, dass politischer Wille dahintersteckt? Weil die „Einflussnahme der Organisierten Kriminalität auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft“, eines der wesentlichen Kriterien für OK, schon viel weiter fortgeschritten ist, als Sie und ich bisher geneigt sind anzunehmen?

ISF-Fonds – Kritik an Projektstruktur und Direktvergabe der Mittel

Die EU-Kommission hat mit dem ISF-Fonds ein mehrjähriges Förderprogramm für Maßnahmen im Bereich der Inneren Sicherheit aufgelegt. Die Mittel für deutsche Behörden vergibt das Bundeskriminalamt als Vergabestelle. Prüfungen obliegen dem Bundespolizeipräsidium. Dem Bundesinnenministerium, anderen Abteilungen im Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt,sowie der Bundesanstalt für Katastrophenschutz hat die „Vergabestelle“ BKA bisher zwei Drittel der insgesamt bewilligten Gelder zugewiesen. Nicht nur diese Selbstversorgungsmentalität hat ein „Geschmäckle“. Es gibt noch weitere gravierende Kritikpunkte …

Big Data, KI und der Weg in eine teil-autonome Polizeiarbeit

Hessen ist mit Hessendata schon vorgesprescht. Nordrhein-Westfalen und nun auch Bayern haben sich aufgemacht, eine systemübergreifende Recherche- und Analyseplattform zu beschaffen. Die wie ein Dach über die diversen Datentöpfe gespannt wird, auf die in jeder Polizeibehörde in Deutschland derzeit die relevanten Informationen verteilt sind.
Gibt es derzeit überhaupt Anbieter und Produkte für diese Anforderungen? Führen solche behördenspezifischen Dachsysteme nicht zu einer weiteren Zersplitterung der polizeilichen Informationslandschaft? Was bedeutet diese Entwicklung für Polizei 2020? Und würde die erfolgreiche Einführung nicht zu einer Teil-Autonomisierung der Polizeiarbeit führen, zumindest, was Ermittlung, Analyse und Auswertung angeht?

Polizeibehörden des Bundes: Diskrepanz zwischen Befugnissen und Pflichten

Wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für ihre eigenen Tätigkeiten geht, gibt es bei den drei Bundespolizeibehörden durchaus Verbesserungsbedarf. So läßt sich der Bericht zusammenfassen, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)- Ulrich Kelber- in dieser Woche vorgelegt hat [1]. Bemerkenswert ist an seinen Feststellungen insbesondere die Diskrepanz zwischen den ständigen Forderungen nach noch mehr EINGRIFFSBEFUGNISSEN für die Polizeibehörden des Bundes einerseits; und dem recht laxen Umgang des gleichen Gesetzgebers, wenn es um die gesetzliche Regelung von PFLICHTEN dieser Behörden, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten geht …

Informationsfluss bei der Polizei im Postkutschentempo

Sollte es in Deutschland zu einem Anschlag kommen, womit nach Aussage von Innenpolitikern ja „jederzeit“ zu rechnen ist oder auch zu einer „Großschadenslage“, so sind die Polizeibehörden schlecht gerüstet. Jedenfalls, was die Informationsverarbeitung und den Informationsfluss angeht: Wer sammelt Informationen über Vermisste, Verletzte und Getötete? Wie gut sind die Informationssysteme der Polizeibehörden für diesen Fall gerüstet? Wie ist der Informationsaustausch geregelt mit den Rettungsdiensten und Personenauskunftsstellen. Das wollte ich, wieder einmal, vom Bundesministerium des Innern wissen: Eine Antwort auf diese Frage vor vier Jahren hatte erheblichen Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Doch das Ergebnis ist auch heute noch sehr ernüchternd …

Wenn Kontrolle fehlt, werden Gesetze ignoriert

Strafprozessordnung und Polizeigesetze fordern, personenbezogene Daten in polizeilichen Informationssystemen zu kennzeichnen, um sie vor illegitimer Nutzung und Weitergabe zu schützen. Es ist allerdings sehr fraglich, ob die Polizeibehörden diesen Verpflichtungen schon jemals gerecht geworden sind. Zumal das Ignorieren der Kennzeichnungspflichten bisher ohne Risiko war: Denn die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben entsprechende Kontrollen bisher noch nie vorgenommen.

Polizei 2020 – Projektstatus im Herbst 2018

Vor zwei Jahren haben die Innenminister von Bund und Ländern in ihrer „Saarbrücker Agenda“ Großes zu Papier gebracht. Eine gemeinsame, moderne, einheitliche Informationsarchitektur für die Polizeien in Bund und Ländern sollte entwickelt werden. Um damit der jahrezehntelangen Misere zu begegnen, dass Polizei nicht weiß, was Polizei eigentlich weiß.
Zwei Jahre später wollte BÜNDNIS90/GRÜNE wissen, wie es denn nun aussieht mit der Umsetzung dieses ehrgeizigen Vorhabens. Die Antworten fielen ernüchternd aus: Abgesehen vom Aufbau einer Projektstruktur und der Abordnung von Personal aus allen Polizeibehörden zum Bundeskriminalamt, ist noch nicht viel geschehen.
Wiederholt sich hier zum dritten Mal nach Inpol-Neu und dem PIAV, dass ein Großprojekt der polizeilichen IT mit großen Versprechen gestartet wird und letztlich doch kläglich endet?!

Innenminister a.D. De Maizière wird Vorstandsvorsitzender der Telekom-Stiftung

Der ehemalige Bundesinnenminister Thomas De Maizière wechselt schon im Herbst 2018 in den Konzernbereich der Deutschen Telekom. Die beantragte „anwaltliche Beratung“ für die Deutsche Telekom AG hat ihm die Bundesregierung erst nach einer Karenzzeit von zwölf Monate genehmigt. Er darf jedoch ab Herbst schon Vorstandsvorsitzender der Deutsche Telekom-Stiftung werden.