Polizei2020 – Fragen zum gemeinsamen Datenhaus

„Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche.“ Dieser Ratschlag stammt von Franz von Assisi, den man im Projekt Polizei2020 gut gebrauchen könnte: Dort spart man sich das Anpacken des Notwendigen, überspringt das Mögliche und stürzt sich gleich auf das Unmögliche.

Polizei2020 – Technischer Projektstatus im Frühjahr 2021

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Die Antworten aus dem Bundesinnenministerium im Bundestag zum Status von Polizei 2020 sind ein Armutszeugnis. Ist es mangelnde Kompetenz? Oder soll auch dieses Verbundprojekt der deutschen Polizei an die Wand gefahren werden?
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Polizei 2020 – Projektstatus im Frühjahr 2019

Nach der abrupten Ankündigung von Polizei 2020 im Herbst 2016, erst durch den Bundesinnenminister bei der BKA-Herbsttagung, dann durch die Innenministerkonferenz bei ihrer Herbsttagung, sind schon wieder zweieinhalb Jahre ins Land gegangen. In dieser Zeit war wenig zu hören über das Wachsen und Werden von Polizei 2020 und das damit verbundene eFBS (einheitliche Fallbearbeitungssystem). Ein Fachforum auf dem Europäischen Polizeikongress 2019 war insofern schon fast überfällig. Zumal die aufgebotenen Referenten aufgrund ihrer Stellung im Projektteam Informationen aus erster Hand erwarten ließen.
Der „Hammer“ kam dann ganz zum Schluss …

Informationstechnik der deutschen Polizeibehörden – Status 2018

Die IT-Systeme der deutschen Sicherheitsbehörden sind Steinzeit – verglichen mit dem, was in Amerika eingesetzt wird. Vieles was dort gemacht wird, ist – aus gutem Grund – rechtlich in Deutschland nicht zulässig. Besonders der Anbieter Palantir kann Informationen aus den Behörden selbst zusammenführen mit Daten aus sozialen Netzwerken, wie Facebook & Co und mobiler Kommunikation, wie Whatsapp und Instagram. Doch wie kommen die Daten von Facebook zu Palantir? Seit gestern gibt es einen direkten Link: Der Mit-Geschäftsführer und Investor von Palantir, Peter Thiel, ist auch Mitglied im Aufsichtsrat bei Facebook. Palantir soll früher schon mit Daten von Facebook-Nutzern gearbeitet haben.
Was bedeutet das für die deutschen Behörden, die mit Palantir-Systemen arbeiten?

Informationstechnik der deutschen Polizeibehörden – Trends 2018

Die Spitzenbeamten aus BMI und BKA auf dem Europäischen Polizeikongress konnten in ihren Reden nicht darüber hinwegtäuschen, dass die aktuelle Leistungsfähigkeit der polizeilichen Informationssysteme den Anforderungen weit hinterher hinkt. In die Lücke stoßen amerikanische Anbieter, Microsoft und Palantir vor allem, die sich aufgemacht haben, das IT-Entwicklungsland Deutschland und seine Polizeibehörden ins 21. Jahrhundert zu hieven. Datenschutz und Bürgerrechte könnten dabei auf der Strecke bleiben.

Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?

Rola Security Solutions: Staatlich geschaffener Monopolist

Die Innenminister von Bund und Ländern jammern über „19 verschiedene Systeme für Datenerfassungen und 11 Systeme zur Datenbearbeitung“. Es waren die gleichen Innenminister, die über Jahre hinweg jeden Wettbewerb ausgeschaltet und den Alleinanbieter groß gemacht haben, der die IT-Systeme der Bundespolizeibehörden und von drei Viertel der Länderpolizeien geliefert hat. Der kann sich freuen: Zum dritten Mal in Folge verbleiben weit mehr als 430 von 1.000 Euro Umsatz als Gewinn beim Anbieter.

Auskunftsersuchen nach § 112 TKG – statistisch aufgebohrt

Die Bundesnetzagentur arbeitet jährlich in ihrem Jahresbericht [1] das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Aufgrund dieser Regelung können die gesetzlich berechtigten Stellen, in der Regel sind das die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer ersuchen. In den letzten Jahren riefen die Behörden über diesen Weg immer häufiger die zu bestimmten Anschlüssen gehörenden Namen der Anschlussinhaber ab. Gelöscht werden diese Daten in den polizeilichen Informationssystemen jedoch selten bis nie.

Polizeilicher Informationsaustausch: Nur Forderungen, doch keine Lösungen in Sicht

Forderungen nach einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden waren omnipräsent in den Redebeiträgen auf dem Europäischen Polizeikongress. Praktische Lösungen waren weder in den Fachforen, noch bei den Ausstellern zu finden. Kein Wunder: Schließlich hat der Bund versprochen, das „einheitliche Fallbearbeitungssystem“ (eFBS) zu liefern. Wenn das so ist, wird ja in Zukunft alles gut …

Viele Datentöpfe beim BKA – ein hausgemachtes Problem

Das ist starker Tobak: Der Spiegel schreibt: „Innenminister Thomas De Maizière will die Deutschen besser vor Verbrechen schützen – doch die Länder behindern die Zusammenarbeit.“ „Kleinstaaterei“ und „IT-Wildwuchs in den Bundesländern“ soll schuld sein, dass es mit der Polizeiarbeit nicht klappt. Das ist pure Meinungsmache. Die Suche nach einem Sündenbock.
Tatsache ist: 12 von 16 Länderpolizeibehörden arbeiten mit dem System des gleichen Herstellers. Keine Spur also von „IT-Wildwuchs“, die die Zusammenarbeit behindert.
De Maizière will damit ablenken: Davon, dass das Leuchtturmprojekt PIAV, der polizeiliche Informations- und Analyseverbund, faktisch gescheitert ist. Und davon, dass der wahre Wildwuchs im BKA herrscht: Wirklich wichtige, relevante Informationen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sind beim BKA auf mehr als 40 verschiedene Datenbanken verteilt …
Noch Fragen, wer hier „die Zusammenarbeit behindert“?!