Über „Resonanzräume“ zwischen dem BKA, der ‚Welt‘ und anderen Medien

„Es existiert ein Resonanzraum im Netz, wo man sich gegenseitig bestärkt“, sagte BKA-Präsident Münch in einem Interview mit der Rheinischen Post. Diese Äußerung, an sich gemünzt auf Beziehungen zwischen extremistischen Gefährdern und potenziellen Terroristen, trifft offensichtlich auch auf ihn selbst und die perfekte Resonanz seiner Visionen in der ‚Welt‘ und anderen Medien zu, wie die folgende Geschichte erzählt … | Lesedauer: Ca. 8 Minuten

Die Vorgeschichte

CDU-Bundesvorstand fordert Big Data-Software für die Sicherheitsbehörden

Alles begann am 21. Oktober 2019, einem Montag, an dem zunächst der Bundesvorstand der CDU sein aktualisiertes Programm für die innere Sicherheit vorstellte. Es enthielt all die Forderungen, die man aus den Programmen der Vergangenheit kennt, sowie eine neue: die Forderung nämlich zur Einführung neuer Software zur Analyse und Auswertung von Big Data. Solche Programme stehen zur Zeit ganz oben auf dem Wunschzettel der Polizei-und Sicherheitsbehörden. Hessen war das erste Land, das zunächst sein Polizeigesetz entsprechend erweitert hat (dagegen ist inzwischen eine Verfassungsbeschwerde anhängig) und dann der amerikanischen Firma Palantir den Auftrag zum Betrieb eines solchen Systems für die hessische Polizei erteilt hat, was seitdem unter dem Namen Hessendata Furore macht [A] [a]. Das LKA Bayern hat nachgezogen, vorsichtig allerdings und führt aktuell eine Marktsichtung zu diesem Thema durch [B]. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde zunächst das Polizeigesetz erweitert und läuft derzeit eine Ausschreibung für ein solches Big Data System für die Polizei unter der Bezeichnung DAR [C].

Exklusives Hintergrundgespräch von BKA und BfV mit ausgewählten Journalisten

Ebenfalls am 21. Oktober 2019 hatten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam zu einem exklusiven Hintergrundgespräch nach Berlin geladen. Teilnehmen durften handverlesene Journalisten. Mit einigem Aufwand gelang es danach auch mir, zumindest die Handouts der beiden Behördenleiter zu der Veranstaltung zu bekommen. In dem des BKA nahmen vor allem altbekannte Zahlen aus polizeilichen Kriminalstatistik breiten Raum ein.

Das Interview mit dem BKA Präsidenten in der Rheinischen Post, veröffentlicht am 23.10.2019

Mehr Verbreitung erreichte ein langes Interview von BKA-Präsident Münch mit JournalistInnen der Rheinischen Post, in dem er sehr breiten Raum erhielt, um seine Visionen und Forderungen auszubreiten, ohne durch kritische Nachfragen gestört zu werden [D]. Der Volltext dieses Interviews findet sich unter dem Datum des 23. Oktober auch auf der Webseite des BKA [011-087].

In der ‚Welt‘ wird daraus die „Bankrotterklärung unseres naiven Rechtsstaates“

Am gleichen Tag veröffentlichte die Welt an prominenter Stelle einen Artikel ihres Chefkommentators Torsten Krauel [011-075] zu diesem Interview, das sich nach dessen Worten liest wie „die Bankrotterklärung eines viel zu langsamen, viel zu zersplitterten, oft auch viel zu naiven Rechtsstaates“.

Darin findet sich auch dieser Passus:

„Wenn es darum geht herauszufinden, wer in den Terrorszene wen kennt, auch und besonders in der rechten Terrorszene, dürfen die Sicherheitsbehörden solche Beziehungsnetze nicht in ihren Datenbanken speichern. Sagt Holger Münch. Der Gesetzgeber will es so.“

Meiner Ansicht nach stehen da drei Tatsachenbehauptungen, nämlich

  1. die Sicherheitsbehörden dürfen Beziehungsnetze nicht in ihren Datenbanken speichern,
  2. dies ist vom Gesetzgeber so gewollt,
  3. die Aussage stammt von Holger Münch.

Die erste und die zweite Aussage ist meiner Ansicht nach schlicht und einfach falsch. Ob BKA-Präsident Münch diese Aussagen tatsächlich getätigt hat, können nur die Beteiligten beantworten.

Die Presseanfrage beim BKA

Ich schrieb also eine Presseanfrage an das BKA.

Hauptziel von PIAV ist das Erkennen von Beziehungen – wie passt das zum angeblichen Verbot der Speicherung

Erklärte einleitend, dass ich die kolportierte Aussage für überraschend halte angesichts der Tatsache, dass für die Einführung des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) seit Jahren und gerade auch vom BKA-Präsidenten Münch und seinem Vorgänger Ziercke als Begründung angegeben worden war, es ginge um das Erkennen von Beziehungen. Insofern wäre es überraschend wenn sich, zwölf Jahre nach den ersten Ansätzen zur Einführung des PIAV, nunmehr herausstellen sollte, dass solche Beziehungen gar nicht gespeichert werden dürfen, weil dies der Gesetzgeber (angeblich) nicht zulässt.

Konkrete Fragen

Konkret wollte ich wissen,

  • ob Herr Münch diese Aussage tatsächlich getätigt hat,
  • und, wenn ja, aus welchen Gesetzen sich diese angebliche Einschränkung ergeben soll,
  • bzw., wenn nein, was das BKA unternimmt, um diese krasse Fehlinformation in einem der am meisten gelesenen Leitmedien in Deutschland (nämlich der Welt) richtigzustellen.

Ich fragte ferner danach,

  • was eigentlich die neue Wortschöpfung ‚Kennverhältnisse‘ bedeutet,
  • inwieweit sich diese ‚Kennverhältnisse‘ unterscheiden von Beziehungen zwischen Personen (und anderen Informationsobjekten),
  • und inwiefern angeblich „der Rechtsrahmen angepasst“ werden muss, um solche ‚Kennverhältnisse‘ zu speichern.

Nur zögerlich reagierte die BKA-Pressestelle

Dass man dem BKA zur Beantwortung einer Presseanfrage ein paar Tage Zeit geben muss, ist ja nichts Neues. Ich erinnerte daher nach vier Tagen vorsichtig an die Beantwortung. Eine Reaktion kam dann sechs Tage nach der Anfrage von einer Sachbearbeiterin aus dem Leitungsstab (Presse, Medien, Vorträge). Sie wies darauf hin, dass das Interview mit Herrn Münch auch auf der BKA-Webseite zu finden ist. Ihre sonstige Einlassung hätte auch lauten können: „In Sport hatte ich in der Schule immer eine 2“. So viel, nämlich schlicht überhaupt nichts, hatte ihr Text mit meinen Fragen zu tun.

Ich fragte also am gleichen Tag noch nach. Wies darauf hin, dass die befremdliche, dem BKA-Präsidenten zugeschriebene Aussage in der ‚Welt‘ gerade nicht in dem Interview zu finden ist und bat erneut um die Beantwortung meiner konkreten Fragen.

Weitere sechs Tage lang tat sich überhaupt nichts. Am 6. November wagte ich die dritte Nachfrage und wies darauf hin, dass im Hinblick auf die aktuelle politische bzw. mediale Diskussion um die Erweiterung von Befugnissen der Sicherheitsbehörden die genannten Behauptungen sehr relevant seien. Dass es sich meiner Ansicht nach um falsche Behauptungen handelt. Und bat daher um die Stellungnahme der BKA-Pressestelle, um diese meine, eventuell falsche Einschätzung korrigieren zu können. Daraufhin ereilte mich ein Anruf der Sachbearbeiterin, die mir mitteilte, dass in dem beim BKA veröffentlichten Interview gar nicht drin steht, was die ‚Welt‘ Herrn Münch in den Mund gelegt hatte, hätte ich ja inzwischen selbst festgestellt. Das sei aber durch die ‚Meinungsfreiheit‘ gedeckt [sic?!]. Im Übrigen wisse sie gar nicht, was sie sonst noch beantworten solle. Daraufhin nannte ich ihr die Nummern der noch offenen Fragen. Dazu wollte sie aber nichts mehr sagen. Wünschte mir noch „Viel Spaß!“ bei meiner Ankündigung, dann eben beim Bundesinnenministerium nachzufragen und verabschiedete sich.

Was der Welt-Chefkommentator Krauel dazu sagt

Meine nächste Anfrage richtete sich an Torsten Krauel, den Autor des „Bankrott…“-Artikels in der Welt.

Von ihm wollte ich wissen, wann und wo BKA-Präsident Münch gesagt habe

  • dass Sicherheitsbehörden Beziehungsnetze nicht in ihren Datenbanken speichern dürfen,
  • dass der Gesetzgeber dies so will
  • und aus welchen Gesetzen sich diese Einschränkung ergeben soll.

Immerhin antwortete Herr Krauel wesentlich schneller als das BKA, nämlich noch am gleichen Tag.
Tja, diese Aussagen (bei denen es sich nach meiner Auffassung um Tatsachenbehauptungen handelt,) seien seine „Interpretationen [sic!] dieser Ausführungen Münchs“:

„Es existiert ein Resonanzraum im Netz, wo man sich gegenseitig bestärkt, aber es gibt ebenfalls Kennverhältnisse und auch strukturelle Verbindungen. Es ist unsere Aufgabe, diese Verbindungen in enger Kooperation mit dem Verfassungsschutz noch besser aufzuklären. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass wir Informationen zu Kennverhältnissen speichern dürfen. Dafür muss der Rechtsrahmen angepasst werden. Wir können die Netzwerke nur durchleuchten, wenn wir dafür auch das Rüstzeug bekommen.“

Ergänzend wies Krauel darauf hin „Das BKA hat sich über meinen Text nicht beschwert.“ Das zeigte mir, dass er über eine gute Portion Humor verfügt …

Die konkrete Rechtslage könne er „jetzt leider nicht aus dem Ärmel schütteln“. Darauf folgte seine Mutmaßung, dass „das höchstrichterliche Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von 2010 mitsamt den dort festgelegten Löschzwang für alle bis dato gesammelten Daten [sic!] eine Rolle (spielt). Ebenso das EuGH Urteil von 2016.“

Und dann räsonierte er noch über die „anlasslose Überprüfung von Kennverhältnissen“. Was so klang, als hätte irgendjemand Herrn Krauel zu der Überzeugung gebracht, dass eine solche Überprüfung – in normalen Fachbegriffen also die Analyse von Beziehungen – bisher nicht möglich oder nicht zulässig sei, wenn nicht ein Anlass vorliegt. Denn, führte Herr Krauel weiter aus, „im Falle des Hallenser Attentäters hätte sie zu Ergebnissen geführt, ebenfalls im Falle Anis Amri“, des Attentäters vom Breitscheidplatz. Und im Übrigen sei „die anlasslose Durchsuchung von Daten durch Ermittler ein sehr heikles Thema.“

Ich war verblüfft. Und fragte mich, welche Arbeitsweisen von Ermittlern, Analytikern und Auswertern ich zwanzig Jahre lang in deutschen Polizeibehörden gesehen und welche Software, auch zur Analyse und Auswertung von Beziehungen, ich in dieser Zeit für diese Arbeitsbereiche mit-entwickelt und -betreut hatte.

Es bleibt mir, und nunmehr auch Ihnen, verehrter Leser, leider selbst überlassen, sich darauf einen Reim zu machen.

Selbstverständlich können, dürfen und werden Beziehungen in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert

Denn fachlich ist es so, dass selbstverständlich Beziehungen zwischen Personen und anderen Objekten in einer polizeilichen Datenbank gespeichert werden dürfen. Beim BKA zum Beispiel wird seit 2003 das System INPOL-Fall betrieben. INPOL-Fall ist nach einer Aussage des damaligen IT-Direktors des Bundeskriminalamts in einem Gespräch mit mir „sehr ähnlich“ zu dem generischem Datenmodell, für das ich im Jahr 1995 eine Patentanmeldung geschrieben habe, die zur Patenterteilung führte und die im polizeilichen Informationssystem POLYGON in Datenbank und Software umgesetzt wurde. Ich erwähne dies deswegen, weil sowohl INPOL-Fall als auch das generische Datenmodell (POLYGON) mit einer so genannten zentralen Linktabelle arbeiten, in der sämtliche Beziehungen gespeichert werden dürfen, können und werden, die es – nach polizeilichen Erkenntnissen – überhaupt zwischen Personen, Organisationen, Adressen Telefonnummern, Fahrzeugen, usw. usw. gibt. Aufgrund dieser EINEN, ZENTRALEN Linktabelle sind sämtliche Beziehungen in INPOL-Fall, in dem dazu verwandten Fallbearbeitungssystem CRIME und eben auch in POLYGON sehr leicht und komfortabel zu analysieren und auszuwerten. Und selbstverständlich können auch polizeiliche Informationssysteme OHNE zentrale Linktabelle Beziehungen und „Netzwerke“ speichern, analysieren und auswerten, wenn auch nicht ganz so leicht und einfach.

Selbstverständlich können, dürfen und werden Beziehungen und Netzwerke auch „ohne Anlass“ analysiert und ausgewertet

Der polizeilichen Staatsschutz, der fachlich zuständig ist, wenn es um terroristische oder extremistische Netzwerke geht, darf und kann Beziehungen zwischen Kontakt- und Begleitpersonen, potenziellen Gefährdern, Tatverdächtigen, Beschuldigten und deren Organisationen und Infrastruktur (Adressen, Telefonanschlüsse, IP- und Email-Adressen, Fahrzeugen u.v.m.) speichern, analysieren und auswerten, OHNE dass es für diese Analyse eines Anlasses bedarf. Das Bundeskriminalamt hat für den Staatsschutzbereich besondere Ermittlungsbefugnisse und kann quasi als „Herr des Verfahrens“ die Landespolizeibehörden mit solchen Tätigkeiten bzw. der Informationsbeschaffung beauftragen. Die Gefahrenabwehr gehört – neben der Strafverfolgung – zu diesen polizeilichen Aufgaben.

Im Text des veröffentlichten Interviews mit dem BKA-Präsidenten kommt das Wort „anlasslos“ nicht vor. Es bleibt also nur die Vermutung, dass Chefkommentator Krauel der vermeintlich neuen Forderung nach „anlasslosem“ Tätigwerden, von der wir nicht wissen, woher er sie hat, eine Bedeutung zumisst, die unnötig ist, weil Polizei längst darf, was hier vermeintlich Neues gefordert wird.

Das Fazit

Eingeladenen, handverlesenen Journalisten zu Hintergrundgesprächen fehlt es an der notwendigen, kritischen Distanz

Wenn handverlesene Journalisten zu einem Hintergrundgespräch mit den Chefs der Bundessicherheitsbehörden eingeladen werden, sollten sie unterstellen, dass die Einladenden ihrerseits Absichten verfolgen und die Eingeladenen zu diesem Zweck instrumentalisieren. Eine gewisse kritische Distanz zu dem, was dort gesagt, gefordert und behauptet wird, wäre daher angezeigt. Daran fehlt es sowohl bei den beiden Journalistinnen, als auch beim Chefkommentator Krauel und seinen sehr weitgehenden „Interpretationen“.

Es fehlt am notwendigen Grundlagenwissen, um „Informationen“ einordnen und beurteilen zu können

Es fehlt übrigens auch ganz erschreckend an der notwendigen Fachkenntnis aus diesem Bereich.

Populistische Meinungsmache

Schlimm ist, dass mit Artikeln, wie der ‚Bankrotterklärung unseres naiven Rechtsstaats‘ auch Stammtischmeinungen oder Forderungen von rechten Scharfmachern vom Schlage des DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt bedient und verstärkt werden über den angeblich zu schwachen Staat und die angeblich zu laschen Gesetze. Und sich diese Meinungsmache, wie oben dargestellt, auf Forderungen politischer Interessenvertreter stützt und im Übrigen auf inkompetentes Nachplappern oder „Interpretieren“ bzw. verbale Neuschöpfungen von fachlichem Unsinn.

Die richtige Einschätzung der (mangelhaften) Leistungsfähigkeit der polizeilichen IT fehlt völlig

Es fehlt solchen journalistischen Arbeitsergebnisse auch der Blick aufs Große-Ganze. Da wäre nämlich Anlass zu fragen, was Polizei denn bisher schon zuwege gebracht hat mit den Befugnissen, die ihr der Gesetzgeber in den letzten zehn Jahren zugestanden hat.

Und mit den IT-Systemen, die gerade das BKA für teures Geld entwickelt hat:

  • Die Antiterrordatei (ATD) und insbesondere die Rechtsextremismus-Datei (RED), beides Eigenentwicklungen des BKA zum Speichern, Erkennen und Auswerten von Beziehungen in extremistischen und terroristischen Netzwerken, sind fachliche und technische Missgeburten. Politik und Sicherheitsbehörden selbst verlangen inzwischen dass diese Datenbanken abgeschafft werden.
  • INPOL-Fall, ebenfalls nach Bekunden der Regierung im Deutschen Bundestag eine Eigenentwicklung des BKA, und oben schon genannt, bringt mit der zentralen Linktabelle beste Voraussetzungen mit für das Speichern beliebiger Beziehungen. Dieses System wird beim BKA seit mindestens zwölf Jahren extrem stiefmütterlich behandelt.
  • Der Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV), den das BKA gemeinsam mit den Ländern seit 2007 aus der Taufe zu heben versucht, krebst vor sich hin und zeigt keinen nennenswerten praktischen Nutzen.
  • Der im Herbst 2016 von den Innenministern dekretierte Neuanfang der polizeilichen IT-Systemarchitektur unter der Bezeichnung ‚Saarbrücker Agenda‘ bzw. – ‚Polizei 2020‘ ist dabei, das gleiche Schicksal zu nehmen.

Man muss nicht intimer Kenner, geschweige denn Insider sein, um über diese Serie von Flops, gerade des BKA auf dem Gebiet der polizeilichen Informationstechnik, Bescheid zu wissen.

Leser der Rheinischen Post, der Welt oder anderer Blätter, die ihre Journalisten zu solchen Hintergrundgesprächen entsenden, haben allerdings einen Anspruch darauf, auch über solche Entwicklungen informiert zu werden und nicht nur unfreiwillig zu Empfängern von PR-Mitteilungen der Sicherheitsbehörden gemacht zu werden. Denn nicht zuletzt geht das Schlechtfunktionieren der polizeilichen Informationstechnik bei gleichzeitigem Ausgeben von hunderten von Millionen Euro für diesen Zweck zulasten genau der Leser, die auch Bürger und Steuerzahler dieses Landes sind. Und die sich ein MEHR an Sicherheit versprechen, wenn sie im Gegenzug immer weitere Zugeständnisse zulasten ihrer Bürgerrechte durch das Einräumen weiterer Befugnisse für Sicherheitsbehörden machen sollen.

Wie die vorstehend beschriebene Geschichte zeigt, ist auch ‚die Presse‘ inzwischen keine Kontrollinstanz, geschweige denn Korrektiv mehr bei dieser Entwicklung.

Wenn’s denn der eigenen Sache nützt, nehmen BMI und BKA auch ‚Fake News‘ in Kauf

Extrem befremdlich finde ich die Weigerung der Pressestelle des BKA, offensichtlich sachlich falsche Behauptungen – die Sicherheitsbehörden dürfen Beziehungsnetz nicht in ihren Datenbanken speichern UND dies ist vom Gesetzgeber so gewollt – nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen und demzufolge auch nicht richtig zu stellen. Von der Pressestelle des BMI wurde dieses Verhalten gedeckt. Es stellt sich daher die Frage, was man eigentlich diesen „Quellen“ noch glauben soll.
Oder sollte es sogar so sein, dass BKA-Präsident Münch diese unwahren Behauptungen selbst aufgestellt hat? Und die Pressestelle seines Amtes und die des BMI nicht wagen, dies einzuräumen?

P.S.: Die Geschichte hatte übrigens noch ein Nachspiel

Ich hatte es doch tatsächlich gewagt, eine Anfrage an die Pressestelle des BMI zu richten, mit der ich zu erfahren suchte, aus welchen Gesetzen sich dieses angebliche Verbot der Speicherung von Beziehungen in den Datenbanken von Sicherheitsbehörden ergibt.
Da war ich allerdings an den Falschen geraten: Einer der Pressesprecher des BMI rief mich an und beschied in nicht dem freundlichsten Ton, meine Anfrage sei bereits umfassend durch das BKA beantwortet worden. Widerspruch blieb zwecklos.

Fußnote

[a]   Connecting the Dots: Herr Münch verlangt im Interview mit der Rheinischen Post auch nach einem „Rüstzeug“ zum Durchleuchten von Netzwerken. Ein solches Werkzeug liefert auch die amerikanische Firma Palantir mit ihrem System Gotham, das in Hessen unter dem Namen Hessendata in Betrieb ging. Der CEO von Palantir, Dr. Alex Karp, ist seit 2018 Mitglied im Aufsichtsrat von Springer SE, dem Konzern, der auch die ‚Welt‘ herausgibt.

Verwandte Beiträge

[A]   Teil 5 des Palantir-Dossiers: Palantir Gotham alias Hessendata: System und Funktionsweise
https://police-it.net/dossiers-2/das-palantir-dossier/palantir-gotham-alias-hessendata-system-und-funktionsweise

[B]   Big Data, KI und der Weg in eine teil-autonome Polizeiarbeit, 23.08.2019
https://police-it.net/big-data-ki-und-der-weg-in-eine-teilautonome-polizeiarbeit

[C]   14 Millionen für DAR – Datenbankübergreifende Analyse und Recherche, 27.06.2019
https://police-it.net/14-millionen-ausgeben-fuer-dar-datenbankuebergreifende-analyse-und-recherche

[D]   MEHR SICHERHEIT ist nicht gefragt, 25.10.2019
https://police-it.net/mehr-sicherheit-ist-nicht-gefragt

Quellen

Die Recherche der Quellen zu einem solchen Artikel und ihre Verarbeitung ist eine zeitaufwändige Angelegenheit, die wir bisher mit Akribie betrieben haben. Das war auch für diesen Artikel der Fall und gehört weiterhin zu unserem Arbeitsstandard. Nicht länger akzeptieren wollen wir allerdings, dass sich manche „Kollegen“ bzw. „-Innen“ die eigene Arbeit etwas zu einfach machen: Bei POLICE-IT die Quellen und Sachverhalte abgreifen, in eigene Texte einsetzen und Verweise auf den Ursprung beim POLICE-IT großzügig vergessen. Daher legen wir die Quellen zu unseren Artikeln und die Links dazu nicht mehr, wie bisher offen. Sie erkennen eine Referenz auf von uns verwendete Quellen an einer offen im Text angegebenen Referenznummer, z.B. ‚011-051‘. Sie verweist auf den entsprechenden Artikel in unserem Archiv. Gerne sind wir bereit, auf konkrete bzw. begründete Email-Anforderung von Lesern die Bibliografie bzw. den Link zu der so referenzierten Quelle zu benennen. Bis auf weiteres wird es jedoch bei dem hier beschriebenen Verfahren bleiben. Was ich persönlich für ebenso bedauerlich wie unabdingbar halte.

Copyright und Nutzungsrechte

(C) 2019 CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Artikel liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH bzw. bei dem bzw. den namentlich benannten Autor(en). Links von anderen Seiten auf diesen Artikel, sowie die Übernahme des Titels und eines kurzen Textanreißers auf andere Seiten sind zulässig, unter der Voraussetzung der korrekten Angabe der Quelle und des/der Namen des bzw. der Autoren. Eine vollständige Übernahme dieses Artikels auf andere Seiten bzw. in andere Publikationen, sowie jegliche Bearbeitung und Veröffentlichung des so bearbeiteten Textes ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist dagegen ausdrücklich untersagt.