INPOL-Z – ein Zentralsystem in mehrfacher Hinsicht

INPOL-Z ist die zentrale Datenbank beim BKA, in der die INPOL-Teilnehmer – Polizeibehörden von Bund und Ländern – Informationen miteinander teilen über Perosnen und Sachen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, und über weitere Informationen: Die meisten von ihnen betreffen Personen, die erkennungsdienstlich behandelt wurden, über die es eine Kriminalakte gibt, oder die gerade bzw. in der Verfahrenheit eine Freiheitsstrafe verbüßen.
Aber eigentlichist „INPOL-Z“ eine Bezeichnung für mehr als das …

1. INPOL-Z: Das zentrale Fahndungs- und Auskunftssystem

INPOL-Z ist eine Art Schmelztiegel, in dem alle (INPOL-Z-relevanten Informationen) zentral, d.h. beim Bundeskriminalamt gespeichert werden. Aus diesem Schmelztiegel werden alle angeschlossenen Polizeibehörden zeitnah mit relevanten Informationen versorgt, insbesondere mit solchen Informationen, die eine Person, eine Sache oder einen Fall betreffen, an dem eine Polizeidienststelle arbeitet oder mit-arbeitet, die zu der jeweiligen Polizeibehörde gehört UND die für den Verbund relevant ist.

Das folgende Beispiel demonstriert, wie das Arbeiten „im Verbund“ mit INPOL-Z funktioniert:

Eine Nachtstreife der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt ertappt einen Auto-Aufbrecher auf frischer Tat und nimmt ihn in Gewahrsam. Am nächsten Tag wird der Mann erkennungsdienstlich behandelt. Seine Fingerabdrücke stimmen mit Spuren aus mehreren, bisher unaufgeklärten Einbrüchen in Kfz-Betriebe überein. Der zuständige Staatsanwalt erlässt daraufhin Haftbefehl. In INPOL-Z ist der Mann, jedenfalls mit den bis dato in Würzburg feststellbaren Personalien, nicht gespeichert. Daher legt ein Sachbearbeiter der PI Würzburg einen neuen Personen-Datensatz an, erfasst die derzeit festgestellte Personalie, sowie die ED-Behandlung, die Personenbeschreibung, die aufgenommenen Lichtbilder und Fingerabdrücke, sowie die Haftnotierung. Da der Datensatz über diese Person in Würzburg erst-erfasst wurde, wird die Polizei Bayern der Besitzer dieses Datensatzes.

Die Folge ist, dass dieser Personen-Datensatz für berechtigte Mitarbeiter aus allen INPOL-Teilnehmerbehörden sichtbar und suchbar ist. Nachdem der Datensatz in INPOL-Z gespeichert ist, laufen dort im Hintergrund Abgleichsprozesse. Dabei stellt das System fest, dass die Fingerabdrücke übereinstimmen mit einer Person mit einer zweifelsfrei festgestellten rechtmäßigen Personalie. In INPOL-Z wird daher dieser Personen-Datensatz zusammengeführt mit dem in Würzburg angelegten Datensatz. Würzburg bzw. die bayerische Polizei erhält dann „Mitbesitz“ an diesem zusammengeführten Datensatz und behält den Besitz für die selbst zuvor angelegten Datengruppen. Die in Würzburg festgestellte Personalie wird zur Aliaspersonalie „degradiert“, denn der Personendatensatz wird ja jetzt unter der rechtmäßigen Personalie geführt.

2. INPOL-Z: Oberbegriff für die wesentlichen Dateien für die Personen- und Sachfahndung, Erkennungsdienst und Haftnotierungen

INPOL-Z ist im übertragenen Sinn aber auch der Name für die Informationen, die im Zentrum der polizeilichen Arbeit stehen und die in INPOL-Z gespeichert werden: Das sind drei Gruppen, in INPOL-Z als „Datenbereiche“ bezeichnet, nämlich der Datenbereich ‚Person‘, der Datenbereich ‚Sachen‘ und der Datenbereich ‚Fälle‘.
Für Daten aus allen drei Bereichen gilt, dass sie nur dann in INPOL-Z gespeichert werden, wenn sie von überregionaler Bedeutung sind UND wenn es für die Speicherung eine Rechtsgrundlage gibt. Informationen von nur lokaler Bedeutung (und sofern es für den entsprechenden Sachvrhalt nicht eine Verpflichtung aus einem kriminalpolizeilichen Meldedienst gibt) werden nur im landeseigenen (Vorgangsbearbeitungs-)system gespeichert.
Informationen über Personen, Sachen oder Fälle von „zentraler“, d.h. überregionaler Bedeutung dagegen müssen in INPOL-Z gespeichert werden. Das gilt vor allem für Informationen über Personen, die mit der Polizei „nachhaltig“ in Berührung gekommen sind und zwar vor allem im Zuge der Verfolgung von Straftaten. Da geht es also

  • um Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind,
  • um Personen, die sich in Haft befinden,
  • um Personen, die einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen worden sind,
  • insbesondere, wenn von Personen Material für eine DNA-Analyse abgenommen worden ist,
  • und um Personen, für die in den letzten Jahren eine Kriminalakte angelegt worden ist: Weil dann in INPOL-Z gespeichert ist, bei welcher Polizeidienststellen diese Kriminalakte geführt wird und welches Aktenzeichen sie hat.

Von zentraler Bedeutung sind, neben den Personen, allerdings auch Informationen über Sachen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, das sind vor allem Fahrzeuge, die der rechtmäßige Eigentümer gerne wiederhätte.

Und dann gibt es noch den Datenbereich über Fälle, das ist der kleine Teil der insgesamt bei der Polizei erfassten Straftaten, die von überregionaler Bedeutung sind, weil sie im Zusammenhang mit in INPOL-Z gespeicherten Personen stehen.

INPOL-Z ist also insofern auch der Oberbegriff zur Bezeichnung von polizeilichen Informationsammlungen (=“Dateien“) von zentraler Bedeutung: Das sind

  • die Personen- sowie die Sachfahndung
  • der Erkennungsdienst
  • die DNA-Analysedatei
  • die Haftdatei und
  • der Kriminalaktennachweis

INPOL-Teilnehmersysteme für die regionale Zuständigkeit

Sollte der Eindruck aufgekommen sein, dass die Arbeitsplatzsysteme aus allen Polizeidienststellen/-behörden direkt mit dem INPOL-Z-Zentralrechner beim BKA verbunden sind, so ist dieser Eindruck FALSCH. Richtig ist vielmehr, dass jede INPOL-Teilnehmerbehörde ihr eigenes INPOL-Teilnehmersystem betreibt (Saarland nutzt die technische Infrastruktur des INPOL-Teilnehmersystems in Rheinland-Pfalz, hat aber dennoch sein eigenes „logisches“ INPOL-Teilnehmersystem.) Diese INPOL-Teilnehmersysteme werden auch als „INPOL-Land“ bezeichnet, sowie als „POLAS“. Beide Begriffe sind fachlich nicht ganz zutreffend: INPOL-Land passt nicht ganz, weil auch jede Bundes-Polizeibehörden ihr jeweils eigenes INPOL-Teilnehmersystem braucht und hat. Und der Begriff „POLAS“ stimmt nicht, weil POLAS der Name der Systemsoftware ist, mit der ein INPOL-Teilnehmersystem betrieben wird. Mit „INPOL-Teilnehmersystem“ wird dageben fachlich korrekt der Informationsbestand in einem INPOl-Teilnehmersystem bezeichnet.

INPOL – ein verteilter Rechnerverbund zwischen Zentralsystem und den INPOL-Teilnehmersystemen

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Der INPOL-Verbund
Falls Sie jetzt etwas verwirrt sind, wegen INPOL-Teilnehmersystem und BKA: Diese Verwirrung ist berechtigt: Wir haben gerade gesehen, dass INPOL-Z, also der zentrale Informationsbestand für alle Polizeibehörden, beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden „gehostet“ wird. Für dieses System ist das BKA tätig im Rahmen seiner Aufgabe als „Zentralstelle für das kriminalpolizeiliche Informations- und Nachrichtenwesen“. Für bestimmte Phänomenbereiche, wie insbesondere die Verhütung bzw. Verfolgung von terroristischen Straftaten hat das BKA allerdings auch originäre polizeiliche Aufgaben. Das INPOL-Teilnehmersystem des BKA – es heißt INPOL-B – ist also das Teilsystem, in dem das BKA die Informationen speichert und nutzt, die mit den operativ-polizeilichen Aufgaben des BKA im Zusammenhang stehen.

Fassen wir also zusammen: INPOL-Z ist ein verteiltes Rechner-Verbundsystem, bestehend aus dem zentralen INPOL-Z-System beim BKA und den INPOL-Teilnehmersystemen aller angeschlossenen Polizeibehörden. Von denen gibt es insgesamt 19, nämlich für jedes Bundesland eines und für die drei Bundespolizeibehörden – BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt – auch jeweils einen.

INPOL-K – die Kommunikationskomponente von INPOL

Die Kommunikation zwischen einem INPOL-Teilnehmersystem und dem INPOL-Zentralsystem muss sehr schnell sein und vor allem sehr sicher. Dafür sorgen diverse Hardware- und Software-Komponenten, auf deren Art und Funktion ich hier nicht eingehen will. Darüber gibt es jedoch noch INPOL-K, das ist ein „Protokoll“, das für die Nachrichtensteuerung und Informationsübermittlung zuständig ist. Wie das genau funktioniert, übersteigt den Zweck dieses Artikels und, wie ich vermute, auch Ihren derzeitigen Wissensdurst. Nur so viel sei allerdings gesagt: Dieses Protokoll funktioniert ganz ähnlich wie Protokolle im diplomatischen Dienst: Es liegt nämlich fest, wer wann etwas anfordern darf, und wer daraufhin welche Antwort bzw. Quittung zurückgeben darf.

Beispiel

Kriminalkommissar Kleine von der PI Würzburg-Stadt will von INPOL-Z wissen, ob der Auto-Aufbrecher in INPOL-Z schon bekannt ist. Aktuell liegen nur die Personalien vor, die der Mann selbst angegeben hat. Mit denen stellt KK Kleine eine Anfrage und zwar sowohl bei INPOL-Bayern, als auch bei INPOL-Zentral und beim Schengen Informationssystem.
Diese Anfrage ist identifiziert durch Nachrichtentyp. Mit der Anfrage mitgeliefert werden die Namensbestandteile des Auto-Aufbrechers, die als Suchkriterien verwendet werden.

INPOL-Z wird diese Anfrage SEHR schnell verarbeiten und schickt entweder eine „Nullantwort“ zurück. Daran erkennt man, dass es (mit den verwendeten Namen) keinen Treffer in den angefragten Systemen gegeben hat. Erfreulicher ist natürlich, WENN eine qualifizierte Antwort/Quittung zurückkommt. An deren Typ erkennt man, ob nur wenige oder viele Treffer vorhanden sind. Und „in“ der Antwort selbst werden dann auch die qualifizierten Daten zu den gefundenen Treffern mitgeteilt.

Protokollierung der ausgetauschten Nachrichten und deren Inhalte

Beim Zentralsystem im BKA werden übrigens sämtliche Nachrichten an INPOL-Z, die daraufhin gelieferten Antworten/Quittungen, sowie alle Daten im Zusammenhang damit in so genannten Nachrichtenprotokolldateien mitgespeichert. Diese Dateien kann das BKA im begründeten Einzelfall aus dem Archiv holen und im Format von xml-Dateien zur Verfügung stellen. Man sieht an deren Inhalt ganz genau, wann von welcher Kennung aus wer welche Nachrichten, insbesondere Daten zur Erfassung oder als Suchfragen geschickt hat und welche Antworten INPOL-Z ZU DIESEM ZEITPUNKT auf diese Nachricht hatte und daher geliefert hat.