Über Polizei und ihre Informationssysteme

Aktualisierte Fassung vom 13.09.2019

1. Polizei und ihre Informationssysteme …

… das ist eine Kombination, über die kaum etwas bekannt ist in der Öffentlichkeit, bei Anwälten oder Betroffenen. Das ist verwunderlich: Es kann Sie und mich jederzeit treffen, die eigenen Informationen wiederzufinden in solchen Systemen. Und keiner – insbesondere auch die Polizei nicht! – kann sagen, ob diese Informationen mit der Wirklichkeit übereinstimmen, an wen sie weitergegeben werden und wie lange sie gespeichert bleiben.

Anwälte sollten ein Interesse daran haben, zu erfahren, welche Informationen in den Systemen der Polizeibehörden landen, egal ob sie Beschuldigte verteidigen oder Geschädigte vertreten. Denn zunehmend bestimmt nicht „die Akte“, sondern der Informationsbestand in den polizeilichen Informationssystemen den Verlauf der Ermittlungen.

Und wir alle sollten uns fragen, ob für die zig Millionen, die jährlich ausgegeben werden für polizeiliche Informationssysteme, tatsächlich ein adäquater Nutzen erwirtschaftet wird bzw. wer eigentlich profitiert von dem vielen Geld, das da ausgegeben wird.

2. Polizeiliche Informationssysteme – was ist das?

Einigermaßen Informierte kennen den Begriff ‚INPOL‘. Andere reden von ‚Rasterfahndung‘, ‚Telekommunikations-Überwachung‘ oder ‚Big Data‘. Doch in der Öffentlichkeit ist weitgehend unbekannt, womit der normale Polizist arbeitet, um das Tagebuch einer Dienststelle zu führen, Strafanzeigen aufzunehmen oder Zeugenvernehmungen zu schreiben.

  • Eine nicht gerade überbordende Transparenz der Polizei selbst ist ein Grund für dieses Informationsdefizit.
  • Dass es selten rauschende Erfolge der polizeilichen Informationstechnik gibt, ist ein zweiter Grund.
  • Wer tiefer bohrt, stellt fest, dass es ‚DAS Standardwerkzeug‘ für den Polizeibeamten gar nicht gibt. Polizei ist ja bekanntlich – auch – Ländersache, sodass wir in diesem Land 16 Länderpolizeien zählen, sowie Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Zollkriminalamt. Jede dieser Behörden leistete sich in den vergangenen zwanzig Jahren den Luxus, sich eigene IT-Systeme anzuschaffen; und zwar nicht nur eines, sondern i.d.R. mindestens eines für die Vorgangsbearbeitung und ein weiteres für die Fallbearbeitung; und das INPOL-Verbundsystem aller Polizeibehörden gibt es daneben auch noch.

3. Eine Vielzahl von Dateninseln

Dass die Systeme im jeweiligen Land „miteinander können“ – nämlich Informationen austauschen – war keine Muss-Anforderung bei der Beschaffung. Und so kam es dann, dass jede Strafanzeige zunächst in der Vorgangsbearbeitung erfasst werden muss, weil sie dort die unbedingt nötige Tagebuchnummer bekommt. Und die gleichen Daten ein zweites Mal abgetippt werden müssen, wenn es an die Ermittlung der Straftat geht, zumindest bei komplexen, ermittlungsintensiven Straftaten: Denn dafür wird die „Fallbearbeitungssoftware“ eingesetzt.

4. INPOL – ein Verbundsystem, das seine Leistungsgrenzen längst überschritten hat

Schon viel früher als diese Vorgangs- und Fallbearbeitungssysteme gab es INPOL, ein gemeinsames System des Bundes und der Länder, in dem wichtige Datenbestände vorgehalten werden, auf die alle Behörden Zugriff brauchen: Zum Beispiel die über Personen und Sachen, nach denen gefahndet wird, Nachweise, in welcher Polizeidienststelle welche Kriminalakte geführt wird, Fingerabdrücke und andere erkennungsdienstliche Daten oder DNA-Profile u.ä.

INPOL war in den 1970iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts aufgebaut worden und schon vor der Jahrtausendwende in die Jahre gekommen. Die Entwicklung von INPOL-Neu, ein Kraftakt, an dem das BKA und alle Länder ihren Anteil hatten, führte ins Desaster. 2003 sprachen die Medien vom „totalen Scheitern“ oder „gigantischen Flop“, wenn über INPOL-Neu berichtet wurde. Ohne großes Aufhebens seitens des mit der Entwicklung beauftragten BKAs aber auch ohne großes Interesse der Medien selbst wurde seit 2003 ein INPOL-Neu-Neu aus dem Boden gestampft, das viele Anforderungen NICHT erfüllte, die man ursprünglich gestellt hatte. Mit Hinblick auf Schadensbegrenzung und Gesichtswahrung – vor allem auch der beteiligten Politiker – gingen wesentliche Forderungen über Bord, insbesondere die Einmalerfassung und Einmalabfrage von Informationen. Dass die Länder in den letzten Jahren in Eigenregie ihre eigenen Systeme auf- und ausgebaut haben, ist sicher auch dem Schock durch das INPOL-Neu-Desaster zu verdanken und dem Vertrauensverlust zwischen den Ländern und dem Bund(eskriminalamt) zuzuschreiben. Ein Vertrauensverlust, den das BKA im Hinblick auf die Länder ebenso herzlich erwidert – was natürlich niemals zugegeben würde.

Schären / Reichmann
(C) Reichmann

Nüchtern betrachtet, fällt die Bilanz – nach dem INPOL-Neu-Desaster – verheerend aus: Entstanden ist eine Landschaft von Informationsinseln im Bund und in den Ländern, die an die Schären vor der skandinavischen Küste erinnert. Gemeinsame Absprachen über Schnittstellen zwischen den Systemen gab es ebenso wenig, wie verbindliche Konzepte über Informationsmodelle und -strukturen.

Bei der Schleyer-Entführung im Jahr 1977, bei der vier Begleiter von Schleyer und nach Entführung auch der Arbeitgeberpräsident selbst ermordet wurden, gab es relativ früh einen Hinweis auf eine Wohnung in Erftstadt, in der Hanns Martin Schleyer, lebend, versteckt gehalten wurde. Dieser Hinweis wurde nicht rechtzeitig weitergegeben und es gibt die Vermutung, dass anderenfalls eine Chance auf Befreiung von Schleyer bestanden hätte. Dieses Fiasko gab seinerzeit den wesentlichen Anstoß zur Entwicklung eines ‚INPOL-Neu‘.

Mehr als dreißig Jahre später sind zwar wesentlich mehr Informationssysteme in der deutschen Polizei beschafft und im Einsatz. Wie der Fall der NSU-Morde zeigt, liefern diese isolierten Inseln jedoch nach wie vor keine Gewähr dafür, dass relevante Informationen richtig erfasst, bewertet, in den richtigen Zusammenhang gebracht werden und die richtige Stelle erreichen.

Am Geld, übrigens, liegt es nicht: In den vergangenen zwölf Jahren wurde eine höhere, dreistellige Millionensumme aufgewendet für die Beschaffung bzw. Entwicklung solcher Systeme. Was mit diesem Geld tatsächlich erreicht worden ist, kann keiner sagen. Wenn die Rechnungshöfe von Bund und Ländern allerdings einmal genauer hinsehen bei Beschaffung und Betrieb von polizeilicher Informationstechnik finden sie jedes Mal haarsträubende Einzelheiten in ihren Jahresberichten. Details über Schlampereien, fehlende Dokumentationen, fehlende Nachweise über die Mittelverwendung und vor wenigen Jahren einen öffentlichen Komplettverriss des Bundesrechnungshofs über das gesamte IT-Projektmanagement des Bundesinnenministeriums. Wer weiß, wie diplomatisch zurückhaltend höhere Bundesbehörden üblicher Weise miteinander umgehen, kann ermessen, wie groß der Druck im Kessel gewesen sein muss …

5. Intransparente Auftragsvergabe

Bemerkenswerte Feststellungen macht man auch, wenn man sich näher mit Auftragsvergabe und Beschaffungspraxis für polizeiliche Informationstechnik beschäftigt. Intransparenz ist noch ein sehr zurückhaltender Ausdruck für das, was dort alltäglich ist.
Selbst erlebt – ich war rund zwanzig Jahre leitende Mitarbeiterin eines mittelständischen Softwareunternehmens, das Informationssysteme für Behörden, vor allem für Polizeibehörden, entwickelt und verkauft hat – ist der Fall einer beschränkten Ausschreibung einer großen, deutschen Polizeibehörde, bei der die Kriterien nach dem (gewonnenen) Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber so umgestrickt wurden, dass nur noch der Wunschanbieter zum Zug kommen konnte. Anrufung der Gerichte gegen solches Vorgehen?! Wer rund 50.000 Euro in die Hand nehmen will für ein ‚Nachprüfungsverfahren‘ mit ungewissem Ausgang, mag sein Glück versuchen …

  • Für die Fallbearbeitungssysteme eines bestimmten Herstellers in mehreren Ländern und beim Bund gab es überhaupt keinen offenen Wettbewerb. Zwingende vergaberechtliche Vorschriften wurden und werden permanent und systematisch missachtet.
  • Auch stört es offensichtlich niemanden in den politisch verantwortlichen Innenministerien, wenn sich ein Haus- und Hofanbieter in seinen veröffentlichten Jahresabschlüssen stolz brüstet damit, dass er im Geschäft mit Polizei- und Sicherheitsbehörden 43% Umsatzrendite erzielt. Das ist ein Gewinn von 43 Euro für je 100 Euro Umsatz. In allen anderen Branchen würde ein solcher Sachverhalt die Preisprüfungsbehörde und Rechnungshöfe auf den Plan rufen, im Markt der polizeilichen Informationssysteme stört sich daran niemand.
  • Vor wenigen Jahren wurde eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten eines westdeutschen Bundeslandes veröffentlicht an einem Samstag, dem 8.12. und endete die Angebotsfrist am darauf folgenden Donnerstag, dem 13.12. Einspruch dagegen?! Verworfen! Anrufung des Gerichts im Eilverfahren? Ja, sogar mit Erfolg: Denn der einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben. Dumm nur, dass der Zuschlag seitens des Auftraggebers buchstäblich wenige Stunden vor Zustellung der einstweiligen Verfügung erteilt worden sein soll. Und damit die vom Auftraggeber gewünschten Fakten geschaffen worden waren.

6. Ein offener Markt für polizeiliche Informationssysteme existiert nicht mehr

Man könnte diese intransparente und extrem teure Auftragsvergabe ja noch verstehen, wenn dadurch super-leistungsfähige Systeme entstehen würden, die der Polizei das Arbeiten effektiver und der Gesellschaft das ständig versprochene Mehr an Sicherheit gewährleisten würden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Nach wie vor gleicht die Informationslandschaft der Polizeibehörden den Schären vor Stockholm – Inseln über Inseln ohne Verbindungen dazwischen!

Die Funktionalität der Systeme hinkt rund 20 Jahre hinter dem Weltmarktstandard her. Was auch daran liegt, dass Polizei(behörden) der irrigen Ansicht sind, dass sie am allerbesten „ihre“ Informationssysteme selbst entwickeln könnten. Hunderte von gut ausgebildeten Polizeibeamten sind seit Jahren ‚zweckentfremdend‘ eingesetzt in IT-Entwicklungsprojekten, von denen besonders die ganz großen, ganz teuren, meist kläglich scheitern. Doch das macht offenbar nichts: Nachschub in Höhe von Millionen Euro wird zügig von der EU besorgt!

Selbst ohne Hardware, liegen die Ausgaben für polizeiliche Informationstechnik der letzten zwanzig Jahre weit über der Milliarden-Euro-Grenze. Vieles davon ist auf den Konten von Beratungsunternehmen gelandet, die für ihre DIENSTLEISTUNGEN und BERATUNGEN – für die entwicklung-führenden Behörden! – nach Zeitaufwand bezahlt werden. Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern wurde im Jahr 2018 ein Rahmenvertrag über 200.000 MANNTAGE allein für Unterstützungsleistungen im Projektmanagement vergeben, das entspricht rund 950 Mannjahren! Worin der Gegenwert für diese exorbitanten Ausgaben liegen soll, ist für die Gesellschaft, ihre Bürger und Polizeibeamten gleichermaßen weder nachvollziehbar noch an Verbesserungen bemerkbar.

Auftragsvergaben für die ERSTELLUNG eines ‚Werkes‘, insbesondere Entwicklung eines polizeilichen Informationssystems, kommen so gut wie nie vor. Das hat zur Folge, dass Auftragnehmer nahezu frei sind von Risiken. Denn sie haften nicht für den ERFOLG ihres Auftrages. Ganz im Gegenteil ist es für den Auftragnehmer taktisch sinnvoll, wenn Projekte „nie“ fertig werden: Umso länger sprudelt der Brunnen für weitere zeitbezogene Dienst- und Unterstützungsleistungen.

Markt und fairer Wettbewerb für polizeiliche Informationstechnik und Anbieter, die ohne Protegierung davon leben könnten, existieren schon seit Jahren nicht mehr. Es herrscht eine befremdliche Verbrüderung vor zwischen Entscheidern in den Ministerien, Beschaffungsstellen und Polizeibehörden und Vertretern von Haus- und Hof-Anbietern. Die drei Polizeigewerkschaften mischen dabei munter mit, teilweise auch zum eigenen finanziellen Vorteil. Immer mehr von den aktuell präferierten Anbietern gehören ausländischen Muttergesellschaften, von denen nicht festzustellen ist, wer (alles) daran Eigentumsanteile hält.

Mit Händen zu greifen ist die Möglichkeit von Korruption, doch wirksame Kontrollen dazu existieren offensichtlich nicht. Kein einziger Rechnungshof von Bund bzw. Ländern hat sich in den letzten zwanzig Jahren die Ausgaben für polizeiliche Informationssysteme systematisch und langfristig durchleuchtet. Gelten Innenministerien, Polizeibehörden und deren Leitungspersonal per se als sakrosankt?! Es ist ein Milliardengeschäft ohne wirksame fachliche, technische und finanzielle Kontrolle! Der ehemalige Bundesinnenminister De Maizière übernahm wenige Monate nach Entlassung aus dem Amt und neben seinem Bundestagsmandat den Vorstandsvorsitz der Telekom-Stiftung. Solche Drehtür-Dotierungen sind den Medien kaum einen Dreizeiler wert und werden von der Öffentlichkeit schlicht ignoriert – oder inzwischen in Deutschland für ’normal‘ gehalten.

7. PIAV – der polizeiliche Informations- und Analyseverbund – in der Versenkung verschwunden

Seit 2007 haben Bund und Länder fast zehn Jahre lang am PIAV gewerkelt, dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund. Der sollte endlich leisten, was INPOL-Neu(-Neu) nie konnte: Tat-Tat- und Tat-Täter-Beziehungen aufzeigen, auch wenn die Einzelinformationen aus unterschiedlichen Ländern und Behörden stammen. Nach einem um Jahre verzögerten Projektstart, denn erst wollte sich der Bund über seine Beteiligung an T-Systems den Einfluss auf den Haus- und Hofanbieter verschaffen – und nach jahrelangen Verzögerungen bei der Einführung der bisher drei (von geplant sieben) Ausbaustufen – verschwand der PIAV dann klammheimlich in der Versenkung. Jahre später war dann verschämt zu hören, dass der Systemkern von PIAV beim BKA (genannt PIAV Operativ Zentral), nicht leisten könne, was schon seit Jahren gesetzlich verlangt ist. Daher müsse man – wieder einmal – VÖLLIG NEU AUFSETZEN.

8. Die ‚Saarbrücker Agenda‘ und die dritte Ankündigung in zwanzig Jahren: Polizei 2020

Die Innenminister wussten das vermutlich schon Ende 2016. Mit ihrer ‚Saarbrücker Agenda‘ präsentierten sie zum dritten Mal in zwanzig Jahren ein neues Konzept unter dem Namen ‚Saarbrücker Agenda‘. Das BMI machte daraus das Projekt ‚Polizei 2020‘. Doch schon wenige Wochen nach der Präsentation machte der BKA-Präsident in seiner Rede auf dem Europäischen Polizeikongress 2017 klar, dass die Bezeichnung 2020 nicht so eng zu sehen sei. Zwei Jahre später wurde auf dem Kongress dann im Panel zum Projekt ‘Polizei 2020‘ gewitzelt, dass die Bezeichnung „Polizei 2030“ wohl besser treffen würde. Dank der Unterstützung der EU soll dafür ein Fonds mit 500 Millionen Euro ausgestattet werden. Worüber allerdings bis zum Sommer 2019 zwischen Bund und Ländern noch keine Einigung erzielt ist.

9. Manche Kritiker finden es GUT, wenn polizeiliche Informationssysteme SCHLECHT funktionieren

Die fortgesetzte Misere der polizeilichen Informationstechnik finden Kritiker, einige aus dem linken Lager, begrüßenswert: Wer ohnehin dazu neigt, in jeder polizeilichen Maßnahme einen unberechtigten repressiven Akt zu sehen, hält es geradezu für wünschenswert, wenn polizeiliche Informationstechnik möglichst schlecht funktioniert und die Systeme möglichst gar nicht miteinander kommunizieren können. Überzeugungsmäßig so eingestellte Individuen sind daher grundsätzlich gegen jede informationstechnische Unterstützung für die Polizei und äußern dies auch oft und gerne öffentlich, wobei die technische, wie auch die polizei-fachliche Kompetenz eine eher nachgeordnete Rolle spielen. Hier täte mehr Differenzierung gut!

Dass die Bewohner ganzer Landstriche, egal ob an der holländischen Grenze oder an der zu Polen oder Tschechien, sich wohler fühlen würden, wenn nicht so häufig in Wohnungen eingebrochen, die Autos geklaut und ganze Fuhrparks von Betriebshöfen verschwinden, ist die dunkle Seite der Medaille. Um solchen Problemen wirksam zu begegnen, bräuchte es eine bessere informationstechnische Ausstattung und eine Polizei, die genug Leute und Know How hat, um damit auch umzugehen – ein Fakt, der gerne ignoriert wird, wenn man aus einem engen ideologischen Blickwinkel heraus polizeiliche Informationstechnik bewertet.

10. Über die Leidensfähigkeit von Polizisten im Umgang mit IHRER Informationstechnik

Auch die runde Viertelmillion Mitarbeiter von Polizeibehörden – Beamte und Angestellte – finden das Thema ‚polizeiliche IT‘ schon lange nicht mehr amüsant. Seit Jahren werden sie umstrukturiert und reorganisiert, vor allem aber wird die Personalstärke permanent reduziert und der Arbeitsdruck erhöht. Die meisten wurden Polizisten, um Menschen zu helfen oder Sinnvolles zu tun im Dienst der Gesellschaft und nicht, um als Datentypisten ihr Dasein zu fristen. Sie leiden unter der Verlagerung polizeilicher Aufgaben, weg vom Schutz des Bürgers und hin zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und zur „Gefahrenabwehr“. Es wäre endlich an der Zeit, den direkt Betroffenen, nämlich den Polizisten, für die Unsummen von Steuergeld, die seit Jahren für die Entwicklung der polizeilichen Informationssysteme aufgewendet werden, mehr Nutzen an ihrem Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, so, wie das vor nunmehr schon wieder drei Jahren in der Saarbrücker Agenda verkündet worden ist: Deren „Wesentliche Leitlinien für ein zeitgemäßes Informationsmanagement“ lauten:

  • Jede Polizistin und jeder Polizist hat nach Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit und überall Zugriff auf diejenigen Informationen, welche für ihre/seine Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
  • Die zukünftige IT der Polizei ist einfach und anwenderfreundlich. Sie wird kontinuierlich dem jeweiligen Stand der Technik und den Anforderungen der IT-Sicherheit angepasst.
  • Polizeiliche IT-Angebote, die Bund und Länder gleichermaßen betreffen können, werden nur einmal entwickelt und stehen den Bedarfsträgern in den Ländern und im Bund zur Verfügung. Dadurch können Anforderungen aufgrund aktueller Entwicklungen zeitnah, flexibel und zuverlässig umgesetzt werden.
  • Die Grundlage für eine digitale, medienbruchfreie Vernetzung der Polizei mit ihren nationalen und internationalen Partner wird geschaffen.

Diese ‚Leitlinien‘ sind weder neu, geschweige denn revolutionär. Eigentlich benennen sie Selbstverständlichkeiten für die Polizeiorganisation einer führenden westlichen Industrienation. Wenn man also – fünfzig Jahre nach den ersten Gehversuchen mit INPOL – solche Plattitüden als neue Leitlinien verkauft, müssen diese Fragen erlaubt sein:

  • Welche Lehren hat man denn gezogen aus dem mehrmaligen Scheitern in den letzten Jahrzehnten?
  • Gab es überhaupt schon Ansätze dazu, objektiv, unvoreingenommen und vielleicht sogar unter Einbeziehung von Experten, die nicht an die in der Polizei üblich gewordenen Loyalitätspflichten gebunden sind, zu einer ungeschminkten Fehleranalyse zu kommen?!

Im Herbst 2019, fast drei Jahre nach der Verkündung der neuen Leitlinien, ist davon jedenfalls nichts zu sehen und zu hören.

Meine Prognose für die weitere Entwicklung

Während also Polizei 2020/2030 allenfalls in sehr kleinen Schrittchen Fortschritte macht – und auf viele Jahre noch keine der oben genannten Zielvorgaben erreicht sein wird – besetzt die Vision von ‚Big Data‘ die Phantasien der Entscheider in den Führungsetagen von Polizeibehörden und ihren Innenministerien.

Es steckt dahinter das Konzept vom digitalen Tsunami: und von Systemen, die alle Spuren sammeln, die jeder Mensch in der digitalen Welt hinterlässt: An der Entwicklung des Konzepts dahinter war Dr. Wolfgang Schäuble, damals als Bundesinnenminister, wesentlich beteiligt: Unter seiner Ägide zur Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 arbeitete auf der EU-Ebene eine so genannte ‚Future Group‘. Die entwarf eine „Strategie des Umbaus der öffentlichen Sicherheitsbehörden in einer vernetzten Welt“: Das Konzept vom digitalen Tsunami ist darin formuliert wie folgt:

„Jedes Objekt, das ein Mensch benutzt, jede Transaktion, die er macht und beinahe jeder Geschäftsgang oder jede Reise, die er unternimmt, erzeugt einen detaillierten digitalen Datensatz. Dies generiert einen wahren Schatz an Information für öffentliche Sicherheitsorganisationen und eröffnet gigantische Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Produktivität der öffentlichen Sicherheit.“
[Fettung durch d. Verf.]

Ist es nicht erschreckend, wie weit die Strategie inzwischen schon umgesetzt ist?
Das liegt nicht daran, dass polizeiliche Informationssysteme der deutschen Polizeibehörden auf diesem Gebiet so erfolgreich wären. Ganz im Gegenteil: Weil sie so krass hinter dem Marktstandard her hinken, ja, weil einige große Projekte in der Zeit seit 2007 komplett gescheitert sind, sind die Entscheider und Beschaffer auch von ihren eigenen Leuten, den Polizeibeamten, unter Druck. Zumal die Polizei ein Personalbeschaffungs-Problem hat. Junge Polizeiaspiranten aus der Generation der Digital Natives erwarten eine IT-Ausstattung, die sie kennen und können: Hinsichtlich des Bedienkomforts, auch hinsichtlich des geradezu spielerisch möglichen Erzielens schneller Erfolge. Warum sollte ausgerechnet diese Generation, die mit ‚Fake News‘ groß geworden ist, wenn sie in den Polizeidienst kommt, große Fragen zur Belastbarkeit und Relevanz der dort angebotenen Informationen stellen?! Die glauben, was das System ihnen bietet und sind ganz benebelt davon, dass der „Wer-war-der-Täter“-Schaltknopf immer eine Antwort, meist sogar mehrere Antworten hat.

Die herangezogenen Informationen für diese Datensammelschleudern stammen aus polizeiliche Quellen, aus anderen behördlichen Datenbanken (, von denen viele der Polizei schon zur Verfügung stehen) und vor allem aus (Online-)Aktivitäten und insbesondere der Kommunikation in sozialen Medien. ‚Teilautonom‚ ist diese Polizeiarbeit, weil das umfassende Informationssystem alles speichert, was überhaupt über jedes Individuum verfügbar ist. Und sich die Polizeiarbeit darauf fokussieren kann, so genannte ‚Auswertungen‘ zu machen über die Art der Aktivitäten des Individuums, sein Bewegungs- und Reiseprofil, seine Kommunikationspartner und damit Netzwerke aufbauen und grafisch darstellen kann, die enorm beeindruckend aussehen.

Hessen stand seit 2016 ganz besonders unter Druck: Denn das dort propagierte, quasi in-house entwickelte Fallbearbeitungssystem CRIME musste aufgrund von technischen Mängeln und Sicherheitsbedenken ersetzt werden. Und zwar schnell! Nach guter Tradition im hessischen Innenministerium hat man sich beschafft, was man wollte. Vergaberegularien spielten dabei allenfalls formell eine Rolle. Und beauftragte die US-Firma Palantir, mit dem BETRIEB eines Analyse- und Auswertungssystems.

Meine Prognose über die weitere Entwicklung auf dem Markt der polizeilichen Informationssysteme ist eindeutig: Die Polizei von Bund und Ländern wird die nächsten Jahre dafür aufwenden, auch die 500 Millionen Euro aus dem neuen IT-Fonds für Polizei 2020/2030 auszugeben. Und viele weitere Millionen Euro aus den jeweiligen behördeneigenen Haushalten. Während dessen wird Palantir und ggf. auch andere Anbieter, die derzeit noch vorwiegend für ausländische Geheimdienste arbeiten – in Hessen und sicher auch bald in „Erprobungsinstallationen“ in den Polizeibehörden anderer Bundesländer – beweisen, dass es solche ‚Big Data‘-Analysesysteme sind, die die kühnsten Träume von Polizisten und Polizeiführern Wirklichkeit werden lassen. Träume darüber, dass Polizei ALLES wissen darf, nicht nur das, was in polizeilichen Informationssystemen steht, sondern auch das, was im Internet und insbesondere in sozialen Medien über Personen so zu lesen ist.

Da das nicht immer gedeckt ist durch die Befugnisse, die Polizeigesetze den Polizeibehörden einräumen, hat Hessen ja schon vorgemacht, wie ein pfiffiger Ausweg aussieht: Man verändert – einerseits – schon vorbeugend vor der Beschaffung das Polizeigesetz so, dass ein solches System vom Gesetz gedeckt scheint (inzwischen eingereichte Verfassungsklagen sehen das allerdings anders …). Und man beauftragt – andererseits – die deutsche Palantir-Tochter mit dem BETRIEB von Hessendata. Und umschifft damit wirkungsvoll, wenn auch nicht elegant, etwaige noch greifende, gesetzlichen Bestimmungen. Denn für eine Privatfirma wird das hessische Polizeigesetz ja wohl nicht gelten …

Annette Brückner – der Kopf hinter POLICE-IT

Falls Sie sich nun fragen, wer auf die Idee kommt, über diese Themen eine eigene Webseite zu betreiben – und warum….
AB_63_seitengleichMein Name ist Annette Brückner und ich bin der verantwortliche Herausgeber dieser Seite. Mein Berufsfeld seit 1993 waren polizeiliche Informations­systeme. Ich war mitverantwortlich für die Konzeption und Entwicklung von POLYGON, das als informationstechnische Plattform für die Sachbearbeitung, Analyse und Auswertung von komplexen Verfahren seit 1993 bei großen Polizeibehörden im Ausland (Ungarn, Slowakei, u.a. im Auftrag des Bundesministerium des Innern) und in Brandenburg eingesetzt wurde bzw. wird. Als Designer der Anwendungen war ich sehr „dicht und direkt“ dran an der Bedarfslage der Polizeibeamten – und manchmal auch an deren Gemütslage. Und als Projektleiter kenne ich die vertrieblichen bzw. administrativen Seiten, wie Beschaffung, Vertragsgestaltung und – vor allem – das laufende Projektmanagement.

Seit Jahren ist der Trend zu beobachten, dass solche Systeme nicht mehr dem Bürger dienen – in seinem berechtigten Interesse nach Schutz, Sicherheit bzw. Strafverfolgung. Auch der Polizeibeamte spielt keine Rolle mehr – siehe oben. Es geht offensichtlich nur noch um das – reichlich unsystematische – Sammeln von Informationen durch die Polizei („den Staat“??) über die Bürger, wobei weder die Qualität dieser Informationen eine Rolle spielt, noch eine Überprüfung oder Bewertung auf Relevanz vorgenommen wird. Noch im notwendigen Maß die (Polizei)Gesetze berücksichtigt werden, die klare Regeln vorgeben, über die Art und Nutzung von Informationen, die über Personen in einem polizeilichen Informationssystem gespeichert, genutzt und weitergegeben werden dürfen.

Diese Entwicklung halte ich für sehr bedenklich: Denn es besteht die Gefahr, dass polizeilich erhobene Informationen der notwendigen Kontrolle hinsichtlich ihrer legalen Nutzung, „Interpretation“ und „Weitergabe entzogen werden. Aus all diesen genannten Gründen bin ich für Entwicklung, Einsatz und Projektmanagement polizeilicher Informationssysteme nicht länger tätig.

Mit Police-IT, der Plattform für fachlich und technisch fundierte Informationen über Polizei, ihre Informationssystem und Polizeidatenbanken möchte ich Know How zur Verfügung stellen: Als Wissens- und Entscheidungsgrundlage für Bürger, Polizisten, Anwälte, Juristen, Journalisten und Politiker. Damit Sie besser verstehen und beurteilen können, was sich hier vor Ihrer aller Augen entwickelt.

Übrigens: Ich war noch nie und werde auch nie Nutzer von FACEBOOK sein. Nutzer dort, die ebenfalls meinen Namen tragen (oder benutzen), sind mit mir nicht identisch; entsprechende Beiträge stammen nicht von mir.