Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Warum werden Journalisten erst munter, wenn sie selbst betroffen sind?!

Jetzt auf einmal ist die Aufregung groß. Jetzt, wo sich herausstellt, dass Informationen über Journalisten, man stelle sich das vor! JOURNALISTEN!, die Hüter der Bürgerrechte, in polizeilichen Informationssystemen zu Unrecht gespeichert wurden, dass falsche Informationen gespeichert wurden oder ursprünglich einmal richtige Informationen nicht gelöscht wurden. Da erbebt die Szene und berichtet jetzt mit überschwappender Empörung als die große Neuigkeit, dass es einen „Datenskandal“ bei der Polizei gibt und dass offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert sind.
Mit Verlaub, verehrte Kollegen, das ist ziemlich scheinheilig! Und es ist bei weitem nicht der größte Skandal im Bereich der polizeilichen Informationstechnik! Doch all diese Skandale haben ‚die Medien“ bisher geflissentlich ignoriert, tot geschwiegen und ausgesessen. Kleine Aufzählung gefällig?!

Wie Journalisten zu Gewalttätern (gemacht) werden

Trotz des Aufgebots von rund 20.000 Polizisten ist es den Polizeibehörden beim G20-Gipfel nicht gelungen, die Sicherheit von Hamburger Bürgern und Demonstrationsteilnehmern und die Unversehrtheit des Eigentums von Anwohnern und Geschäftsinhabern zu gewährleisten. Viel Aufwand wurde im Vorfeld in Datenbanken über angeblich linke Gewalttäter gesteckt. (Falsche) Einträge dort haben bis zu 32 Journalisten den Entzug der Akkreditierung noch während des Gipfels eingebracht.
Wir erläutern aus fachlicher und technischer Sicht, wie Informationen im polizeilichen Staatschutz gewonnen bzw. generiert werden und zu welchen Entscheidungen und polizeilichen Aktivitäten solche ‚Erkenntnisse‘ führen. Denn es besteht die Gefahr, dass die Informationen in diesen Datenbanken eine kriminalfachliche Kompetenz und strafprozessuale ‚Beweislage‘ vorgaukeln, die mit den Tatsachen wenig bis gar nichts mehr zu tun hat.

Gemeinsame Ermittlungsdatei im Staatsschutz (GED)

Bei Ermittlungsverfahren im Staatsschutz müssen die Länder vorhandene Informationen in ein Terminalsystem eintippen, um sie an das BKA zu übermitteln.