Hessendata and its Impact on Personal Data Protection and Privacy

Hessedata-Logo (C) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMDiS)

Hessendata, die Big Data Analyse- und Auswerteplattform der hessischen Polizei, stammt vom umstrittenen US-Anbieter Palantir. Unser Gastautor, Giel Ritzen, hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und wenn ja, welche Datenschutzgesetze für Hessendata überhaupt anzuwenden sind. Lesen Sie hier eine Kurzfassung seiner Analyse (in englisch).

Polizeiliche Informationssysteme führen ein Schattendasein

Quelle: BfDI

Bericht und Kommentar über das Symposium des BfDI zum Thema‚Polizeiliche Informationssysteme im Zeitalter von KI und Big Data‘ am 6.10.2021

Gründe für Abfragen personen­bezogener Daten in POLIKS – 2019

Durchschnittlich zwei Personenabfragen pro Einwohner führten Berliner Polizisten 2019 im Vorgangs­bearbeitungs­system POLIKS durch. Als Gründe wählten sie Allgemeinplätze aus, wie „Vorgangsbearbeitung“, „Strafverfolgung“ oder „Gefahrenabwehr“. Das ist nicht aussagekräftiger als „Polizist bei der Arbeit“ und geht an den Intentionen des Gesetzgebers, warum solche Gründe angegeben werden müssen, vollkommen vorbei …
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Wenn Daten töten: Fall Amad A. (3): LKA und LZPD geben Rätsel auf

Photo by Ryjoi Iwata in Unsplash

In einem Sachgebiet des LKA wurde die (unrechtmäßige) Inhaftierung von Amad A. in ViVA verbucht. Dabei bemerkte keiner, dass die Haftbefehle auf Amedy G. ausgestellt waren. LKA und später auch das LZPD werden zu Beteiligten …
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IM Hessen: Die FAZ verbreitet Fake News

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Die FAZ verbreitet Fake News, ganz im Sinne des hessischen Innenministeriums. Merkt die Autorin nicht oder hilft sie freiwillig mit, das Image des hessischen Innenministeriums aufzupolieren, das stark beschädigt ist vom Versagen bei der Verhinderung zahlreicher illegaler Abfragen von Polizeidatenbanken und nach wie vor offenen Ermittlungen in Sachen NSU2.0?!

IM Hessen: Banalitäten statt Verbesserungen, mehr Komfort für Polizisten

Banalitäten statt echter Verbesserungen, jedoch mehr Komfort für Polizisten. Das plant Hessen’s Innenminister Beuth gegen illegale Datenbankabfragen. Wir haben diese Ankündigungen einem Check auf Praktikabilität und Wirksamkeit unterzogen.

Abfrage von Polizeidatenbanken -3: Suchoptionen und Protokollierung

Bei der Abfrage von Polizeidatenbanken gibt es komfortable Suchoptionen. Manche können für trickreiche Abfragen und mehr genutzt werden. Die Ansichten bei Medien und in der Öffentlichkeit über das Ausmaß der Protokollierung solcher Abfragen und die möglichen Auswirkungen auf die positiven Ergebnisse bei der Suche nach Datendieben gehen weit an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei. Damit beschäftigt sich dieser letzte Teil unserer Artikelserie, auch anhand von Beispielen der Datenbankabfragen über Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg. Und der Auswertung von Protokollen im Fall des unberechtigt in der JVA Kleve inhaftierten und an den Folgen eines Zellenbrands gestorbenen jungen Syrers Amad A.

Abfrage von Polizeidatenbanken -2: Zugangskontrolle und Zweck der Abfrage

Dieser zweite Teil des Artikels zu Abfragen von Datenbanken durch Polizeibeamte

  • beschreibt die Tragweite des Problems und stellt eine Modellrechnung auf über die (Mindest-)Zahl solcher Abfragen pro Tag.
  • Er befasst sich ferner mit der technischen Ausstattung, die Polizeibeamten am Arbeitsplatz und mobil für Datenabfragen zur Verfügung steht,
  • mit den verschiedenen Varianten der Zugangskontrolle, von denen keine „hundertprozentigen“ Schutz gegen illegale Nutzung polizeilicher Datenbanken gewährleistet
  • und erklärt, was die Pflicht zur Eingabe eines Zwecks für die Abfrage eigentlich bezweckt und wie in der Praxis damit umgegangen wird.