Die ‚wirtschaftliche Leistungsfähigkeit‘ der deutschen Palantir-Tochter

Die Auswertung der Jahresabschlüsse der deutschen Palantir-Tochter weist auf erhebliche finanzielle Abhängigkeiten von der UR-Konzernmutter hin. Bereinigt um konzerninterne Verrechnungen handelt es sich um ein mittelgroßes Unternehmen. Die Herkunft der Erlöse ist – möglicherweise pflichtwidrig – nicht erläutert. Ein transparentes Bild der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit damit nicht möglich.

Politischer Wille und sein Einfluss auf die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden

Am Tag, an dem im Bundestag-Innenausschuss ein Antrag beraten wird, um die Handlungssfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch den Kauf der Datenanalyse-Software eines umstrittenen US-Herstellers „zu sichern“, erklärt die Leiterin der Staatsanwaltschaft, die die Cum-Ex-Verfahren führt, ihren Rückzug vom Amt. Es fehle die politische Unterstützung, Personal und die notwendige Behördenstruktur.

Undurchsichtige Verhältnisse

Update am 24.4.24: Die Frage nach den Auswirkungen der wesentlich verschärften Section 702/FISA auf den Einsatz von Palantir-Systemen in Deutschland wurde von keinem Abgeordneten gestellt und auch von keinem Sachverständigen in der Anhörung thematisiert.

Am 22.4.23 hört der Innenausschuss des Bundestages zehn Sachverständige zum Antrag der CDU/CSU auf Einführung von Palantir-Datenanalysesystemen bei BKA und Bundespolizei.
Vorrangig wäre die Frage zu klären, welchen Verpflichtungen nach dem jüngst wesentlich verschärften US-Foreign Intelligence Surveillance Act (702/FISA) die Firma Palantir unterliegt. Und was das für Menschen und deren Daten in deutschen Polizeisystemen bedeutet.

Datenschutz vs. Sicherheitsbedarf: Die hitzige Debatte über Bundes-VeRA im Bundestag

Restrictions on freedom and liberty vs national security concept.

Am 1.12.2023 beriet der Bundestag über den Antrag der CDU/CSU, mit dem die Entscheidung von Bundesinnenministerin Faeser revidiert werden soll, zunächst auf den Einsatz der Palantir-Software für BKA und Bundespolizei zu verzichten.

Das versteckte Risiko: Wie Bundes-VeRA und INPOL unsere Datenschutzrechte untergraben

INPOL-relevante Elemente des Screenshots INPOL-BY-Personenabfrage aus VeRA

Eine Suchmaske der Datenanalyse-Software VeRA in Bayern wird auf der Seite des Innenausschusses des Bundestages gezeigt. Sie enthält die gleichen Inhalte wie die nebenstehende Nachbildung und soll zur Abfrage VON INPOL aus VeRA zu nutzen sein. Das ist nach hiesiger Auffassung rechtswidrig: Denn INPOL kann die rechtlich geforderte Kennzeichnung von Quelldaten nicht leisten.

Kriegt Palantir bald einen ehemaligen Bundeskanzler?

Nebelschwaden wabern in der Gerüchteküche: Der zurückgetretene österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz soll bald für Palantir arbeiten. Melden mehrere Medien aus Österreich und der Schweiz. Bisher gibt es weder von Kurz, noch von Palantir dafür eine Bestätigung. Ich bin den Spuren und Hinweisen mal nachgegangen …

Sondierungsergebnisse zur Inneren Sicherheit

Auf die Absichtserklärung, aus Deutschland ein „modernes Einwanderungsland machen zu wollen“ folgt im Koalitionsvertrag der Ampel ein schmallippiges Bekenntnis zur Gewährleistung (?) von Freiheit und Sicherheit und zur Stärkung von Bürgerrechten.

Schlägst Du meinen Wendt, schlag ich Deinen Schulz

Rainer Wendt, der Bundesvorsitzenden der DPolG wurde elf Jahre lang aus der Staatskasse bezahlt, André Schulz, der Bundesvorsitzende des BDK, für eine Teilzeittätigkeit seit Anfang 2014. Nach dem Regierungswechsel dienen sie aktuell als Prügelknaben für parteipolitische Interessen. Dabei wäre vielmehr zu fragen: War die unstreitige Alimentierung der Gewerkschaftler durch die Innenministerien in NRW und Hamburg die Gegenleistung für Polit-PR im Sinne des jeweiligen politischen Lagers?

Geschäftsmodelle und Geschäfte der Polizeigewerkschaften

Derzeit stürzen sich die Medien und Angehörige von Gewerkschaften förmlich auf den (noch) Bundesvorsitzenden der DPolG, Rainer Wendt. Das ist ziemlich scheinheilig: Denn viele Redaktionen haben seit Jahren gut davon gelebt, ungeprüft wiederzugeben, was ihnen Wendt in die Feder diktiert oder ins Mikrophon posaunt hat. Und die Gewerkschafts-„Kollegen“ von Herrn Wendt scheinen vor allem sauer darüber zu sein, dass die Affäre Wendt den Scheinwerfer der Öffentlichkeit auf mitunter fragwürdige Bezahlmodelle für ganz oder teilweise vom Dienst befreite Gewerkschaftsfunktionäre gerichtet hat, auch wenn diese nicht freigestellte Personalratsmitglieder sind.

Dabei ist es längst überfällig, sich einmal, losgelöst vom ‚Fall Wendt‘, mit den Geschäften und Geschäftsmodellen der drei Polizeigewerkschaften in Deutschland zu beschäftigen. Das tun wir hiermit und beginnen mit der Gewerkschaft der Polizei (GDP), der mit Abstand größten und nach eigener Aussage sogar weltweit größten gewerkschaftlichen Polizeiorganisation.

Rainer Wendt als Geschäftsführer

Rainer Wendt ist ein vielbeschäftigter Mann. Neben den bisher schon bekannten Aktivitäten als Gewerkschaftsvorsitzender, Buchautor und Meinungsführer für Innere Sicherheit war er seit vielen Jahren auch Geschäftsführer der DPolG Service GmbH. Über die Art und Höhe seiner Bezüge dafür haben wir von der Gewerkschaft keine Auskunft erhalten. Auch nicht vom Innenministerium NRW, ob die dafür erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung vorgelegen hat.
Update vom 08.03., 14.oo Uhr: Wendt erhielt als Mitglied des Aufsichtsrats vom AXA-Versicherungskonzern seit 2013 50.000 Euro jährlich, berichtet der Express.