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„Beim Bundeskriminalamt (BKA) werden unterschiedliche Dateien zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung geführt. In Bezug auf die Beteiligung anderer Behörden ist zu unterscheiden zwischen:
- Verbunddateien, die das BKA nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) als Zentralstelle für das polizeiliche Informationswesen (INPOL) führt und in die die Verbundteilnehmer die jeweils in eigener Zuständigkeit gewonnenen Daten selbst unmittelbar eingeben und in denen diese Daten zum unmittelbaren Abruf für die Verbundteilnehmer bereitgehalten werden,
- Zentraldateien, in die das BKA selbst die von anderen Behörden übermittelten Daten als Zentralstelle einspeichert und anderen Behörden gegebenenfalls im automatisierten Abruf nach § 10 Abs. 7 BKAG bereitstellt,
- Amtsdateien, die das BKA zur Erfüllung seiner spezifischen Aufgaben ohne Beteiligung anderer Dienststellen führt.“
[aus ‚Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes‘, DBT-Drs 16/2875, 06.10.2006, Deutscher Bundestag]