Innenministerkonferenz (IMK) und ihre ständigen Arbeitskreise

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1954 haben die Chefs der Innenressorts die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ – kurz Innenministerkonferenz (IMK) – errichtet, um die zuvor im Wesentlichen auf Beamtenebene durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern.

Der Bundesinnenminister

Der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als ständiger Gast gleichberechtigt – mit Ausnahme des Stimmrechts – an den Sitzungen der IMK teil.

Tagungsperioden, Beschlussfassung

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben tagt die IMK in der Regel zweimal im Jahr, sofern nicht insbesondere aufgrund aktueller politischer Entwicklungen oder Gefahrenlagen für die Innere Sicherheit Sondersitzungen erforderlich sind. Außerdem können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.

Arbeitskreise (AK) der Innenministerkonferenz

Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen erörtern, werden von den sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet, die in ihrem Zuschnitt den Geschäftsbereich der Innenressorts abbilden und damit auch den Aufgabenbereich der IMK beschreiben:
AK I – Staatsrecht und Verwaltung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
AK II – Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)
AK III – Kommunale Angelegenheiten
AK IV – Verfassungsschutz
AK V – Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
AK VI – Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal

Mitglieder der Arbeitskreise

Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an.

AK II – Innere Sicherheit

Im AK II sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei Mitglieder.

AK IV – Verfassungsschutz

Im AK IV nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil.

Themen und Tagesordnungen der IMK-Konferenzen

Zusätzlich zu der Vorbereitung durch die Arbeitskreise können die Länder und der Bund Themen für die Sitzungen der IMK anmelden.

Konferenz der Staatssekretäre in Vorbereitung auf die IMK

Kurz vor den Sitzungen der IMK tagt jeweils eine Konferenz der Staatssekretäre und Staatsräte, die die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise und die gesonderten Themenanmeldungen bewertet und für die Minister und Senatoren aufbereitet. Auch die Staatssekretäre und Staatsräte können wie die IMK jederzeit anlassbezogen zu Sitzungen zusammentreten. Den Vorsitz führt der Staatssekretär des IMK-Vorsitzlandes.

Beschlüsse

Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip; das heißt, keines der 16 Mitglieder darf gegen den Beschluss stimmen. In Anbetracht der zum Teil äußerst kontroversen Themen entsteht daher der Zwang, im Interesse eines Beschlusses aufeinander zuzugehen und Abstriche an der Maximalposition zugunsten einer von allen getragenen Lösung vorzunehmen. Um dieses Konsensprinzip zu unterstützen und ein Mitglied nicht zum „Nein“ zu zwingen, besteht die Möglichkeit, sich zu enthalten. In einer Erklärung zu Protokoll kann dann ein Land oder der Bund seine abweichende Auffassung zum Ausdruck bringen. Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel öffentlich, sofern nicht ein Land oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht.

Hinweis

Die meisten Texte wurden übernommen aus dem Abschnitt ‚Aufgaben und Arbeitsweise‘ auf der Webseite der Innenministerkonferenz. © 2015 Bundesrat

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