Meldedienste der Kriminalpolizeien

Wissen über Meldedienste –>

Übersicht

Was sind Meldedienste der Kriminalpolizeien?
Was sind Meldepflichten?
Wichtige Meldedienste und Deliktsbereiche
Meldedienste, meist auf der Basis von INPOL-Fall
Die Managementfehler bei der Einführung von INPOL-Fall
Die Folgen der Managementfehler
Weitere generelle Kritik an den Meldediensten

Was sind Meldedienste der Kriminalpolizeien?

„Von Herumtreiberlisten über „Beschreibungen derjenigen Gauner, Zigeuner, Mörder, Straßenräuber“ über Diebeslisten und Register aller Art führt eine gerade Linie zu Kriminalakten, Aktennachweisen und zur Bildung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD). Die dahinter stehende Überlegung ist immer dieselbe: Wer schon einmal straffällig geworden ist, könnte es wieder werden. Er steht, wenn keine anderweitigen Spuren vorhanden sind, als erster in Verdacht, wenn neue Straftaten begangen werden.“ [1]

Meldedienste sind behördenüberrgreifende Datenbanken für bestimmte Deliktsbereiche

Zu diesem Zweck werden beim BKA die kriminalpolizeilichen Meldedienste geführt. Sie sind nach Deliktsbereichen gruppiert; so gibt es z.B. Meldedienste über

  • Kinderpornographie – „KiPo“
  • Eigentums- und Vermögensdelikte – „EiVEr“
  • Organisierte und Rocker-Kriminalität – „OK Rocker“
  • Falschgeldkriminalität, Insolvenzdelikte, u.v.m

Welche Informationen werden in den Meldediensten gesammelt?

Generell handelt es sich um Informationen über Personen, Sachen, Orte und Komunikationsadressen Ereignisse (meist Straftaten) und die spezifische Begehungsweise (Modus Operandi), die im Zusammenhang mit einem bestimmten Deliktsbereich stehen. Damit sollen überregionale oder sogar internationale Täterstrukturen und Zusammenhänge erkannt werden, sofern dies zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung geeignet erscheint.

Perseveranztheorie – das Konzept hinter den Meldediensten

Meldedienste basieren auf der so genannten Perseveranztheorie: Sie geht von der Annahme aus, dass ein Täter bzw. eine Tätergruppierung, der/die an einem Ort X eine Straftat begangen hat, auch an einem ganz anderen Ort zuschlagen kann. In Deutschland ist die Strafverfolgung jedoch Sache der Länderpolizeibehörden. Zweck der Meldedienste ist es, dass relevante Informationen über solche, überregional möglichen Straftaten / Straftäter möglichst zeitnah allen Länderpolizeibehöden zur Verfügung stehen. [Überregional bezieht sich – der technischen Entwicklung folgend – inzwischen natürlich auch auf Straftaten / Täter, die im virtuellen Raum des Internets agieren.]

Wo werden die Meldedienste gehostet?

Beim Bundeskriminalamt! Denn das Bundeskriminalamt (BKA) hat den gesetzlichen Auftrag (§2 des BKA-Gesetzes): „Das Bundeskriminalamt unterstützt als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung.“

Mangelnde Transparenz über die aktuell eingerichteten Meldedienste

Das Bundesministerium des Innern und das Bundeskriminalamt sind sehr darum bemüht, nicht viel bekannt werden zu lassen über die Meldedienste, die aktuell genutzt werden. Sofern es darüber überhaupt Informationen gibt, stammen sie aus Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen, meist von der Linksfraktion im Deutschen Bundestag.

Was sind Meldepflichten?

Welches Ereignis im jeweiligen Deliktsbereich meldepflichtig ist und welche Informationen dann zu erheben und zu übermitteln sind, richtet sich nach jeweils spezifischen, nicht öffentlichen Vorschriften für den jeweiligen Meldedienst. Diese für alle Teilnehmer verbindlichen Vorschriften werden – Polizeiarbeit in Deutschland ist Ländersache! – von dafür jeweils zuständigen gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppen erlassen und bei Bedarf fortgeschrieben.

Meldewege

Nachdem ein meldepflichtiges Ereignis von der lokal zuständigen, sachbearbeitenden Polizeidienststelle festgestellt und die Informationen erhoben wurden, muss diese Polizeidienststelle innerhalb kurzer (festgelegter) Frist eine entsprechende Mitteilung absetzen an die zuständige Zentralstelle der jeweiligen Behörde. Das ist i.d.R. das übergeordnete Landeskriminalamt. Dort wird die gemeldete Information bearbeitet, z.B. abgeglichen mit anderen, vergleichbaren Taten, Tätern, etc.: Also bewertet und angereichert, wo notwendig. Und die so von der Zentralstelle qualifizierte Meldung wird – auch das wieder innerhalb vorgeschriebener Frist – weitergeleitet an die Zentralstelle beim Bundeskriminalamt.

Wichtige Meldedienste und Deliktsbereiche

Wichtige, viel genutzte Meldedienste gibt es in den Deliktsbereichen

  • Rauschgiftkriminalität
  • Politisch motivierte Kriminalität und Innere Sicherheit
  • Wirtschaftskriminalität
  • Eigentumskriminalität und KFZ-Kriminalität
  • Organisierte Kriminalität,
  • insbesondere im Zusammenhang mit Rockern
  • Fälschung von Zahlungsmitteln
  • Geldwäsche
  • Gewalt- und Schwerkriminalität mit jeweils eigenen Meldediensten für Gewalttäter Links, Rechts, Sport und politisch motivierte Ausländerkriminalität
  • IuK-Kriminalität
  • Kinderpornografie

Meldedienste, meist auf der Basis von INPOL-Fall

Diese Dateien (eigentlich Datenbanken) werden als Verbunddateien beim BKA geführt. Technische Grundlage ist das Informationssystem INPOL-Fall, das aufgrund seines flexiblen Datenmodells besonders gut geeignet ist, um komplexe Informationsnetze verarbeiten und darstellen zu können.

INPOL-Fall – ein Spin-Off des Fallbearbeitungssystems CRIME

Die meisten Falldateien wurden sukzessive in der Zeit nach der Inbetriebnahme von INPOL-Neu-Neu aufgebaut. Damit sollten alte – und für die Nutzer unbefriedigende – Meldedienste, wie die Verbundsysteme DOK (=Dokumentationssystem Organisierte Kriminalität) und PIOS Personen, Institutionen, Organisationen und Sachen) abgelöst werden.
Im Zusammenhang mit dem Scheitern von INPOL-Neu wurde ein neuer IT-Direktor beim BKA berufen, ein gewisser Harald Lemke: Der kam nicht nur aus der IT-Abteilung der Polizei Hamburg. Er brachte von dort auch zwei Systeme zum BKA mit, an denen der Bund flugs die Rechte erwarb. Das eine war ein in Hamburg unter Lemke entwickeltes Informations- und Auskunftssystem namens POLAS: Daraus wurde in kurzer Zeit die Ersatzlösung für das gescheiterte INPOL-Neu entwickelt, die damit zum INPOL-Neu-Neu wurde. Der Einfachheit und um das Scheitern nicht zu deutlich werden zu lassen, sprach man ab da nur noch von INPOL-Neu. Zum Gesamtpaket, das Lemke aus Hamburg mitgebracht hatte, gehörte auch CRIME, ein ebenfalls in Hamburg entwickeltes Fallbearbeitungssystem auf der Basis des generischen Datenmodells.
Aus diesem CRIME wurde beim BKA INPOL-Fall gemacht, mit der Zielsetzung, eine moderne Fassung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes auf der Basis von INPOL-Fall aufzubauen. Dieses Vorhaben war berechtigt und vernünftig.

Die Managementfehler bei der Einführung von INPOL-Fall

Man hatte allerdings nicht bedacht, auf die Kompatibilität der logischen Informationsmodelle zu achten, die im generischen Datenmodell frei definiert werden können. Anstatt also für die Meldedienste aus den verschiedenen Delikts- und Phänomenbereichen ein einheitliches Informationsmodell zu verwenden (, wie dies mit dem IMP – Informationsmodell Polizei gute zehn Jahre später für den PIAV erstmals definiert wurde und wie es in POLYGON schon immer verwendet war), übersah man beim BKA zu lange, dass der einzelne Bund-Länder-Arbeitskreis, den es in jedem dieser Arbeitsbereiche gibt und der die Entscheidung hat über die fachliche Ausrichtung des gemeinsamen IT-Werkzeuges (hier also der neue Meldedienst, z.B. für den Staatschutz) mit Wonne all die Spezialitäten im logischen Informationsmodell seines Meldedienstes implementierte, die man auf fachlicher Ebene schon lange hatte haben wollen.

Neue Bezeichnung für das gleiche Problem: „Zu viele unterschiedliche Datentöpfe“

Das Ergebnis, bedauerte der damalige IT-Direktor des BKA in einem Gespräch mit mir, etwa im Jahr 2007, bestand darin, „dass wir jetzt über hundert verschiedene Informationsmodelle haben“. Zehn Jahre später war das Problem dann beim Bundesinnenminister De Maizière angekommen, der sich vielfach beschwerte über die vielen verschiedenen Datentöpfe, die einen Informationsaustausch nahezu unmöglich machen. Das PRoblem war allerdings vermeidbar! Und es war unter der Projektleitung des BKA für INPOL-Fall auch selbst verursacht:
Die vielen unterschiedlichen Informationsmodelle, schon in den diversen INPOL-Fall-Datenbanken waren die Ursache dafür,

  • dass die Meldedienste für die verschiedene Phänomen- und Deliktsbereiche NICHT in der Lage waren, untereinander Informationen auszutauschen und
  • dass die im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 eingeführte BLDS (=Bund-Länder-Datei-) -Schnittstelle zur automatisierten Anlieferung von Informationen aus den Landessystemen bei den INPOL-Fall-basierten Meldediensten für jeden Meldedienst neu angepasst werden musste auf das dort verwendete Informationsmodell. Ein Aufwand, der für die einzelnen Verbund-Teilnehmer zu aufwändig und zu teuer wurde, zumal das BKA für jeden einzelnen Meldedienst einerseits die BLDS-Schnittstelle fortlaufend ändern bzw. weiterentwickeln ließ und andererseits von jedem INPOL-Teilnehmer für jede Version neu ein aufwändiges Abnahmeverfahren verlangte.

Die Folgen der Managementfehler

Letztlich beging die Projektleitung beim BKA zwei Fehler, nämlich:

  1. fehlender technischer Überblick über die Auswirkungen der verschiedenen Informationsmodelle und
  2. mangelnde technische Beratung für die Fach-Arbeitskreise über diese Tatsache

Sie waren dafür verantwortlich, dass die Meldedienste mit INPOL-Fall nicht reüssierten und dann für sehr viel Geld umgesattelt werden sollte auf den PIAV, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund. Der keinen anderen Zweck hatte als der kriminalpolizeiliche Meldedienst zuvor schon, nämlich das Erkennen von Tat-Tat- und Tat-Täterstrukturen.
Dort setzte sich das schon begonnene Fiasko allerdings fort: Denn auch der PIAV hält bekanntlich nicht, was für ihn immer wieder versprochen wurde, sodass nun das nächste gigantische IT-Vorhaben in der deutschen Polizei in den Startlöchern steht, nämlich Polizei 2020.

In den meisten Meldediensten gibt es bis heute nur manuelle Datenerfassung und -bearbeitung!!!

Nach einer Anforderungsspitze zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland, wo die Meldedienste für den Anschlagsfall noch von einigen Ländern via BLDS-Schnittstelle versorgt wurden, erlahmte die Motivation zur Nutzung der BLDS-Schnittstelle in den Ländern ersichtlich: Der gerade beschriebene Aufwand wurde einfach zu hoch.
Die weitere Folge ist – bis heute – dass für die meisten Meldedienste mit INPOL-Fall die Informationen manuell eingetippt und bearbeitet werden müssen. Eine automatisierte Übernahme aus den Landessystemen hinein in INPOL-Fall existiert in Form der BLDS-Schnittstelle „im Prinzip“, wird aber kaum genutzt. Das bestätigen wiederholte Pressenanfragen von POLICE-IT aus den letzten Jahren. Denn obwohl die relevanten Grundinformationen im landeseigenen polizeilichen Vorgangs- oder Fallbearbeitungssystem längst erfasst, sind, müssen diese Informationen dann noch einmal eingetippt werden – und zwar direkt in INPOL-Fall in einer relativ gewöhnungsbedürftigen Oberfläche. Welch ein Anachronismus!

Weitere, generelle Kritik an den Meldediensten

Aus der Sicht vieler Polizeibeamter und aus der Sicht vieler Polizeidienststellen sind die Meldedienste – auch aufgrund des Aufwands für die Mehrfacherfassung – vor allem eine lästige Pflicht: Die Erfassung meldepflichtiger Ereignisse muss erfolgen, kostet Zeit und Aufwand und ein Gegenwert ist auf LOKALER Ebene kaum oder gar nicht greifbar. Gerade in Zeiten, in denen Polizei immer mehr Aufgaben übernehmen soll und gleichzeitig überall Personal „abgebaut“ wird, werden solche überflüssigen (, weil technisch eigentlich ja vermeidbaren!) Mehrarbeiten als Zumutung empfunden. Dies gilt umso mehr, als im Rahmen der Weiterentwicklung des polizeilichen Verbundsystems INPOL schon lange vor der Jahrtausendwende den Polizeibehörden in der INPOL-Konvention versprochen worden war, dass INPOL-Neu die mehrfache Erfassung bzw. Abfrage der gleichen Daten überflüssig machen würden. Auf die Einlösung dieses Versprechens wartet die Polizei in Deutschland noch heute. Das Versprechen wurde mit der Konzeption und den PR-Aktivitäten zum PIAV, dem Polizeilichen Informations- und Analysesystem, nahezu wortgleich wiederholt. Wesentliches verbessert hat sich auch dadurch nicht. Und jetzt wartet man in der Polizei brav und geduldig darauf, dass Polizei2020 das Problem richten soll. Der Anfang ist schon mal nichts Neues: Immer noch die gleichen Versprechen, wie schon seit 20 Jahren …

Literatur

[1]   Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, G70

Copyright und Nutzungsrechte

(C) 2019ff CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Artikel liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH.