Annette Brückner – Fachjournalistin für Polizei-Informationssysteme

Guten Tag und willkommen auf dieser Seite: Mein Name ist Annette Brückner, ich bin Fachjournalistin für Polizei-Informationssysteme und Herausgeberin von POLICE-IT.

20 Jahre Praxis in Entwicklung von polizeilichen Informationssystemen und dem Management solcher Projekte

Mein Berufsfeld seit 1993 sind polizeiliche Informations­systeme. Zwanzig Jahre lang habe ich in der Entwicklung und dem Projektmanagement von polizeilichen Informationssystemen gearbeitet. Das begann zu einer Zeit, als die Datenbanktechnik noch nicht leistete, was Polizeibehörden sich für die Analyse und Auswertung wünschten: Denken Sie z.B. an die Vernetzungen in der organisierten Kriminalität und deren bildliche Darstellung.

Entwicklung und Patent für eine für Auswertungen besondere geeignete Datenstruktur

1995 habe ich eine verbesserte Datenstruktur entwickelt, die auf den damals und heute noch gebräuchlichen Datenbank-Betriebssystemen (Oracle, MS-SQL, u.a. …) eingesetzt werden kann. Dafür haben mir das Europäische Patentamt und das Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika Patente erteilt.

POLYGON als Plattform für ein modernes und extrem flexibles polizeiliches Informationssystem

In der IT-Firma, die mein Ehemann und ich schon lange vor dieser Entwicklung gegründet hatte, haben wir diese Technologie in das Informationssystem POLYGON umgesetzt. Mit POLYGON gewannen wir mehrere Ausschreibungen – die gab es damals tatsächlich noch! – des Bundesministeriums des Innern für die Ausstattung der Polizeibehörden in Ungarn, der Slowakei und der Ukraine. Und auch in Brandenburg ging POLYGON als Gewinner aus einem offenen Ausschreibungsverfahren hervor und war seit 1996 das landesweite System zur Unterstützung komplexer Ermittlungen; anfangs vor allem in den Bereichen Organisierte Kriminalität und Staatsschutz und danch stetig weiter ausgebaut auf andere Einsatzbereiche einschließlich der Kriminaltechnik.

Anwendungsdesign, Projektleitung, Vertragsgestaltung und Vergaberecht

Mein Part in der gemeinsamen Firma war nicht die Programmierung, die war bei meinem Mann und „den Technikern“ sehr gut aufgehoben. Meine Aufgabe war es, Nutzern geduldig zuzuhören und zu hinterfragen, welche Verbesserung ihrer Arbeitssituation sie sich von Informationstechnik erwarteten. Und das dann umzusetzen in ein Informationsmodell, das kriminalistischen Anforderungen an effektive Analyse und Auswertung möglichst nahe kam; und in Anwendungen mit übersichtlicher und einfach zu bedienender Benutzer-Oberfläche. Daneben war ich verantwortlich für die finanziellen und buchhalterischen Seiten der Geschäftsführung. Und für die administrativen Aufgaben bei der Betreuung großer Kundenprojekte, wie Beschaffung, Vertragsgestaltung und das laufende Projektmanagement.

Trendwende in der Politik der Inneren Sicherheit nach dem 11. September 2001

Wenn objektive polizeiliche Erkenntnisgewinnung und ein echtes Interesse an Ermittlung und Aufklärung früher einmal eine Rolle gespielt hatte, so änderte sich die Gesamtwetterlage nach den Anschlägen vom 11. September 2001 dramatisch. Seit Jahren verbreiten daran interessierte Politiker und Präsidenten von Bundessicherheitsbehörden Angst, vor allem mit der – meiner Ansicht nach – übertrieben dargestellten Bedrohung durch Terrorismus: Die immer neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden angeblich „alternativlos“ machen. Schaut man jedoch genauer hin – aktuelle Beispiele liefern die Fälle NSU oder der Anschlag vom Breitscheidplatz – so geht und ging es den beteiligten Sicherheitsbehörden gar nicht um die Abwehr von Gefahren für unbeteiligte Menschen und erst recht nicht um Aufklärung solcher Straftaten gegenüber der Öffentlichkeit. Stattdessen verdichtet sich immer mehr der Verdacht, dass die Behörden schon im Vorfeld der Anschläge viel wussten, die späteren Attentäter aber agieren ließen – um MEHR Informationen zu erhalten. Eine sehr bedenkliche Entwicklung, wie ich finde, gerade wenn man berücksichtigt, dass polizeiliche Informationssysteme den Behörden SEHR VIEL Informationen über Personen liefern und die Kontrolle darüber SEHR begrenzt ist.

Diese Entwicklung ging auch an uns und unserer Firma nicht vorbei. Denn seit dem 11. September 2001 wurden Sichtschutzmauern hochgezogen, um die Leistungsmerkmale und den tatsächlichen Einsatz polizeilicher Informationssysteme vor Außenstehenden abzuschotten. Eine unabhängige, private Firma passte nicht hinein in diese Welt, in der, wie bei der Mafia, ein ehernes Schweigegebot gilt. Schon gar nicht, wenn deren Informationssystem die Fähigkeit hat, bestehende Beziehungen zwischen Personen, Adressen, Organisationen u.v.m. automatisch aufzuzeigen. Damit hätten in POLYGON doch glatt Beziehungen aufgedeckt werden können, deren Entdeckung politisch gar nicht gewollt war …

Unterschiedliche Auffassungen über den Patentschutz

Daneben hatte POLYGON noch ein anderes Problem: Es bestanden nämlich zwischen dem Bundesnachrichtendienst und unserer Firma – wir hatten in einem EU-Projekt zufällig mit einer Tarnorganisation dieses Hauses zu tun bekommen – unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sich eine Bundesbehörde eine patentierte Technologie einfach so aneignen und sie nutzen kann. Die fragwürdigen Methoden, die ein BND-Mitarbeiter dabei anwandte, brachten jenem einen Strafbefehl ein. Sie sind Teil eines von Medienvertretern und Politikern erfolgreich totgeschwiegenen Krimis, den eine Journalistin bezeichnete als den größten Software-Skandal, den der BND je hatte.

Auch bei Polizeibehörden ging man mit Patentrechten nicht sorgsamer um: Sowohl das Fallbearbeitungssystem CRIME, entwickelt in der Polizei Hamburg, als auch das (daraus hervorgegangene) Informationssystem INPOL-Fall beim Bundeskriminalamt weisen eine Datenstruktur auf, die „sehr ähnlich“ ist zur patentierten Struktur in POLYGON. Sagte mir jedenfalls im Bezug auf INPOL-Fall schon 2007 der damalige IT-Direktor des BKA. Bei relevanten Beschaffungsverfahren, sowohl durch das Bundesministerium des Innern als auch durch Bundesländer wurde POLYGON jedoch geflissentlich übergangen. Und die Patentfrage?! Klagen Sie doch mal gegen eine Bundesbehörde … !

Politische Interessen und foul play haben einen freien Markt für polizeiliche Informationssysteme erstickt

Beispiele aus der Beschaffung polizeilicher Informationssysteme aus den vergangenen Jahre

Nach der Jahrtausendwende und dem 11. September 2001 nahmen die IT-Beschaffungsverfahren in den deutschen Polizeibehörden befremdliche Züge an. Die Mehrzahl der Polizeibehörden bewegt sich diesbezüglich bis heute „above the law“ – über dem Gesetz stehend:

Das Vergaberecht scheint für Polizeibehörden nicht zu gelten

Das europaweit geltende Vergaberecht interessiert kaum noch in Beschaffungsverfahren für polizeiliche Informationstechnik: Beabsichtigte Auftragsvergaben werden extrem selten überhaupt noch bekannt gemacht. Vergebene Aufträge werden nur noch im Ausnahmefall auch bekannt gemacht. Wenn doch, fehlt die Hälfte der veröffentlichungspflichtigen Angaben. Doch: Wo kein Kläger, da kein Richter …

Die sehr eigenmächtige IT-Beschaffung und -Entwicklung durch das Inpol Polas Competence Center (IPCC)

Die vier Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen, die den Kern der so genannten IPCC-Kooperation bilden, scheinen der Überzeugung zu sein, dass nur Polizeibehörden polizeiliche Informationssysteme entwickeln können. Bis heute ist vollkommen intransparent,

  • wie eigentlich die Systementwicklung durch das IPCC finanziert wird,
  • welche Fachkenntnisse die geheim gehaltenen Mitglieder des so genannten IT-Leitungskreises haben, die dort die technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen treffen,
  • welche Anbieter bzw. Dienstleister – häufig freihändig beauftragt – von diesen Entscheidungen eigentlich profitieren und warum gerade diese …
  • und warum hunderte von ausgebildeten Polizeibeamten entgegen ihrer eigentlichen Ausbildung ‚zweckentfremdet‘ eingesetzt werden für IT-Support und -Service.

Bund und Länder erschufen einen Monopolisten

Das Fallbearbeitungssystem RS-CASE der Firma Rola Security Solutions war schon frühzeitig zum Fallbearbeitungssystem von Bundeskriminalamt und Bundespolizei gemacht worden: Im Zuge einer freihändigen Vergabe. Der Bund soll die Nutzungsrechte an RS-Case besitzen. Im Bundestag ließ die Bundesregierung erklären, dem sei eine Marktsichtung vorausgegangen, an der auch POLYGON beteiligt gewesen sei. Davon hatten wir allerdings gar nichts mitbekommen …

In den Bundesländern rührte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ganz massiv die Werbetrommel für die Beschaffung von RS-CASE. Erst Jahre später wurde öffentlich, dass zwischen der Firma Rola und dieser BDK-Tochter eine sogenannte Sicherheitspartnerschaft geschlossen worden war. Die BDK-Tochter erhielt hohe jährliche Zuwendungen für die Vertriebs- und Marketingunterstützung pro Rola und RS-CASE. Sie wurde erbracht von Polizeibeamten, die einerseits BDK-Mitglieder waren und in ihrem Hauptamt mit-entschieden über die Beschaffung von RS-CASE. Das führte im Ergebnis dazu, dass die beiden Bundespolizeibehörden und zwölf Landespolizeibehörden RS-CASE von Rola einsetzten – in 13 von 14 Fällen ohne das verpflichtend vorgeschriebene offene Vergabeverfahren.

Die nächste politische Entscheidung für das Zentralsystem des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV)

An einem Pilotprojekt 2011 im Vorfeld der Einführung des Polizeilichen Informations- und Analysesystems (PIAV) hatte POLYGON – neben CRIME und RS-CASE – mit bestem Erfolg teilgenommen. Im Abschlussbericht für diesen Piloten war dann zu lesen, dass angeblich alle drei Systeme erfolgreich gewesen seien, was – vorsichtig ausgedrückt – eine euphemistische Behauptung war. Aber so entsprach es – wieder einmal – dem politischen Willen.

Von der zuständigen Projektgruppe im BKA wurde Polygon aufgefordert ein Angebot für eine bundesweite Lizenz für das „17. Landessystem“ für den PIAV abzugeben. Das geschah natürlich. Darauf haben wir noch nicht einmal eine Antwort erhalten.

Und dann wurde das Zentralsystem beim Bundeskriminalamt für den PIAV ausgeschrieben. Anfänglich mit Leistungsanforderungen an die Firmengröße und Ausstattung, die weder die Firma Polygon noch die Firma Rola erfüllen konnte. Danach geschah fast ein Jahr lang gar nichts. Die ursprüngliche Ausschreibungsfrist war längst abgelaufen, als die Öffentlichkeit erfuhr, dass Rola aufgekauft worden war von der halbstaatlichen T-Systems. Und damit kein Problem mehr hatte mit der geforderten Anzahl von Mitarbeitern. Die Vergabe des Auftrags für den PIAV Operativ Zentral an Rola war damit nur noch eine Frage der Zeit.

Jahre später, beim Europäischen Polizeikongress 2018, räumte der damalige Projektleiter für POLIZEI2020 (PIAV war inzwischen integriert worden) beim BKA etwas kleinlaut ein, dass dieses PIAV-Zentralsystem aus technischen Gründen die Anforderungen gar nicht erfüllen KANN, die das BKA-Gesetz und andere Polizeigesetze an solche Systeme stellen. Das hätte man früher prüfen können und müssen …

Nach wie vor ungelöst: Flächendeckender Austausch relevanter Informationen zwischen den Polizeibehörden in Deutschland

Für das Problem des flächendeckenden Informationsaustauschs zwischen den Polizeibehörden gibt es bis heute keine funktionierende Gesamtlösung. Der polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV), der die Plattform sein sollte für das Teilen von Informationen zwischen den Polizeibehörden von Bund und Ländern krebst seit Jahren vor sich hin. Mindestens ein hoher zweistelliger Millionenbetrag ist in dieses Projekt geflossen, bisher sind nur zwei (funktional sehr überschaubare) von insgesamt sieben vorgesehenen Ausbaustufen im Echtbetrieb.

2016 demonstrierten die Innenminister auf ihrer Herbsttagung in Saarbrücken daher Entschlusskraft. Und präsentierten die so genannte Saarbrücker Erklärung mit Absichtserklärungen, die bereits zwanzig Jahre zuvor auf dem geduldigen Papier gestanden hatten. Diese neueste Konzeptidee, ihre Realisierungsplanung erhielt später den Namen ‚POLIZEI2020‘ – hat es in den vier Jahren seitdem immerhin zu einer Projektstruktur, einem hoch dotierten Gesamtprogrammleiter beim Bundeskriminalamt und einem Finanzierungstopf von 500 Millionen Euro im so genannten Polizei IT-Fonds gebracht. Ansonsten wird erklärt, dass die Jahreszahl 2020 im Namen nicht als Absichtserklärung zu verstehen sein solle und „eher den Beginn der Veränderung der IT-Landschaft und nicht das Ende des Projektes bezeichne“

POLYGON in Brandenburg

In Brandenburg wurde POLYGON auf weitere Kriminalitätsbereiche oder auch die Asservatenverwaltung für die Kriminaltechnik ausgedehnt und technisch, wie auch funktional weiter entwickelt. Ein technischer Meilenstein war POLYS, eine Komponenten von POLYGON, mit der die Benutzeroberfläche und -funktionalität in einer Skriptsprache definiert und in der Datenbank – ablauffähig – hinterlegt werden kann. Die Entwicklungszeit für neue Anwendungen reduzierte sich mit POLYS auf einen Bruchteil des für konventionelle Entwicklungen notwendigen Zeitaufwands und der Kosten.

Besonders wichtig war seit 2006 die Entwicklung von funktionierenden (!) Schnittstellen zu den polizeilichen Meldediensten, die zentral beim Bundeskriminalamt gehostet werden. Dadurch wurde es möglich, bereits im POLYGON-Landessystem erfasste Informationen ohne Medienbruch an das BKA zu senden, statt sie erneut erfassen zu müssen. Ein Leistungsmerkmal, mit dem die Mehrzahl der anderen Landespolizeibehörden nicht mithalten konnte bzw. bis heute nicht kann.

Politische Wünsche und politische Entscheidungen in Brandenburg

2011, ungefähr zeitgleich mit dem erfolgreichen Abschneiden von POLYGON beim PIAV-Pilotprojekt, begann dann auch in Brandenburg ein unanständiges Manöver: Mittel der Wahl war eine Vorstudie im Auftrag des Innenministeriums mit anschließender, so genannter Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Diese Dokumente erbrachten den „Nachweis“, dass der weitere Betrieb von POLYGON (angeblich) unwirtschaftlicher sei, als die Neubeschaffung von CRIME, dem Fallbearbeitungssystem der IPCC-Kooperation, der sich Brandenburg angeschlossen hatte. Hanebüchene Rechen- und Übertragungsfehler in diesem Wirtschaftlichkeitspapier waren angeblich niemandem aufgefallen. Der Tenor im Executive Summary war entscheidend und der sagte ja deutlich aus, was politisch von Anfang an gewollt war.

Das brandenburgische Innenministerium setzte also auf CRIME als das neue Fallbearbeitungssystem im Land. Für den PIAV-Anschluss von CRIME, der noch entwickelt werden musste, warb die Projektgruppe aus Brandenburg mehr als 2 Millionen Fördermittel von der EU ein.

Heute, 2020, setzt Brandenburg auf das einheitliche Fallbearbeitungssystem (eFBS). Das ist eine Variante von RS-CASE, wie sie beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei im Einsatz ist. Ein Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass CRIME nicht die technische Belastbarkeit und Zukunftsfähigkeit hatte, die von einem polizeilichen Informationssystem erwartet werden muss. Das hätte man früher untersuchen können und sollen …
Mit dem Ablauf des Jahres 2018 ist der Software-Pflegevertrag zwischen Brandenburg und der Firma POLYGON ausgelaufen. Die Firma Polygon hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt.

Hauptberufliche Tätigkeit als Fachjournalistin für polizeiliche Informationssysteme seit 2013

Bereits 2013, also fünf Jahre zuvor – POLYGON war da noch im vollen Einsatz – war für mich anhand der gerade geschilderten Erfahrungen deutlich zu erkennen, dass ein freier Markt für polizeiliche Informationssysteme in Deutschland nicht gewollt ist und dass ein leistungsfähiges System keine Chance hat, wenn es den politischen oder sonstigen Wünschen von Entscheidern im Wege ist. Teilnahme in einem Wettbewerb, der von politischer Seite aktiv verhindert wird, hat jeden Sinn verloren.

Ich habe mich daher Mitte 2013 auf meine Kerninteressen und meine Ausbildung besonnen. Meine Tätigkeit bei der Firma POLYGON beendet. Und die CIVES Redaktionsbüro GmbH gegründet. Seitdem arbeite ich als Fachjournalistin für polizeiliche Informationssysteme. Und versuche, meine spezifischen technischen und kaufmännischen Kenntnisse so einzusetzen, dass auch Nicht-Insider verstehen, was sich im Markt der polizeilichen Informationssysteme seit Jahren abspielt.

Bedenkliche Entwicklung

Dort ist nämlich der Trend zu beobachten, dass polizeiliche Informationssysteme nicht mehr dem Bürger dienen – in seinem berechtigten Interesse nach Schutz, Sicherheit und dem Wunsch nach effektiver und gerechter Strafverfolgung. Auch der einzelne Polizeibeamte spielt keine Rolle mehr. Es geht offensichtlich nur noch um das – reichlich unsystematische – Sammeln von Informationen über die Bürger durch die Polizei. Dabei spielen weder die Qualität dieser Informationen eine Rolle, noch wird überprüft, ob diese Informationen verläßlich und nachprüfbar sind oder von welcher Relevanz für die polizeiliche Arbeit sie tatsächlich sind.

Da ja niemand „von außen“ mehr hineinschauen kann in polizeiliche Informationssysteme – auch die Datenschutzbeauftragten nicht! – kann auch niemand überprüfen, ob die Anforderungen aus Datenschutz- und Polizeigesetzen überhaupt eingehalten werden. Aufgrund rein technischer Fakten würde ich sagen, dass nicht nur das PIAV-Zentralsystem beim BKA erklärtermaßen, sondern auch die eingesetzten Fallbearbeitungssysteme in den Polizeibehörden technisch gar nicht in der Lage sind, wesentliche Anforderungen aus den Polizeigesetzen zu erfüllen. Das interessiert allerdings niemanden – weder innerhalb der Polizei, noch außerhalb. Diese Entwicklung halte ich für sehr bedenklich: Denn es besteht die Gefahr, dass polizeilich erhobene Informationen der notwendigen Kontrolle hinsichtlich ihrer legalen Nutzung, Interpretation und Weitergabe entzogen werden.

Mit POLICE-IT, dem Portal über Polizeibehörden und ihre Informationssysteme, möchte ich Bürger – von denen jeder mehr oder minder freiwillig Lieferant von Daten für polizeiliche Informationssysteme sein kann – aber auch Polizisten, Anwälten, Juristen, Journalisten und Politikern – sofern sie denn über ihre politischen Interessen hinaus lesen und zuhören wollen – fachliches und technisches Know How zur Verfügung stellen, damit sie besser verstehen, was sich hier vor ihrer aller Augen entwickelt.

Kurzdarstellung meiner Person und beruflichen Expertise

  • Kaufmännische Lehre während der Schulzeit im elterlichen Betrieb, bayerisches Abitur in der Regelschulzeit
  • Grundstudium der Informations- und Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Gründung einer GmbH gemeinsam mit meinem Ehemann
  • Beschäftigung als Freiberufler bei der Siemens AG, dort DV-technische Ausbildung
  • mehrjährige freiberufliche Tätigkeit als technischer Redakteur für Datenverarbeitung für Großrechnersysteme der Siemens AG
  • Kaufmännischer Geschäftsführer in der eigenen Firma. Deren Kunden waren
    • IT-Firmen, wie Siemens, Nixdorf, Triumph Adler, IBM, daneben Großforschungseinrichtungen (Max-Planck, Fraunhofer, …), chemische und pharmzeutische Industrie (Hoechst, Merck, Schering, Bayer, Boehringer u.v.a.) und Fachinformationszentren
    • Deutscher Bundestag – Ausstattung der Abgeordnetenbüros mit Software für den Anschluss an wissenschaftliche Datenbanken
    • Deutscher Bundestag – Entwicklung des Dokumentationssystems für den Schalck-Golodkowski-Untersuchungsausschuss und Pflege des Systems wärend der gesamten Laufzeit
    • Seit 1993 Schwerpunkttätigkeit im Markt für Polizeibehörden
  • Entwicklung und Patentanmeldung für das generische Datenmodell (Produktname POLYGON), das für polizeiliche Analyse und Auswertung besonders gut geeignet ist. Patente wurden erteilt in D, A, CH, NL und US.
    • Aufträge dafür durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen der polizeilichen Ausstattungshilfe für die landesweiten Kriminalpolizeibehörden in der Ukraine, in Ungarn und der Slowakei
    • vielfache Vertriebskontakte mit Vertretern aus Innenministerien in zahlreichen europäischen Staaten,
    • Seit 1995 landesweites Informationssystem für die Polizei des Landes Brandenburg – im Rahmen dieses Auftrages Entwicklung von Schnittstellen zur Anbindung von Polygon an das Fahndungs- und Auskunftssystem INPOL bzw. INPOL-Fall.
    • wiederholte, auch mehrmonatige Aufenthalte in den Vereinigten Staaten und Vertriebskontakte mit federal and state law enforcement agencies (FBI, WSIN, RISSNET) und Royal Canadian Mounted Police
  • Beendigung der Tätigkeit für die Firma Polygon im Jahr 2013
  • Seitdem selbstständige Tätigkeit als Fachjournalistin für Polizei-Informationssysteme mit eigenem CIVES-Redaktionsbüro
  • Herausgeberin des Blogs POLICE-IT = Polizei und ihre Informationssysteme

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Ich war noch nie und werde auch nie Nutzer von FACEBOOK sein. Nutzer dort, die ebenfalls meinen Namen tragen (oder benutzen), sind mit mir nicht identisch; entsprechende Beiträge stammen nicht von mir.

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