Die Identität von Flüchtlingen hat mit „Sicherheit der Bevölkerung“ nichts zu tun

Wenn vier von fünf Flüchtlingen im Herbst letzten Jahres ohne Ausweise gekommen sind. Und die Übrigen echte syrische Pässe kaufen konnten, in die Fälscher für viel Geld die Wunschpersonalie und das Passfotos des Käufers eingesetzt haben: Dann steht fest, dass Identitätsangaben von Asylbewerbern auf deren Angaben beruhen. Die können stimmen oder auch nicht. Doch nicht jeder, der falsche Angaben gemacht hat, weil er sich dadurch einen Vorteil im Asylverfahren verspricht, ist deswegen gleich ein Terrorist. Die Behörden sollten sich auf tatsächliche Verdachtsfälle konzentrieren; Politiker sollten Stimmung gegen Asylbewerber nicht weiter mit falschen Argumenten anheizen.

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In der Sicherheitsdebatte gibt es einen neuen Aufreger. Der Bote war diesmal Thomas Roth, der Anchorman der Tagesthemen. Der legte sich am vergangenen Samstag bedeutungsschwer ins Zeug: Es sei für die Sicherheit der Bevölkerung „entscheidend“, wer mit welcher Identität ins Land gekommen sei [1]. Damit leitete er über zu einem Filmbeitrag über ein Hickhack zwischen einzelnen Bundesländern, die dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorwerfen, „gefälschte“ syrische Pässe nicht erkannt zu haben.

So ziemlich alles an dieser Meldung ist irritierend:

Vier Fünftel aller Asylbewerber haben doch angeblich gar keine Pässe …

Anfang des Jahres berichteten diverse Medien [2] unter Berufung auf das Bundesministerium des Inneren, dass zwischen 77 und 80% aller Asylbewerber (damals) ganz ohne Ausweispapiere eingereist sind. Ihre ‚Identität‘, also Namen, Herkunft, Geburtsdatum usw. konnten sie sich nach freien Stücken aussuchen: Ob sie stimmte oder nicht, wissen nur sie selbst.

Dass man ohne Pass auf eine Flucht geht, mag gute Gründe haben und ist nicht schon per se verwerflich, geschweige denn kriminell: In vielen Ländern, aus denen Flüchtlinge kommen, ist es nicht üblich, Pässe zu haben. Eine Flucht geschieht häufig so plötzlich, dass keine Gelegenheit mehr ist, sich einen Pass zu besorgen. Auch ist die Vorstellung etwas „deutsch“, dass man vor einer Flucht zunächst auf die Meldebehörde marschiert und dort ein zur Ausreise geeignetes Dokument beantragt. Selbst vorhandene Ausweispapiere wurden in vielen Fällen vernichtet, weil die Flüchtlinge Probleme bei der Einreise befürchteten. Insofern gibt es mehrere nachvollziehbare Gründe, warum ein Schutzsuchender ohne Ausweis einreist. [3].

Zehntausende von syrischen Blankopässen wurden gestohlen

Am 21. Dezember 2015 berichtete die Welt am Sonntag [4], dass zehntausende von syrischen Blankopässen [a] gestohlen worden seien und vermutlich (auch) vom IS genützt würden. Es handelt sich um einen Anfangsverdacht, betonte der bayerische Innenminister Hermann ganz ausdrücklich. Die erwähnten Dokumente seien anhand aufsteigender Seriennummer zu erkennen. Pässe aus dieser Serie seien den Attentätern der Anschläge in Paris zugeordnet worden. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass der IS seine Finger im Spiel hat. Genauso gut könne es sich jedoch um eine absichtlich gelegte Spur handeln. Nix Genaues wusste man also nicht, abgesehen davon, dass syrische Blankopässe in nennenswerter Größenordnung in falsche Hände gekommen waren.

Deutlich wurde dadurch allerdings auch: Die Einreise- und Sicherheitsbehörden hatten – und haben immer noch – ein deftiges Problem mit der Identitätsfeststellung von Asylbewerbern:

Identität – Personalie – Ausweis

Personen-Identität

Beim Versuch, den Begriff Identität zu definieren, landet man relativ schnell in der Wüste der Philosophie. Dort wollen wir nicht hin und lassen es daher pragmatisch damit bewenden, dass Personen-Identität besteht, wenn es sich um ein- und dieselbe Person handelt. Um also festzustellen, ob Person A identisch ist mit Person B, müssten physikalische bzw. biometrische Messungen und Vergleiche angestellt werden. Geeignete Kenndaten dafür liefern die

  • Finger- und Handflächenabdrücke,
  • die Iris-Struktur des Auges,
  • die DNA oder
  • Vermessungen des Gesichts (–> Gesichtserkennung)

Solche Messungen und Vergleiche haben zwei Nachteile: Erstens erfordern sie aufwändige und langwierige Untersuchungen. Und zweitens sind auch diese Verfahren nicht hundertprozentig sicher. Vereinzelt sind Fälle bekannt geworden in denen selbst die DNA nicht hundertprozentig eindeutig nur einer Person zugeordnet werden konnte.

Polizeiliche Identitätsfeststellung

Wenn Behörden und insbesondere die Polizei von Identität bzw. Identitätsfeststellung sprechen, meinen sie etwas anderes. Sie wollen nämlich wissen, ob die Person, die aktuell vor den Polizisten steht und deren Identität festgestellt werden soll, sich ausweisen kann. Wenn ja, überprüfen Sie, ob die angetroffene Person mit ausreichender Wahrscheinlichkeit die Person ist, deren Daten im übergebenen Ausweis stehen. Das Lichtbild im Ausweis wird verglichen mit dem Gesicht der Person und passt – im Sinne des Überprüften – hoffentlich zueinander. Anschließend wird überprüft, ob die Angaben im Ausweis zur Person sich in gleicher Weise wieder finden lassen in den Datenbanken der Behörden.

Personalien

Welche Angaben im Ausweis, bzw. Pass stehe, ist – für deutsche Pässe – im Passgesetz geregelt und zwar in §4, Abs.1: Familienname und Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen, Wohnort, sowie die Staatsangehörigkeit. Die Gruppe dieser Daten wird als ‚Personalien‚ [b] bezeichnet. Es handelt sich um einen Stammdatensatz der Person, der als virtuelles Abbild der Person bei den Behörden gespeichert wird.

Der Ursprung dieser Daten ist das Personenstandsregister, das die Standesämter für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich führen. Es besteht die gesetzliche Pflicht, die Geburt eines Kindes, eine Eheschließung oder Eingehen einer Lebenspartnerschaft, und jeden Todesfall „beim Standesamt“ anzuzeigen. Denn nur so kann ein Register geführt werden, das aktuell die richtige Auskunft gibt über Herkunft (Eltern, Geburtsort, Staatsbürgerschaft), Geschlecht und Alter, Familienstand und Wohnort jeder Person. Auf der Basis des Personenstandsregister werden die entsprechenden (Geburts-, Ehe-, Todes-) Urkunden ausgestellt. Die wiederum als Nachweise benötigt werden für Wohnsitzänderungen, Führer- und Waffenscheinanträge und eben auch für Passanträge.

Biometrische Daten / elektronischer Pass

Beim Passantrag muss ein deutscher Staatsbürger auch ein Lichtbild abgeben, eine Unterschrift leisten, seine Körpergröße und Augenfarbe angeben und auch zwei Fingerabdrücke nehmen lassen.

2007 wurde in der EU ein elektronischer Pass (ePass) eingeführt. Auf einem integrierten Chip sind das Passfoto, sowie die zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Sie können also bei einer Kontrolle ausgelesen und mit dem Gesicht bzw. den Fingerabdrücken des Passbesitzers verglichen werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.

Das Passgesetz (PassG) erlaubt in §4, Abs. 3 und 4 die verschlüsselte Speicherung von weiteren biometrischen Merkmalen neben Lichtbild und Unterschrift, nämlich Fingerabdruck, Handgeometrie, Irisstruktur des Auges, Sprachproben.

Zwischenergebnis: Wer anhand eines Passes/Ausweises die Identität einer Person feststellen will, braucht

  • hinsichtlich der Personen-Identität – biometrische Angaben die auf dem Pass gespeichert sind und muss diese dann in jedem Einzelfall abgleichen mit den biometrischen Daten der Person die aktuellen Pass führt;
  • hinsichtlich der Person-Personalien-Identität die Möglichkeit, die Personalien aus dem vorgezeigten Ausweisdokument abzugleichen mit einer Referenzdatenbank der Behörde, bei der – idealerweise – ein geeignetes Personenstandsregister des Landes geführt wird, aus dem der Ausweisinhaber stammt.

Was bedeutet das für die Identitätsfeststellung von Flüchtlingen?

Vier Fünftel kamen ganz ohne Ausweis

Vier von fünf Eingereisten im Herbst 2015 hatten überhaupt keinen Pass/Ausweis bei sich. Das hat zur Folge, dass die Daten so aufgenommen werden müssen, wie sie der Einreisende angibt. Die Angaben können ganz oder teilweise richtig sein. Sie können ganz oder teilweise falsch sein: Sei es, dass sich Afghanen oder Nordafrikaner als Syrer ausgeben, weil sie als Kriegsflüchtling eine größere Chance auf Duldung oder Asyl versprechen.

Die Angaben können auch richtig gewesen sein, wurden aber falsch aufgenommen: Sei es, weil es zu Schreibfehlern bei der Erfassung kommt oder zur fehlerhaften „Verschriftung“ mündlich mitgeteilter arabischer bzw. „fremdländischer“ Namen und Ortsangaben. Wenn selbst der urdeutsche Ortsname ‚Königs Wusterhausen‘ oder der vor Jahren einmal ziemlich bekannte Namen „Schalck-Golodkowski“ – so die berufliche Erfahrung der Autorin – in einer Behörden-Datenbank jeweils in 15-20fach unterschiedlichen Schreibweisen auftaucht, was passiert dann erst mit einem arabischen Namen oder dem Ortsnamen eines Dorfs in Syrien oder Afghanistan?!

Insofern ist festzustellen, dass für circa vier Fünftel aller Eingereisten die Personen-Identität anhand eines Ausweises ohnehin nicht festgestellt werden kann. Ein Abgleich ihrer Angaben mit einem Personenstandsregister in Syrien, Afghanistan, dem Irak oder sonst wo, ist ebenfalls reine Theorie, weil es diese Register nicht gibt bzw. deutsche Behörden darauf keinen Zugriff haben. In den meisten Fällen trifft beides zu.

Ein Fünftel kam mit Ausweis, der nichts aussagt

Das restliche Fünftel aller Eingereisten kam mit einem Ausweis. Auch das besagt nichts über die Identität der Person:
Denn abgesehen von einem Lichtbild gibt es keinerlei biometrische Daten, die „auf“ dem Pass gespeichert sind. Ob der Pass also tatsächlich – von einer dazu legitimierten Behörde – für diese Person ausgestellt wurde, das lässt sich gar nicht feststellen.

Verfälschte syrische Pässe

Der Passbesitzer zeigt einen (echten) syrischen Pass vor. Der hat eine Seriennummer, die zu der (den Sicherheitsbehörden bekannten) Tranche der abhanden gekommenen Blankopässe gehört. Einen solchen Pass kann eine Behörde feststellen, indem die Seriennummer des Passes verglichen wird, mit der Tranche der Nummern der gestohlenen Pässe. Wenn dennoch im Einzelfall oder wiederholt, wie angeblich beim BAMF geschehen, solche verfälschten Pässe nicht erkannt wurden, ist das ein Fehler, vielleicht Schlamperei, vielleicht ein Zeichen von Überforderung oder fehleranfälligen Prozessen. Ein Problem übrigens, das mit einem einigermaßen leistungsfähigen Datenbanksystem quasi automatisch zu bearbeiten wäre: Durch einen Vergleichslauf der Nummern aller syrischen Pässe mit den Nummern der gestohlenen Pässe. Wo – um Himmels Willen – ist das Problem?!

Fazit also:

  • Ein Pass, ob gefälscht, verfälscht oder nicht, und insbesondere ein Pass ohne maschinell lesbare biometrische Merkmale, ist für die Identitätsfeststellung einer Person aus dem Ausland von geringem Wert. Dies gilt umso mehr, wenn eine Rückfrage bei dortigen Behörden nicht möglich ist oder nicht zielführend ist weil entsprechende Personenstandsregister nicht (mehr) existieren.
  • Ein Pass aus der Tranche der gestohlenen syrischen Pässe kann anhand seiner Nummer festgestellt werden. Hier besteht die Möglichkeit, dass der Passinhaber „vom IS“ eingeschleust wurde. Der Innenminister aus Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, sagte dazu bereits, dass die Polizei dies überprüft und das BAMF auf entsprechende Ausweise und Inhaber hingewiesen habe [5].Solche Passinhaber können und müssen natürlich eingehender überprüft werden.
  • Was daraus in der aktuellen medialen Debatte gemacht wird, ist Schaumschlägerei. Ein Zeichen dafür, dass die Informationssysteme des BAMF erschütternd wenig leisten können. Im Übrigen wird mit dem Thema Meinung gemacht und werden Asylbewerber unter den Generalverdacht gestellt, sich mit kriminellen Mitteln einen Duldungs- oder Asylstatus erschleichen zu wollen.

Identitätsfeststellung, -papiere und „-register“ für Asylbewerber

Den Einreisebehörden ist das Problem längst bekannt, dass Pässe wenig nützen zur Identitätsfeststellung. Sie mussten sich etwas einfallen lassen, um möglichst eindeutige, verwechslungsfreie Merkmale von den Personen aufzunehmen und festzuhalten, die da vor ihnen an der Schranke standen.

Fast-ID – Fingerabdrücke bei der Einreise

Die Polizisten an der Grenze verwenden dazu das sogenannte Fast-ID-Verfahren, d.h. sie nehmen den Leuten Fingerabdrücke ab, die zusammen mit bei der Einreise erhobenen Personalien und einer Personen-Identifikationsnummer in einer Datenbank gespeichert werden. Ob das bei der großen Einreisewelle im Herbst letzten Jahres tatsächlich lückenlos geschah bzw. angesichts der Menge der Ankommenden überhaupt lückenlos geschehen konnte, darüber gehen die Darstellungen auseinander. Antworten, die wir auf Anfragen bei der Bundespolizei erhalten haben, interpretieren wir – vorsichtig – so, dass im Ansturm der Tausenden nicht von jedem auch die Fingerabdrücke genommen werden konnten. Damit waren Personen im Land, die u.U. weder einen Pass hatten, noch irgendwie biometrisch erfasst worden waren, deren Identität man also schlicht nicht kennt. Das hat ursächlich nichts zu tun mit gefälschten Pässen. Wesentlich mehr jedoch mit der Tatsache, dass eine Identitätsüberprüfung jedes einzelnen an der Grenze nicht möglich war. Bzw. dazu geführt hätte, dass Zigtausende an der österreichisch-bayerischen Grenze gestrandet wären.

Der Ankunftsausweis – Identitätsnachweis für Asylbewerber

Im Februar 2016 wurde der so genannte ‚Ankunftsnachweis‘ bundesweit eingeführt. Dabei handelt es sich um ein neues Identitätsdokument für jeden Asylbewerber, der das Asylantragverfahren durchlaufen hat. „Zusammen mit einer Identifikationsnummer werden Personen-, Identitäts- und Kontaktdaten wie Name, Geburtsdatum, Fingerabdrücke und Wohnort auf dem Ankunftsnachweis gespeichert. Dazu kommen Daten zur Schulbildung und berufliche Qualifikation, was eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung ermöglichen soll.“ heißt es dazu in einer Mitteilung des BAMF. Und ein Problem zumindest ist mit dem Ankunftsnachweis auch tatsächlich gelöst: Wie beim ePass ist damit feststellbar, ob Ankunftsnachweis und sein Besitzer wirklich zusammengehören.

Ob die angegebene Personalien auf dem Ankunftsnachweis etwas mit der Wirklichkeit zu tun haben?! Um dies mit Sicherheit festzustellen, wäre es notwendig, in jedem Einzelfall intensive Ermittlungen zu führen mit polizeilichen bzw. nachrichtendienstliche Mittel, in Zusammenarbeit mit Polizei und Nachrichtendiensten anderer Staaten und mit den Behörden aus den Herkunftsländern. Mit dem Ziel, die behördliche Identität der Person im Herkunftsland festzustellen und in die „deutsch-behördliche“ Identität zu übernehmen.
Ein frommer Wunsch! In der Praxis eine Herkulesaufgabe, die selbst bei erheblicher Aufstockung von Sach- und Personalausstattung nicht zu bewerkstelligen ist. Was eine solche buchstabengetreue Feststellung von Personalien bringen soll für „mehr Sicherheit“ in diesem Land, hat bisher niemand gefragt und erst recht niemand beantwortet. Sowohl der brandenburgische Generalstaatsanwalt, als auch der bayerische Innenministers wissen sehr gut, worum es tatsächlich geht. Ihre Forderung nach „wissen wollen, wer im Land ist“, ist nicht mehr als eine Scheinlösung. Vielleicht brächte es mehr, die tatsächlichen Verdachtsfälle genau zu überprüfen. Ansonsten aber die begrenzten Ressourcen darauf zu verwenden, mit den Da-Seienden menschenwürdig umzugehen und sie – dauerhaft oder auf Zeit – zu integrieren. Und damit zu verhindern, dass aus verplemperter Lebenszeit und nicht vorhandener Zukunftsperspektive erst das Sicherheitsproblem erwächst, das man vorgibt durch zeitaufwändige, aber letztlich nicht zum notwendigen Ergebnis führende Einzelprüfung verhindern zu können.

Fußnoten

[a]   Mit ‚Blankopässe‘ sind echte Dokumente gemeint, in die Lichtbild und Personalie noch nicht eingetragen sind.

[b]   Definition von ‚Personalien‘ lt Duden: „Angaben zur Person (1a), wie sie von einer Behörde registriert werden“

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Quellen

[1]   Einleitungsmoderation von Thomas Roth in Tagesthemen vom 17.09.2016
http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesthemen/tagesthemen/Das-Erste/Video?bcastId=3914&documentId=37801102

[2]   Sehen Sie aufgrund der Fülle der Treffer am besten selbst: mit der Google-Suchfrage ‚Asylbewerber Pässe 77%‘

[3]   siehe auch ‚Alles „Identitätstäuscher“?‘ in ‚Abschiebungs-Beamte beschweren sich über kritische Öffentlichkeit‘, 21.05.2015, Proasyl
https://www.proasyl.de/news/abschiebungs-beamte-beschweren-sich-ueber-kritische-oeffentlichkeit/

[4]   ’Die Gefahr der „echten falschen Pässe“ und die Rolle des IS‘, 21.12.2015, Welt am Sonntag
https://www.welt.de/politik/deutschland/article150152713/Die-Gefahr-der-echten-falschen-Paesse-und-die-Rolle-des-IS.html

[5]   ’Gefälschte Pässe in MV entdeckt‘, 18.09.2016, NDR
https://www.ndr.de/nachrichten/fluechtlinge/Gefaelschte-Paesse-in-MV-entdeckt,fluechtlinge6452.html

sowie ergänzend

[A]   Behörden verschludern regelmäßig Flüchtlingsausweise – Kommunen beklagen unklare Zuständigkeiten, 04.02.2016, Monitor
http://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/monitorpresse-fluechtlingsausweise-100.html

[B]   ’Gefälschte Pässe – Alle wollen Syrer sein‘, 24.09.2015, Spiegel Online
http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlingskrise-geschaeft-mit-den-gefaelschten-paessen-a-1053720.html