Watching You! – eine Themaverfehlung

Watching You“ – „Ich beobachte Dich!“ mit dieser anmaßenden Behauptung betitelt der Dokumentarfilmer Klaus Stern sein jüngstes Werk. Wer hier wen beobachtet, bleibt offen. Genauso wie die notwendige Feststellung: Solange das Gebot der Zweckbindung für personenbezogene Daten in Polizeisystemen (noch?) gilt, ist der Einsatz dieses Systems nicht zulässig.

Mehrheit im Bundestag gegen Einführung der Palantir-Software auf Bundesebene

Mit der Mehrheit von Ampelfraktionen, BSW und LINKE hat der Innenausschuss des Bundestages am 12.06.24 dem Bundestag empfohlen, den Antrag der CDU/CSU abzulehnen, die Palantir-Software Gotham alias „Bundes-VerA“ bei den Polizeibehörden des Bundes einzuführen.

Die ‚wirtschaftliche Leistungsfähigkeit‘ der deutschen Palantir-Tochter

Die Auswertung der Jahresabschlüsse der deutschen Palantir-Tochter weist auf erhebliche finanzielle Abhängigkeiten von der UR-Konzernmutter hin. Bereinigt um konzerninterne Verrechnungen handelt es sich um ein mittelgroßes Unternehmen. Die Herkunft der Erlöse ist – möglicherweise pflichtwidrig – nicht erläutert. Ein transparentes Bild der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit damit nicht möglich.

Politischer Wille und sein Einfluss auf die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden

Am Tag, an dem im Bundestag-Innenausschuss ein Antrag beraten wird, um die Handlungssfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch den Kauf der Datenanalyse-Software eines umstrittenen US-Herstellers „zu sichern“, erklärt die Leiterin der Staatsanwaltschaft, die die Cum-Ex-Verfahren führt, ihren Rückzug vom Amt. Es fehle die politische Unterstützung, Personal und die notwendige Behördenstruktur.

Undurchsichtige Verhältnisse

Update am 24.4.24: Die Frage nach den Auswirkungen der wesentlich verschärften Section 702/FISA auf den Einsatz von Palantir-Systemen in Deutschland wurde von keinem Abgeordneten gestellt und auch von keinem Sachverständigen in der Anhörung thematisiert.

Am 22.4.23 hört der Innenausschuss des Bundestages zehn Sachverständige zum Antrag der CDU/CSU auf Einführung von Palantir-Datenanalysesystemen bei BKA und Bundespolizei.
Vorrangig wäre die Frage zu klären, welchen Verpflichtungen nach dem jüngst wesentlich verschärften US-Foreign Intelligence Surveillance Act (702/FISA) die Firma Palantir unterliegt. Und was das für Menschen und deren Daten in deutschen Polizeisystemen bedeutet.

Datenschutz vs. Sicherheitsbedarf: Die hitzige Debatte über Bundes-VeRA im Bundestag

Restrictions on freedom and liberty vs national security concept.

Am 1.12.2023 beriet der Bundestag über den Antrag der CDU/CSU, mit dem die Entscheidung von Bundesinnenministerin Faeser revidiert werden soll, zunächst auf den Einsatz der Palantir-Software für BKA und Bundespolizei zu verzichten.

Das versteckte Risiko: Wie Bundes-VeRA und INPOL unsere Datenschutzrechte untergraben

INPOL-relevante Elemente des Screenshots INPOL-BY-Personenabfrage aus VeRA

Eine Suchmaske der Datenanalyse-Software VeRA in Bayern wird auf der Seite des Innenausschusses des Bundestages gezeigt. Sie enthält die gleichen Inhalte wie die nebenstehende Nachbildung und soll zur Abfrage VON INPOL aus VeRA zu nutzen sein. Das ist nach hiesiger Auffassung rechtswidrig: Denn INPOL kann die rechtlich geforderte Kennzeichnung von Quelldaten nicht leisten.

Polizeiliche Informationstechnik in Zeiten der Haushaltssperre

Die Haushaltssperre des Bundes hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheitsbehörden des Bundes. Betroffen ist die gesamte „Schaffung einer gemeinsamen, modernen, einheitlichen Informationsarchitektur für die Polizei des Bundes und der Länder“, also Polizei2020 nicht nur bei BKA, BPol und ZKA, sondern auch in allen Bundesländern.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse und seinen Folgen

Neben den unmittelbaren Folgen für Hamburg und Hessen, deren eigens für das Palantir-System geschaffene Rechtsgrundlagen verfassungswidrig sind, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Folgen für die polizeiliche IT. Vor allem aber für die Einführung von VeRA, das der neue „Standard“ der Polizeibehörden von Bund und Ländern für die automatisierte Datenanalyse werden sollte.