Nutzen unsere Sicherheitsbehörden überhaupt Datenbanken?!

Wenn die Bundesregierung gefragt wird, z.B. in Anfragen im Deutschen Bundestag oder auch vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dann lassen uns deren Experten für Sicherheitsbehörden teilhaben an ihrer fachlichen und technischen Sicht. Die sich im einen oder anderen Punkt unterscheidet, von dem was man als ’normaler Bürger‘ so kennt und weiß über Datenbanken und ihre Funktions- und Wirkungsweise. …
Eingangs dieser kleinen Serie über die ‚Wunderwelt der Datenbanken unserer Sicherheitsbehörden‘ beschäftigen wir uns mit der wichtigsten Frage überhaupt: Nutzen unsere Sicherheitsbehörden überhaupt Datenbanken?!

_____________________________________________________________________________________

Datenbanken in Sicherheitsbehörden

Das Wort ‚Datenbank‘, vor allem im Kontext der Sicherheitsbehörden, kommt einem Vertreter des ministeriell/behördlichen Komplexes der Sicherheitsbehörden allenfalls nach Dienstschluss oder am Abend nach dem ersten Bier über die Lippen. Das liegt vermutlich (und ist insofern zugegebenermaßen nur eine auf Beoachtung gestützte Annahme) am erhöhten Sicherheitsbedürfnis bei diesem sensiblen Thema und der damit auch gesteigerten Geheimhaltungsnotwendigkeit. Würde man von ‚Datenbanken‘ sprechen als dem was sie sind:

  • Nämlich strukturierte Sammlungen gleichartiger Informationen,
  • die zu einem bestimmten Geschäftszweck angelegt und genutzt werden,
  • die ganz vorzüglich durchsucht und ausgewertet werden können,
  • die sich der so genannten „relationalen Datenbanktechnik“ bedienen
  • und nahezu alle aufsetzen auf dem ‚Datenbanken-Betriebssystem‘ der amerikanischen Firma Oracle.

Würde man dieses Geheimnis um Datenbanken also lüften, dann könnten daraus ja
„Rückschlüsse gezogen werden auf die Erkenntnisse und Methoden der Sicherheitsbehörden“.

Rückschlüsse auf Arbeitsweise und Methoden der Sicherheitsbehörden

Das muss man jedenfalls vermuten, wenn man sich die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag zu den Informationssystemen der Sicherheitsbehörden genauer ansieht: Um es vorweg zu nehmen: Die gestellten Fragen werden nicht beantwortet. Und das hat folgende Gründe, wie ausführlich erklärt wird:
Es könnten dann nämlich

„Rückschlüsse gezogen werden auf die Erkenntnisse und Methoden der Sicherheitsbehörden“.
Und das würde „die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung“ der Sicherheitsbehörden gefährden [so sinngemäß in 1 a, b, c].
Zumal solche Informationen „im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig“ sind
und daher „eine Veröffentlichung von Einzelheiten … zu einer wesentlichen Schwächung … der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen“ würde,
damit „die Effektivität“ der Sicherheitsbehörden beeinträchtigen würde,
„was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann“ [so sinngemäß in 1c].

Die so genannten Dateien der Sicherheitsbehörden

Man hat sich im BMI schon vor langer Zeit entschlossen, nicht offen darüber zu reden, dass die Sicherheitsbehörden mit Datenbanken arbeiten. Und spricht daher konsequent von „Dateien“, wenn es eigentlich um Datenbanken geht [2]. Da kann sich dann der nicht so gut mit Informationstechnik vertraute Pressevertreter und Bürger zumindest vorstellen, dass da etwas elektronisch gespeichert wird. Das tut er mit seinem eigenen Computer schließlich auch. Und mehr braucht er ohnehin nicht zu wissen!

Dass unsere Annahme durchaus ihre Berechtigung hat, dafür spricht die Vielzahl der entsprechenden Begründungen in den Antworten der Bundesregierung auf Anfragen im Deutschen Bundestag, vor allem immer dann, wenn es um die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden geht [wenige Beispiele, nur aus den letzten zwei Monaten, finden sich in 1a, b und c].

Sollte die Annahme allerdings nicht zutreffen, so müsste ja angenommen werden, dass mehr als siebzig Jahre nach Konrad Zuse und fünfzig Jahre, nachdem sich Codd grundlegende Gedanken zu relationalen Datenbanken gemacht hat, im BMI noch immer nicht bekannt ist, dass Dateien nicht gleichzusetzen sind mit Datenbanken und umgekehrt. Und das wollen wir doch wirklich nicht unterstellen …

Immense Kosten für ‚Dateien‘ …

Ceterum censeo / was noch erwähnt werden sollte …

Beim Einen oder Anderen regt sich allerdings die Frage, warum pro Jahr ein zweistelliger Millionenbetrag ausgegeben werden muss dafür, dass die Sicherheitsbehörden (angeblich) nicht viel mehr können in ihren Informationssystemen als Daten elektronisch – in Dateien – zu speichern.

Zu deren Leistungsfähigkeit vermutete der Parlamentarische Staatssekretär aus dem BMI jüngst in einer Fragestunde im Deutschen Bundestag, dass die eine oder andere Datei sogar „eine Suchfunktion“ hat [3]. [Er wurde anscheinend nicht einmal rot dabei. / Anmerkung d. Verf.] Mehr zu dieser schier unerhörten Annahme im nächsten Beitrag …

Fußnoten

[a]

Aus der Nicht-Reaktion von Parlamentariern und Pressevertretern kann man drei Schlüsse ziehen: Entweder die hören nicht zu oder sie denken nicht mit oder sie verstehen von der Sache – nämlich Informationstechnik und Datenbanken im Besonderen – noch weniger als die Fachleute aus dem Komplex der Sicherheitsbehörden.

[b]

Dass die Fragesteller, meist aus den Oppositionsparteien, schon sehr gut domestiziert sind, sieht man an der Tatsache, dass sie diesen Begriffsunsinnn schon freiwillig in der jeweiligen Fragestellung verwenden.

___________________________________________________________________________________

Dieser Artikel ist Teil der Serie Informationstechnik |
Wunderwelt der Datenbanken unserer Sicherheitsbehörden

Hier finden Sie eine Liste sämtlicher bisher erschienener Artikel dieser Serie.

Quellen zu diesem Beitrag

[1]   
Das BMI führt gerne ins Felde, dass eine Beantwortung der gestellten Frage „Rückschlüsse“ zuließe auf die ‚Erkenntnisse, Aktivitäten, Methoden bzw. Aufgabenerfüllung [die Begründung wechselt jeweils leicht – von Fall zu Fall] der Sicherheitsbehörden. Und verweigert daher jeweils die offene Beantwortung der entsprechenden Frage. Die folgenden Belege allein aus den letzten zwei Monaten spiegeln nur einen Bruchteil der Antworten wieder, bei denen dieser Modus Operandi angewendet wurde. Sollten Sie mehr Belege suchen, empfehlen wir, den Suchbegriff „Rückschlüsse“ im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages (DIP) zu verwenden.
[a]   
So sinngemäß in DBT-Drs 18/1104, ‚Bedrohungen und Gewalttaten gegen Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter ..“, Antwort der Bundesregierung vom 09.04.2014 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, dort Antworten auf die Fragen 8, 9 und 10
[b]   
DBT-Drs. 18/1270, ‚Aktivitäten von Bundesbehörden bei der EU-Polizeiagentur Europol zur Verfolgung der PKK‘, Antwort der Bundesregierung vom 29.04.2014 auf eine Kleine Anfrage, dort Antworten zur Fragen 13 und 14
[c]   
DBT-Drs. 18/707, ‚Computergestütztes Aufspüren von unerwünschtem Verhalten im öffentlichen Raum‘, Antwort der Bundesregierung vom 05.03.2014 auf eine Kleine Anfrage, dort Anwort zu Frage 3

[2]   [Da es bei den folgenden Quellenangaben nur um die Titel und nicht um die Inhalte geht, sind keine Links angegeben.] [a]   
DBT-Drs 18/917, ‚Sogenannte Gefährder und Relevante Personen in den Dateien des Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus ..‘, Antwort der BUndesregierung vom 25.03.2014 auf eine Kleine Anfrage
[b]   
DBT-Drs. 17/10465 u.a., ‚Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf gegen Rechtsextremismus‘, Antwort der Bundesregierung vom 13.08.2012 auf eine Kleine Anfrage
[c]   
DBT-Drs. 17/8530 u.a. ‚Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien‘, Antwort der Bundesregierung vom 01.02.2012 (u.a.) auf mehrere Kleine Anfragen zu diesem Thema
[d]   
DBT-Drs. 17/2803 u.a., ‚Beim Bundeskriminalamt geführte Gewalttäter- und andere Dateien‘. Antwort der Bundesregierung vom 25.08.2010 (u.a.) auf mehrere Kleine Anfragen
[e]   
DBT-Drs. 16/7255, ‚Dateien, die von der Bundespolizei eigenständig und mit anderen Behörden gemeinsam geführt werden‘, Antwort der Bundesregierung vopm 22.11.2007 auf eine Kleine Anfrage

[3]   
Plenarprotokoll der 16. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19.02.2014, Antwort des PSt BMI, Dr. Günter Krings auf Frage 38, Zitat in 1179 (A)
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18016.pdf