Polizeigewerkschaften zur Vorratsdatenspeicherung

Vertreter der drei Polizeigewerkschaften sind schon seit Jahren unermüdlich darin, der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik einzureden, dass Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar sei, wenn die Polizei ihren Aufgaben bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nachkommen solle. Sie lassen dabei unter den Tisch fallen, dass (a) die Vorratsdatenspeicherung ohnehin nur für einen kleinen Teil von Straftaten angewendet werden konnte, (b) es bisher keinerlei Beleg gibt, dass die Vorratsdatenspeicherung irgendeinen Nutzen erzielt hätte und (c), dass die anlasslose Speicherung der Telekommunikationsaktivitäten aller Teilnehmer einen massiven Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen darstellt, wie es nach dem Bundesverfassungsgericht nun auch der EuGH inzwischen festgestellt hat.

Hier ein Abriss ihrer Forderungen und ‚Argumente“ der letzten Jahre.

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Die überzogenen Forderungen der Polizeigewerkschaften

2010, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hatte, tat sich insbesondere der BDK, der sich als Standesvertretung der Kriminalpolizisten versteht, mit bemerkenswerten Behauptungen hervor: Das Internet sei „der größte Tatort der Welt“ mit „der Zerstörungskraft von Atomwaffen“. Der damalige Bundesvorsitzende des BDK forderte, dass sich Internet-Nutzer bei einer staatlichen Stelle identifizieren und registrieren lassen müssten, bevor sie das Internet „für Käufe, Online-Überweisungen, andere Rechtsgeschäfte oder Behördengänge nutzen“ könnten“. Er verlangte von der Bundesregierung, „Verkehrsregeln für das Internet“ zu schaffen und forderte einen „Reset-Knopf für das Internet“, mit dem das Bundeskanzleramt für alle deutschen Nutzer das Internet abschalten könne [3].

In ein ähnliches Horn stieß die Gewerkschaft der Polizei (GDP): Sie forderte eine „Warndatei“ mit Daten von Personen, die im Internet „in Blogs und Foren“ „mit kruden Gedanken“ „auffällig“ geworden seien. „Wir [sic?!/ d. Verf.] kommen nicht darum herum, derart auffällig gewordene Personen zu registrieren und zu identifizieren“ wird der GDP-Vorsitzende zitiert [4].

Unbewiesene Behauptungen über die Schäden

In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel zeigte sich der damalige BDK-Vorsitzende „konsterniert“ über das Urteil des Verfassungsgerichts. Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung seit dem Karlsruher Urteil habe zu einem „Flurschaden“ bei der Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr geführt, dessen „Tragweite noch nicht abschätzbar sei“. Bundesweit seien „hunderte Ermittlungsakten geschlossen“ worden, weil sie ohne die Nutzung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung „nicht aufzuklären seien“ [5]. [Dass bundesweit in den letzten Jahren auch zigtausende von Ermittlungsakten zu Wohnungseinbrüchen und anderen Eigentumsdelikten geschlossen wurden, ohne dass die Täter ermittelt wurden, ist allseits bekannt. Das allerdings wird vom BDK nicht thematisiert, würde die betroffenen Geschädigten aber sicher wesentlich mehr interessieren …]

Was häufig ungesagt bleibt: Die Vorratsdatenspeicherung war längst nicht für alle Straftaten anwendbar

Gerne wurde von den Befürwortern so getan, als hätte die Polizei vorrats-gespeicherte Verbindungsdaten bei der Strafverfolgung uneingeschränkt nutzen können, also unabhängig von der Art der zugrunde liegenden Straftat. Genau das ist jedoch nicht richtig. Vielmehr war sie – bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts – ohnehin nur nutzbar für einen eingeschränkten, im Paragraph 100g der Strafprozessordnung definierten Katalog von ‚erheblichen‘ oder ‚mittels Telekommunikation begangenen‘ Straftaten. Wenn der BDK-Vorsitzende also pauschal beklagt, dass „hunderte von Ermittlungsakten“ geschlossen werden mussten, wäre zu präzisieren, ob es sich um Ermittlungsvorgänge handelt, denen solche Katalogstraftaten zugrunde liegen, oder ob wieder mal etwas „ungenau“ argumentiert wird in der Erwartung, dass die Presse ohnehin nicht nachfragt.

Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nicht nachgewiesen

Zum tatsächlichen Nutzen – oder eben Nicht-Nutzen – existiert eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, die auf Zahlenmaterial des Bundeskriminalamts beruht [6a, 6b]. Demnach verbesserte sich mit der Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote lediglich im Promillebereich, nämlich um 0,006%. Und auch das konnte nicht ursächlich der Vorratsdatenspeicherung zugeschrieben werden. Der Direktor des genannten Max-Planck-Instituts, Prof. Albrecht von der Universität Freiburg, bezeichnete die von den Polizisten-Gewerkschaften behaupteten Sicherheitslücken nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts denn auch als „leicht hysterisch, politischen Interessen geschuldet und überhaupt nicht nachvollziehbar“ [5].

Persönliche Angriffe und Schuldzuweisungen – in Ermangelung objektiver Argumente

Wenn die Qualität der objektiven Argumente etwas mau ist – was bei der Vorratsdatenspeicherung und ihrer in keiner Weise erwiesenen Wirksamkeit für „mehr“ Aufklärungsquote oder „mehr“ Gefahrenabwehr“ der Fall ist – wird gerne mal zu persönlichen Angriffen und pauschalen Schuldzuweisungen gegriffen:

  • Dem Bundesverfassungsgericht unterstellte der BDK, es habe sich vor seinem Urteil im Jahr 2010 „einseitig beraten lassen“ von Experten aus dem Chaos Computer Club (CCC) [7],
  • die deutsche Debatte über die Vorratsdatenspeicherung sei „kleinkariert“, äußerte der stellvertretende BDK-Vorsitzende im Jahr 2013 [8].
  • Dem Max-Planck-Institut, das in seiner Studie zum Ergebnis gekommen war, dass die Vorratsdatenspeicherung keine Auswirkung hatte auf einschlägige Aufklärungsquoten, attestierte ein BDK-Funktionär aus der zweiten Reihe noch am 08.04.2014 in einem Interview mit Spiegel Online, die genannte Studie sei „fragwürdig“, „methodisch angreifbar“ und „sollte im Auftrag der ehemaligen FDP-Justizministerin eine These [belegen], die politisch opportun erschien“ [9].
  • Jene Bundesjustizminsterin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP, war es auch, die den Zorn der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in besonderer Weise auf sich zog und über Jahre hinweg in übler Weise persönlich diffamiert wurde. Hatte sie es doch tatsächlich ‚gewagt‘, als Person gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu klagen und – nach diesem Urteil – als Bundesjustizministerin erst mal abzuwarten auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung). Der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, unterstellte ihr „deutsche Steuergelder in Brüssel aus rein ideologischen Gründen zu verzocken“ [, was schlicht unzutreffend war / d. Verf.]. Sie verhindere „seit Monaten, dass schwerste Straftaten aufgeklärt werden und behauptet tatsächlich, der Freiheit zu dienen“. Das sei „freiheitsfeindlich, denn sie gefährdet die Sicherheit der Menschen“ [10].
  • Und am Tag der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs schoss Herr Wendt von der DPolG dann verbal erneut aus der Hüfte mit der Bemerkung, der derzeitige Bundesjustizminister „Maas darf jetzt nicht die Leutheusser-Schnarrenberger machen“ [11].

Würden sich andere Personen oder Institutionen in derart ungezogener und anmaßender Weise über das oberste deutsche Gericht äußern, den Amtsträger im Bundesjustizministerium diffamieren bzw. diesem ungebeten Ratschläge erteilen, falsche Schuldzuweisungen verteilen bzw. mit böswilligen, völlig unplausiblen Behauptungen argumentieren, könnte man mit entsprechend scharfen Reaktionen der drei Polizeigewerkschaften rechnen – sofern es denn in deren Kram passt.

Reichlich befremdlich sind deren ständige Verstöße gegen Benehmen und Stil, Respekt und Anstand. Grenzwertig ist, dass sich niemand aus Politik, Justiz, Medien bzw. Gesellschaft mehr findet, der diese Herrschaften in ihre Schranken weist. Nicht hinzunehmen ist jedoch, dass sich die Vertreter dieser Polizisten-Lobbys anmaßen, nach eigenem Gutdünken entscheiden zu können, was Recht ist und was richtig.

NSU – mit Vorratsdatenspeicherung wäre das nicht passiert?!

Besonders dreist ist, was Wendt von der deutschen Polizeigewerkschaft wenige Wochen nach der „Entdeckung“ der NSU-Zelle im Dezember 2011 dem Handelsblatt mitteilte [11]:

Die Festnahme der Nazi-Terroristen aus Thüringen zeige, wie notwendig der Blick in die Kommunikationsdaten von Verdächtigen sei. „Die Polizei könnte sehr rasch [sic!!] die Netzwerke von Terroristen aufspüren, weitere Taten verhindern, Festnahmen beweissicher durchführen und das Ansehen Deutschlands als moderner Rechtsstaat festigen“. Stattdessen müssten sich im Fall der rechtsterroristischen Mordserie hunderte von Ermittlern in monatelanger Kleinarbeit durch Tausende von Spuren und Hinweisen wühlen, weil [sic!??? / d. Verf.] die Justizministerin das notwendige Handwerkszeug verweigere.

Dieser Angriff ist böswillig und infam, weil die NSU-Straftaten im Zeitraum 1998 bis 2006 geschahen, die Vorratsdatenspeicherung überhaupt erst 2008 gesetzlich eingeführt wurde und 2010 wieder ausgesetzt wurde. Die Justizministerin im Jahr 2010 trifft also am allerwenigsten Schuld daran, dass „hunderte von Ermittlern“ zwischen 1998 und 2006 zehn Morde und mehrere Bombenanschläge nicht verhindern bzw. aufklären konnten.

Bessere Informationssysteme, bessere Analyse und Auswertung bei der Polizei wäre wesentlich effektiver

Welche Serie von Fehlleistungen die Polizeibehörden der Länder und das BKA sich tatsächlich geleistet haben, als sie das Netzwerk dieser Terroristen eben nicht aufspürten, nach dem ersten nicht weitere neun Morde verhindert haben und keinen einzigen der drei Mitglieder des Kerntrios durch eigene Maßnahmen festgenommen haben, stellt insbesondere der umfangreiche Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag dar [12].

Schon 1998, als das Trio abtauchte, hatte die Polizei keinen Mangel an geeigneten Werkzeugen für ihre Fahndung und Ermittlung. So berichtet das Politmagazin FAKT im Februar 2014 darüber [13], dass das BKA das Handy des mutmaßlichen Terroristen Uwe Böhnhardt über mehrere Wochen überwacht habe. Ergebnis dieser gezielten Maßnahme gegen einen konkret Verdächtigen waren u.a. Verbindungsdaten, aus denen sich die Kontakte von Böhnhardt erschließen ließen, sowie Standortinformationen, die Rückschlüsse auf seine Aufenthaltsorte ermöglicht hätten und damit u.U. auch seine Festnahme ermöglicht hätten. Ferner verfügte die Polizei über die mitgeschnittenen Inhalte der Gespräche. Unfassbar ist, dass die zuständigen Polizisten darin jedoch „keinen Ermittlungsansatz gesehen“ hätten [sic!]. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft [, der in solchen Fällen i.d.R. ein Antrag der Polizei vorausgeht / d. Verf.], seien die Beweismittel daraufhin vernichtet worden.

Und das ist nicht der einzige Fall: Der NSU-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag listet in seinem Abschlussbericht weitere, besonders schwerwiegende Fehler auf, wie z.B.

  • „die mangelhafte Vorbereitung und Durchführung der Durchsuchungen in Jena am 26. Januar 1998, während derer Böhnhardt sich unbehelligt entfernen und zusammen mit Mundlos und Zschäpe untertauchen konnte, obwohl die Beamten in einer durchsuchten Garage 1,4 Kilogramm TNT in drei Rohrbomben sicherstellten;
  • die teils versäumte, teils völlig falsche Auswertung der in der Garage ebenfalls beschlagnahmten Adressliste des Uwe Mundlos, die als „für die Ermittlungen ohne Bedeutung“ [sic! / d. Verf.] eingestuft wurde. [12, Seiten 843].

Der Ausschuss kommt zu der Bewertung:

„Deutlich geworden sind … schwere behördliche Versäumnisse und Fehler, sowie Organisationsmängel bis hin zum Organisationsversagen bei Behörden von Bund und Ländern, vor allem bei Informationsaustausch, Analysefähigkeiten, Mitarbeiterauswahl und Prioritätensetzung. Fehlleistungen, Fehleinschätzungen und Versäumnisse einzelner Behördenmitarbeiter … haben vor allem deshalb erheblich zum Misserfolg der Strafverfolgungsbehörden … beigetragen, weil sie teilweise über Jahre nicht erkannt und korrigiert wurden.“ [12, S. 843]

Fragen an die Polizeigewerkschaften

Wäre es daher nicht endlich an der Zeit für die Berufsvertretungen der Polizisten, sich darum zu bemühen, dass solche Pannen, Versäumnisse und Fehler in Zukunft wesentlich weniger werden und Polizei die ihr im jeweils geltenden Polizeigesetz zugewiesenen polizeilichen Maßnahmen nutzt und die dabei erhobenen Daten auch nach objektiven Kriterien auswertet? Statt weiterhin für „nicht relevant“ zu erklären, was polizeiliche Maßnahmen gegen konkrete Tatverdächtige überreichlich in die Akten bzw. Informationssysteme gespült haben und gleichzeitig – mit vielen schrägen bzw. böswillig falschen Argumenten – eine Vorratsdatenspeicherung medial herbei zu prügeln, die wesentliche Grundrechte der Bürger in diesem Land entscheidend beschneidet?!

Fragen an die Mitglieder in den Polizeigewerkschaften

Verträgt sich eine solche „Interessenvertretung“ und ihre Meinungsmache tatsächlich mit dem Verständnis von Anstand, Ethik und Aufrichtigkeit, das Grundlage ist des beruflichen Selbstverständnisses der zigtausend Polizisten, die Mitglieder sind von DPolG, GDP und BDK? Oder wird es nicht langsam Zeit, dass sich Polizisten darauf besinnen, dass sie angetreten sind, den Rechtsstaat zu schützen. Der begründet ist auf dem Grundgesetz. Und zwar vorbehaltlos und nicht nur dann, wenn es nicht im Konflikt steht mit den ‚politischen Interessen‘ des eigenen Berufsverbands?!

Es gibt mehr Bürgerrechte als das Recht auf Versammlungsfreiheit …

Jedes Jahr im zeitigen Frühjahr, wenn wieder die Nazi-Erinnerungsmärsche anstehen, berufen sich Polizisten und Polizeiführer von Baden-Württemberg bis Brandenburg auf ihre gesetzliche Pflicht, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (der Rechten) mit polizeilichen Mitteln durchsetzen zu müssen.

Bisher ist nicht bekannt geworden, dass Polizisten bzw. Polizeiführer – in gleicher Weise sensitiv für die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten wie für das jeweils anlassbezogen proklamierte Recht auf Versammlungsfreiheit – die Verhältnismäßigkeit abwägen zwischen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der gesamten Bevölkerung einerseits und einem möglichen, wenn auch nicht dem einzigen Hilfsmittel bei der Ermittlung konkreter Straftaten.

Die Kripo schafft sich selber ab

Zumal die Taktik der Polizisten-Gewerkschaften, wenn man sie denn zu Ende denkt, zur Abschaffung des eigenen Berufsstandes führen kann: Verlangen doch die einschlägigen Gewerkschaften nicht nur nach dem Zugriff auf die automatisch mitprotokollierten Kommunikations-Aktivitäten jedes Bürgers. Sondern sind in den letzten fünfzehn Jahren umfangreiche weitere Befugnisse für die Polizei hinzugekommen: Dazu gehören die Nutzung von Bank-/Kontodaten, Auskünfte aus diversen amtlichen Registern (Melde-, Waffen-, Kfz-), Finanztransaktionen, Steuer- und Sozialversicherungsdaten, kurzum also Abfragemöglichkeiten aus einem dichten Netz von öffentlichen und privaten Datenbanken, die den historischen und aktuellen Lebensstatus jedes Bürgers wiedergeben und ein immer dichteres Protokoll seiner persönlichen und beruflichen Aktivitäten ermöglichen.

Technisch ist es kein unüberwindbares Problem mehr, automatisierte Auswertungen durchzuführen, die die Datenbestände aus all diesen Daten(banken) berücksichtigen und zu einem sehr dichten Aktivitäten-, Kommunikations- und Mobilitätsprofil einer Person zusammenführen. Dass dies technisch möglich ist und auch praktisch angewendet wird, belegen eindrucksvoll die Veröffentlichungen aus dem Material von Edward Snowden.

Zur Abschaffung des Berufsstandes des Kriminalpolizisten kann dies insofern beitragen, als man für solche automatisierten Auswertungen keine Kriminalpolizisten mehr braucht. Weder sind für solche Auswertungen Kriminalbeamte notwendig, die zu hoheitlichen Aufgaben befugt sind. Noch qualifiziert die im Durchschnitt der Beamten allenfalls durchschnittliche IT-Kompetenz diese für solche Auswertungsaufgaben.
Wesentlich besser lassen sich solche Auswertungen vom grünen Tisch aus erledigen von technischen Experten, die nicht einmal mehr Mitarbeiter einer Polizeibehörde sein müssen, sondern eingekauft werden von privaten Firmen. Auch dafür ist Snowden selbst das beste Beispiel.

Die Vielzahl der vorhandenen technischen Mängel und Inkompetenzen in Deutschland macht jedoch durchaus noch Hoffnung …

Allerdings besteht aktuell durchaus noch Hoffnung – sowohl für Polizisten, als auch für um ihre Grundrechte besorgte Bürger: Denn die IT-Infrastruktur deutscher Behörden – und insbesondere die Informationstechnik der deutschen Polizeibehörden und ihre Umsetzungskompetenz – hinkt um Lichtjahre dem in Amerika erreichten Stand der Technik hinterher. Das schützt den Bürger, [, jedenfalls was die Auswertung solcher Daten durch deutsche Behörden angeht (;-)], weil die Behörden / die Polizei auf der Basis von hoffnungslos inkompatiblen Datenbanken diverser Behörden noch auf Jahre hinaus nicht fähig sein werden, bestimmte Informationen (zu einer Zielperson) automatisiert und datenbankübergreifend auszutauschen und auszuwerten.
Und es schützt den Kriminalisten, der noch auf Jahre hinaus vor allem händisch und im Rahmen dessen, was ihm oder seinem Ermittlungsführer als „Ermittlungsansatz“ einfällt, die eine oder andere Informationssammlung nutzt und auswertet bzw. genau dies auch lässt – je nachdem, was nach dem Gutdünken der ‚Ermittlungsführung‘ gerade angesagt ist …

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Quellen zu diesem Beitrag

[1]   Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten für ungültig, 08.04.2014, Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs

[2]   Ist die Vorratsdatenspeicherung nach der Entscheidung des EuGH tot?, 10.04.2014, Internet-Law

[3]   Kriminalbeamte fordern Reset-Knopf fürs Internet, 18.07.2010, SpiegelOnline

[4]   Die Denkfehler der Scharfmacher, 27.07.2011, SpiegelOnline

[5]   Bürgerrechtler starten Kampagne gegen neue Vorratsdatenspeicherung, 09.03.2011, HeiseOnline

[6a]   Forscher halten Vorratsdaten für wirkungslos, 27.01.2012, ZeitOnline

[6b]   Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung, 2., erweiterte Fassung, Freiburg i.Br., Juli 2011

[7]   Und der BDK weinte bitterlich, 08.03.2010, Felix Neumann in Carta.info

[8]   Kriminalbeamte: Kleinkarierte Dabatte über Vorratsdatenspeicherung, 11.06.2013, HeiseOnline

[9]   „Die Täter wird niemand zur Rechenschaft ziehen“, 0804.2014, SpiegelOnline

[10]   Diese Politik ist freiheitsfeindlich, 29.12.2011, Handelsblatt

[11]   Wendt: Maaß darf jetzt nicht die Leutheusser-Schnarrenberger machen, 08.04.2014, Mittelbayerische Zeitung

[12]   Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, 22.08.2013

[13]    Handy-Daten Böhnhardts gelöscht oder ignoriert, 25.02.2014, FAKT