Teure Sache: Polizeivollzugsbeamte als IT-Dienstleister

IT-Kooperationen zwischen den Polizeibehörden verschiedener Bundesländer erfreuen sich großer Beliebtheit. Insbesondere, seitdem das Inpol Polas Competence Center seine diversen Produkte gegenüber Behörden anbietet mit dem Wirtschaftlichkeitsargument. Der jährliche Kostenbeitrag, den ein Konsorte an die Gemeinschaft zu zahlen habe, sei unschlagbar günstig im Vergleich mit einem Produkt, das sich die Behörde auf dem freien Markt besorgen müsse.

  • Denn – erstens – das wird allerdings vermutlich nur im internen Zirkel so erwähnt – spart sich die interessierte Behörde damit den ganzen Aufwand mit vergaberechtskonformer Vergabe. Ihr Beitritt zu einer solchen, vor der Öffentlichkeit meist verborgenen IT-Kooperation genügt und schon ist das Vergabeproblem absorbiert.
  • Zweitens entfällt bei der Verrechnung zwischen Behörden die Umsatzsteuer, was das Angebot gegenüber einem kommerziellen Anbieter um 19% „günstiger“ macht – zumindest derzeit noch … [a].
  • Und drittens unterscheidet das öffentliche Haushaltsrecht ja zwischen haushaltswirksamen und nicht haushaltswirksamen Leistungen. Zu den letzteren zählen insbesondere die Personalkosten der eigenen (und fremden) Behörden. Und es lässt sich jedes Vorhaben ganz prächtig „klein rechnen“, wenn man nur die haushaltswirksamen, also nach außen zu zahlenden Ausgaben zu bewerten hat, während die nicht haushaltswirksamen – also eigenen Personalkosten – zwar einmal in der einer Beschaffung vorausgehenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufscheinen (, sofern überhaupt eine solche aufgestellt wird).

Was kosten zweckentfremdete Polizeivollzugsbeamte?

Ob es daran liegt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg auf diesem Gebiet Vorreiter ist oder ob man es in Hamburg mit der Beschäftigung von voll ausgebildeten und berufserfahrenen Polizeibeamten etwas zu weit getrieben hat, wissen wir nicht. Tatsache ist jedoch, dass dieses Verhalten schon im Jahr 2009 den Landesrechnungshof Hamburg auf den Plan gerufen hat. Der kommt in seinem Jahresbericht 2009 [1] zu deutlichen Worten und Bewertungen über die Kosten von solchermaßen „zweckentfremdeten“ polizeilichen Vollzugsbeamten:

Ein Einsatz von Polizeivollzugsbeamten für … den Inneren Dienst, Personal, Finanzen, sowie in der Informations- und Kommunikationstechnik … trägt der besonderen und im Vergleich zur Verwaltungsausbildung teureren Ausbildung für polizeiliche Fachaufgaben nicht Rechnung … Zudem birgt er die Gefahr, dass Verwaltungsaufgaben nicht effizient wahrgenommen werden, da die Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten nicht auf die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben ausgerichtet ist. [Ich würde ergänzen: Auch nicht auf das Projektmanagement in komplexen IT-Projekten. / d. Verf.] Durch dienst- und besoldungsrechtliche Besonderheiten verursacht dieser Personaleinsatz jährliche Mehrkosten von mindestens 340.000 Euro pro Jahr.
Sofern Polizeivollzugsbeamte nach dem entsprechenden Landes-Beamtengesetz früher in den Ruhestand gehen als Verwaltungsbeamte der gleichen Besoldungsgruppe belaufen sich die daraus zu errechnenden Mehrkosten für 80 Beamte pro Jahr auf weitere 2,6 Mio Euro.
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Faustformeln

Die Zahlen des Rechnungshofs beziehen sich auf 80 Polizeivollzugsbeamte der Besoldungsgruppe A11. Dies umgelegt auf den einzelnen Beamten ergibt folgende Faustformeln (für 2008!): Jeder „zweckentfremdet“ eingesetzte Polizeivollzugsbeamte

  • verursacht pro Jahr Besoldungsmehrkosten in Höhe von 4.250 Euro und
  • kostet für jedes Jahr früheren Eintritts in den Ruhestand weitere 32.500 Euro (gegenüber dem Verwaltungsbeamten),

so der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg in seinem Jahresbericht 2009 [1] an den Textstellen 560 – 562.

Anmerkung zur Umsatzbesteuerung der Leistungen zwischen Behörden

[a]   Und zur Umsatzbesteuerung macht der Landesrechnungshof Hamburg in seinem Jahresbericht 2014 [2] (ab Textstelle 396) einen interessanten Vermerk. Der ist zwar auf Dataport als „den“ Hamburger IT-Dienstleister bezogen, betrifft aber generell alle IT-Dienstleistungen von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften unter ihresgleichen:

„Dataport stellt für seine Leistungen gegenwärtig keine Umsatzsteuer in Rechnung. Dies entspricht dem traditionellen Charakter einer gemeinschaftlichen, öffentlich-rechtlichen Selbstversorgung von Gebietskörperschaften mit IT-Dienstleistungen. Aufgrund neuerer Entwicklungen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung von im (potenziellen) Wettbewerb mit privaten Dritten stehenden unternehmerischen Aktivitäten im öffentlich-rechtlichen Bereich besteht das Risiko, dass IT-Dienstleistungen, die eine juristische Person öffentlichen Rechts … erbringt, künftig als umsatzsteuerpflichtig angesehen und mit entsprechend höheren Beträgen in Rechnung gestellt werden müssen.

Angesichts der bisher nicht in Rechnung gestellten Umsatzsteuer ist die Vermutung plausibel, dass die Leistungen … günstiger sind als die von sonstigen Dritten außerhalb des öffentlichen Bereichs. Ist auf die bisherigen Preise Umsatzsteuer hinzuzurechnen, ist insoweit die Vermutung eines solchen Preisvorteils nicht mehr ohne Weiteres gegeben.

Die Freie und Hansestadt Hamburg sollte vor dem Hintergrund des hieraus resultierenden finanziellen Risikos Strategien entwickeln, wie auf eine Umsatzsteuerpflicht reagiert werden kann. Die Finanzbehörde hat … erklärt, man halte eine baldige Umsatzsteuerpflicht für wenig wahrscheinlich und die entsprechende Regelung in den Verträgen diene insofern der Absicherung gegen ein eher theoretisches Restrisiko.

Den Rechnungshof überzeugt diese Herangehensweise nicht. Sie vernachlässigt nicht nur die Veränderungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, sondern lässt außer Betracht, dass das Umsatzsteuerrecht stark europarechtlich geprägt ist und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu privaten Dritten dort einen hohen Stellenwert einnimmt.“

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Dieser Artikel ist Teil der Serie Beschaffung & Vergabe | Beschaffungsvorhaben für polizeiliche IT

Eine Übersicht über alle bisher erschienenen Artikel dieser Serie finden Sie hier.

Quellen zu diesem Artikels

[1]   Jahresbericht 2009 des Landesrechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg
     http://www.hamburg.de/contentblob/1114158/data/jahresbericht-2009.pdf

[2]   Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg
     http://www.hamburg.de/contentblob/4259928/data/jahresbericht-2014.pdf