Wir lesen viel. Was dabei hängenbleibt, uns interessant erscheint, insbesondere im Zusammenhang mit Polizei und mit polizeilicher Informationstechnik, das landet im ‚Twicker‘.
Generalbundesanwalt fordert mehr Personal
70.000 Straftaten in Sachsen unbearbeitet
Berlin testet Taser
Generalbundesanwalt fordert mehr Personal
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist u.a. für die Strafverfolgung von schweren Straftaten im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität, der Terrorismus, sowie bei Landesverrat und Spionage zuständig. Die Verfahren gegen islamistische Terroristen sind stark angestiegen. Das berichtet u.a. die Welt: Von 5 Verfahren mit 8 Beschuldigten im Jahr 2014 auf 140 Verfahren mit knapp 200 Beschuldigten. Der Behördenleiter, Generalbundesanwalt Frank, hat die Länder daher um personelle Unterstützung gebeten.
Ende 2015 hatte die Bundesanwaltschaft neben dem Generalbundesanwalt selbst 31 Bundesanwälte (davon 6 Frauen) und 79 (Ober-)Staatsanwälte (davon 20 Frauen) [a]. Zum Vergleich: Die Zahl aller Richter in der Bundesrepublik betrug Ende 2014 20.300 (davon 8.557 Frauen), die der Staatsanwälte 5.280 (davon 2.315 Frauen).
Formell ist eine Abordnung von Land an Bund möglich: Denn nur der Generalbundesanwalt selbst und die Bundesanwälte werden auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums und nach Zustimmung durch den Bundesrat vom Bundespräsidenten ernannt. Die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte dagegen, die entsprechende Strafverfahren vor Gericht vertreten, müssen nicht vom Bundesrat bestätigt werden. Dabei hat sich zwischen 2007 und 2015 hat sich die Zahl der (Ober-)Staatsanwälte von 40 auf 79 annähernd verdoppelt.
Webseite des Generalbundesanwalts
70.000 Straftaten in Sachsen unbearbeitet
Sachsen hat große Personalprobleme bei der Polizei. Das rechnete der GdP-Landesschef dem MDR vor: Die Folge sei, dass „70.000 Straftaten im Freistaat Sachsen momentan nicht bearbeitet werden können.“ Die geplanten Neueinstellungen bis 2026 würden den Bedarf nicht decken, weil Terrorgefahr und Internetkriminalität weiter zunähmen. Es ist vermutlich zwangsläufig, dass sich ein Gewerkschaftsführer im weiteren Gespräch vor allem über aufgelaufene Überstunden auslässt.
Was aus der Sicht betroffener Bürger ebenfalls spannend wäre: Was geschieht denn eigentlich mit „meinem“ Wohnungseinbruch oder Fahrzeugdiebstahl, wenn das Verfahren bei der Polizei schon liegen bleibt??
Berlin testet Taser
Die Entscheidung geht noch auf den „alten“ Innensenator Henkel zurück: In zwei Polizeiabschnitten Berlins werden seit dem 06.02.2017 Elektroschock-Distanzwaffen getestet, Kurzbezeichnung „Taser“, wie der Name des Herstellers. Die Funktionsweise dieser Geräte ist in diesem Beitrag der Berliner Morgenpost anschaulich in einer Zeichnung dargestellt. Der Einsatz dieser Geräte wird von mehreren Seiten kritisch gesehen: Der Verein PolizeiGrün fasst die Argumente in diesem Positionspapier zusammen.
Auch von der GDP kommen kritische Töne: „Wir haben keine Rechtssicherheit beim Einsatz von Tasern“, sagt Benjamin Jendro von der GDP Berlin in einem Gespräch mit dem RBB.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat damit weniger Probleme: Sie spricht sich in mehreren Bundesländern vorbehaltlos für die „Nutzung dieses Einsatzmittels durch die im Streifendienst tätigen Polizeibeamtinnen und –beamten aus“.
Dass dahinter auch ganz andere Überlegungen stecken könnten als die (behauptete) Verbesserung eines polizeilichen Einsatzmittels, hatten wir in diesem Beitrag bereits beleuchtet.
Dem Hersteller, der amerikanischen Firma Taser, dürfte der Beginn des Testbetriebs in Berlin nur Recht sein. Denn auch in diesem Jahr gehört die Firma zu den Ausstellern beim Europäischen Polizeikongress, der am 21.02. in Berlin beginnt. Interessenten können sich somit quasi vor Ort über die Einsatzmöglichkeiten informieren. „Klotzen, nicht kleckern“, war in den vergangenen beiden Jahren das Motto der Firma: Sie ließ sich ihre Teilnahme an Ausstellung und Kongress und die Möglichkeit zu Referaten in Fachforen als so genannter „Goldsponsor“ rund 26.500 Euro kosten.
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