Wenn’s der eigenen Sache nützt …
BDK kämpft um sein Grundrecht

André Schulz zeigt Trefferwirkung: Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK)) schäumt über das am Freitag im Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz [1]: „Die Demokratie bleibt dabei auf der Strecke und der Glaube an unser Rechtssystem“. Der Ärger ist berechtigt, wie wir meinen, denn das neue Gesetz bedroht das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht und ist eine Gefahr für die Existenz kleiner Gewerkschaften [2].

Der BDK ist die kleinste der drei Polizeigewerkschaften in der Bundesrepublik: Auf ein BDK-Mitglied kommen überschlägig fünf von der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) und mehr als 10 von der Gewerkschaft der Polizei (GDP). Insofern hat der BDK allen Grund, als kleine Spartengewerkschaft um seine Existenz besorgt zu sein.

Normaler Weise würde man ja Empathie empfinden mit dem BDK, umso mehr als das jetzt beschlossene Gesetz nach eigenem Empfinden und nach der Meinung vieler Experten klar grundgesetzwidrig ist [3]: Jedoch hält sich das Mitgefühl mit Herrn Schulz und seinen Kollegen aus dem BDK-Vorstand in sehr engen Grenzen. Was daran liegt, dass sie dann laut auf Grundrechte pochen, wenn es ihrer Sache nützt. Aber nichts dabei finden, über Jahre hinweg besonders laut, besonders aggressiv und mit unsachlichen Argumenten nach der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung zu rufen [4]. Die jetzt im Entwurf vorliegende Neufassung eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, beschönigend ‚Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten‘ genannt – verletzt ebenfalls Grundrechte. Und zwar die aller Bürger in diesem Land.

Insofern, Herr Schulz, warten wir angesichts Ihrer erfreulichen Erinnerung an die Existenz von Grundrechten, gespannt auf Ihre Neubewertung zur Grundrechtsverletzung durch die neue Vorratsdatenspeicherung. Und auf Ihr Eintreten für die Beibehaltung dieser Rechte. Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte, hat hier [5] schon mal die wesentlichen Argumente zusammengetragen.

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Quellen zu diesem Beitrag

[1]   Tarifeinheitsgesetz ist verfassungswidrig!, Pressemitteilung des BDK vom 22.05.2015
https://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/pressemitteilungen/tarifeinheitsgesetz-ist-verfassungswidrig

[2]   Worum geht es im GDL-Streik eigentlich?, 07. November 2014, Nachdenkseiten
http://www.nachdenkseiten.de/?p=23873

[3]   Verfassungsrechtler zweifeln an Gesetz zur Tarifeinheit, 22.05.2015, Frankfurter ALlgemeine Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/tarifeinheiteinheitsgesetz-womoeglich-verfassungswidrig-13603373.html

[4]   Polizeigewerkschaften zur Vorratsdatenspeicherung, 13.04.2014,13.04.2014, Police-IT
https://police-it.net/polizei/polizeigewerkschaften-zur-vorratsdatenspeicherung-8477

[5]   Verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen Gesetzensenwurf zur Vorratsdatenspeicherung, 24.05.2015, Telepolis / Peter Schaar
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45025/1.html