Ursachen und Verantwortliche für diese Misere

Der Anteil der Länder an der Misere

Für die aktuelle Misere der polizeilichen Informationstechnik in der Bundesrepublik gibt es Ursachen: Nein, es ist nicht der Föderalismus an sich (siehe 3). Ganz oben steht vielmehr kleinstaatliches Denken bei den einzelnen Behörden, gefolgt von Konzeptionslosigkeit und dem Fehlen von informationstechnischer Kompetenz. Von Zielen oder gar Visionen ganz zu schweigen. Weit verbreitet ist in allen Behörden die Überzeugung, dass polizeiliche Informationssysteme nur und ausschließlich konzipiert und entwickelt werden können von Polizeibeamten mit ausreichender praktischer Erfahrung.

Das führt dann, um nur ein Beispiel zu nennen, zu einer Vielzahl von länderspezifisch entwickelten Vorgangsbearbeitungssystemen, für die die Vorarbeiten darin bestanden, den landeseigenen Fundus der schreibmaschinen-tauglichen Formulare gründlich zu sichten und dann Software entwickeln zu lassen, mit denen sich die gleichen Formulare am PC ausfüllen lassen. Das war die Vorgehensweise in jedem Bundesland. Denn, so scheint die Überzeugung zu sein, es gibt spezifisch nordländische Methoden der polizeilichen Bearbeitung eines Fahrraddiebstahls, die im Süden so nicht funktionieren. Was außer Acht lässt, dass der Diebstahl an sich im bundeseinheitlichen Strafgesetzbuch geregelt ist.

Nicht viel besser schaute es aus mit den Fallbearbeitungssystemen, der nächsten Stufe landesspezifisch ausgestalteter Informationstechnik. Und der heutige Marktführer für solche Systeme warb jahrelang offensiv damit, dass landesspezifische Besonderheiten selbstredend eingebaut werden können. Und förderte damit – willentlich oder unwissentlich – die Inkompatibilitäten der Systeme, die wir heute sehen.

Der Anteil des Bundes

Auch das Bundeskriminalamt und seine dienstaufsichtsführende Behörde, das Bundesinnenministerium, trifft eine gehörige Portion Mitverantwortung: Besonders beim BKA hat der Schock des Scheiterns von INPOL-Neu – das war ein erster Anlauf für ein gemeinsames Informationssystem der Polizeibehörden von Bund und Ländern – anscheinend zur Lähmung jeglichen Gestaltungs- und Führungswillens geführt. Obwohl das BKA den gesetzlichen Auftrag hat als ‚Zentralstelle für das kriminalpolizeiliche Informationswesen‘.

Seit Jahren ist jedoch zu beobachten, dass BKA und BMI diese Rolle anders interpretieren. Zentralstelle heißt aus ihrer Sicht, an möglichst vielen Informationen teilhaben zu können, die durch die operative Polizeitätigkeit in den Ländern gewonnen wurde. Besonders gut zu erkennen ist dieser Trend in den Deliktsbereichen Staatsschutz und Terrorismus. Die GED, die gemeinsame Ermittlungsdatei im Staatsschutz, ist dafür ein hervorragendes Beispiel, auf das in der Zukunft noch gesondert einzugehen sein wird. Faktisch und weitgehend unbemerkt von Politik, Medien und Öffentlichkeit ist der Aufbau einer Bundeskriminalpolizei längst im Gange.

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