Hoffnungen auf Verbesserung polizeilicher Texte durch Chatbot GPT – eine Statusaufnahme

Die Hoffnungen an den Einsatz von künstlicher Intelligenz sind hoch, auch in der polizeilichen Informationstechnik. Geradezu einen Hype ausgelöst hat die Veröffentlichung des Chatbots GPT vor wenigen Wochen. Der verspricht eine Beantwortung von Fragen und die Erstellung von Texten quasi wie ein Mensch. Das wäre ein immenser Fortschritt für die vielen Texte in polizeilichen Informations­systemen. Wie belastbar diese Hoffnungen sind, habe ich mir in einem Test mit Fragen und Textaufgaben näher angesehen. | Lesezeit: Ca. 12 Minuten

Texte in polizeilichen Informationssystemen – ein Quell von Fehlern und Leiden

„Der Fehler sitzt zwischen Bildschirm und Rückenlehne“. Dieses geflügelte Wort in Kreisen der polizeilichen IT-Dienstleister umfasst (nicht nur, aber auch) das Problem der zahlreichen Volltexte in polizeilichen IT-Anwendungen. Kommt doch keine Unfallbeschreibung, Sachverhaltsdarstellung in einer Zeugenvernehmung, Strafanzeige oder Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und keine Beschreibung des Ereignisorts in einem Spurensicherungsbericht u.v.a. ohne textliche Beschreibung aus.

Diese Werke verfasst der einzelne Polizeibeamte ohne weitere Kontrolle. Polizeiprosa zeichnet sich – behördenübergreifend – aus durch einen gestelzten, entpersonalisierten Sprachstil, durch die großzügige Interpretation noch existierender Rechtschreib-, Satzzeichen- und Grammatikregeln und häufig die rein lautmalerische („phonetische“) Wiedergabe von Namen und sonstigen Bezeichnungen.

Formale Fehler in Texten und ihre Auswirkungen

Solche formalen Auffälligkeiten polizeilicher Volltexte sorgen für Texte, die von Menschen gerade noch lesbar sind; jedoch schlecht auswertbar durch Computer aufgrund der Varianzen durch Schreibfehler und Ungenauigkeiten, insbesondere bei Namen, Ortsangaben und anderen spezifischen Bezeichnungen als die Wirklichkeit sie eigentlich liefert: Denn aus einem Amed Ahmad oder Schalck-Golodkowski werden dann leicht multiple Personen-Datensätze im IT-System.

Inhaltliche Fehler erzeugen ein Bild der Wirklichkeit, das es so nie gab

Mehr noch als an den formalen Mängeln leiden der polizeilichen Volltexte an der Richtigkeit, „Wahrheit“ und Klarheit: Was fatal ist, da nur anhand solcher Texte sich der spätere Leser bei Versicherung, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Betroffenen-Anwalt ein korrektes und vollständiges Bild vom jeweiligen Sachverhalt machen kann.

Doch das, was da steht, gibt gerade nicht ein richtiges Bild des zugrunde liegenden Sachverhalts wieder: Da werden relevante Details weggelassen, falsche Bezüge zwischen Personen, Sachen, Zeiten und Örtlichkeiten hergestellt, bzw. relevante Zusammenhänge schlicht ignoriert.

Das fällt nur deshalb nicht weiter auf, weil die meisten Betroffenen solche Texte, z.B. ihre Aussage bei Erstattung einer Strafanzeige nicht sehen (dürfen) und Versicherungen, Staatsanwälte, Richter und Anwälte sich (notgedrungen) auf die Darstellung der Polizei verlassen, egal, ob diese den Sachverhalt korrekt wiedergibt oder nicht.

Der Leidensdruck ist bekannt und nach wie vor hoch

Das Problem mit den Volltexten wird seit Jahrzehnten in Fachkreisen bejammert und beweint ohne dass die systemischen Ursachen genauer untersucht oder gezielte Ausbildungsschwerpunkt für die Erfasser angeboten würden, in deren Folge es zu merkbaren Verbesserungen gekommen wäre.

Textlängenbeschränkungen verschärfen das Problem

Entgegen dem Spruch von der Kürze, in der die Würze liegt, nützt auch die Beschränkung der Textlängen in solchen Erfassungsfeldern vor allem nur dem Datenbanksystem, das dann „weiß“, welche Maximalgröße das entsprechende Datenfeld haben muss. Der Zwang für den Erfasser zur Kürze ist dagegen weitere Ursache für inhaltliche Fehler.

Kataloge – Begriffslisten als Verbesserungsansatz

Eine Zeitlang durchzog die Katalog-Mode die Kreise der Designgenies polizeilicher IT-Anwendungen: Man versuchte jedes Detail, das nicht bei Drei auf den Bäumen war, mit Katalogbegriffen zu erschlagen.

Damit sollte eine Vereinheitlichung von Begriffen zu einem bestimmten Merkmal erreicht werden, also z.B. für das Merkmal ‚Tatmittel‘ [das „Werkzeug“, das bei der Tatbegehung verwendet wurde] der Begriff ‚Brechstange‘. So entstanden allein in INPOL, das in jeder deutschen Polizeidienststelle verwendet wird, viele sinnvolle Kataloge, z.B. für Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe usw., aber auch grenzwertige, weil schwer zu handhabende Begriffssammlungen mit jeweils hunderten von – nicht immer systematisch erschlossenen – Begriffen , z.B. für die schon erwähnten Tatmittel, Tatbegehungsweise, Tatörtlich- oder Taträumlichkeit usw.

Vorteile und Folgen der Katalogomanie

Die Kataloge führten zu einer gewissen Vereinheitlichung und damit verbesserten automatisierten Auswertemöglichkeit. Sie haben allerdings zur Folge, dass die IT-Anwendungen überschwemmt sind mit Katalogauswahlfeldern, aus denen EIN Begriff bei der Erfassung verpflichtend auszuwählen ist. Nur am Rande sei erwähnt, dass bei der Suche DER GLEICHE Begriff verwendet werden muss, will man allein aufgrund dieses Merkmals-Begriffs z.B. auf Taten mit einem Brecheisen eingrenzen!]

Die Vorgabe von Katalogbegriffen dient allerdings nicht in jedem Fall der faktisch korrekten Darstellung des Sachverhalts: Denn selbst wenn der erfassende Beamte zu dem Merkmal keinerlei Erkenntnisse hat, muss einer der angebotenen Begriffe ausgewählt werden. Allerdings verfügt nicht jeder Katalog über einen allgemeinen „Joker“, sodass irgendein einigermaßen passender Begriff ausgewählt wird, um der Eingabepflicht Genüge zu tun.

Auch wenn es mehrere Tatmittel, -begehungsweisen, Taträumlichkeiten o.ä. gibt, das Eingabefeld aber nur EINEN aufnehmen kann, muss eine Entscheidung getroffen werden. Auf die Weise kann dann ein Baseballschläger oder eine Schirmmütze als Teil der Bekleidung, obwohl sie von mehreren Zeugen bemerkt wurde, schon mal unter den Tisch fallen, wie man aus dem NSU-Fall weiß.

Kataloge schaffen Arbeitsplätze

Ein aus menschlicher Sicht positiver Seiteneffekt der Katalogomanie war allerdings und ist es bis heute – siehe Polizei2020 – dass Kohorten von Polizeibeamten aus allen möglichen Polizeiorganisationen dem Polizeieinsatzdienst zeitweise entzogen werden, damit sie ihre Fachkenntnisse dem Aufbau und der Pflege von Fachkatalogen widmen.

Über spezifische Begrifflichkeiten können z.B. die Vertreter des polizeilichen Staatsschutzes in ihren Bund-/Länder-Besprechungen stundenlange Schlachten ausfechten, bis auch der letzte islamische Regionalfeiertag aufgenommen ist! Wofür – jedenfalls in Zeiten vor Corona – eine Dienstreise mit After-Work-Programm raussprang.

Kataloge werden zum Politikum

Ja, letzteres kann auch zum Politikum ausarten, wenn identitäten- oder individualrechts-sensible Politiker solcher Begriffe-Listen habhaft werden und darin Diskrimiminierungs­möglichkeiten erkennen: Ein Beispiel dafür liefert der Kampf um die Liste der personengebundenen Hinweise (PHW), der seit vielen Jahren immer wieder im Bundestag aufschlägt, was ja den menschlichen Zusatznutzen mit sich bringt, dass solcherlei Frage weitere Menschen immer wieder schwer beschäftigt. [Womit selbstredend nicht gesagt ist, dass eine unzutreffende Einstufung einer Person durch einen unzutreffenden PHW NICHT ernst zu nehmen ist und daher nicht vorkommen sollte!]

Die Liste der Betroffenen

Diese kurze Schilderung der Probleme und der aktuell vorhandenen Lösungsansätze mag verdeutlichen, dass die textliche Darstellung in polizeilichen Informationssystemen noch immer eine Quelle großen Leidens darstellt für die Verantwortlichen einerseits, die hunderttausenden von damit befassten Polizeimitarbeitern andererseits UND, was vielfach vergessen wird, für die Betroffenen, die in der Regel gar nicht wissen, dass sie, geschweige denn, wie und durch wen sie zu der sie betreffenden, unzutreffenden Konnotierung in den für zehn Jahre gespeicherten polizeilichen Erkenntnissen gekommen sind.

Ein neuer Stern am Horizont: Chatbot GPT

Die Nachricht von Chatbot GPT, die seit einigen Wochen auch die Seiten der Publikumszeitungen mit mehr oder minder kompetenten (sic!) Darstellungen füllt [publikum], dürfte auf Seiten von Entscheidern und Mitarbeitern bei der Polizei Hoffnungen auf einen veritablen Stabhochsprung [denn was ist schon ein QUANTENsprung?!] für die Verbesserung dieser Probleme ausgelöst haben.

Was ist Chatbot GPT?

GPT steht für „Generative Pre-trained Transformer“. Es ist ein maschinelles Lernmodell, das von der amerikanischen Firma OpenAI entwickelt wurde und in der Lage ist, menschenähnliche Texte zu generieren. Es wurde ursprünglich für die Textgenerierung entwickelt, kann aber auch in anderen Anwendungen wie der Sprachübersetzung, der Sentimentanalyse und der Erstellung von Frage-Antwort-Paaren verwendet werden. Ein Chatbot, der GPT verwendet, ist ein Computerprogramm, das in der Lage ist, menschenähnliche Unterhaltungen zu führen.

Jede Wette: Individuelle Tauglichkeitsversuche laufen heute schon

Ich bin überzeugt davon, dass in zahlreichen Polizeidienststellen schon private Untersuchungen durchgeführt wurden/werden über die Tauglichkeit der Generierung von z.B. einem Ereignisbericht mit Hilfe von Chatbot GPT.

Mein kleines Beispiel für die Sachverhaltsdarstellung zu einer Körperverletzung, die GPT erzeugt hat, finden Sie am Ende dieses Artikels. Ob Sie dann lachen oder weinen werden, ist eine Sache der persönlichen Weitsicht.

Ich würde auch eine Wette darüber ins Auge fassen, dass die Möglichkeit, den Einsatz von Chatbot GPT doch mal in einem Pilotprojekt – z.B. im Rahmen des hinsichtlich von Ausprobierprojekten ja nicht unter Mangel leidenden Polizei2020 – hinter verschlossenen Türen schon erwogen wird.

Der Test

Doch kommen wir nun endlich zum praktischen Teil – meinem Test von Chatbot GPT und den Ergebnissen:

Test, Durchführung, Kennzeichnung in den Ergebnissen

Ich habe den Test am 3.1.2023 durchgeführt und dazu die Version ChatGPT Version Dec 15 verwendet. Diese öffentlich zugängliche und kostenlose Version verfügt – nach Angaben der Hersteller – nicht über einen Internet-Zugang in Echtzeit und umfasst einen Trainingsbestand bis ca. Mitte 2021.

Zur Fragestellung

Es versteht sich von selbst, dass nur solche Fragen an GPT sinnvoll sind, für die es – entweder in der Fragestellung oder in den diesem System verfügbaren öffentlichen Quellen mit Wahrscheinlichkeit auch zutreffende Antworten gibt. Dies trifft für meine im Test verwendeten FRAGEstellungen samt und sonders zu.

Zur Darstellung und Kennzeichnung in den Antworten

Die verwendete Frage / Aufgabe steht jeweils in der Überschrift, die Antwort von Chatbot GPT im Text darunter.

Gekennzeichnet wurden nur grobe Auffälligkeiten und zwar mit diesen Auszeichnungen für eine einzelne Aussage

  • vollkommen falsch
  • schief oder unrichtig im gegebenen Zusammenhang, würde einer näheren Erläuterung bedürfen, die aber fehlt
  • irrelevant/unrichtig im Hinblick auf die gestellte Frage
  • Aussage ist erfunden / es fand sich kein relevanter Beleg zur Bestätigung
  • DIESE INFORMATION WÄRE NOTWENDIG ZUR BEANTWORTUNG DER FRAGE; SIE FEHLT ABER
[Meine Anmerkungen stehen in eckigen Klammern am Ende des Textes]

1. Offen formulierte Fragen nach allgemein öffentlich zugänglichen Informationen

1.1 Welche überregionalen Polizeibehörden gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?

In Deutschland gibt es insgesamt 16 Polizeibehörden auf Bundesebene, die für bestimmte Aufgaben zuständig sind. Dazu gehören:

  • Bundespolizei: Die Bundespolizei ist vor allem für die Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an den Grenzen, auf den Straßen, auf dem Schienenweg und im Bereich des Flughafens zuständig.
  • Bundeskriminalamt (BKA): Das BKA ist die zentrale polizeiliche Behörde für die Verbrechensbekämpfung in Deutschland. Es unterstützt die Landespolizeien bei der Ermittlung von schwerwiegenden Straftaten wie Terrorismus, organisierter Kriminalität und Kinderpornografie.
  • Zentralstelle Cybercrime (ZCY): Die ZCY ist eine Einrichtung des BKA, die sich mit der Verfolgung von Straftaten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) befasst. [keine Polizeibehörde!]
  • Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV): Das BfV ist die zentrale Sicherheitsbehörde des Bundes im Bereich des Verfassungsschutzes. Es beobachtet und analysiert Bedrohungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist für die Verhütung von Gefahren für den Staat und die Allgemeinheit zuständig. [keine Polizeibehörde!]
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Das BAMF ist die zentrale Bundesbehörde für Fragen der Einwanderung, Integration und Asyl. Es ist unter anderem für die Bearbeitung von Asylanträgen und die Ausstellung von Aufenthaltstiteln zuständig.[keine Polizeibehörde!]

Dies sind die wichtigsten überregionalen Polizeibehörden in Deutschland. Es gibt aber auch noch eine Reihe weiterer Behörden, die sich mit speziellen Aufgaben befassen, wie zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, der Deutschen Bahn und der Deutschen Flugsicherung.

[Meine Anmerkungen: Die unterstrichenen Behörden sind keine Polizeibehörden. DIE LANDESPOLIZEIBEHÖRDEN DER 16 BUNDESLÄNDER, EBENFALLS ÜBERREGIONALE POLIZEIBEHÖRDEN, SIND ÜBERHAUPT NICHT ERWÄHNT. Unbrauchbar!]

1.2 Informationen über polizeiliche Informationssysteme in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene polizeiliche Informationssysteme, die von der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden genutzt werden, um Informationen über Personen, Fahrzeuge und Straftaten zu speichern und zu verarbeiten. Eines dieser Systeme ist das Polizeiliche Informationssystem (POLIS), das von der Bundespolizei betrieben wird und in dem Informationen aus verschiedenen polizeilichen Quellen, wie zum Beispiel Meldungen von Zeugen oder Ergebnisse von polizeilichen Ermittlungen, zusammengeführt werden.
Das POLIS ist in verschiedene Untermodule unterteilt, die unterschiedliche Arten von Informationen speichern. Dazu gehören beispielsweise das Fahndungs- und das Personen-Informationssystem. Das Fahndungs-Informationssystem enthält Informationen über gesuchte Personen und Fahrzeuge, während das Personen-Informationssystem Daten wie Namen, Adressen und Personalien von Personen enthält.
Ein weiteres polizeiliches Informationssystem in Deutschland ist das polizeiliche Melderegister (PMR), das von der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden genutzt wird, um Meldungen über Straftaten, Vermisstenfälle und andere polizeilich relevante Ereignisse zu erfassen und zu verarbeiten. Das PMR ist auch an das POLIS angeschlossen und ermöglicht es, Informationen aus beiden Systemen zusammenzuführen und auszuwerten.
Es gibt noch weitere polizeiliche Informationssysteme in Deutschland, die für spezielle Aufgabenbereiche der Polizei entwickelt wurden, wie zum Beispiel das Kriminalpolizeiliche Informationssystem (KrIS) oder das Informationssystem zur Verbrechensbekämpfung (INPOL). Diese Systeme dienen hauptsächlich der Verarbeitung und Auswertung von Informationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und werden in der Regel von den Landespolizeien betrieben.

[Meine Anmerkung: Geschwafel, gefolgt von frei erfundenen Behauptungen. Vollkommen unbrauchbar!]

1.3 Fragen zum PIAV – eine allmähliche Annäherung im „Chat“

1.3.1 Erster Versuch: Was ist der PIAV?

Der PIAV ist ein Akronym, das für „Personalisierter Internet-Assistent für die Verwaltung“ steht. Es ist möglich, dass es sich dabei um ein spezifisches Tool oder System handelt, das in einem bestimmten Kontext verwendet wird. Könntest du bitte ein bisschen mehr Informationen darüber bereitstellen, in welchem Kontext du den PIAV erwähnst und was du wissen möchtest? Ich werde mein Bestes tun, um dir zu helfen.

1.3.2 Zweiter Versuch: Wofür steht die Abkürzung PIAV in der Polizei?

Ich kann keine Informationen darüber finden, dass PIAV eine Abkürzung ist, die von der Polizei verwendet wird. Es ist möglich, dass es sich um eine Abkürzung handelt, die in einer bestimmten Polizeibehörde oder in einem bestimmten Kontext innerhalb der Polizei verwendet wird. Könntest du bitte etwas mehr Informationen darüber bereitstellen, in welchem Zusammenhang du den PIAV in der Polizei erwähnst und was du wissen möchtest? Ich werde mein Bestes tun, um dir zu helfen.

1.3.3 Dritter Versuch: Was ist der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund?

Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) ist ein Informations- und Analyseverbund, der von der Polizei in Deutschland betrieben wird [aha, woher diese plötzliche Eingebung?!] Er wurde 2003 gegründet und hat das Ziel, die polizeiliche Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den einzelnen Bundesländern und der Bundespolizei zu verbessern. Der PIAV ist in mehrere Fachbereiche unterteilt, die sich mit verschiedenen Aspekten der polizeilichen Arbeit befassen, z.B. der Bekämpfung von Kriminalität, der Terrorismusbekämpfung, der Verbrechensbekämpfung im Internet und der polizeilichen Zusammenarbeit im internationalen Bereich. Der PIAV arbeitet eng mit anderen nationalen und internationalen polizeilichen und Sicherheitsbehörden zusammen und stellt auch polizeiliche Informationen an die Justiz und andere staatliche Stellen bereit.

[Meine Anmerkung: Man sieht deutlich die Absicht dieses Pilotsystems: Lernen anhand der Fragestellung des Nutzers!]

1.4 Es kommt schon sehr auf die Fragestellung an …

1.4.1 Welche IT-Systeme für die polizeiliche Organgsbearbeitung werden in Deutschland eingesetzt?
[Zugegeben: Mein Schreibfehler („Organgsberatung“) konnte auf eine falsche Spur führen]

In Deutschland werden für die polizeiliche Organisationsbearbeitung [sic!] verschiedene IT-Systeme eingesetzt, darunter:

  1. POLAS: Das Polizeiliche Anwendungs- und Systemzentrum (POLAS) betreut und entwickelt IT-Systeme für die niedersächsische Polizei.
  2. PKS: Das Polizeiliche Kriminalitäts-Sammel- und Auswertungssystem (PKS) ist ein bundesweites IT-System, das Kriminalitätsdaten sammelt und auswertet. [Die Abkürzung PKS steht – richtig – für Polizeiliche Kriminalstatistik]
  3. ZIVIS: Das Zentrales Informationsverarbeitungssystem der nordrhein-westfälischen Polizei (ZIVIS) ist ein IT-System, das für die Verarbeitung von polizeilichen Meldungen und Daten in Nordrhein-Westfalen verwendet wird.
  4. LKW-Online: Das Landeskriminalamt Online (LKW-Online) ist ein IT-System, das von den Landeskriminalämtern in Deutschland genutzt wird, um polizeiliche Meldungen und Daten zu verarbeiten. [sehr freie Erfindung, aber lustig!]
  5. BKA-SIS: Das Bundeskriminalamt-Sicherheitsinformationssystem (BKA-SIS) ist ein IT-System, das vom Bundeskriminalamt für die Verarbeitung von polizeilichen Meldungen und Daten genutzt wird. [SIS steht in der Polizei für Schengen-Informationssystem, ein staatenübergreifendes polizeiliches Informationssystem, für das die deutsche Kopfstelle vom BKA betrieben wird]

Dies sind nur einige Beispiele für IT-Systeme, die für die polizeiliche Organisationsbearbeitung in Deutschland verwendet werden. Es gibt noch viele weitere IT-Systeme, die von den verschiedenen Polizeibehörden und -einheiten in Deutschland eingesetzt werden.

[Meine Anmerkung: Geschwafel und freie Erfindungen, wenn auch so abstrus, dass es schon wieder lustig wird – siehe LKW-Online.]
1.4.2 Welche IT-Systeme für die polizeiliche Vorgangsbearbeitung werden in Deutschland eingesetzt?
[Jetzt also ohne Schreibfehler in der Frage] In Deutschland gibt es verschiedene IT-Systeme, die von der Polizei zur Vorgangsbearbeitung eingesetzt werden. Eines davon ist das Polizeiliche Informations- und Meldesystem (PIMS), das von den meisten Landespolizeien genutzt wird. PIMS dient der Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Informationen aus der Polizeiarbeit und ermöglicht es der Polizei, ihre Arbeit zu organisieren und zu koordinieren. Weitere IT-Systeme, die von der Polizei genutzt werden, sind das Polizeiliche Fahndungssystem (PEFAS) und das Polizeiliche Erfassungs- und Bearbeitungssystem für Straftaten (PEBAS). Diese Systeme dienen der Erfassung und Verarbeitung von Informationen zu Straftaten und Fahndungen.

[Meine Anmerkung: Vielleicht sollte das System positioniert werden als Generator für phantasievolle Abkürzungen und Bezeichnungen …]
1.5 Welche Dateien gehören zum polizeilichen Fahndungs- und Auskunftssystem INPOL?

INPOL ist das polizeiliche Fahndungs- und Auskunftssystem der deutschen Polizei. Es ist ein zentrales, elektronisches Informationssystem, in dem polizeiliche Fahndungsdaten [aber nicht nur das!] gespeichert und verarbeitet werden. Zu den Dateien [sic??!!], die in INPOL gespeichert werden, gehören unter anderem Personen- und Fahrzeugdaten, Daten zu polizeilichen Ermittlungen und Maßnahmen, sowie Informationen zu polizeilichen Einsätzen und Vorfällen. Die Daten in INPOL dienen der polizeilichen Aufklärung und Verbrechensbekämpfung und sind nur für autorisierte Personen zugänglich.

[Meine Anmerkung: Der Begriff „Datei“ im Zusammenhang mit INPOL steht für eine logische Datensammlung, für die es eine eigene Errichtungsanordnung gibt, wie insbesondere die Personenfahndung, die Sachfahndung (mehr als nur KFZ), der Erkennungsdienst, die Haftdatei, die Gesichtserkennnung, … Diese terminologische Spezialität wurde bei der Antwort nicht erkannt: siehe die begriffsgleiche Verwendung von „Dateien“ und „Daten“.]

1.5 Welche Polizeibehörden dürfen das INPOL-System nutzen?

Das INPOL-System (INterpolationssystem für POLizeiliche Ermittlungen) [zumindest lustig!] ist ein systematisches Verfahren, das von der Polizei genutzt wird, um Informationen aus verschiedenen Datenbanken und Informationsquellen zu sammeln und auszuwerten. Das INPOL-System ist in Deutschland nur für die Polizei und andere staatliche Ermittlungsbehörden zugänglich. Es dient hauptsächlich dazu, bei der Aufklärung von Straftaten und der Suche nach vermissten Personen zu unterstützen. Die Nutzung des INPOL-Systems ist jedoch an bestimmte rechtliche Vorgaben und Datenschutzrichtlinien gebunden, die sicherstellen, dass es nur zu legitimen polizeilichen Zwecken und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen genutzt wird.

[Meine Anmerkung: Aua! Noch nicht einmal den Begriff ‚INPOL‘ im gegebenen Kontext ‚Polizeibehörden‘ richtig auflösen zu können, tut schon weh!]

1.6 Welche Behörden gehören zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern?

Das Bundesministerium des Innern ist für viele verschiedene Behörden und Einrichtungen zuständig. Hierzu gehören beispielsweise:

  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • das Bundesamt für Verfassungsschutz
  • das Bundesinnenministerium [Synonym in der Frage wurde nicht erkannt]
  • das Bundeskriminalamt
  • das Bundesverwaltungsamt
  • das Deutsche Patent- und Markenamt
  • das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
  • das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
  • das Eidg. Departement des Innern (EDI)

Dies ist jedoch nur eine Auswahl der Behörden und Einrichtungen, die dem Bundesministerium des Innern unterstehen.

[Meine Anmerkung: Die Mehrdeutigkeit des Begriffs „Bundesministerium“ im Hinblick auf D – A – CH hätte zu einer Rückfrage führen müssen.]

1.7 Neuer Versuch: Welche Behörden gehören zum Geschäftsbereich des DEUTSCHEN Bundesministeriums des Innern?

Das Bundesministerium des Innern ist für eine Vielzahl von Aufgaben und Behörden zuständig. Hierzu gehören insbesondere:

  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • Das Bundeskriminalamt
  • Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben [gehört nicht zum GB des BMI]
  • Das Deutsche Institut für Bevölkerungsforschung
  • Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung [gehört nicht zum GB des BMI]
  • Das Bundesverwaltungsamt
  • Das Bundesamt für Justiz [gehört nicht zum GB des BMI]

Dies ist nur eine Auswahl der wichtigsten Behörden, die dem Bundesministerium des Innern unterstehen. Es gibt noch weitere Einrichtungen und Behörden, die Teil des Geschäftsbereichs des Ministeriums sind. [Nach denen war gefragt, also hätte man sie auch gerne vollständig!] [Meine Anmerkung: Unbrauchbar, weil unvollständig! Ein Blick auf die Homepage des BMI geht schneller und liefert verlässlichere Antworten.]

2. Textgenerierung: Verfasse einen polizeilichen Ereignisbericht über die Körperverletzung, die der A am 29.12.2022 in München, Westenriederstraße 12 begangen hat, indem er dem B einen Zaunpfahl über den Kopf geschlagen hat.

Am 29.12.2022 um 23:00 Uhr wurde in München, Westenriederstraße 12 eine Körperverletzung gemeldet. Der Täter A soll dem Opfer B einen Zaunpfahl über den Kopf geschlagen haben.
Als die Polizei vor Ort eintraf, wurde B mit einer Platzwunde am Kopf vorgefunden. A wurde vor Ort angetroffen und festgenommen.
Nach Befragung von Zeugen wurde folgende Tatablauf rekonstruiert: B und A hatten sich im Vorfeld eines Streits entzweit und A hatte B daraufhin den Zaunpfahl über den Kopf geschlagen.
A wurde wegen Körperverletzung angezeigt und wird sich nun vor Gericht verantworten müssen. B wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht und wird derzeit behandelt.
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit diesem Vorfall sind noch im Gange.

[Anmerkung: Als „Gerüst“ annehmbar. Gefährlich wird’s, wenn solche Gerüste, angefüllt mit nicht angegebenen und frei erfundenen Tatsachenbehauptungen, in Zukunft die Freitextfelder in polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen füllen!]

Mein Fazit

  • Als Informationsquelle vollkommen unbrauchbar aufgrund der vielen Fehler, Unrichtigkeiten und freien Erfindungen.
  • Im Unterschied zur Internet-Recherche fehlt GRUNDSÄTZLICH jegliche Quellenangabe.
  • Die domainspezifische Terminologie ist nicht bekannt / nicht berücksichtigt (z.B. „Bundespolizei“ ist eine bestimmte Behörde und nicht ein Terminus für alle Polizeibehörden des Bundes in D. INPOL-Dateien sind etwas anderes als „Daten“ , siehe oben)
  • Nicht akzeptabel sind freie Erfindungen, die mit Phantasie aufgemotzt werden , um Faktenwissen vorzugaukeln. Siehe als Beispiele die Herleitungen von erfundenen Abkürzungen. Besser wäre es, solche Textpassagen wegzulassen – aber dann sähe so manche Antwort ziemlich dürftig aus.
  • In der Hand von Laien und Un-Profis meiner Ansicht nach nicht zu verantworten, aber auch schwer zu kontrollieren!
  • Das Geschwafel im Schulaufsatz-Stil am Beginn einer Antwort ist verräterisch. Man erkennt schon daran den tatsächlichen Ersteller …
  • Aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte halte ich es für wahrscheinlich, dass Entscheider in der Polizei, ungeachtet solcher negativen Ergebnisse, dennoch auf den Einsatz solcher „KI-„Produkte drängen und dies durchsetzen werden. Denn dass ein IT-System umfassende funktionale, fachliche und Sicherheits-Mängel hat, hat seinem Einsatz in Polizeibehörden auch bisher nicht geschadet …

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