Der ehemalige Bundesinnenminister Thomas De Maizière wechselt schon im Herbst 2018 in den Konzernbereich der Deutschen Telekom. Die beantragte „anwaltliche Beratung“ für die Deutsche Telekom AG hat ihm die Bundesregierung erst nach einer Karenzzeit von zwölf Monate genehmigt. Er darf jedoch ab Herbst schon Vorstandsvorsitzender der Deutsche Telekom-Stiftung werden.
Mitte März 2018 wurde Dr. Thomas De Maizière als Bundesinnenminister ausgewechselt. Damit blieb ihm nur noch der Status des einfachen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Dorthin war er als direkt gewählter Vertreter des Stimmkreises Meißen in Sachsen gewählt worden.
Neun Wochen später zeigte De Maizière der Bundesregierung an, welche weiteren Tätigkeiten er neben seinem Abgeordnetenmandat zu übernehmen gedenkt [1]:
- Vorsitzender des Vorstandes des Deutschen Telekom-Stiftung,
- rechtsanwaltliche Beratungstätigkeit für die Deutsche Telekom AG in den Bereichen nationale, europäische und internationale Telekommunikationsbeziehungen,
- selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt,
- Mitgliedschaft im Kuratorium der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius,
- Tätigkeit als Redner und Autor gegen Honorar zu verschiedenen Anlässen, sowie
- Übernahme einer Honorarprofessur an der Universität Leipzig.
Die Vielfalt der Tätigkeiten, die sich De Maizière hier genehmigen lassen wollte, spricht für einen ausgeprägten Wunsch, seine Erfahrungen und Netzwerke beruflich zu nutzen. Und nicht gerade dafür, dass sich der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Meißen nun mit vollem Einsatz auf die Aufgaben seines Bundestagsmandat stürzen wird.
Gesetzliche Vorkehrung gegen den ‚Drehtür-Effekt‘
Als ‚Drehtür-Effekt‘ wird bezeichnet, wenn ein Politiker aus dem Regierungsamt ausscheidet und zeitnah danach eine oder mehrere erwerbliche Tätigkeiten bei Unternehmen oder Interessenverbänden aufnimmt [2]. De Maizière selbst hatte 2015 als Bundesinnenminister eine Erweiterung des Bundesministergesetzes eingebracht. Damit sollte erreicht werden, so erklärte er im Bundestag, „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung nicht zu beeinträchtigen und die Betroffenen vor Unsicherheit oder ungerechtfertigter Kritik zu schützen.“
Die neu eingefügten Paragraphen 6a bis 6d sehen vor, dass Mitglieder der Bundesregierung nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Genehmigung der Bundesregierung einzuholen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes wahrzunehmen. Die Bundesregierung kann eine solche Tätigkeit ganz oder teilweise untersagen, wenn „zu besorgen ist“, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Das ist insbesondere „dann anzunehmen, wenn die (neue) Tätigkeit in Bereichen ausgeübt wird, in denen das ehemalige Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit tätig war …“
Das Genehmigungsgesuch von Bundesinnenminister a.D. De Maizière
Mitte Mai 2018 also stellte De Maizière bei der Bundesregierung den Antrag auf Genehmigung seiner avisierten Tätigkeiten. Die schaltete, wie in solchen Fällen vorgesehen, ein ‚beratendes Gremium‘ ein. Und das hatte anscheinend einige Besorgnis: Denn es empfahl, De Maizière die Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt – dies mit Einschränkungen – und als anwaltlicher Berater für die Deutsche Telekom AG für die Dauer von zwölf Monaten zu untersagen. Die Bundesregierung schloss sich diesem Vorschlag am 05.09.2018 an.
Vorstandsvorsitzender der Deutsche Telekom-Stiftung
Am Tag darauf machte Timotheus Höttges, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom und Kuratoriumsvorsitzender der Deutsche Telekom Stiftung die Anwerbung von De Maizière bekannt [3]: Der könne durch seine langjährige Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen der Arbeit der Stiftung neue Impulse verleihen und sich mit seiner Erfahrung und seinem Netzwerk im Bereich der Digitalisierung stark einbringen.
Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei der Deutschen Telekom-Stiftung um eine Unternehmensstiftung der Deutschen Telekom AG. Sie wurde 2003 gegründet und ist mit einem Stiftungskapital von 150 Millionen Euro ausgestattet. De Maizière’s Tätigkeit für die Stiftung gibt nach Ansicht der Bundesregierung nicht den Anlass zur Besorgnis, dass De Maizière als Vorsitzender dieser Stiftung öffentliche Interesse (im Sinne von §6b, Abs. 1 BMinG) beeinträchtigen werde. [in 1]
Ein Jahr Karenzzeit für die anwaltliche Beratung, insbesondere der Deutschen Telekom
Hinsichtlich der rechtsanwaltlichen Beratung für die Deutsche Telekom AG und der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt ließ die Bundesregierung Vorsicht walten: Diese Tätigkeiten untersagte sie De Maizière für die Dauer von zwölf Monaten, soweit sie „in Sachbereichen erfolgt, die mit der früheren Amtstätigkeit … in einem engen Zusammenhang stehen, insbesondere solche, für die das Bundesministerium des Innern innerhalb der Bundesregierung während seiner Amtszeit fachlich im Schwerpunkt zuständig war.“
Ob eine zwölfmonatige Karenzzeit für die Beratungstätigkeit für die Telekom AG ausreichend ist, De Maiziére jedoch in der gleichen Zeit schon für eine Stiftung des gleichen Konzerns tätig sein darf, ist zweifelhaft.Denn welche Geschäftsbereiche der Deutschen Telekom AG und insbesondere ihrer Konzerntochter T-Systems fallen NICHT „fachlich“ in Sachbereiche, für die das Bundesinnenministerium zuständig war?!
De Maizière und seine Aktivitäten für Digitalisierung und IT-Projekte
- 2007 beschloss die Bundesregierung – De Maizière war da Chef des Bundeskanzleramts – das Amt des ‚Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik‘ (auch als „Bundes-CIO“ bezeichnet) im Bundesinnenministerium einzurichten.
- Dieser ‚Bundes-CIO‘ wurde DIE verantwortliche Instanz in der Bundesregierung für die Konsolidierung der Informationstechnik des Bundes („IT-Steuerung Bund“), für den Auf- und Ausbau der deutschlandweiten Kommunikationsinfrastruktur für alle Behörden der Deutschen Verwaltung („Netze des Bundes – NdB“) und für das Leuchtturmprojekt Deutschland Online Infrastruktur (DOI). Von Oktober 2009 bis März 2011 war De Maizière ein erstes Mal Bundesminister des Innern. Nach einem Zwischenspiel im Verteidigungsministerium übernahm er den Posten im BMI erneut ab Dezember 2013.
- Anfang 2015 legte De Maizière der Bundesregierung das Konzept vor für die Zusammenlegung der IT-Dienstleistungszentren des Finanzministeriums, des Verkehrsministeriums und des Innenministeriums zum Informationstechnikzentrum Bund (ITZ-Bund). Unter der Federführung des BMI wird seither gearbeitet am
- Aufbau einer gemeinsamen elektronischen Akte,
- einer Archivierungs- und Kollaborationsplattform,
- an standardisierten IT-Betriebsdiensten
- und einer Konsolidierung der Personalverwaltungssysteme.
- Ferner wurde mit dem Aufbau einer eigenen Bundescloud begonnen. Damit will die Bundesregierung darauf reagieren, dass immer mehr große IT-Firmen ihre Geschäftsmodelle in Richtung Cloud-Computing anpassen und Daten zu großen Teilen nur noch im Internet gespeichert werden.
- Zum Geschäftsbereich des BMI gehörten und gehören noch immer das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dessen wesentliche Aufgabe der Schutz der Netze des Bundes, sowie die Erkennung und Abwehr von Angriffen auf die Regierungsnetze ist.
- Das BMI ist die vorgesetzte Behörde für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Und damit auch zuständig für die IT-Beschaffungen bei den beiden Polizeibehörden. Rola Security Solutions wurde in der Amtszeit von Bundesinnenminister De Maizière – weitgehend ohne europaweit gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibungen und gesetzeskonforme Vergabeverfahren – zum Haus- und Hoflieferanten für die Fallbearbeitungssysteme („b-case)“von Bundespolizei und Bundeskriminalamt. Als 201x die Vergabe des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds PIAV anstand, sorgte das BMI dafür, dass die Firma Rola gleich ganz aufgekauft wurde. Sie ist heute heute Konzerntochter von T-Systems, dem IT-Geschäftsbereich der Deutschen Telekom. Der offene Markt für den zig Millionen schweren Markt der Fallbearbeitungssysteme ist unter De Maizière vernichtet worden. Rola ist inzwischen auch der verantwortliche Lieferant für das eFBS, das einheitliche Fallbearbeitungssystem, das der Bund den Landespolizeibehörden zu angeblich günstigen Konditionen zur Übernahme anbietet. Und ihnen durch diese „Hintertür“ eine Auftragsbearbeitung landespolizeilicher Informationen durch das Bundeskriminalamt als Zentralstelle schmackhaft zu machen versucht.
Rola spielt auch im Bundesamt für Verfassungsschutz eine wesentliche Rolle. Denn auch dort wurde – ebenfalls ohne das vorgeschriebene Vergabeverfahren – das Rola-System unter dem Namen NADIS zum Standard für Bundes- und Landesbehörden gemacht. - Und ganz aktuell läuft ein Vergabeverfahren des BMI-Beschaffungsamtes über sage und schreibe 200.000 Manntage für Beratung und Unterstützung des BMI und seiner nachgeordneten Dienststellen für Projektmanagement. T-Systems ist einer der Anbieter in diesem Verfahren.
Große Verantwortung und zweifelhafte Kompetenz
Wie man sieht, hatte das BMI in der Amtszeit von De Maizière eine enorme Bandbreite an Aufgaben im Rahmen der Informations- und Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung, der Bundesregierung und der Bundessicherheitsbehörden. Die Kompetenz zur wirtschaftlichen, gesetzeskonformen und fachlich angemessenen Projektführung in diesem Bereich wurde jedoch mehrfach und aus unterschiedlichen Gründen angezweifelt.
Ein wesentlicher Kritiker war der Bundesrechnungshof: Der attestierte dem IT-Projektmanagement aus dem Hause De Maiziére gleich mehrfach katastrophale Fehler. Dazu gehörte, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei den Projekten zur IT-Konsolidierung Bund gar nicht erst angestellt wurden. Ein Finanzierungskonzept fehlt ebenso, wie eine langfristige Absicherung der Finanzierung ]. Ob eine „angedachte direkte Vergabe anstelle einer unionsweiter Ausschreibung zulässig ist“, erschien dem Rechnungshof „zweifelhaft“.Ausgangsbasis und Ziele der IT-Konsolidierung Bund seien nicht bekannt. Lösungsalternativen wurden nicht untersucht. Dass „externe Berater für Netze des Bundes eingesetzt wurden, statt die vom Deutschen Bundestag zugewiesenen Stellen zu nutzen, erschien dem Bundesrechnungshof „bedenklich“.
Europaweit zwingend vorgeschriebene Vergabeverfahren wurden, z.B. bei der Beschaffung der Fallbearbeitungssysteme für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht eingehalten.
Fehlende Projekt-Erfolge: Zahlreiche IT-Projekte des BMI liegen Jahre hinter dem ursprünglichen Zeitplan, haben die ursprünglich angegebenen Kosten weit überschritten und eine erfolgreiche Inbetriebnahme im ursprünglich versprochenen Umfang ist dennoch nicht abzusehen. Das gilt z.B. für die Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit besonderen Sicherheitsaufgaben (BOS), für das Projekt Netze des Bundes oder für das Projekt Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV)
Teilweise Verlagerung der Aufgaben für die „Digitalisierung“ in das Bundeskanzleramt
Nach der Aufnahme der Regierungsgeschäfte der neuen Regierung im März 2018 sah es so aus, als würde Kanzlerin Merkel Konsequenzen ziehen. Sie verfügte in einem Organisationserlass, dass die ‚Gemeinsame IT des Bundes‘ bzw. ‚IT-Steuerung des Bundes‘ aus dem Bundesinnenministerium umgezogen werden soll in das Bundeskanzleramt. Die dort ebenfalls neu installierte ‚Staatsministerin für Digitalisierung‘, die CSU-Politikerin Dorothee Bär, ist mit den neuen Aufgaben allerdings nicht befasst, wenn man dem Organisationsplan des Kanzleramtes traut. Generell findet sich auch ein halbes Jahr nach dem genannten Erlass der Kanzlerin noch kein nennenswerter Niederschlag im Stellenaufwuchs oder der Organisationsstruktur im Kanzleramt. Im letzten veröffentlichten Organigramm vom Juli 2018 haben von acht Referaten in der neuen Abteilung 6 fünf noch nicht einmal einen namentlich benannten Referatsleiter.
Während andererseits im Bundesinnenministerium einschlägige Stellen – angeblich – neu besetzt werden: So soll die ehemalige Leiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jutta Cordt, nun „Ministerialdirigentin für Digitales“ im BMI werden, wie der Behördenspiegel am 04.10.2018 berichtete. CIVES hat sich inzwischen dreimal bemüht, von der BMI-Pressestelle zu erfahren, in welcher Dienststelle und mit welchen Aufgaben Frau Cordt nun betraut ist. Doch diese Antwort will oder kann man uns nicht geben. Ebenso wie die Antwort auf die Frage, welche Dienststellen aus dem BMI im Zuge des Organisationserlasses der Kanzlerin vom März eigentlich inzwischen vom BMI ins Kanzleramt umgezogen sind.
Ein weiterer Puzzlestein im Outsourcing ministerieller Aufgaben
Für Beobachter ist seit langem deutlich, dass die Regierung im BMI eine strikt neoliberale Strategie verfolgt: Das Ministerium und seine zahlreichen untergeordneten Behörden saugt sich voll mit externen Beratern und Dienstleistern. Gerade die jüngste Ausschreibung über 200.000 (sic!) Manntage, allein für Beratung und Unterstützung im Management von IT-Projekten [B] ist dafür ein schlagendes Beispiel. Dabei wäre doch gerade das Management von IT-Projekten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung unter Beachtung der Bundeshaushaltordnung, des Vergabe- und Wettbewerbsrechts und anerkannter Fachstandards zum IT-Projektmanagement die ureigenste Aufgabe des Bundesministeriums. Der Bundesrechnungshof hatte schon vor Jahren gefordert: „Die Bundesregierung wird komplexe IT-Projekte … nur dann im zeitlichen und finanziellen Rahmen erfolgreich beenden, wenn sie ihre IT-Steuerung grundlegend verändert. Sie muss
- EIGENES Know-How stärken,
- Verantwortung und Kompetenzen IN DER VERWALTUNG bündeln,
- und Verträge durch Leistungsanreize und angemessene Vertragsstrafen durchsetzen.“
Was derzeit geschieht, ist das Gegenteil dieser Forderungen: Eine noch weitere Verlagerung ministerieller Aufgaben auf teuer bezahlte – und für keinerlei Erfolge verantwortliche – externe Berater und ein Seitenwechsel des langjährigen Innenministers in den Konzernbereich des führenden, einzig rein deutschen und im Teilbesitz des Bundes stehenden Anbieters bzw. Dienstleisters in zahlreichen Projekten.
Beides trägt nicht dazu bei, „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung“ zu stärken, um die Forderung von De Maizière aus dem Jahr 2015 zu wiederholen.
Quellen
[1] Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes
vom 7. September 2018 in Bundesanzeiger
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=89b5cacfc33cca691a8a6033a3a47271&fts_search_list.selected=0a578c770e7c08d8&&fts_search_list.destHistoryId=61747&fundstelle=BAnz_AT_13.09.2018_B3
[2] Seitenwechsel, auch Dretür-Effekt genannt …, Lobbypedia, Download vom 18.10.2018
https://lobbypedia.de/wiki/Seitenwechsel
[3] Wechsel im Vorstand, Pressemitteilung vom 06.09.2018 der Deutsche Telekom-Stiftung
https://www.telekom-stiftung.de/presse/wechsel-im-vorstand
Verwandte Beiträge
[A] Massive Kritik des Bundesrechnungshofs an IT-Projekten des Bundes, 23.10.2014, POLICE-IT
https://police-it.net/massive-kritik-des-rechnungshofs-an-it-projekten-des-bundes
[B] Bundesinnenministerium will 200.000 Manntage für ProjektMANAGEMENT extern vergeben, 11.10.2018, POLICE-IT
https://police-it.net/bundesinnenministerium-will-200-000-manntage-fuer-projektmanagement-vergeben
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