Man muss kein Straftäter sein, damit die eigenen Daten in einem polizeilichen Informationssystem landen. Das bayerische Landeskriminalamt führt ein solches System, den Kriminalaktennachweis (KAN) [für Bayern], in dem aktuell 1,6 Millionen Datensätze über „Tatverdächtige“ geführt werden. Das sind 15% der erwachsenen Bevölkerung in Bayern.
Ein solcher Eifer beim Speichern ging sogar der konservativen Bayerischen Staatszeitung zu weit. Die über eine Prüfung des – ohnehin sehr rührigen – bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri berichtete. Doch Bayern ist lediglich ein Fall unter vielen.
Christiane Schulzki-Haddouti, Expertin für Datenschutzfragen seit vielen Jahren, hat sich in der aktuellen Ausgabe der c’t mit dem Status der datenschutzrechtlichen Kontrollen der polizeilichen Informationssysteme beschäftigt. „Fragwürdig“ sei der Datenschutz in Polizeisystemen, so lautet ihr Ergebnis.