Wenn Kontrolle fehlt, werden Gesetze ignoriert

Strafprozessordnung und Polizeigesetze fordern, personenbezogene Daten in polizeilichen Informationssystemen zu kennzeichnen, um sie vor illegitimer Nutzung und Weitergabe zu schützen. Es ist allerdings sehr fraglich, ob die Polizeibehörden diesen Verpflichtungen schon jemals gerecht geworden sind. Zumal das Ignorieren der Kennzeichnungspflichten bisher ohne Risiko war: Denn die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben entsprechende Kontrollen bisher noch nie vorgenommen.

Will das BMI mit dem neuen BKA-Gesetz eigene Fehler der Vergangenheit kaschieren?!

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert im Gespräch mit POLICE-IT, dass das neue BKA-Gesetz [1] zur Begründung für eine umfassende Umstrukturierung der polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern herangezogen wird. Es gehe darum, die erheblichen Mängel beim Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu verbessern und das Bundeskriminalamt sowie Europol als Zentralstellen zu positionieren. Dabei würden nicht nur zentrale Grundsätze des Datenschutzes gefährdet, auch die IT von bisher leistungsstarken Ländern wie Bayern würde um Jahre zurückgeworfen werden.