Organisierte Kriminalität Bundeslagebild 2018

Onkel Horst (Seehofer) und Onkel Holger (Münch) gaben sich alle Mühe bei der Vorstellung des Bundeslagebilds OK: Damit nur ja nicht auffällt, dass sie mit leeren Händen dastehen. Die gemessenen Zahlen des (angeblichen) Schadens durch Organisierte Kriminalität sind unglaubwürdig gering. Bereinigt um EINEN Steuerhinterziehungsfall mit einem Schaden von 201 Millionen, verbleiben 480 Millionen, etwa so viel wie der Schaden durch geklaute Kraftwagen im Jahr. Die BKA-Zahlen lassen sich plausibel weder mit Schadenszahlen aus der allgemeinen Kriminalstatistik in Einklang bringen. Noch mit fundierten Schätzungen der Vereinten Nationen und von Europol zum Schaden durch Organisierte Kriminalität. Ähnlich desaströs wie bei der polizeilichen Bearbeitung der Organisierten Kriminalität sieht es auch bei deren Zwillingsbruder, der Geldwäsche, aus. Auch die ist personell, wie fachlich völlig minderbemittelt. Könnte es also sein, dass politischer Wille dahintersteckt? Weil die „Einflussnahme der Organisierten Kriminalität auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft“, eines der wesentlichen Kriterien für OK, schon viel weiter fortgeschritten ist, als Sie und ich bisher geneigt sind anzunehmen? | Lesedauer: Ca. 10 Minuten

Das offizielle Gemälde über Organisierte Kriminalität in Deutschland

Onkel Horst (Seehofer) und Onkel Holger (Münch) spielten heile Welt als sie am 24. September 2019 das ‚Bundeslagebild Organisierte Kriminalität‘ für 2018 vorstellten. Die besteht – nach Darstellung aus dem Onkel-Horst-Ministerium – vor allem aus „Rauschgift-, Eigentums- und Wirtschaftskriminalität“. Und hat ein „weiterhin sehr großes Bedrohungs- und Schadenspotenzial“ . Im Widerspruch zu dieser Aussage steht, dass im ganzen Berichtsjahr 2018 bei den drei Bundespolizei- und den 16 Landespolizeibehörden zusammen gerade einmal 535 OK-Ermittlungsverfahren geführt wurden. Das sind schon wieder 6,5% weniger als noch im Vorjahr. Vor zwanzig Jahren wurden noch mehr als 800 OK-Verfahren pro Jahr bearbeitet. Diese Zahl hat seitdem Jahr für Jahr abgenommen, nunmehr um fast 40%.
Und das liegt nicht daran, dass die organisierte Kriminalität in Deutschland auf dem Rückmarsch wäre. Sondern vielmehr daran, dass die polizeiliche Bearbeitung von Strafverfahren im Bereich der organisierten Kriminalität seit Jahren dem Sparfuchs bzw. undemokratischen und politischen Interessen geopfert ist. Und Verfahren im Rahmen der den Bundesländern obliegenden PRÄVENTIVEN Maßnahmen im OK-Bereich laut Bundeslagebild überhaupt nicht aufscheinen. Denn im Bundeslagebild tauchen nur die „Ergebnisse polizeilicher Strafverfolgungsaktivitäten im Bereich der Organisierten Kriminalität“ auf . Doch „repetitur non placet“: Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir Sie auf unseren Beitrag aus dem letzten Jahr: ‚Organisierte und dokumentierte Doppelmoral‘ [A] beschäftigt sich mit wundersam abnehmenden Fallzahlen bei stets hoher Bedrohungslage, nicht mehr existenten OK-Spezialdienststellen, nicht funktionierendem Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden und den allfälligen Plattitüden von Präsidenten und Politikern beim öffentlichen Ausschmücken nicht vorhandener Erfolge.

Begleitende PR aus dem Hause Springer für BMI und BKA

Dass der Horst- und der Holger-Onkel so ungeniert Sand in die Augen des Publikums verstreuen konnten, liegt auch daran, dass sie willfährige Helfer für ihre Meinungsmache auf Seiten der Mainstream-Presse haben. Wieder einmal sticht da die ‚Welt‘ heraus mit ihrem Mann fürs Polizeiliche, dem „Reporter Investigative Recherche“, Martin Lutz: Der hat ja schon öfter bewiesen, dass er über besondere Kanäle und exklusive Quellen verfügt [B], die ihn in die Lage versetzen, Verlautbarungen über polizeiliche Statistiken (aus dem BKA bzw. BMI) jeweils VOR ALLEN ANDEREN und gerne auch am Wochenende in die ‚Welt‘ zu setzen. Von wo sie dann von vielen anderen Medien zwar nicht geprüft, aber gerne aufgegriffen und verbreitet werden und auf diese Weise zum allgemeingültigen ‚Wissen‘ über Kriminalität im Allgemeinen oder, wie im aktuellen Fall, über Organisierte Kriminalität in Deutschland im Jahr 2018 im Besonderen werden.

So geschah es auch diesmal: Am 24.9., noch bevor Seehofer und Münch ihr Bundeslagebild überhaupt vorstellten, verbreitete Martin Lutz in der ‚Welt‘ [1] auf fünf A4-Seiten, was so drinsteht, in dem „der Welt vorab vorliegenden 70-seitigen Lagebild für das Jahr 2018“. Wie schon in mehreren Fällen in der Vergangenheit prüft ja nach solchen Verlautbarungen aus dem Hause Springer kein Leser mehr, was denn tatsächlich dranstand in der Quelle, die zu diesem Zeitpunkt „exklusiv“ nur Lutz vorliegt. Und ich frage mich, was die Bezeichnungen „Investigativ“ oder „Recherche“ rechtfertigt, wenn ein Schreiber aus dem Hause Springer genau die Meinung über OK und über die Leistungen der Polizei in diesem Deliktsbereich verbreitet, welche BMI und BKA der Öffentlichkeit vermitteln wollen. Und da von Leistungen eher nicht gesprochen werden kann, liegt nach dem Durchkauen dröger Statistikdaten der Schwerpunkt seines Artikels auf Clankriminalität, die jetzt auch vom BKA gezählt wird, sowie auf der OK-Kriminalität von Zuwanderern und damit auf einem seit Jahren gepflegten Lieblingsthema von Martin Lutz und seinem Kollegen.

Kritik am Bundeslagebild OK

Fleißarbeit mit vielen Zahlen und noch mehr bunten Bildern

Masse statt Klasse scheint die Devise gewesen zu sein bei der Abfassung des OK-Lagebilds im Hause BKA. Der Leser wird zugeschüttet mit Zahlen, deren Relevanz er nicht beurteilen kann, weil jeglicher Vergleich und Kontext fehlt. Und mit Grafiken und Tabellen, deren wesentlicher Zweck darin besteht, viel Platz zu beanspruchen und damit vorzugaukeln, dass ‚Klasse‘ vorhanden ist, wo fachliche Substanz schlichtweg fehlt.

Aus dem Bundeslagebild OK 2018, Seite 8
Großformatige Tabellen über die ganze Seite mit Auflistungen, welche Polizeibehörde in welchem Bundesland wie viele Verfahren geführt hat oder eine dreiseitige Liste mit Nationalitäten und Zahl der Tatverdächtigen demonstrieren Fleiß und akribische Buchhaltung, haben für den Leser aber sonst keinen Erkenntniswert.

Weitere 14 der 70 Seiten (, also 20%) zeigen die immer gleichen großformatigen Grafiken über die Aktivitäten von OK-Gruppierungen, die deutsch, türkisch, albanisch, polnisch, italienisch, libanesisch, russisch, kosovarisch, niederländisch bzw. serbisch dominiert sind.

Das hätte man – wesentlich übersichtlicher – in einer Tabelle auf einer Seite unterbringen können.

Weitere acht Seiten werden verbraucht für Tortendiagramme zu herausgehobenen Kriminalitätsbereichen und Listen der dominierenden Staatsangehörigkeiten der Beteiligten. Was die Zahlenangaben in den Tortendiagrammen besagen sollen, erschließt sich nicht: Wenn z.B. bei den Eigentumsdelikten 46,2% auf „Kfz-Sachwertdiebstähle“ entfallen, wüsste man gerne ob es sich um 46,2% der Verfahren = Gruppierungen handelt oder um den entsprechenden Anteil an den Schadenssummen oder an den kriminellen Erträgen.

Stupide Fixierung auf Staatsangehörigkeiten

Wie schon in der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik (= PKS) liegt ein wesentlicher Fokus auch in diesem Bundeslagebild auf der Abgrenzung zwischen deutschen und nicht-deutschen Tatverdächtigen und darunter den Zuwanderern [a].
Für einen Geschädigten oder ein potenziell von OK-Kriminalität bedrohtes Individuum oder Unternehmen könnte die Nationalität jedoch zweitrangig sein, wichtiger dagegen die Begehensweise (modus operandi) und die Frage, wie man sich selbst und wie einen die Polizei davor schützen kann, geschädigt zu werden. Dazu verliert das Bundeslagebild kein Wort.
Und nebenbei bemerkt und um Vorurteilen entgegen zu wirken: Die 150 deutsch-dominierten OK-Gruppierungen zeichnen verantwortlich für knapp die Hälfte aller Schäden und Erträge, die im Bundeslagebild OK festgestellt werden.

Große Diskrepanzen zwischen den Zahlen aus dem Bundeslagebild und Einschätzungen von Europol und den Vereinten Nationen

Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2018 in Deutschland rund 3 Millionen Straftaten mit einer Schadenssumme von rund 7,3 Milliarden Euro [b]. .
Man würde gern einordnen können, welchen Anteil die Organisierte Kriminalität an der Gesamtkriminalität hat. Anhaltspunkte dazu sucht man allerdings vergeblich. Die positive Annahme, dass deutsche Polizeibehörden mit ihren Ermittlungen nah dran sind an rund zehn Prozent aller in der EU auffällig gewordenen OK-Gruppierungen, geht ins Leere:

Europol hat 2017 mit dem ‚SOCTA-Report 2017‘ [SOCTA = Serious and Organized Crime Threat Assessment / Bewertung der Bedrohung durch Schwer- und Organisierte Kriminalität] die umfassendste Analyse über OK vorgelegt, die bis dahin in der EU unternommen und dokumentiert wurde. Demnach lagen Ermittlungen gegen über 5.000 grenzüberschreitend tätige OK-Gruppierungen dem SOCTA-Report zugrunde. Die 535 OK-Gruppierungen, gegen die deutsche Polizeibehörden Ermittlungen führen, sind insofern eine erstaunliche und beachtliche Zahl.

Schon 2011 kam eine Studie einer Organisation der Vereinten Nationen [2] zu dem Ergebnis, dass die weltweiten Einnahmen aus transnationaler Organisierter Kriminalität (= TOK) bei etwa zweitausendeinhundert Milliarden Dollar pro Jahr liegen. Die Europäische Kommission kam sogar auf geschätzte dreitausend Milliarden. Deutschland spielt in der Oberliga der Wirtschafts- und Industrienationen. Also müsste – rein theoretisch – ein entsprechender hoher, mindestens jedoch hoher einstelliger Anteil am weltweiten Schaden durch OK auf Deutschland entfallen. Selbst nur EIN Prozent vom Schaden, den die UN annahm, wären schon 21 Milliarden Euro in der Bundesrepublik Deutschland!

Das passt jedoch überhaupt nicht zusammen mit den 7,3 Milliarden Schaden aus SÄMTLICHEN polizeilich festgestellten Straftaten im Jahr 2018. Dafür hätte man gerne eine Erklärung. Liegt es daran, dass viele Erträge aus kriminellen Aktivitäten, da diese ohnehin illegal sind, in der PKS gar nicht als Schaden gezählt werden? [siehe b]

Noch eine andere Zahl gibt zu denken: Im Bundeslagebild wird der polizeilich festgestellte Gesamtschaden aus OK angegeben mit 691 Millionen Euro. Das wären 0,03% des weltweiten Schadens auf der Basis der UN-Zahlen von 2011. Oder anders gesagt: Ein viel zu geringer Wert! Der sich weiter verringert, wenn man den darin enthaltenen EINEN Fall abzieht einer OK-relevanten Steuerhinterziehung mit einem Schaden von allein 201 Millionen Euro. Bleiben also 480 Millionen Euro übrig.

480 Millionen Euro Schaden, das ist ein bisschen weniger als der Schaden aus dem Diebstahl von Kraftwagen. Die Zahlen machen deutlich: Zwischen den Annahmen über die Bedeutung und Größenordnung der Organisierten Kriminalität in Deutschland und dem, was uns das BKA als Lagebild verkauft, gibt es erhebliche Diskrepanzen.

Die wahre Ursache für diesen geringen Wert liegt jedoch woanders: Denn die Zahl von 691 bzw. 480 Millionen Euro sagt ja lediglich, was die Polizei in ihrem Bundeslagebild an Schaden FESTGESTELLT hat. Feststellen kann man jedoch nur, womit man sich tatsächlich beschäftigt. Insofern ist es ein probates Mittel, WENIG OK festzustellen, indem man sich möglichst wenig damit beschäftigt …

Wirtschaftskriminalität im Bundeslagebild OK

Betrachten wir etwas genauer die Wirtschaftskriminalität. Laut allgemeiner Polizeilicher Kriminalstatistik verursachte sie einen Schaden im Jahr 2018 von rund 3,4 Milliarden Euro. Die allgemeine Kriminalstatistik zählt zu den großen Teilsegmenten der Wirtschaftskriminalität Betrug, Veruntreuungen, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten und Wettbewerbsdelikte.
Selbstredend erfüllen nicht alle Wirtschaftsstraftaten die Kriterien der Arbeitsdefinition für organisierte Kriminalität (siehe Seite 10 des Bundeslagebilds). Doch bei Anlagebetrug und Finanzierungsdelikten, Insolvenzstraftaten und Serienbetrügereien – gerade auch im Internet – fallen selbst dem Laien zahlreiche Beispiele für Straftaten ein, die sich für OK qualifizieren. Insofern erstaunt die Selektion der 55 OK-Gruppierungen und -Verfahren Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, über die im Bundeslagebild OK berichtet wird:

  • 63,6% oder 35 der 55 Fälle in diesem Bereich beschäftigen sich mit dem Betrug durch Callcenter bzw. falsche Polizeibeamte an älteren Menschen.
  • Weitere 7 Fälle betreffen Straftaten zum Nachteil älterer Menschen bzw. manipulierte Pokerspiele.
  • Ganze 6 Fälle beschäftigen sich mit Anlagedelikten. Für diesen Deliktsbereich weist die allgemeine PKS ein Schadensvolumen von 262 Millionen Euro aus.
  • Jeweils zwei Fälle entfallen auf Finanzierungsdelikte, Wettbewerbsdelikte und Insolvenzstraftaten. Für letztere teilt die allgemeine PKS einen Gesamtschaden im engeren, strafrechtlichen Sinne von 214 Millionen Euro mit und im weiteren Sinne unter Einbeziehung des Folgeschadens aus Insolvenzverschleppung von weiteren 2 Milliarden Euro.

Wirtschaftskriminalität verursacht fast die Hälfte des gemessenen Schadens aller Straftaten. Die polizeiliche Befassung mit diesem weiten Gebiet, wie sie im Bundeslagebild OK zum Ausdruck kommt, vermittelt das Bild, dass Strafverfolgung auf diesem weiten Gebiet überhaupt nicht mehr systematisch stattfindet.

Organisierte Kriminalität im internationalen Vergleich

Wenige Tage nach der Vorstellung des Bundeslagebilds OK am 24 9.2019 trafen sich in Den Haag bei Europol 600 Polizeiführer aus 50 Ländern zu einer Fachtagung über OK. Die Fachleute dort sehen die OK-Lage etwas weniger entspannt als BKA und BMI: Nach deren Einschätzung ist die transnationale organisierte Kriminalität im Verlauf der letzten zwanzig Jahre angewachsen und erstarkt: Die Zahl der kriminellen Organisationen hat dramatisch zugenommen, die Begehungsweisen (modus operandi) sind vielfältiger geworden, es wird hochmoderne Technologie eingesetzt, organisierte Kriminalität durchdringt die Infrastruktur und den öffentlichen Sektor und versteht es, immer wieder Schlupflöcher in Gesetzen zu ihrem Vorteil zu nutzen.
Europol hat diese Bewertung schon im vergangenen Jahr mit dem oben schon erwähnten ‚SOCTA-Report 2017‘ [3] untermauert: Die Absicht dahinter war es vorauszuschauen und die (raschen) Veränderungen in der OK-Landschaft aufzuzeigen und zu bewerten. Der SOCTA-Report bietet insofern eine Weitwinkel-Perspektive auf die Organisierte Kriminalität in der EU: Nicht nur die geradezu altbackenen Geschäftsfelder der OK, die das BKA im Blick hat, werden beleuchtet, sondern auch die ‚modernen‘ Erscheinungsformen, wie Geldfälschung, Menschenhandel und Schleusungskriminalität, Waffenhandel, Müll- und Umweltdelikte, Handel mit Produkten bedrohter Tierarten, Umsatzsteuerbetrug, Steuerhinterziehung, sowie Korruption, auch im Sportbereich.

Fehlende Ressourcen in der Polizei für die wirksame Bekämpfung der OK

Im Vergleich mit dieser umfassenden Betrachtungsweise nimmt sich die Bewertung des BKA – Hauptbetätigungsfeld sind Drogenhandel, Eigentumskriminalität und Wirtschaftskriminalität – erschütternd kleinkariert und verharmlosend aus. Das liegt nicht daran, dass Deutschland die Insel der Seligen wäre, weil von OK weitgehend verschont. Sondern daran, dass OK-Fachreferate in den Polizeibehörden in Deutschland drastisch ausgedünnt oder ganz abgeschafft wurden, sodass für die kompetente Ermittlung von OK-Organisationen und deren Aktivitäten weder Personal, noch Fachkompetenz, noch adäquate technische Ausstattung vorhanden ist. Und an einem politischen Klima in diesem Deutschland, in dem die flächendeckende Beobachtung und Strafverfolgung auf wesentlichen Gebieten der OK im weiteren Sinne, wie Korruption, Steuerhinterziehung und Geldwäsche, noch nie existent war. Und auch kein Entscheider auf politischer Ebene vorhat, an diesem Status Quo etwas zu ändern.

Auch der Zwillingsbruder der OK, die Geldwäsche, wird in Deutschland kaputtgespart

Geldwäsche ist der Zwillingsbruder der Organisierten Kriminalität. Bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag zum neuen Geldwäschegesetz kam auch Andreas Frank zu Wort, ein Experte im Kampf gegen Geldwäsche: Er nennt als

„wichtigsten Grund für den Siegeszug der TOK“ „die professionelle Hilfe, die den Verbrechensnetzwerken bei der Verschleierung der Milliarden-Einnahmen aus Kriminalität und zur Geheimhaltung zur Verfügung steht. Ohne die Armeen von Rechnungsprüfern, Buchhaltern, Rechtsanwälten, Treuhändern, Vermögensverwaltern und Banken, die sich wie Söldner der TOK zur Verfügung stellen, um schmutzigen Geschäften den Anschein von Rechtmäßigkeit zu vermitteln, wäre die Vermögensanhäufung der TOK nicht möglich.“ Die(se) Söldnern des Verbrechens werden ‚Crime Enablers‘ genannt und der Vorgang der Verschleierung wird als Geldwäsche bezeichnet. Der ‚Kundenkreis‘ der ‚Crime Enablers‘ geht über die TOK hinaus. Ihre Dienstleistungen ermöglichen nicht nur der TOK fast risikofrei die illegalen Milliarden Einnahmen zu waschen. Crime Enablers sorgen auch dafür, dass Steuerhinterzieher Milliardenbeträge der ordentlichen Besteuerung entziehen und Kleptokraten ungestraft Länder und ganze Kontinente ausplündern können.“

Erfüllt nicht das Waschen illegaler Einkünfte wesentliche Kriterien der OK?!

Gemessen an der Arbeitsdefinition der deutschen Polizei für OK erfüllt doch spätestens das Waschen der illegal durch OK erzielten Milliardeneinnahmen die notwendigen Kriterien zur Einstufung als OK. Doch wie bei der polizeilichen Befassung mit OK selbst, sieht es ähnlich armselig aus bei der Verfolgung mit der Geldwäsche. Eine leidlich funktionsfähige Financial Intelligence Unit (FIU), die beim BKA angesiedelt war, wurde – maßgeblich auf Betreiben des damaligen Bundesfinanzministers Schäuble – zerschlagen und neu angesiedelt im Zollkriminalamt.
Seitdem macht diese Einrichtung regelmäßig Schlagzeilen damit, dass Personal und Kompetenz nicht ausreichen, um die jährlich rund 70.000 Verdachtsanzeigen zeitnah zu bearbeiten. Hinzu kommt, dass zwar die Angehörigen vieler Berufsgruppen – neben Banken auch Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler und Händler hochpreisiger Produkte – zu Verdachtsanzeigen verpflichtet sind. Zum Beispiel dann, wenn ein teures Auto bar bezahlt wird. Doch mangels Kontrolle unterbleiben diese Meldungen häufig. „Nach Auskunft der FIU stammen von den jährlich rund 70.000 Verdachtsmeldungen nur 150 aus dem Nichtfinanzsektor. Das sind 0,21 Prozent. Selbst in Trinidad-Tobago sind es laut des dortigen FIU-Berichts etwa zehn Prozent.“ schrieb dazu das Handelsblatt im letzten Jahr. Dass nicht kontrolliert wird, liege vor allem an einer lächerlich geringen Personalausstattung. „Zwei Vollzeitstellen gab es 2018 in Berlin und Hamburg, 4,4 für ganz Nordrhein-Westfalen, in Thüringen 1,3 und in Bremen sogar nur 0,3.

Wie weit ist es schon mit der „Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft“

Ist es nicht auffallend, dass ausgerechnet auf diesen zwei, eng miteinander verwobenen Bereichen, der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche, weder ausreichend Personal, noch Mittel aufwendet werden? Oder ist es vielmehr so, dass die Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft, also das dritte und letzte Kriterium für Organisierte Kriminalität, schon viel weiter fortgeschritten sind, als Sie und ich (bisher) annehmen mussten?!

Beiträge zu verwandten Themen

[A]   Organisierte und dokumentierte Doppelmoral, 15.08.2018, POLICE-IT
https://police-it.net/organisierte-und-dokumentierte-doppelmoral

[B]   Nutzung der polizeilichen Kriminalstatistik für politische Zwecke, 11.05.2018, CIVES
https://cives.de/nutzung-der-polizeilichen-kriminalstatistik-fuer-politische-zwecke-7727

Fußnoten

[a]   Eine Definition nach dem Aufenthaltsstatus einer nicht-deutschen Person: Asylbewerber, internatonal/national Schutzberechtigter und Asylberechtigter, Duldung, Kontingentflüchtling bzw. unerlaubter Aufenthalt in Deutschland.

[b]   Bei Rauschgiftgeschäften, immerhin ein Geschäftsfeld von mehr als einem Drittel aller hier relevanten OK-Gruppierungen, wird kein Schaden registriert, da diese per se illegal sind und deshalb kein monetärer Schäden vorliegen kann. Das gilt auch für bestimmte Erscheinungsformen von Cybercrime, Fälschungskriminalität, Kriminalität i.Z. mit dem Nachtleben, Gewaltkriminalität, Umwelt- und Waffenkriminalität. [aus dem Bundeslagebild OK 2018, Seite 11]

Quellen

Die Recherche der Quellen zu einem solchen Artikel und ihre Verarbeitung ist eine zeitaufwändige Angelegenheit, die wir bisher mit Akribie betrieben haben. Das war auch für diesen Artikel der Fall und gehört weiterhin zu unserem Arbeitsstandard. Nicht länger akzeptieren wollen wir allerdings, dass sich manche „Kollegen“ bzw. „-Innen“ die eigene Arbeit etwas zu einfach machen: Bei POLICE-IT die Quellen und Sachverhalte abgreifen, in eigene Texte einsetzen und Verweise auf den Ursprung beim POLICE-IT großzügig vergessen. Daher legen wir die Quellen zu unseren Artikeln und die Links dazu nicht mehr, wie bisher offen.
Gerne sind wir bereit, auf konkrete Email-Anforderung von Lesern die verwendeten Quellen zu benennen. Bis auf weiteres wird es jedoch bei dem hier beschriebenen Verfahren bleiben. Was ich persönlich für ebenso bedauerlich wie notwendig halte.

[1]   BKA-Lagebild erstmals mit Zahlen zu Clankriminalität, 24.09.2019, Martin Lutz auf Welt Online
https://www.welt.de/politik/deutschland/article200844742/Organisierte-Kriminalitaet-BKA-Lagebild-erstmals-mit-Zahlen-zu-Clankriminalitaet.html

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