PKW-Maut: Wer hier der „Depp“ ist, wird sich noch zeigen …

Die Wegekosten für die Bundesfernstraßen belaufen sich pro Jahr auf knapp 16 Milliarden Euro. Derzeit sind davon mehr als 7 Milliarden durch die Einnahmen aus der LKW-Maut gedeckt. Nach dem Motto „wer nutzt, der zahlt“ möchte das Bundesverkehrsministerium auch die PKW-Halter für die Nutzung der Fernstraßen zahlen lassen. Die sollen das allerdings nicht merken. Daher wurde seit Jahren das Theater um die „Ausländermaut“ aufgeführt. Dumm nur, dass die 500 Millionen Euro, die dadurch angeblich zu erzielen gewesen wären, dank des EuGH-Urteils nun perdu sind. Sie wären ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen, gemessen an der tatsächlichen Kostendeckungslücke. Was die Bundesregierung jedoch eisern verschweigt: Die für „Zwecke des Straßenwesens“ zu verwendende Hälfte der Einnahmen aus der Mineralölsteuer werden seit Jahren – gesetzeswidrig – für andere Zwecke verwendet. Und auch die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen in den großen Einnahmetopf des Bundes und kommen NICHT dem Ausbau bzw. Unterhalt des Straßenwesens zu. Auf Bundesverkehrsminister Scheuer kommt ein weiteres dickes Problem zu: Wie kann er erklären, dass er – vor dem EuGH-Urteil bereits Verträge abschließen ließ, die nun zu Schadenersatzforderungen der Vertragspartner in mehrstelliger Millionenhöhe führen können?
Mit Update vom 22.6.2019 zu den inzwischen angekündigten Entschädigungsforderungen des Betreiberkonsortiums | Lesedauer: Ca. 10 Minuten

Das Infrastrukturabgabengesetz – InfrAG

„Ausländermaut“ war sie genannt worden, diese populistische Idee der CSU, die sich für Vignetten des Nachbarlands Österreich durch ebensolche für österreichische und andere ausländische Nutzer deutscher Fernstraßen schadlos halten wollte.

Taktische Maßnahme der CSU in Wahlkampfzeiten zur Verschleierung, worum es wirklich geht: Eine Fernstraßenbenutzungsgebühr für alle PKWs

Um dem bundesdeutschen Wahlvolk vor der Bundestagswahl 2017 und dem bayerischen vor der Landtagswahl 2018 Zucker zu geben, war im CSU-geführten Bundesverkehrsministerium ein Gesetz geschnitzt worden, das man – bei selektiver Lektüre – so lesen kann, als sollten (nur) die Ausländer für die Benutzung deutscher Fernstraßen zahlen: Von 500 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr schwadronierten die Granden von der CSU, ein Betrag, der schon früh angezweifelt wurde, vor allem in Hinblick auf die immensen Kosten, die dieses Infrastrukturerhebungs, -abgabe- und -überwachungsverfahren zu generieren versprach.

Klage Österreichs und Entscheidung des EuGH

Dieses Infrastrukturabgabengesetz, kurz InfrAG, sah der von Österreich angerufene EuGH als diskriminierend an. Und damit im Widerspruch zu Europäischen Recht.

Verkehrsminister Scheuer – vom Urteil angeblich „völlig überrascht“

Diese höchstrichterliche Entscheidung wiederum ließ den aktuellen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angeblich völlig überrascht zurück.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/SocialMedia/Youtube/public/2019/06/Bundesminister-Andreas-Scheuer-Wir-muessen-das-Urteil-respektieren-und-akzeptieren_CqkWBBtrWKY.html
Die Bundesregierung habe doch dem Gesetz zugestimmt (besser: Sein Vorgänger im Amt Dobrindt hatte das Gesetz im Bundestag eingebracht), der Bundestag habe dem zugestimmt (besser: die Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD) und auch der Bundespräsident (was soll er machen, der Mann, wenn ihm die Regierung ein im Bundestag verabschiedetes Gesetz vorlegt).
Dass es zahlreiche warnende Stimmen gab aus der Opposition, aus Fachverbänden und auch aus dem sicherlich nicht als parteiisch einzustufenden wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gab, blieb in der beleidigten Reaktion von Andreas Scheuer außen vor.
Gerade dem wissenschaftlichen Dienst hatte der Minister ja noch vor zwei Jahren kräftig eins vors Schienenbein gegeben.

Finanzierung des Straßenwesens in Deutschland

Bild Online vom 19.06.2019 [1]
Am Tag nach dem Urteil des EuGH (, also am 19.6.2019) warf sich die Bild-Zeitung in die Bresche: „Wir sind die Maut-Deppen Europas“ hieß es da, denn „Millionen Steuerzahler“ müssen „für den Zustand der Straßen in Deutschland auch weiter ganz alleine zahlen“. Dass auch hunderttausende von in Deutschland und viele anderswo zugelassenen LKWs seit Jahren schon Maut für die Nutzung deutscher Fernstraße abkassiert werden, ging im Eifer des Gefechts unter. Aber wir sprechen hier ja gerade von der Bild-Zeitung … Um mal Fakten in die Diskussion einzuführen: Das Bundesverkehrsministerium rechnet für 2018 bis 2022 jährlich mit Einnahmen aus der LKW-Maut für die Bundesfernstraßen von rund 7,2 Milliarden Euro [2].

Das Märchen von den angeblich sicheren Ausländer-Maut-Einnahmen

Unerhört ist, laut Bild-Zeitung auch, dass dieses infame Urteil des EuGH doch glatt dafür sorgt, dass „dem Verkehrsminister ab Herbst 2020 geplante Maut-Einnahmen von jährlich rund einer halben Milliarde Euro fehlen“. Potzblitz! Welche Frechheit! Leute, noch dazu aus dem Ausland! – erdreisten sich tatsächlich, NICHT für etwas zu bezahlen, was der EuGH als europarechts-widrig eingestuft hat. Und daher fehlt jetzt dem deutschen Steuersäckel eine behauptete, niemals plausibel belegte Nettoeinnahme von einer halben Milliarde Euro aus der „Ausländermaut“.

Die sich allerdings zusammenfaltet zum finanziellen Erdnüsschen (engl: peanuts) oder, noch schlimmer, zum katastrophalen Verlustgeschäft, wenn man anderen, vertrauenswürdigen Berechnungen zur erwartbaren Höhe der Einnahmen von ausländischen Straßennnutzern UND den damit verbundenen Kosten folgt. Das hinderte allerdings auch die Bundeskanzlerin einen Tag nach dem Urteil nicht, darüber zu lamentieren, dass Deutschland jetzt (angeblich) „durch die gescheiterte Pkw-Maut rund 350 bis 500 Millionen Euro pro Jahr“ fehlen. [3]

„Wer nutzt, der zahlt“ – Fernstraßennutzungsgebühr für alle seit Jahren vorbereitet

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/SocialMedia/Youtube/public/2019/06/Bundesminister-Andreas-Scheuer-Wir-muessen-das-Urteil-respektieren-und-akzeptieren_CqkWBBtrWKY.html
Leider wird in der allgemeinen Aufregung über die Unerhörtheit dieses Urteils übersehen und von Medien totgeschwiegen, dass es hier nicht um gerechte Bezahlung von Straßennutzungsgebühren für Ausländer UND Deutsche gleichermaßen geht. Was die Gesetzesväter von der CSU – Seehofer, damals als noch bayerischer Ministerpräsident, Dobrindt – damals Bundesverkehrsminister und heute Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag und sein früherer Staatssekretär und Nachfolger im Amt des Bundesverkehrsministers – Andreas Scheuer – eigentlich erreichen wollen, ist die Einführung einer STRASSENNUTZUNGSGEBÜHR FÜR ALLE – also auch für ALLE DEUTSCHEN Fahrzeuge.

Gesetzeswidrige Zweckentfremdung der Mineralölsteuer

Das trifft insbesondere die in Deutschland zugelassenen PKWs, denn die noch in Deutschland zugelassenen LKWs werden auf den Bundesfernstraße ja schon seit langem von der LKW-Maut erfasst und abkassiert. PKW-Maut aber ist – aus mehreren Gründen – alles andere als populär für die Millionen Halter von PKWs.
Denn auch die haben ja heute schon nach jedem Tankvorgang 58% des Gesamtpreises für Steuern und Abgaben aufzuwenden [4]. Vom Löwenanteil davon, der so genannten Mineralölsteuer (korrekt heißt sie Energiesteuer) sollen „eigentlich“ 50% „für Zwecke des Straßenwesens“ verwendet werden [§1]. Doch trotz der klaren Zweckbindung im §1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes werden diese Einnahmen vom Bundesfinanzminister zweckentfremdet [5]:

„Jedes Jahr werden die gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung der Mineralölsteuer mit einer Generalvollmacht außer Kraft gesetzt“, gibt SPD-Verkehrsexperte Uwe Beckmeyer zu. „Würde man das Gesetz anwenden, wäre genug Geld für den Straßenbau da.“ Das Geld werde falsch verteilt, heißt es auch in einem unveröffentlichten Thesenpapier des CDU-Wirtschaftsrats. Trotzdem ändert sich nichts.

Die Kfz-Steuer landet im großen Steuertopf und wird nicht zweckgebunden für das Straßenwesen verwendet

Im Jahr 2018 nahm der Bund mehr als 9 Milliarden Euro aus der Kfz-Steuer ein [6]. Anders als vielfach angenommen, sind diese Einnahmen nicht zweckgebunden für den Straßenbau bzw. -unterhalt. Das liegt am so genannten Gesamtdeckungsprinzip, einem Konzept, nach dem alle Einnahmen des Staates zur Deckung aller Ausgaben zu verwenden sind. Die Kfz-Steuer landet also im großen Steuertopf und kommt gerade NICHT dem Straßenwesen zu.

Gesetzlich nach wie vor vorgesehen: Jährliche Infrastrukturabgabe für PKWs

Für die privaten Kfz-Halter hat sich durch das jüngste Urteil des EuGH nichts geändert. Denn nach wie vor ist das Infrastrukturabgabengesetz in Kraft. In dessen Paragraph 1 steht, dass „für die Benutzung der Bundesfernstraßen … (von allen Nutzern) eine Abgabe zu entrichten ist (Infrastrukturabgabe).“ In der aktuell gültigen Fassung des InfrAG hat jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs (hier vor allem PKWs) die Infrastrukturabgabe zu bezahlen. Und zwar als Jahrespauschalgebühr, die zwischen im Schnitt 67 Euro und maximal 130 Euro beträgt. NOCH ist in der aktuellen Gesetzesfassung vorgesehen, dass diese Infrastrukturabgabe mit der jährlichen Kfz-Steuerlast saldiert wird, sodass am Ende nicht mehr rauskommt als die bisherige Kfz-Steuerbelastung.

Die Wegekosten des Bundesfernstraßennetzes

Damit stellt sich für das Bundesverkehrsministerium allerdings ein dickes Problem: Dann jedenfalls, wenn man vom Konzept der „Nutzerfinanzierung“ ausgeht. Dann müssen nämlich ALLE Nutzer von Fernstraßen die Wegekosten bezahlen.

Wer soll die Fernstraßennutzungsgebühren für PKWs aufbringen – und wie vermittelt die Politik das den Wählern?!

aus [7], Seite 20
Das Bundesverkehrsministerium hat dazu ein Gutachten erstellen lassen [7]. Daraus ergibt sich, dass die Wegekosten für die Bundesfernstraßen rund 16 Milliarden Euro pro Jahr ausmachen. Und dass sich diese Kosten je zur Hälfte verteilen auf die (zahlenmäßig viel mehr PKWs) und zur anderen Hälfte auf die schwereren und die Straßen daher mehr belastenden LKWs. Die LKWs erfreuen den Bundesverkehrsminister: Denn die zahlen heute schon fast vollständig die auf sie entfallende Hälfte von 7,2 Milliarden Euro.

Richtig unschön sind die PKWs aus der Sicht des BMVI, genauer gesagt die Tatsache, dass die bisher nichts zahlen. Jedenfalls dann, wenn am Konzept der Nutzungsfinanzierung festgehalten wird. Denn völlig unklar ist, wo die 7 bis 8 Milliarden Euro herkommen sollen, die der Bund braucht, um als neuer Verantwortlicher für die Bundesfernstraßen die anteiligen Wegekosten für PKWs zu finanzieren. Das ganze Theater mit der Ausländermaut ist insofern und von Anfang an nur Ablenkung gewesen. Denn die ausländischen PKWs hätten im optimistischen – jetzt durch den EuGH zunichte gemachten – Ansatz der CSU bestenfalls eine halbe Milliarde Euro eingespielt. Woher die restlichen 7 Milliarden allerdings kommen sollen, steht derzeit in den Sternen.

Ich bin sicher, dass man im Bundesverkehrsministerium und in der Bundesregierung generell dazu schon klare Vorstellungen hat. Genauso sicher bin ich allerdings, dass man in den Parteizentralen der Regierungs-Groko eine generelle Nutzungsgebühr für PKW-Halter für Bundesfernstraßen angesichts der aktuellen Umfrageergebnisse für schlicht nicht durchsetzbar hält. Nun KÖNNTE man ja auf die Idee verfallen, der die Väter dess Grundgesetzes einmal anhingen: Dass nämlich Infrastruktur, wie Bahnverkehr, Straßen, Telekommunikation, Energieversorgung ursprünglich mal Angelegenheiten der Daseinsvorsorge und daher aus Steuermitteln zu finanzieren waren. Das passt allerdings nicht mehr zum Geschäftsmodell dieser Bundesregierungs-AG [8] Und sorgt daher für massive Kopfschmerzen beim Verkehrsminister und der Kanzlerin, was die ZUKUNFT angeht.

Und übrigens: Nicht vergessen werden darf ja, dass auch alle Vorkehrungen getroffen sind, um Teilabschnitte der BUndesfernstraßen zu privatisieren, was deren Betreiber in die Lage versetzt, ihrerseits von den Nutzern Maut zu verlangen. Dazu mehr in „Zusammen wird ein Schuh draus: Autobahnprivatisierung und PKW-Maut, 13.12.2016, CIVES“.

Voreilige Entscheidungen des Bundesverkehrsministers und die Folgen

Diese Kopfschmerzen werden potenziert durch Sorgen, die sich Scheuer und Konsorten durch ihr vorschnelles Handeln in der Vergangenheit selbst eingebrockt haben. Jeder GmbH-Geschäftsführer würde persönlich in Haftung genommen, der für die von ihm vertretene GmbH Verträge eingeht, ohne dass dafür eine sichere Rechtsgrundlage vorliegt. Auf das Bundesverkehrsministerium (und untergeordnete Organisationen) kommen massive Folgekosten und Schadenersatzforderungen zu, weil sich der Minister allzu sicher war, warnende Argumente ignoriert hat UND Verträge abschließen ließ, BEVOR der EuGH die anhängige Klage entschieden hatte.

Dezember 2018: Vertrag mit dem Betreiberkonsortium (CTS eventim / Kapsch)

Dazu gehört insbesondere ein Vertrag mit dem Betreiberkonsortium CTS eventim / Kapsch, über den die CTS AG in ihrem Geschäftsbericht für 2018 [9] schreibt:

“CTS KGaA hat sich mit dem österreichischen Mautanbieter Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2018 als Bieter-gemeinschaft an der EU-weiten Ausschreibung des Bundes für das Projekt der Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“) beteiligt und hat im Dezember 2018 vom deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als zuständige Vergabestelle den Zuschlag erhalten. Als Betreibergesellschaft wurde eine Joint Venture Gesellschaft gegründet, an der die CTS KGaA 50% der Anteile hält und die at equity bilanziert wird. Der Vertrag des Bundes mit der Betreibergesellschaft läuft über mindestens zwölf Jahre ab Beginn der Erhebung der Infrastrukturabgabe. Über die gesamte Vertragsmindestlaufzeit beträgt das Auftragsvolumen für die Betreibergesellschaft in Summe knapp zwei Mrd. Euro inkl. Umsatzsteuer. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Zusammenarbeit einmalig um drei Jahre oder dreimalig um jeweils ein Jahr (also auf insgesamt maximal 15 Jahre) zu verlängern. … „

Diesen Vertrag hat das Verkehrsministerium nun mit Wirkung zum 30.9.2019 wieder gekündigt. Dazu schreibt der österreichische Partner in einer Adhoc-Meldung vom 19.06.2019 [10]:

Kapsch TrafficCom wurde heute informiert, dass beide Verträge in Zusammenhang mit der Pkw-Maut vom Kunden mit Wirkung zum 30. September 2019 gekündigt wurden. Derzeit wird die Kündigung und deren Konsequenzen geprüft. Die Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte.

Update vom 22.6.2019, 09.25 Uhr: Die Tagesschau [14] berichtet unter Bezugnahme auf einen Artikel im Spiegel, dass die beiden Betreiberfirmen dem Verkehrsministerium eine Entschädigungsforderung von 300 Millionen angekündigt haben, um Investitionskosten und entgangene Gewinne auszugleichen. Das Ministerium hält dem entgegen, dass vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erfüllt worden seien. Der Steuerzahler wird also, wie wir schon vermutet hatten, ein weiteres Mal – nach dem jahrelangen juristischen Gezerre um Toll Collect [mehr dazu in 15] – zu Kasse gebeten werden.

29. Mai 2019: Modifikation eines Rahmenvertrages aus 2002 zwischen Toll Collect und AGES

Die Sache zieht jedoch weitere Kreise: Betroffen ist auch Toll Collect, „ein öffentliches Unternehmen im hundertprozentigen Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Bundesverkehrsministerium beauftragt, ein System zur Einnahme der Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen aufzubauen, zu betreiben und die fälligen Gebühren abzurechnen“ [11]. Schon seit 2002 besteht zwischen Toll Collect und der AGES International GmbH&Co KG ein Rahmenvertrag über verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Mautabwicklung, insbesondere mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Bereitstellung eines Netzes an Mautstellen, um die (LKW-)Maut an Terminals zu entrichten [12]. Wenige Tage vor Bekanntgabe des EuGH-Urteils wurde dieser Rahmenvertrag geändert. Mit dieser Änderung sollte – einerseits – die vorhandene Infrastruktur zur Abwicklung der LKW-Maut verwendet werden, um darüber auch die Infrastrukturabgabe abzuwickeln. Zweitens wurde ein Kündigungsverzicht für den Rahmenvertrag und die dort vereinbarten Einzelverträge bis zum Jahr 2024 vereinbart. Das könnte nach dem wenige Tage später ergangenen Urteil richtig teuer werden für Toll Collect, bzw. den Bund …

16. Mai 2019: 18-Millionen-Vertrag für Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Vielleicht hat man im Bundesverkehrsministerium ja schon etwas geahnt. Jedenfalls hat man sich externe Kompetenz ins Haus geholt: Für „Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMVI im Bereich der Infrastrukturabgabe (ISA)“ [13]

Mit „technischer und wirtschaftlicher Beratung“ im Volumen von mehr als 10 Millionen Euro wurde die Price Waterhouse Coopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. „Der AN berät das BMVI, das KBA [Kraftfahrtbundesamt, zuständig für die Erhebung der Infrastrukturabgabe ( d. Verf.] und das BAG [Bundesamt für Güterverkehrs, zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Abgabepflicht für die Infrastrukturabgabe / d. Verf.] in der Phase der Systemerrichtung bis zum Erreichen eines eingeschwungenen Wirkbetriebs technisch und wirtschaftlich. In diesem Zusammengang hat der AN dem AG Handlungsalternativen aufzuzeigen und Empfehlungen für eine Entscheidungsfindung des AGs auszusprechen.“ heißt es in der Kurzbeschreibung dieses Teilauftrages.

Für weitere 7,6 Millionen Euro soll die Price Waterhouse Coopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft „rechtliche Beratung“ erbringen. Die fast wortgleiche Aufgabebeschreibung dieses Teilauftrages lautet: „Der AN berät den AG in der Phase der Systemerrichtung bis zum Erreichen eines eingeschwungenen Wirkbetriebs rechtlich. In diesem Zusammenhang hat der AN dem AG Handlungsalternativen aufzuzeigen und Empfehlungen für eine Entscheidungsfindung des AG auszusprechen. Insbesondere hat der AN den AG bei allen vertragsrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Verträgen zwischen dem KBA und BAG mit den privaten Dritten ergeben, zu unterstützen.“

Es könnte sein, dass das Bundesverkehrsministerium nach dem Urteil des EuGH nicht nur exzellente externe Fachleute für Wirtschafts- und Rechtsfragen benötigt, sondern ‚Gottes Hilfe‘, um aus diesem selbst angerichteten Schlamassel rauszukommen. Ganz sicher aber wird letztlich der Steuerzahler – um im Jargon der Bild-Zeitung zu bleiben – wieder „der Depp“ sein, der dafür aufzukommen hat.

Quellen

[1]   Wir sind die Maut-Deppen Europas, 19.06.2019, Bild Online
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/maut-aus-jetzt-amtlich-wir-sind-die-maut-deppen-europas-62718976.bild.html

[2]   LKW-Maut, Bundesverkehrsministerium
https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/LKW-Maut/lkw-maut.html

[3]   Angela Merkel bedauert fehlende Mauteinnahmen, 19.06.2019, Zeit Online
https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-06/pkw-maut-einnahmen-einbussen-angela-merkel

[4]   Zusammensetzung des Benzinpreises (Super E10) in Deutschland bei einem Preis von 1,559 Euro pro Liter (Stand: 5. Juni 2019)
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/29999/umfrage/zusammensetzung-des-benzinpreises-aus-steuern-und-kosten/

[5]   42 Milliarden Euro vom Staat zweckentfremdet, 10.11.2013, Welt Online
https://www.welt.de/wirtschaft/article121719145/42-Milliarden-Euro-vom-Staat-zweckentfremdet.html

[6]   Steuereinnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland von 2004 bis 2018 (in Milliarden Euro), abgerufen am 21.06.2019, Statista
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222264/umfrage/einnahmen-aus-der-kfz-steuer-in-deutschland/

[7]   Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2018 bis 2022,
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/wegekostengutachten-2018-2022-endbericht.pdf

[8]   [Ausführlicher in Das Geschäftsmodell der Bundesregierung-AG]

[9]   Geschäftsbericht 2018 der CTS eventim AG,
https://boersengefluester.de/wp-content/uploads/assets/annuals/2018/547030.pdf

[10]   Kapsch TrafficCom AG: Stellungnahme von Kapsch TrafficCom zu den Kündigungsschreiben in Zusammenhang mit der deutschen Infrastrukturabgabe, 19.06.2019, Kapsch TrafficCom AG
https://www.kapsch.net/ktc/ir/Announcements/adhoc-announcements/ktc_20190619_adhoc

[11]   Toll Collect
https://de.wikipedia.org/wiki/Toll_Collect

[12]   Vergabebekanntmachung vom 03.06.2019 über einen Rahmenvertrag zur Erhebungstreckenbezogener Straßengebühren, 2019/S 105-257135

[13]   Vergabebekanntmachung vom 06.06.2019 über Beratungs- udnUnterstützungsleistungen des BMVI im Bereich der Infrastrukturabgabe (ISA), 2019/S 108-263554

[14]    Nach Aus für Pkw-Maut: 300 Millionen Euro Entschädigung?, 21.06.2019, 17:25 Uhr, Tagesschau
https://www.tagesschau.de/inland/maut-entschaedigung-101.html

[15]   Privatisierung der Autobahnen: Lukratives Desaster, 16.08.2018, Werner Rügemer in Nachdenkseiten
https://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=45497

Verwandte Beiträge

[A]   PKW-Maut ermöglicht umfassende Mobilitätskontrolle, 02.11.2014, CIVES
https://cives.de/pkw-maut-ermoeglicht-umfassende-mobilitaetskontrolle-2728

[B]   Zusammen wird ein Schuh draus: Autobahnprivatisierung und PKW-Maut, 13.12.2016, CIVES
https://cives.de/autobahnprivatisierung-und-pkw-maut-4020

[C]   Größter Raumzug gegen den Steuerzahler fast vollendet, 30.05.2017, CIVES
https://cives.de/groesster-raubzug-gegen-steuerzahler-fast-vollendet-5258

[D]   Dobrindt hat wesentliche Tatsachen verschwiegen, 29.08.2017, CIVES
https://cives.de/dobrindt-hat-wesentliche-tatsachen-verschwiegen-6145

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