Die Wegekosten für die Bundesfernstraßen belaufen sich pro Jahr auf knapp 16 Milliarden Euro. Derzeit sind davon mehr als 7 Milliarden durch die Einnahmen aus der LKW-Maut gedeckt. Nach dem Motto „wer nutzt, der zahlt“ möchte das Bundesverkehrsministerium auch die PKW-Halter für die Nutzung der Fernstraßen zahlen lassen. Die sollen das allerdings nicht merken. Daher wurde seit Jahren das Theater um die „Ausländermaut“ aufgeführt. Dumm nur, dass die 500 Millionen Euro, die dadurch angeblich zu erzielen gewesen wären, dank des EuGH-Urteils nun perdu sind. Sie wären ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen, gemessen an der tatsächlichen Kostendeckungslücke. Was die Bundesregierung jedoch eisern verschweigt: Die für „Zwecke des Straßenwesens“ zu verwendende Hälfte der Einnahmen aus der Mineralölsteuer werden seit Jahren – gesetzeswidrig – für andere Zwecke verwendet. Und auch die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen in den großen Einnahmetopf des Bundes und kommen NICHT dem Ausbau bzw. Unterhalt des Straßenwesens zu. Auf Bundesverkehrsminister Scheuer kommt ein weiteres dickes Problem zu: Wie kann er erklären, dass er – vor dem EuGH-Urteil bereits Verträge abschließen ließ, die nun zu Schadenersatzforderungen der Vertragspartner in mehrstelliger Millionenhöhe führen können?
Mit Update vom 22.6.2019 zu den inzwischen angekündigten Entschädigungsforderungen des Betreiberkonsortiums