Polizei 2020 und der Polizei-IT-Fonds

(C) Bundeskriminalamt
Innenminister Seehofer klang sehr hoffnungsfroh bei seiner Rede auf der BKA-Herbsttagung im vergangenen Jahr. „Ein ganz großes Projekt!“ sei es, dieses ‚Polizei 2020‘. Das werde „sich jetzt in den nächsten zwei Jahren zu realisieren haben“. Und dazu gebe es einen „Polizei-IT-Fonds“. Nachdem inzwischen schon wieder ein halbes Jahr vergangen ist, wollte ich vom Bundesinnenministerium Genaueres wissen über diesen Fonds. In den Grundzügen zeichnet sich ab, dass das Zusammenspiel von (1) einer Grundgesetzänderung (Art. 91c) mit (2) einem gemeinsamen Kooperationsbeschluss in Saarbrücken (Saarbrücker Agenda zur Digitalisierung der Inneren Sicherheit) und (3) einem Beschluss zur gemeinsamen Finanzierung und Kostenteilung (Polizei-IT-Fonds) das neue Mittel sein soll, um alle Polizeibehörden dazu zu bringen, gemeinsame Standards für das Teilen von Informationen zu implementieren und einzuhalten. Soweit anscheinend der Plan. Ich bin gespannt auf das Ergebnis dieses Versuchs in fünf bis zehn Jahren.
Was ein Pressesprecher des Ministeriums von der Fachabteilung in Erfahrunge bringen konnte, war nicht allzu viel: Denn offensichtlich befinden sich Bund und Länder noch mitten in den Verhandlungen: Was zu der Annahme verleitet, dass der Minister mit seiner Hoffnung von einer Realisierung von Polizei 2020 innerhalb der nächsten zwei Jahre ziemlich optimistisch war, wie ja auch schon der Eindruck auf dem diesjährigen Europäischen Polizeikongress annehmen ließ [1]. | Lesedauer: Ca. 5 Minuten
Siehe auch: Polizei 2020 – die Zukunft der deutschen Polizei entwickelt sich – allmählich

Was bisher bekannt ist über den Polizei-IT-Fonds

Angekündigt ist der Polizei-IT-Fonds schon seit Herbst 2016. Im März 2018 haben die Regierungsfraktionen im gemeinsamen Koalitionsvertrag beschlossen, das BKA als „zentrales Datenhaus“ im polizeilichen Informationsverbund zu etablieren und einen gemeinsamen Investitionsfonds für die IT der deutschen Polizei zu schaffen. Die Mittel dafür sollen gemeinsam vom Bund und den Ländern aufgebracht werden und zwar nach dem sogenannten modifizierten Königsberger Schlüssel. Der kommt zur Anwendung, wenn der Bund bei gemeinsamen Finanzierungsmaßnahmen auch einen Teil der Kosten übernimmt. Der Bund trägt dann den gleichen Anteil, wie das Land mit dem höchsten Anteil. Über die Höhe der eingeplanten Mittel gibt es noch keine offiziellen Angaben; die Innenministerkonferenz werden die Fragen des Volumens und des Finanzierungszeitraums „im Laufe des Jahres“ „abschließend behandeln“, schreibt uns der Sprecher des BMI.
Auf dem diesjährigen Polizeikongress wurde von Teilnehmern schon ganz frohgemut von einem Volumen von 500 Millionen Euro gesprochen. Diese Zahl wurde in der folgenden Grafik als rein theoretische Bezugsgröße verwendet, letztlich gibt die Grafik vor allem ein Bild von der relativen Aufteilung:

auf der Basis der Daten für 2018
Der Bund und die DREI finanzstärksten Länder zusammen tragen demnach
58% der Aufwendungen,
Der Bund und die ACHT finanzstärksten Bundesländern zusammen kommen schon auf
84% der Aufwendungen,
und die acht nicht so finanzstarken Länder kommen zusammen auf
16%.
Gilt das Motto: „Wer zahlt, schafft an?!“ auch hier? Oder wie wird bei Polizei 2020 verhindert, dass die finanzschwächeren Länder nicht allein aus Kostengründen abgehängt werden und sich die Teilnahme am zukünftigen Informationsverbund nicht leisten können?!

Mittel im BMI-Haushalt 2019 für Polizei 2020

Im Haushaltsplan für 2019 des BMI fand sich übrigens noch dieser Hinweis, der die Größenordnung besser einschätzen lässt. Dort heißt es: „Für das Projekt „Polizei 2020″ sind zudem im Jahr 2019 über 80 Millionen € vorgesehen, um die digitalen Informations- und Fahndungssysteme unserer Polizei zukunftsfähig und leistungsstärker zu machen.“[2]

In Bezug gesetzt zu anderen IT-Ausgaben

Mal angenommen, dass 500 bis eine Milliarde Euro eine realistische Größenordnung sind und ferner angenommen, dass sich die Investionen auf einen Zeitraum von (mindestens) drei bis vier Jahre verteilen, dann lassen sich damit keine sonderlich ambitionierten Sprünge machen:

  • Verglichen zum Beispiel mit den rund 200 Millionen Euro, die das BMI in den nächsten vier Jahren allein für die Beratung und im PROJEKTMANAGEMENT ausgeben wird.
  • Oder verglichen mit den 62 Millionen Euro, die der PIAV schon 2013, also lange vor der Inbetriebnahme der ersten Ausbaustufe gekostet hat, wie die Bundesregierung im Bundestag 2013 erklärte.

Begünstigte

„Vom Fonds können sowohl der Bund mit seinen Polizeien des Bundes (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, ermittlungsführende Dienststellen der Zollverwaltung, Polizei beim Deutschen Bundestag) als auch die Polizeien der Länder partizipieren“, schreibt der Sprecher des BMI weiter. Wie allerdings die Beantragung und Ausreichung entsprechender Mittel aus dem Fonds geschehen soll, das steht auch noch nicht fest.
Zumal doch, nebenbei gesagt, das BKA als nationale Kopfstelle für den Fonds für Innere Sicherheit (ISF), als auch die daraus geförderten Länder umfangreiche Erfahrungen sammeln konnten und das gesamte Vertrags- und Regelwerk aus diesem Fonds bereits vorliegt.

Art.91c Grundgesetz verpflichtet zur Einhaltung von Interoperabilitätsstandards

Die jetzt beabsichtigte Art der Zusammenarbeit und gemeinsame Finanzierung zwischen Bund und Ländern ist möglich aufgrund des Art. 91c, der 2009 im Zuge der Föderalismusreform neu ins Grundgesetz aufgenommen wurde. In der aktuellen Fassung lautet er:

„(1) Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken.
(2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen die für die Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen festlegen.“

Einzelheiten regeln Staatsverträge zwischen dem Bund und den Länder

So sinnvoll der Absatz 1 unstreitig ist: Was da in Absatz 2 so unscheinbar daherkommt, hat es in sich. Schreibt Marco Junk, Volljurist, Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. und Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerks, der hinter dem Vergabeblog steht:

„Danach können sich Bund und Länder durch Staatsverträge auf einheitlich anzuwendende Standards zur Sicherstellung der Interoperabilität und hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen des Datenaustausches einigen. Damit soll u.a. sichergestellt werden, dass Daten in Systeme anderer Verwaltungen ohne Medienbrüche übernommen werden können. Im Anwendungsbereich des Absatzes 2 der neuen Vorschrift – und zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Eigenständigkeit der Länder nur dort, also hinsichtlich der Standardsetzung und der Sicherheitsanforderungen – kann zugunsten einer qualifizierten Mehrheit vom Einstimmigkeitsprinzip abgewichen werden: „Bislang waren Einigungen, soweit es sie im Bereich informationstechnischer Systeme überhaupt gab, dadurch geprägt, dass eine Vielzahl von Gremien einstimmig entscheiden musste. Damit war die Standardsetzung häufig zu langsam und zu schwerfällig“, heisst es in der Gesetzbegründung. Durch die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen soll zudem die Dauer der Entscheidungsfindung deutlich verkürzt werden, nicht zuletzt um damit auch mit der Entwicklungsgeschwindigkeit der IT Schritt halten zu können.“ [3]

Und diese Forderung findet sich ja auch schon im ‚Startschuss‘ zum Programm Polizei 2020 wieder, der Saarbrücker Agenda der Innenministerkonferenz vom Herbst 2016, wo es heißt: „… Die polizeilichen Informationen werden nach bundeseinheitlichen Kriterien und in hoher Qualität erhoben sowie qualitätsgesichert für alle polizeilichen Zwecke bereitgestellt und genutzt. …“

Zentral vs. föderal: Die Daumenschrauben werden angezogen

Berücksichtigt man allerdings die Existenz von Art. 91c Grundgesetz, so ist Polizei 2020 nicht nur ein KooperationsVORSCHLAG für alle bisherigen INPOL-Teilnehmer. Sondern wird nach Abschluss der entsprechenden Staatsverträge auch ein Werkzeug sein, um die bisherigen INPOL-Teilnehmer darauf zu verpflichten, die entsprechenden Interoperabilitätsstandards (, die bei INPOL noch INPOL-Konventionen heißen,) im vereinbarten Zeitrahmen und im verinbarten funktionalen Umfang definitiv einzuhalten. Ob dies der Grund ist, dass sich die Verhandlungen darüber so lange ziehen und der BMI-Sprecher noch nicht einmal sagen kann oder will, ob zur Frühjahrstagung im Juni oder zur Herbsttagung der Innenministerkonferenz im Dezember 2019 mit einem entsprechenden Ergebnis zu rechnen ist?
Man kann schon heute gespannt darauf sein, was dieser neue – nachvollziehbare – Ansatz der Verpflichtung auf einen gemeinsamen Standard und eventuelle Disziplinierungsmaßnahmen effektiv bringen werden. Und ob der Polizei-IT-Fonds und der zu erwartende vertragliche Zwang ausreichen werden, um auch die Länder zur Realisierung des Teilens von Informationen nach den gemeinsam verabschiedeten Standards zu bringen.
[Ich bin sicher, dass dieses Thema ein „Dauerbrenner“ werden wird in den nächsten Jahren …]

Quellen

[1]   Polizei 2020 – die Zukunft der deutschen Polizei entwickelt sich – allmählich
Informationen aus erster Hand vom Europäischen Polizeikongress 2019
https://police-it.net/polizei-2020-die-zukunft-der-deutschen-polizei-entwickelt-sich_allmaehlich

[2]   Deutliche Aufwüchse im Haushalt des BMI für 2019, 09.11.2018, Bundesministerium des Innern
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/11/haushalt-2019.html

[3]   Neuer Art. 91c GG: Die IT-Nutzung bekommt eine verfassungsrechtliche Grundlage – mit wesentlichen Folgen für die Beschaffung, 24.05.2009, Vergabeblog
https://www.vergabeblog.de/2009-05-24/neuer-art-91-c-gg-die-it-nutzung-bekommt-eine-verfassungsrechtliche-grundlage-mit-wesentlichen-folgen-fr-die-beschaffung/

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