BDK und DPolG – Polizei-Vertretung oder PR-Agenturen?

Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist mit bundesweit rund 15.000 Mitglieder [1] ein eher kleiner Verein. Zum Vergleich: In der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind circa 177.000 Menschen organisiert und die zum Beamtenbund gehörige Deutsche Polizei-Gewerkschaft (DPolG) hat rund 94.000 Mitglieder [2]. Vielleicht sind die Verlautbarungen von BDK und DPolG deshalb oft so schrill. Beiden, BDK und DPolG, ist gemein, dass ihre öffentlichen Erklärungen manchmal den Eindruck vermitteln, als handele es sich bei ihnen um vorgeschobene PR-Abteilungen des Bundesinnenministeriums oder um die Werbeabteilung bestimmter Firmen. Zudem ist beiden, DPolG und BDK, auch gemein, dass sie sich für bestimmte Firmen unermüdlich ins Zeug legen.

Der BDK und die Sicherheitspartnerschaft

Beim BDK war und ist das vor allem die Firma Rola Security Solutions GmbH, seit 2014 ein Teil des T-Systems-Konzerns. Für deren Fallbearbeitungssystem RSCase wirbt der BDK seit Jahren und das keinesfalls uneigennützig.

Sowohl beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei, wie auch in zahlreichen Bundesländern wurde in den vergangenen Jahren das Rola-System beschafft. Dabei fiel Branchenkennern auf, dass sich „in keinem Fall“ ein im Vergaberecht als Normalfall vorgesehenes, offenes Ausschreibungsverfahren feststellen ließ (siehe ‚Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV [6]‚. Sämtliche Aufträge erhielt die Firma Rola Security Solutions nach „freihändiger Vergabe“, was nach Vergaberecht nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist. Dass die dann in den Ländern genutzten Systeme jeweils anders heißen, mal KRISTAL oder MERLIN, mal CASE oder BCASE, mal EASY oder CASA, hat nach Auskunft eines Fachmannes „rein vergaberechtliche Gründe“. Dabei gab es durchaus sinnvolle Alternativen. Hamburg, Baden-Württemberg und Hamburg arbeiten mit CRIME, einem zu RSCase vergleichbaren Fallbearbeitungssystem. In Brandenburg ist POLYGON im Einsatz, ein System, von dem Polizeibeamte sagen, dass es mehr könne als RSCase und weitaus weniger koste [3].

Nach eigener Darstellung ist der BDK ein Berufsverband, also so etwas ähnliches wie eine Gewerkschaft. Auf der Internetseite des BDK heißt es zum Selbstverständnis:

„BDK ist Kripo! [4] Der BDK vertritt kompetent und ausschließlich die beruflichen und sozialen Belange aller Angehörigen der Kriminalpolizei, Beamte wie Tarifbeschäftigte und setzt sich für die wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder ein. Der BDK zählt bereits heute die überwiegende Mehrheit aller Kriminalbeamtinnen und -beamten zu seinen Mitgliedern.“

 

Soweit die Selbstdarstellung. Tatsächlich befass(t)en sich BDK-Funktionäre auch recht intensiv mit der Verkaufsförderung bestimmter Unternehmen. Insbesondere mit den „Sicherheitspartnern“ des BDK [3].

Modus Operandi der Sicherheitspartnerschaft des BDK

Der Modus Operandi dieser Sicherheitspartnerschaft war recht simpel: Die BDK-Betreuungsdienst und Konsumgütervermittlung für den Bund Deutscher Kriminalbeamter Gesellschaft mbH, eingetragen unter der Nummer HRB120778B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg und eine hundertprozentige Tochter des BDK e.V., schloss zu diesem Zweck Verträge mit diversen Anbietern von sicherheitstechnischen Produkten ab. Einer dieser Sicherheitspartner war die oben genannte Firma Rola. Der BDK und seine Tochtergesellschaft verpflichteten sich in diesen Verträgen zur Unterstützung des Sicherheitspartners bei der Präsentation seiner Produkte und Positionierung in der positiven Wahrnehmung der deutschen Kriminalpolizei. Als Gegenleistung dafür zahlte der jeweilige Sicherheitspartner eine jährliche Pauschalgebühr in erklecklicher Höhe.

Um diese „positive Wahrnehmung von Sicherheitspartnern“ zu fördern, wurden Beamte aktiv, die einerseits BDK-Mitglieder waren/sind: Und die andererseits in den IT-Abteilungen mehrerer Landeskriminalämter in strategischer Funktion tätig waren bzw. noch sind: Im Hauptberuf waren/sind sie mitverantwortlich für die Auswahl, Bewertung und Betreuung polizeifachlicher IT-Verfahren und hatten in dieser Funktion Produkte der Firma Rola in den Einsatz gebracht bzw. über Jahre „mitentwickelt“. Als Mitglieder des BDK gehörten sie zum IT-Expertenkreis, der den BDK-Bundesvorstand in IT-Fachfragen beriet und der wiederum die Werbetrommel für seine Sicherheitspartner rührte.

Vertragspflichten zwischen BDK und Sicherheitspartner

Dem Autor liegt das Vertragsmuster für eine solche Sicherheitspartnerschaft aus dem Jahr 2010 vor. Die darin ausgewiesene jährliche Pauschalgebühr, die der Sicherheitspartner zu zahlen hat, ist fünfstellig. Zur Unterzeichnung ist Platz vorgesehen für den Rechtsvertreter des Sicherheitspartners, die Geschäftsführung der BDK-Betreuungsdienst… GmbH und den BDK-Bundesvorsitzenden.

In der Präambel heißt es:

„Der Sicherheitspartner des BDK gehört zur Solidargemeinschaft für Innere Sicherheit und engagiert sich an exponierter Stelle für die entsprechenden strukturellen Maßnahmen, wie sie der Bund Deutscher Kriminalbeamter in seinen Grundsätzen und Forderungen definiert hat. Dadurch positioniert sich der Sicherheitspartner mit seinem Unternehmen in der positiven Wahrnehmung der Deutschen Kriminalpolizei bei allen öffentlichen Berufsgruppen.“

Ganze zwei Seiten nimmt die Auflistung der „Leistungen des BDK“ in dem Vertragstext ein:

„Die administrative Betreuung des Sicherheitspartners erfolgt durch einen zentralen Ansprechpartner im Bund Deutscher Kriminalbeamter (Bundesgeschäftsstelle). Von hier erhält der Sicherheitspartner auch themen- und anlassbezogene Informationen des BDK-Expertenkreises, wie z.B

  • Hinweise auf weitere fachliche Bedarfe
  • Informationen über Vergabeformalitäten der öffentlichen Verwaltung [sic!]

Weiterhin erhält der Sicherheitspartnern

  1. eine Bewertung seiner Leistungen/Produkte für Verwendungsmöglichkeiten im Bereich der Kriminalpolizei, durch z.B.
    • direkte Anregungen für die Weiterentwicklung seiner Leistungen / Produkte
    • eine Analyse fachlicher Anforderungen, u.a. des Workflows, der Funktionalitäten, der Kompatibilität und des Preis-/Leistungsverhältnis.
  2. (…)“

 

Für Anzeigen in den Hauspostillen des BDK gewährt wurden Rabatte gewährt, die Möglichkeit, das Unternehmen und die Produkte des Sicherheitspartners „auf der Website des BDK zu präsentieren“ und zwar insbesondere „good-practice-Beispiele, sowie das Logo ‚Sicherheitspartner des BDK‘ auf der Firmenwebsite und in ’seinen Printmedien‘ zu nutzen.

Den Sicherheitspartnern wurde auch die Möglichkeit geboten „Fachartikel für die Fachzeitschrift des BDK wie ‚Der Kriminalist‘ zu verfassen, sowie „die Möglichkeit, einmal pro Jahr kostenfrei einen Referenten des BDK für Veranstaltungen (z.B. Hausmessen, roadshows)“ zu „buchen“, sowie Rabatte auf die Ausstellergebühren bei der „internationalen Polizeifachmesse GPEC“ und eine „bevorzugte Platzierung“ dort zu erhalten.

Und auch klassisches Product Placement war noch vorgesehen, indem „der BDK den Sicherheitpartner bei öffentlichen Auftritten im Rahmen von TV-Interviews, Veranstaltungen, Messen etc. … publikumswirksam präsentieren“ wird …“

Angesichts dieses weitreichenden, vertraglich vereinbarten, bezahlten Lobbyismus, verwundert es nicht weiter, dass im Vertrag Vertraulichkeit vereinbart wurde. Es heißt dort unter der Überschrift:

§ 4 Wohlverhalten, Unterrichtung, Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Der BDK wird sich insbesondere nicht öffentlich negativ über den Sicherheitspartner und dessen Leistungen äußern. Der Sicherheitspartner ist gehalten, auf schutzwürdige Interessen des BDK, insbesondere auf dessen Ruf und Ansehen Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages insoweit fort, als nicht die Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Vertragsparteien diesem entgegenstehen.
[Hervorhebung durch den Autor]

Das erinnert an die christliche Eheformel „…bis das der Tod euch scheide“.

[Diese nachvertragliche Loyalitätspflicht könnte die jüngsten Klimmzüge des BDK im Zusammenhang mit dem PIAV und der Firma Rola erklären: Trotz noch ausstehender Erfolgsmeldungen über diesen PIAV (dessen Zentralsystem und viele Teilnehmersysteme von der Firma Rola erstellt wurden), fordert der BDK aktuell nämlich „noch mehr Rola“ und das, obwohl die Sicherheitspartnerschaft zwischen den beiden Parteien (angeblich) vor Jahren beendet wurde. Einzelheiten dazu in [6] / d. Autor]

Wenn’s jeder weiß, ist es keine Korruption …

Eigentlich erstaunlich, dass solche Verträge über Jahre hin ihre Wirksamkeit entfalten konnten, ohne dass die Zuständigen für Korruptionsbekämpfung bei der Polizei und den Innenbehörden einschritten. Das Gegenteil geschah, denn aus einer Korrespondenz zwischen dem Autor und der Pressestelle des Bundesinnenministeriums (BMI), die der Autor im Rahmen seiner Recherche für vorherige Artikel bereits im Jahr 2011 führte, wurde deutlich, dass diese Verträge offiziell geduldet wurden. Auf Fragen, die sich auf die Sicherheitspartnerschaft zwischen dem BDK und der Firma Rola bezogen und auch die Frage aufwarfen, ob und wie das BMI gegen diese Form der bezahlten Zusammenarbeit vorgegangen sei, antwortete der Pressesprecher des Bundesministerium des Innern:

„Zur Frage nach dem Bund Deutscher Kriminalbeamter: Die von Ihnen angesprochenen Sicherheitspartnerschaften können durch die verschiedenen Veröffentlichungen des BDK als bekannt betrachtet werden. Grundsätzlich steht es dem BDK als Berufsverband frei, wirtschaftliche Interessen einzelner Firmen zu vertreten. Der BDK ist nicht in die Beschaffungsvorgänge des BKA eingebunden. Beschaffungsvorgänge sind strikt formalisiert und folgen einer strengen Rollentrennung, um Einflussnahmen von außen zu verhindern und die Vergabeentscheidung im Nachhinein nachvollziehbar zu machen. Es gibt keine Hinweise auf eine unzulässige Einflussnahme des BDK auf behördeninterne Entscheidungsprozesse.“ [5]

 

Der BDK hielt sich bei journalistischen Anfragen strikt an seine vertragliche Pflicht zur Verschwiegenheit und erklärte lediglich, „dass wir zu bestehenden Firmenkontakten keine weiteren Auskünfte geben“. Von einem weiteren Sicherheitspartner des BDK, der Firma Kaspersky Lab, gab es folgende Auskunft: „Durch die Partnerschaft stehen wir im Dialog mit dem BDK und können hier beratend bei Fragen der IT-Sicherheit tätig sein. Gleichzeitig ist der BDK auch immer aktuell über Trends in der IT-Sicherheit sowie der Bedrohungslage informiert.“ Die Frage, was sich die Firma diese Sicherheitspartnerschaft mit dem BDK kosten ließen, blieb leider unbeantwortet: „Hier kann ich leider keine Auskunft geben“, lautete die Nichtantwort [3].

DPolG und Taser

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und ihr rühriger Bundesvorsitzender, Rainer Wendt, bemühen sich hingebungsvoll und schier unermüdlich um das Wohl eines Anbieters: Hier ist es die amerikanische Firma Taser, Hersteller und Anbieter der gleichnamigen Elektroschockgeräte und Body-Cams (www.taser.com/products). Auf Bundes- und Landesebene werben Wendt und seine Mannen für die Geräte der US-Firma [7], [8] ,[9]. Sie sollen potentiell renitente Straftäter mittels Elektroschocks kurzzeitig außer Gefecht setzen. Im Einsatz sind diese gefährlichen Dinger bei der Polizei in den USA mit durchschlagendem Erfolg. Angaben von Amnesty International zufolge, kamen bisher mindestens 500 Menschen im Zusammenhang mit dem Taser-Einsatz durch US-Polizisten ums Leben [10]. In Deutschland gehören sie lediglich bei Sondereinsatzgruppen zur Ausrüstung. Die größte und meist recht besonnen auftretende Polizeigewerkschaft, Gewerkschaft der Polizei (GDP), lehnt den Einsatz von Tasern außerhalb der Sondereinsatzkommandos bisher ab [11].

Meinungsmache mit Halbwahrheiten

Davon unbeeinträchtigt, forderte der Landesverband Nordrhein-Westfalen der DPolG im April diesen Jahres: „Distanzelektroimpulsgerät für den Wachdienst und alle operativen Einheiten der Direktionen Gefahrenabwehr, Kriminalpolizei und Verkehr“. Zur Begründung heißt es:

„Der Polizei fehlt generell ein geeignetes Distanzmittel, das die Lücke zwischen Schlagstock/ Pfefferspray und Schusswaffe schließt. Die Anzahl der Übergriffe auf Polizeibeamte hat sich in den letzten Jahren stets gesteigert, wobei die Aggressivität, Skrupellosigkeit und Härte beim polizeilichen Gegenüber stets gestiegen ist.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG NRW setzt sich für die flächendeckende Ausstattung aller operativen Einheiten mit Elektroimpulsgeräten ein. Elektroimpulsgeräte sind weniger ein Einsatzmittel für Großeinsätze, sondern mehr ein Distanzmittel für den täglichen Wachdienst und alle operativen Einheiten aller Direktionen. Immerhin passieren über 70% der Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte genau dort. Ein Elektroimpulsgerät soll die Lücke zwischen Einsatzmehrzweckstock (EMS-A), Pfefferspray und Schusswaffe schließen.“

 

Im gleichen Papier behauptet die DPolG NRW auch, einer der schärfsten Kritiker des Tasers, nämlich Amnesty International, habe im Grunde nichts gegen deren Einsatz. „Der Rüstungsexperte, Mathias John, von Amnesty International, sagte auf eine Anfrage der Medien im März 2010 (u.a. Rheinische Post v. 18.03.10), dass nichts gegen die Einführung eines Elektroimpulsgerätes in der deutschen Polizei spricht. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Anwendung ordentlich gesetzlich geregelt und Missbrauch ausgeschlossen wird.“ [12]

Weil diese Aussage im krassen Gegensatz steht zu allen sonstigen Äußerungen von Amnesty International, fragte Police-IT bei Amnesty nach, was es mit dieser Pressemeldung von 2010 auf sich habe. Dr. Mathias John, Vorstandsmitglied für Länder- und Themenarbeit, erklärte: „RP-Online hatte mich seinerzeit bedauerlicherweise verkürzt zitiert. (Dieses Zitat nach einem längeren Hintergrundgespräch war uns seinerzeit nicht zur Autorisierung vorgelegt worden).“ Da sich nun die DPolG auf das unrichtige Zitat in der Rheinischen Post berufe, bedauere er, dass Amnesty International 2010 nicht direkt auf einer Richtigstellung bestanden habe. Allerdings habe die DPolG selbst das bereits verkürzte Zitat in der Rheinischen Post nochmals verändert, denn in der Zeitung stand: „Ihr Rüstungsexperte Mathias John sagt: ‚Grundsätzlich spricht nichts gegen den Taser.‘ Allerdings bedürfe es wegen des hohen Missbrauchsrisikos klarer Einsatzregeln.“ Den im Artikel der Rheinischen Post dann folgende zweite Satz der wörtlichen Zitierung Johns: „Man muss das Bewusstsein schaffen, dass der Taser tödlich wirken kann.“, vergisst die DPolG in ihren Veröffentlichungen zum Taser. Stattdessen behauptet die DPolG weiterhin, beim Taser handele es sich um eine nicht-tödliche Waffe. [12]

Amnesty hat diese Angaben in späteren Erklärungen mehrfach bekräftigt und über den Anstieg der Todeszahlen berichtet. In einer Mitteilung von Amnesty International in den USA vom 15. Februar 2012 ist von 500 Todesopfern in Folge des Taser-Einsatzes durch US-Polizeibeamte in der Zeit zwischen 2001 und 2011 die Rede [10]. Dessen ungeachtet, behauptet die DPolG weiterhin, beim Taser handele es sich um eine nicht-tödliche Waffe.

Fachkundige Referenten

Ganz ähnlich wie beim BDK und seinen Sicherheitspartnern arbeitet auch die DPolG: Vertreter der Firma Taser sind als ‚fachkundige Referenten‘ immer wieder auf den Fachkonferenzen der DPolG-Landesverbände anzutreffen. So heißt es auf der Internetseite des DPolG-Landesverbands Bayern über eine Veranstaltung zum Thema ‚Taser und Body-Cams als Einsatzmittel‘ am 23.02.2016: „Als fachkundiger Referent war Herr Michael Radner, Senior Master Instructor der Firma TASER, anwesend.“ [14] Taser stellt neben dem Elektroschockgerät auch Body-Cams her

Bisschen käuflich?

In Sachsen-Anhalt reichte das Engagement der Wendt-Truppe sogar bis zum Taser-Selbstversuch. Ende März 2016 fand eine bemerkenswerte ‚Informationsveranstaltung‘ über Elektroschockgeräte statt, zu der die DPolG nur einen Anbieter eingeladen hatte: Die Firma Taser. Auf dieser Veranstaltung ließ sich DPolG-Landessprecher Stefan Perlbach freiwillig mit einem Taser malträtieren.

Die ‚Mitteldeutsche Zeitung‘ berichtete, Taser International habe mehrfach Veranstaltungen der Gewerkschaft finanziell unterstützt. Dort kommt auch der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben zu Wort, der sich an den Landesdelegiertentag der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Oktober 2014 erinnerte: „Ich bin da heftig attackiert worden“, sagt Erben, „wegen meiner ablehnenden Haltung, die Polizei flächendeckend damit auszurüsten.“ Er habe den Eindruck gehabt, dass es sich bei den Befürwortern im Publikum um bestellte Claqueure gehandelt habe. Später wird Erben auch klar, warum er mit unerwarteter Vehemenz angegriffen wird. „Erst kam ein Vertreter der Firma Taser auf mich zu und überreichte mir seine Visitenkarte“, erinnert sich Erben. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes fiel ihm dann auf, dass besagte Firma nicht nur einen Infostand im Foyer aufgebaut hatte, „sondern die Veranstaltung auch sponserte“ [15]. Unsere Anfrage an Herrn Erben blieb bis Redaktionsschluss leider unbeantwortet. Police-IT bleibt aber daran interessiert, in welchem Umfang die DPolG von der Firma Taser gefördert wird. Die DPolG wurde vom Police-IT-Autor natürlich auch gefragt, doch diese Anfrage blieb bisher ohne Antwort.

So ergeht es auch dem Redakteur der Mitteldeutschen Zeitung: Hendrik Kranert-Rydzy erklärte gegenüber Police IT: „Der DPolG-Landesverband war nicht bereit, mir auf meine konkreten Fragen (wie viele Veranstaltungen gesponsert, von wem, welche Summen) zu antworten. Es gab stattdessen eine umfangreiche Litanei, warum man grundsätzlich kein Problem in einer solchen Art Partnerschaft sieht. Der DPolG-Landesverband verweist ansonsten auf einen externen Dienstleister, der die Veranstaltungen und das Sponsoring organisiert, Einblicke in Verträge seien aber nicht möglich. Nach Erscheinen des jüngsten Beitrages drohte DPolG-Landeschef Ladebeck mit rechtlichen Schritten, dabei blieb es aber auch.“

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Quellen

[1]     https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_Deutscher_Kriminalbeamter
[2]     https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Polizeigewerkschaft
[3]     http://www.heise.de/tp/artikel/33/33509/1.html
[4]     https://www.bdk.de/web/junge-kripo/vorteile-fur-junge-mitglieder/interessenvertretung-der-kripo
[5]     http://www.heise.de/tp/artikel/36/36674/1.html
[6]     https://police-it.net/bdk-zweifelt-am-erfolg-des-piav-will-zentrales-fallbearbeitungssystem-beim-bka-11219
[7]     http://www.allgemeine-zeitung.de/vermischtes/vermischtes/der-polizei-lautsprecher_16317272.htm
[8]     https://www.dpolg-bayern.de/aktuelles/news/medieninfo-2.html
[9]     http://www.dpolg-nrw.de/42.html?
[10]    http://www.heise.de/tp/artikel/46/46700/1.html
[11]    http://www.derwesten.de/nrz/politik/nach-traegodie-in-den-usa-taser-sind-fuer-nrw-behoerden-kein-thema-id8306520.html
[12]    http://www.dpolg-nrw.de/42.html?&tx_ttnews[tt_news]=333&cHash=927a926260f872b293c626272638c508
[13]    Rheinische Post Düsseldorf 18.03.2010
[14]    https://www.jungepolizei.de/bayern
[15]    http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/elektroschocker-firma-taser-firma-sponsert-polizei-gewerkschaft-23830616

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