Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig

.. das hat das Bundesverfassungsgericht soeben entschieden.
Ein herber Rückschlag für Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern und alle Verfechter von VeRA.

Dies als „Eilmeldung“. Mehr an dieser Stelle