Meinungsmache in Wahlkampfzeiten mit Hilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik

Polizeiliche Kriminalstatistiken, das lernen wir in diesem Jahr zum zweiten Mal, eignen sich ganz hervorragend, wenn Innenminister im Wahlkampf stehen und die öffentliche Meinung manipulieren wollen. Vorreiter war der Bundesinnenminister, unterstützt von der Welt am Sonntag, wo aus tatsächlich 11% mehr tatverdächtigen NICHTDEUTSCHEN satte 53% mehr tatverdächtige FLÜCHTLINGE wurden. Der bayerische Innenminister griff dieser Tage zum gleichen Verfahren: Auch seine angeblichen „685 Vergewaltigungen“ erwiesen sich als sehr aufgeblähte Behauptung, die dem Wahlkämpfer nützen soll und die Opfer im Regen stehen lässt.

Eine Frage der richtigen Auslegung

Nach Ansicht der Polizeiführung in Hamburg können zentrale Prinzipien, wie Verhältnismäßigkeit, Wahrheit oder der Umgang mit Fehlern individuell ausgelegt werden. Und da die Polizeiführung in Hamburg keine Fehler macht – dazu unten mehr – ist auch ihre Auslegung von Wahrheit und Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel richtig und daher nicht in Frage zu stellen.

Meinungsmache mit Hilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik

Mit Update vom 28.04.2017
Der Bundesinnenminister und der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsens Innenminister Ulbig, haben am Montag die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Das Thema war allerdings bereits ‚durch‘ in der Presse, dank eines durchgestochenen Dokuments, auf das sich „exklusiv“ schon am Wochenende die Welt berief: „Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer steigt um 52,7 Prozent“ lautete die Überschrift. Die lockte jeden Leser auf eine falsche Fährte. Der glaubt nämlich, dass alle „Zuwanderer“ verantwortlich dafür sind, dass „die Kriminalität“ um mehr als die Hälfte gestiegen ist. Ein in der PKS außerordentlich unglücklich, weil gewählter (sic!) Begriff („Zuwanderer“) wurde damit zur Grundlage für die größte Fake News Blase der letzten Wochen.

Bericht zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri unter merkwürdigen Umständen veröffentlicht

Allem Anschein nach gibt es zwei Dokumente zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri. Einen, als Verschlusssache eingestuften Bericht des BKA an die zuständigen Behörden von Bund und Ländern und den Generalbundesanwalt. Dessen Weitergabe an „Nicht-Berechtigte“ ist strafbar, teilte uns das BKA auf unsere Presseanfrage mit. Wir haben ihn daher nicht erhalten.
Dieser Bericht lag jedoch offenbar dem Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ vor. Denn Tagesschau und Süddeutsche Zeitung haben sich auf ihn berufen. Wie er dorthin gekommen ist?! Gute Frage!

Ein zweites Dokument ist eine einfache Liste, gestern auf die Schnelle eingestellt auf der Webseite des Justiziministeriums und des Innenministeriums.
Der Titel ist anders, als der im erwähnten Originalbericht, auch sonst fehlen alle Anzeichen eines Behördenschreibens: Kein Briefkopf, kein Datum, kein Aktenzeichen, einfach gar nichts.
Diese Liste, will man die Öffentlichkeit glauben machen, sei der vollständige (?) Bericht zum Behördenhandeln im Fall Amri.
Das wirft Fragen auf: Über das Vorgehen von Justiz- und Innenministerium. Und darüber, wie der Rechercheverbund von NRD, WDR und SZ zu Verschlusssachen aus dem BKA kommt.