Noch während des Pilotbetriebs habe die Palantir-Software = Hessendata einen Terroranschlag verhindert. Mit dieser Begründung hat das hessische Innenministerium die freihändige, millionenschwere Beschaffung dieses Systems gerechtfertigt. Beweise für diese Behauptung fehlen allerdings eineinhalb Jahre später immer noch. Auch heute kam das Gericht nicht zu dem eigentlich erwarteten Urteil. Stattdessen wurden weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Ein zum Tatzeitpunkt 17-jähriger Iraker ist u.a. wegen des Besitzes von 75g Schwarzpulver angeklagt und sitzt seit Frühjahr 2018 in Untersuchungshaft. Allerdings findet sich selbst in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nichts vom angeblich verhinderten Terroranschlag.
Seit Frühjahr 2019 beschäftigt sich der Staatsschutzsenat beim OLG Frankfurt mit dem Fall. Der tut sich offenbar ebenfalls schwer mit dem Verfahren. Nach mehreren Verlängerungen des Hauptverfahrens sollte eigentlich am heutigen Freitag, dem 16.08., ein Urteil verkündet werden. Doch dazu kam es wieder nicht. Wie uns ein Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte, hat das Gericht weitere Hauptverhandlungstermine angesetzt. Nach derzeitiger Lesart wird nun in vier Wochen mit einem Urteil gerechnet.
Beweise über echte Erfolge fehlen bisher:
Hessisches Innenministerium generiert Erfolgsmeldungen über Hessendata, 13.08.2019
Wenn Nachrichten zu erwarten sind, die kritisch ausfallen könnten, greift das hessische Innenministerium (HMdIS) zur Vorwärtsverteidigung: Es generiert dann selbst Meldungen, die nach Erfolg aussehen.
sowie in unserem immer wieder fortgeschriebenen
Dossier über Palantir/Hessendata
Während die IT-Entwicklung in und durch die deutschen Polizeibehörden im Geleitzug – also genau in diesem Tempo! – vorankommt, rollt ein amerikanischer Anbieter mit besten Geheimdienstkontakten die Szene von hinten auf: Mit Hessendata hat er in der hessischen Polizei, ganz nahe beim BKA, schon Fuß gefasst.