Patriot Act verpflichtet auch deutsche Töchter von US-Firmen

Im Bundesinnenministerium sah man die Beteiligung der CSC Deutschland Solutions GmbH an diversen IT-Aufträgen der öffentlichen Hand bisher ausgesprochen entspannt. Das dürfte sich ändern durch das Urteil der Vergabekammer Bund zum No-Spy-Erlass. Dort ist nämlich ausgeführt, dass deutsche Töchter amerikanischer Unternehmen nach dem Patriot Act verpflichtet werden können. Was die Frage nach den Auswirkungen auf IT-Dienstleister aufwirft, die, wie z.B. CSC Deutschland, an entscheidender Stelle mitwirken bei der Entwicklung polizeilicher Informationssysteme und -Überwachungssoftware.
Wir fragen: Wer überprüft eigentlich – und wie geschieht dies – ob solche Systeme Backdoors enthalten?!

Vergabeverfahren für das PIAV-Zentralsystem

Im Beschaffungsverfahren für PIAV Operativ Zentral, das PIAV-Zentralsystem beim Bundeskriminalamt, wurden die Eignungskriterien für den Wunschkandidaten inzwischen mehrfach nachgebessert.

Mit hohen Punktzahlen wird der Bieter belohnt, der einen Umsatz von mehr als 30 Millionen € ausweisen kann und über 250 oder mehr Mitarbeiter verfügt, davon 125 oder mehr im Bereich der Softwareentwicklung. Ursprünglich verlangt war auch, dass der Kandidat Hersteller einer im polizeilichen Einsatz befindlichen ‚Standardsoftware‘ sein soll. Doch diese Anforderung, gepaart mit den nun nachgebesserten Eignungskriterien, erfüllt keine der Firmen, die bisher solche, als Standardsoftware in Frage kommende Fallbearbeitungssysteme an Polizeibehörden in Deutschland geliefert haben.

Während Insider Wetten darauf abschließen, mit welchem Schachzug sich dieses Rätsel auflösen wird, hält sich die Regierung im Bundestag äußerst bedeckt: Auf konkrete Fragen kommt vor allem heiße Luft und Selbstverständlichkeiten werden als Fortschritt verkauft.