Ohne Maas und Ziel

Drei Sitzungswochen vor Ende der Wahlperiode schlägt die Große Koalition einen weiteren Pflock ein für ihr neues Fundament der Inneren Sicherheit. Diesmal geht es um die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Ermittlungsmethoden, die von den Strafverfolgungsbehörden als unabdingbar bezeichnet werden und von Juristen, so wie vorgesehen, als verfassungswidrig. Mit der Anhörung zum Gesetzentwurf in dieser Woche ist die GroKo ihrem Ziel wieder ein Stück näher gekommen.

Die Kuckuckseier des Justizministers

Mit einem üblen Trick schiebt die Bundesregierung eine gravierende Erweiterung in ein längst laufendes Gesetzgebungsverfahren. Damit soll die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung verankert werden. Der Einsatz von Trojanern für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung würde damit zur täglichen Praxis. SPD-Justizminister Maas unterstützt ein weiteres Mal die Überwachungsphantasien, die die Unions-Innenpolitiker in ihrer Berliner Erklärung vor einem Jahr fixiert haben.

Zum Heulen: Wannacry, das BSI und der BND

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kümmert sich nur um die IT-Sicherheit der „kritischen Infrastrukturen“, der Bundesnachrichtendienst kauft und sammelt sogar Sicherheitslücken, um sie zum heimlichen Eindringen in Systeme auszunutzen. Hunderttausende von PC-Nutzern, Freiberufler, Architekturbüros, Arztpraxen, Anwaltskanzleien usw., also diejenigen, die keine eigene IT-Abteilung haben, bleiben allein und im Regen stehen. Sind die wirklich „selbst schuld?!“