Organisierte Kriminalität Bundeslagebild 2017

Das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität für 2017 beschönigt die Lage: Wo kaum mehr qualifizierte OK-Ermittler tätig sind und ein effektiver Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern nicht existiert, können keine validen Aussagen über aktuelle Aktivitäten, Bedrohungen oder den Schaden durch OK in Deutschland getroffen werden.

Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Was Sie schon immer über Gesichtserkennung wissen wollten …

Der Bundesinnenminister macht aktuell Wirbel um die Gesichtserkennung. Damit SIE besser informiert sind als der Minister, hier die wichtigsten Fakten zur Funktionsweise, den Möglichkeiten, den (vielen) Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das wirklich funktioniert – und was ja möglicherweise hinter dem politischen Wunsch nach Videoüberwachung und Gesichtserkennung steckt – vor allem, wenn ihn Minister vom Schlage eines De Maizière bzw. Herrmann vortragen …

Vorratsdatenspeicherung am Ende – Gefahrenabwehr durch die Polizei damit auch?!

Die Entscheidung des OVG NRW ist der Anfang vom Ende für die Vorratsdatenspeicherung 2.0. Begründet ausführlich Ulf Buermeyer im Heise Newsticker. Das wirft „die Terrorismusbekämpfung massiv zurück“, behauptet dagegen die Polizeigewerkschaft GDP. Wäre es für eine wirksame Abwehr terroristischer Gefahren nicht viel wichtiger, die IT-Ausstattung der Polizei endlich leistungsfähig zu machen und Polizei personell und finanziell besser auszustatten?!

Ohne Maas und Ziel

Drei Sitzungswochen vor Ende der Wahlperiode schlägt die Große Koalition einen weiteren Pflock ein für ihr neues Fundament der Inneren Sicherheit. Diesmal geht es um die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Ermittlungsmethoden, die von den Strafverfolgungsbehörden als unabdingbar bezeichnet werden und von Juristen, so wie vorgesehen, als verfassungswidrig. Mit der Anhörung zum Gesetzentwurf in dieser Woche ist die GroKo ihrem Ziel wieder ein Stück näher gekommen.

Die Kuckuckseier des Justizministers

Mit einem üblen Trick schiebt die Bundesregierung eine gravierende Erweiterung in ein längst laufendes Gesetzgebungsverfahren. Damit soll die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung verankert werden. Der Einsatz von Trojanern für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung würde damit zur täglichen Praxis. SPD-Justizminister Maas unterstützt ein weiteres Mal die Überwachungsphantasien, die die Unions-Innenpolitiker in ihrer Berliner Erklärung vor einem Jahr fixiert haben.

Science-Fiction-Visionen des Bundesinnenministers

Mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen und „intelligente Systeme“ mit Gesichtserkennung – dieses alte Rezept holte Bundesinnenminister de Maizière als angebliches Heilmittel im Kampf gegen den Terror nun wieder aus der Trickkiste. Wir haben uns angesehen, was Gesichtserkennungssysteme heute zu leisten imstande sind. Und haben dem Bundesinnenministerium einige Fragen gestellt. Beides lässt nicht erkennen, wie terroristische Anschläge durch Gesichtserkennung früher erkannt oder verhindert werden. Statt dessen sind jedoch andere – bedenkliche – Schlussfolgerungen über die eigentlichen Absichten des Ministers möglich …