Vorgangsbearbeitung der Polizei: Wie Strafanzeigen nach ‚Silvester in Köln‘ gezählt werden

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Die Zahl der Strafanzeigen nach den Ereignissen von Köln lag am Freitag abend bei 170. Am gestrigen Samstag waren es dann schon 379. Für die Ermittlung und Aufklärung ist eine Ermittlungsgruppe „Neujahr“ zuständig, die „aus über 100 erfahrenen Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten besteht“ [1].
Die ‚Welt‘ hat nach dem Grund der starken Zunahme gefragt. Viele Strafanzeigen seien bei anderen Dienststellen erstattet worden und könnten erst jetzt durch die personell verstärkte Ermittlungsgruppe abgearbeitet werden, lautete die Antwort der Polizei [2].

Strafanzeige aufnehmen – eine Aufgabe polizeilicher Vorgangsbearbeitungssysteme

Da stellt man sich die Frage nach der informationstechnischen Ausstattung der Polizei. Bisher waren wir davon ausgegangen, dass Strafanzeigen auf jeder Polizeidienststelle im landeseigenen Vorgangsbearbeitungssystem (VBS), also elektronisch, erfasst werden. Zumindest alle Strafanzeigen, die bei irgendeiner Polizeidienststelle in NRW aufgenommen wurden, müssten also in diesem System gespeichert sein. Es sollte dann möglich sein, quasi auf Knopfdruck von diesem System zu erfahren, wie viele Strafanzeigen zu einem Tatzeitraum (Silvesternacht) und einem Ereignisort (Köln Hauptbahnhof) vorliegen. Zumindest ist zu hoffen, dass das VBS in NRW solche simplen Abfragen beantworten kann. Wenn ja, wäre der Zuwachs an Strafanzeigen, die der Ermittlungsgruppe inzwischen bekannt sind, nur damit zu erklären, dass diese Anzeigen in anderen Bundesländern bzw. bei der Bundespolizei aufgenommen wurden.

Update am 21.01.2016 / 17:00 Uhr

Sprecher der Polizei Köln und des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste in NRW haben geholfen, etwas mehr Klarheit in diese Fragen zu bekommen. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.
Hier sind die Einzelheiten:
Direkt „elektronisch“, im Vorgangsbearbeitungssystem IGVP der Polizei NRW landen die Strafanzeigen, die von einem Polizeibeamten in NRW bzw. auf einer NRW-Polizeidienststelle erfasst werden.
Alle anderen Strafanzeigen müssen nach Sichtung durch NRW-Polizeibeamte von diesen manuell in das Vorgangsbearbeitungssystem eingepflegt werden. Das gilt insbesondere für diese Strafanzeigen …

  • online durch Betroffene auf der Webseite der Polizei NRW (siehe https://service.polizei.nrw.de/anzeige eingereichte Anzeigen und
  • Strafanzeigen, die bei den Dienststellen anderer Polizeibehörden erstattet wurden, also insbesondere solche der Bundespolizei und der anderen Bundesländer

Abfragen und einfache Auswertungen im Vorgangsbearbeitungssystem IGVP kann jeder im System zugelassene und ausreichend geschulte Nutzer (Polizeibeamte) durchführen, sagte man uns. Für komplexere Auswertungen müssten relevante Informationen aus dem Vorgangsbearbeitungssystem in das landeseigene Fallbearbeitungssystem übertragen werden. Das ist in Nordrhein-Westfalen CASE, ein Derivat des Fallbearbeitungssystems RSCase der Rola Security Solutions GmbH. Zwischen Vorgangs- und Fallbearbeitungssystem gibt es derzeit anscheinend keine Schnittstelle zur einfachen, elektronischen Übernahme relevanter Informationen. Sollte diese Aussage zutreffen, bedeutet dies erheblichen Mehraufwand für die Polizei durch die notwendige Mehrfach-Erfassung. Vor allem aber einen hohen Zeitverlust, weil erst dann kriminalistisch relevante Auswertungen begonnen werden können, wenn die relevanten Grundinformationen im Fallbearbeitungs- und Auswertesystem zur Verfügung stehen.

Die Situation in Nordrhein-Westfalen scheint kein Einzelfall zu sein. Sie bestätigt unsere Beobachtung [3], dass die Informationslandschaft der Polizei in Deutschland den Schären vor der schwedischen Küste ähnelt.

Schären / Reichmann
(C) Reichmann

Für die Leistungsfähigkeit einer durch Polizeiknappheit ohnehin überforderten Polizeiorganisation sind solche eklatanten technischen Mängel ein weiteres, fatales, negatives Alarmzeichen.

Kein gemeinsamer Datenpool aller Polizeibehörden, um zeitnah wichtige Ereignisse zu speichern und auszutauschen

Hinzu kommt, dass jede Landes- und Bundespolizeibehörde ihr eigenes VBS hegt und pflegt. Es gibt auch keinen gemeinsamen Informationspool aller Landes- und Polizeibehörden, in dem zeitnah (sic!) eingestellt werden kann, wann, wo, was passiert ist. Öffentlichkeit und Medien werden also auch in Zukunft darauf warten müssen, ob und wann eine Ermittlungsgruppe ausreichend verstärkt worden ist, um überhaupt erst einmal Strafanzeigen bzw. Ereignismeldungen zusammen zu tragen.

Bei der Geschwindigkeit, mit der bisher gemeinsam genutzte Informationssysteme in den Polizeibehörden von Bund und Ländern konzipiert, beauftragt, entwickelt und in Betrieb genommen wurden, ist es nicht verfehlt, den Wirkbetrieb für ein solches System für das Jahr 2030 oder noch später zu erwarten. PIAV, der polizeiliche Informations- und Analyseverbund liefert für das Schneckentempo polizeilicher IT-Fortenwicklung ein fortdauerndes, trauriges Anschauungsbeispiel.

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Quellen zu diesem Beitrag

[1]   POL-K: 160109-3-K Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof – Aktueller Ermittlungsstand, 09.01.2016, 16:32, Polizei Köln
http://www.presseportal.de/print/3220633-print.html?type=polizei

[2]   So erklärt die Polizei 200 neue Strafanzeigen, 09.01.2016, Die Welt
http://www.welt.de/politik/deutschland/article150811301/So-erklaert-die-Polizei-200-neue-Strafanzeigen.html

[3]   Über Polizei, ihre Informationen und Informationssysteme, 15.11.2015, POLICE-IT