BOS-Digitalfunk: Verständigung ist Glückssache

Als ob Polizei nicht genug Probleme hätte – vor allem bei herausragenden Einsatzlagen, wie Silvester in den Großstädten oder der Amoklage im Sommer in München. Doch was die Kommunikation und Zusammenarbeit eigentlich verbessern sollte – der BOS-Digitalfunk – erweist sich als weitere Quelle von Problemen innerhalb der Polizei und zwischen Polizei und Rettungsdiensten. Auch von großen Einsatzlagen in jüngster Zeit – Silvester in Berlin und der Amoklage in München – wurden wieder erschreckende Beispiele bekannt:

Massive Störungen im Polizeifunk in der Silvesternacht in Berlin

Das berichtete am Neujahrstag 2017 die Berliner Morgenpost [1]. Ursache für die Störungen war dem Anschein nach ein Softwarefehler, der zur Fehlfunktion der so genannten Statustaste an den BOS-Funkgeräten sorgte. Dabei handelt es sich um eine Art Funktionstaste, die mit bestimmten Kurzmeldungen vorbelegt ist, wie z.B. „Notruf“, „Einsatzbereit“ oder „Einsatzbearbeitung auf der Dienststelle“ etc. Diese Tastenfunktionen spielten in der Silvesternacht verrückt: Da wurden Kurzmeldungen ohne Zutun des Bedieners an die Einsatzleitstelle geschickt, tatsächlich ausgelöste Kurzmeldungen kamen bei der Einsatzleitstelle nicht an oder es wurden andere Kurzmeldungen abgesetzt, als vom Bediener veranlasst. Über mehrere Stunden kam es dadurch zu verzögerter Übermittlung zwischen Streifenbeamten und Einsatzleitstelle und es war eine Vielzahl von Rückfragen notwendig, um zu klären, wer was an wen senden wollte.

Dieses Kommunikationsproblem ist neu und verschlimmert die Situation mit dem BOS in der Hauptstadt: Denn zwei altbekannte Probleme sind nach wie vor ungelöst:

  • Mangelnde „Objektversorgung“ von großen Immobilien, wie z.B. der Charité ist verantwortlich dafür, dass Polizei und Rettungsdienste innerhalb solcher Gebäude keinen Kommunikation mit Einsatzleitstellen oder Kollegen außerhalb des Objekts haben. Dies zeigte sich im Juli 2016 im Benjamin-Franklin-Klinikum in Berlin-Steglitz, wo ein Arzt von einem Patienten erschossen wurde. Benjamin Jendro, Pressesprecher der Polizeigewerkschaft GDP berichtet: „Sechs Kollegen standen eine Stunde im zweiten Stock herum und haben nur Bruchstücke des Funkverkehrs hören können“. Die Einsatzkräfte wussten nicht, was ihre Kollegen machten, weitere Täter hätten davon profitieren können.
  • Daneben weist Berlin Funklöcher von der Größe ganzer Kleinstädte auf, wie seit Jahren bekannt ist. Wir hatten in diesem Artikel [2] darüber berichtet. Um das Projekt möglichst billig zu rechnen, wurden viel zu wenige BOS-Basisstationen (=Funkmasten) installiert. Während in der österreichischen Bundeshauptstadt Wien 150 Masten installiert sind für eine Fläche von 415 Quadratkilometern, glaubte man in Berlin für eine mehr als doppelt so große Fläche (890 qm) und mehr als doppelt so viele Einwohner (3,5 Mio) mit 52 Basisstationen auszukommen. Die von Fachleuten seit Jahren geforderte Nachrüstung lässt jedoch nach wie vor auf sich warten.

Während des Amoklaufs in München fiel der Digitalfunk minutenlang aus

Auch bei einem der größten Einsätze des letzten Jahres in der bayerischen Landeshauptstadt – dem Amoklauf eines Jugendlichen im Sommer 2016 – kam es zu gravierenden Störungen im Funkverkehr der Polizei. Das ergibt sich aus einem internen Bericht des Polizeipräsidiums München an das bayerische Innenministerium, aus dem u.a. der Bayerische Rundfunk [3] zitiert. Auch hier war es hauptsächlich die mangelhafte Objektversorgung, die Polizisten dazu zwang, im Einsatzfall mit ihren privaten Handys zu kommunizieren. So gab es während des Amoklaufs z.B. keinen stabilen Empfang am eigentlichen Tatort, also innerhalb des Olympia-Einkaufszentrums. Ebenso wenig im Parkhaus, in dem sich der Täter längere Zeit aufgehalten hat. Und auch nicht im Stachus („Karlsplatz“)-Untergeschoss, von dem es zeitweise hieß, dass dort Unbekannte mit Waffen unterwegs seien.

Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, beschweren sich Polizisten schon seit langem über Funkstörungen in vielen größeren Gebäuden, in der U-Bahn, sowie am Flughafen. Und berichten von Problemen auch bei anderen Großeinsätzen, wie z.B. der alljährlichen Münchner Sicherheitskonferenz.

Das ist umso mehr bemerkenswert, als seitens der Bundesregierung und der bayerischen Landesregierung keine Kosten und Mühen gescheut wurden, um ein Hochtal im Wetterstein, das neben etlichen Kühen, Schafen und Ziegen das Fünf-Sterne-Hotel Schloss Ellmau und ein weiteres Top-Hotel beherbergt, für die zwei Tage des G7-Gipfels im Juni 2015 ohne Rücksicht auf Aufwand und Kosten mit BOS-Digitalfunkversorgung auszustatten.

Gerhard Eck, der zuständige Staatsekretär im bayerischen Innenministerium und Leiter der Projektgruppe Digitalfunk sieht die jüngsten Problemmeldungen ziemlich entspannt: „Von längeren Störungen“, erklärte er gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, sei ihm „nichts bekannt“.

Mangelhafte Objektversorgung – Konstruktionsfehler des BOS-Digitalfunks

Die Folgen einer unzureichenden Objektversorgung sind überall in Deutschland zu spüren. Dahinter steckt offenbar ein Konstruktionsfehler des System BOS-Digitalfunk an sich. Denn in einem Verwaltungsabkommen von 2007 haben sich Bund und Länder zwar auf die Teilung der Verantwortung und Lasten für den Aufbau der Flächenversorgung geeinigt. Außen vor blieb dabei jedoch ein technisches Detail mit erheblicher Folgewirkung: Die Tatsache nämlich, dass zahlreiche öffentliche Gebäude und Verkehrswege in Tunneln von einer Größe und Bauart sind, dass die Funksignale der nächsten BOS-Basisstation dorthin nicht vordringen. Dicke Mauern von Bahnhöfen, von denen viele vor 1900 gebaut wurden, Stahlbeton von modernen Bauten, Tunnel, die zig Meter unter der Erde liegen und metallbedampfte Fenster schwächen die Funkwellen ganz erheblich. Es ist daher notwendig, diese Tunnel, Bahnhöfe, Einkaufszentren, Schulen und Universitäten, Klinikkomplexe u.v.m. mit Verstärkern für die Funksignale auszurüsten. Im Technik-Deutsch heißt das Ganze ‚Objektversorgung‚ und ist auch technisch alles andere als ein unlösbares Problem. Flughafenbetreiber, wie z.B. in Düsseldorf, haben ihre Liegenschaften längst fit gemacht für den Funkverkehr der Polizei und Rettungskräfte im Inneren. Und zwar auf eigene Kosten.

Problematisch ist vielmehr, dass „eine allgemeine bundesweit einheitliche Rechtsverpflichtung der Betreiber zur Objektfunkversorgung bis heute nicht existiert“, wie uns der Pressesprecher des Bundesverkehrsministeriums wissen ließ. Und dass es Betreiber gibt, die die Frage der Finanzierung ganz offensichtlich vor die Lösung des Sicherheitsproblems stellen. Das führt dann dazu, dass ein Objektbetreiber, wie z.B. die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaft DB Station&Service AG (Slogan: „Wir bauen und betreiben Bahnhöfe“) offenbar frei entscheiden kann, ob, wann und wie er seine entsprechenden Objekte BOS-Digitalfunk-tauglich ausrüstet. Allein die 21 Bahnhöfe der Kategorie 1 der Deutschen Bahn werden durchschnittlich pro Tag von knapp 4 Millionen Reisenden genutzt, das ist die Hälfte aller Reisenden überhaupt. Mehr Videoüberwachung, wie sie der Bundesinnenminister vor wenigen Tagen wieder gefordert hat, dürften jedem einzelnen Passagier ziemlich egal sein, wenn er wüsste, dass im Unglücks- oder Anschlagsfall noch nicht einmal sichergestellt ist, dass Polizeikräfte im Gebäude funken und Rettungskräfte koordiniert in den Einsatz gebracht werden können. Man stelle sich vor, welches Inferno in einem solchen Fall in einem großen Bahnhof, wie München, Frankfurt, Köln oder Dortmund entsteht.

Notstromversorgung für den BOS-Digitalfunk für ganze zwei Stunden sichergestellt

Und das ist noch nicht alles: Gerade das Bundesinnenministerium, in dessen Geschäftsbereich die bundesweit verantwortliche ‚Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben‘ angesiedelt ist, wird ja nicht müde, vor den Folgen eines möglichen Cyberangriffs auf kritische Infrastrukturen zu warnen. Stromversorger sind ein wesentlicher Teil dieser kritischen Infrastruktur. Man sollte also annehmen, dass die zentralen Systemkomponenten für den BOS-Digitalfunk von Polizei und Rettungsdiensten gesondert gesichert sind, vor allem gegen länger andauernde Stromausfälle. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), eine weitere Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI, empfiehlt dafür eine flächendeckende Mindestversorgung für den Zeitraum von drei vollen Tagen.

Die Wirklichkeit sieht allerdings auch hier anders aus: Für ganze zwei Stunden ist derzeit die „Ersatzstromversorgung aller systemrelevanten Komponenten des Digitalfunks“ gewährleistet. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung vom 09.12.2016 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion [4]. Eine „flächendeckende Mindestversorgung … für mindestens 72 Stunden befindet sich in der Umsetzung“ heißt es ganz entspannt aus dem BMI.

Kein Projektleiter eines ähnlich systemrelevanten Projekts in der Privatwirtschaft käme mit einer solchen Laissez-Faire Haltung durch bei seinem Management. Behördenprojekte in Deutschland dagegen können sich Verzögerungen um Jahre leisten, ein Überschreiten der Budgetansätze um das Mehrfache, sowie eklatante Funktions- und Sicherheitslücken und es passiert – NICHTS! Das Wursteln geht einfach weiter. Persönliche Verantwortung und Haftung sind Fremdworte in diesem Bereich. Wie lange kann bzw. will sich die Gesellschaft diese Haltung noch leisten?

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Quellen

[1]   Massive Störungen im Polizeifunk in der Silvesternacht, 01.01.2017, Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/berlin/article209142899/Massive-Stoerungen-im-Polizeifunk-in-der-Silvesternacht.html

[2]   ’Funklöcher von der Fläche ganzer Kleinstädte – in Berlin‘ in ‚Funkstörungen – wenn 4 Millionen Menschen täglich reisen‘, 17.087.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/funkstoerungen-wenn-4-millionen-menschen-taeglich-reisen

[3]   Polizei-Digitalfunk doch nicht so zuverlässig?, 19.10.2016, BR24
http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/polizeifunk-digital-bayern-100.html

[4]   Antwort auf Frage 18 in ‚Elektromagnetische Verträglichkeit‘, Antwort der Bundesregierung vom 09.12.2016 (DBT-Drs 18/10598) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810598.pdf

3 Gedanken zu „BOS-Digitalfunk: Verständigung ist Glückssache“

  1. Nach der Entscheidung pro TETRA wurde keinerlei Plan B mehr mit geführt und ein Maximum an vollendeten Tatsachen geschaffen. Es wurde versprochen, dass mit 4500 Basisstationen eine deutschlandweit gute Abdeckung erreicht sein wird. Ziemlich unprofessionell war es, dass überall ein möglichst vollständiger Rollout gefahren wurde unter der Weigerung, die Erfahrungen der schon lange im Wirkbetrieb befindlichen Netzabschnitte zusammen mit UNABHÄNGIGEN Experten zur Kenntnis zu nehmen.

    Das Thema Resilienz wurde weitestgehend ignoriert.
    Trotz negativer Ergebnisse und Konsequenzen in Baden-Württemberg (dort meist auf Kosten der Landkreise pocsag) wird weiterhin bspw. in Bayern eine TETRA-Alarmierung versprochen – seit 2011 immer fürs nächste Jahr.

    Inzwischen hat das TETRA-BOS-Funkprojekt den BER-Flughafen und S21 weit übertroffen, ohne dass dies (abgesehen von den Rechnungshöfen) noch interessieren würde.

  2. Natürlich sind die aktuellen Betriebsbedingungen für die TETRA-BOS-Technik, d.h. den neue etablierten Digitalfunk für Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz an noch zu vielen Stellen weit weg von einer stabilen Gesamtverfügbarkeit. Dies liegt diesmal allerdings nicht am zu wolkigen Gesamtkonzept, an grundsätzlich ausgewählten Technologiekomponenten, etc.; sondern an der immer noch nicht zielführend abgeschlossenen Mindestrealisierung unter Sparzwängen (Zuwenig aufgebaute Funkzellen mit dadurch zu großen Antennenabständen und Lastreserven), fehlenden Rechtsvorschriften oder punktuell erforderlichen Umrüstungszuschüssen (für seit Jahrzehnten bestehende analoge BO-Objektfunkanlagen für ausschließlich anforderungsberechtigte Feuerwehren ohne Sofortverpflichtungen u.a. für die Deutsche Bahn als Bundesunternehmen); in Verbindung mit viel zu wenig taktischer und technologischer TETRA-Betriebsexpertise (oder auch öffentlich fehlender Transparenz für klare Zuständigkeiten oder Umsetzungsverantwortungen), aber weiterhin ungebrochenem Auftreten (Egomanen, Schwafler, Vertuscher, rückgradlose Radfahrer, sowie auf Karriere bedachten Aufsteigertypen) bei weitgehender Ahnungslosigkeit in der ministeriellen oder sachbearbeitenden Etappe!
    Zusätzlich zum hoffentlich objektiven Vergleich der aktiven Anzahl von TETRA-Funkzellen zwischen dem Stadtgebiet von Wien und Berlin, wird daran erinnert; das mit über 20.000 Antennenstandorten für nur einen bundesdeutschen Mobilfunkbetreiber (ohne Micro- und Pico-Zellen zur Gebäudeabdeckung!) natürlich eine andere Funkabdeckung bzw. Anbindungserreichbarkeit möglich wird, als mit nur 4.500 TETRA-BOS-Standorten.
    Für das Thema Stromversorgung unter Krisenbedingungen fühlt sich doch bei anderen staatstragenden Notwendigkeiten auf der politischen Führungsebene auch kein Behördenreferat bzw. Ministerielle für zuständig. Wenn hochrangige Politiker sich immer noch in der viel zu laschen Öffentlichkeit ständig ohne Konsequenzen aus klar erkennbarer Verantwortung schleichen, warum soll es auf der Etappe ohne Risiko für die eigene Beförderung auf den nächsthöheren Dienstposten anders zugehen?

    Eine räumlich dichtere Funkabdeckung mit parallel noch längeren Notstromversorgungszeiträumen kosten nämlich mehr (Steuer-)Geld (permanente Betriebskosten im jeweils tangierten Bundesland), welches kaum nur nach ausschließlich plakativen Forderungen vor öffentlichen Fernsehmikrofonen ausgaberelevant umgeschichtet wird.
    Macht ja gar nichts, wenn etwa Ende 2018 nach finaler Umstellung der heutigen ISDN-Telefonvermittlung auf die IP-Telefonie (VoiP) via Internet bei lokalen Stromausfällen dort auch nicht mehr der Polizei- oder Feuerwehrnotruf (110/112) kontaktiert werden kann. Dadurch gleichzeitig ausbleibende Beschwerden aus der Bevölkerung lassen doch vermuten, das alles weiterhin in Ordnung ist. Oder?
    Was nützen hochmoderne Smartphones, wenn bei nahezu sämtlichen Mobilfunkantennenstandorten (und auf der Anbindungsebene zur nächsten Vermittlung bzw. MSC-Standorten) mit ebenfalls lokal fehlenden Notstromversorgungen nach mehreren Minuten keine alternative Alarmierungs- oder Abstimmungsmöglichkeit zwischen privaten Handys von z.B. Polizeibeamten mehr möglich ist? Richtig; das konnte doch keiner so voraussetzen, oder war doch nicht wirklich wahrscheinlich! Na dann können wir uns ja wieder beruhigt hinlegen, weil ja in solchen Fällen auch keine Vorratsdatenspeicherung mehr erforderlich ist und behördliche Einzel- bzw. fallweise Fahndungsmaßnahmen bis auf weiteres zwangsweise warten müssen.
    Ach ja noch zu ausgebliebenen oder verfälschten TETRA-Statusmeldungen um die Jahreswende 2016/2017. Hier scheint es an der unzureichenden (unter Last wirklich geprüften) IT-Umsetzung bzw. betriebsstabilen Systemkopplung (TETRA-Funknetz zur Leitstellen-EDV) zu liegen. IT ist auch so ein Dauerbrenner, wo der öffentliche Dienst seit Jahrzehnten (!!!) faktisch ungeprüft und weiterhin ohne echte persönliche Konsequenzen Millione,n bzw. inzwischen Milliarden von Steuergeldern (zentrale Flüchtlingserfassung via BAMF, bundesweiter Austausch von Fahndungsinformationen, Bundeswerbeschaffungsgrundlagen Herkules, Sozialversicherungsmissbrauch, usw., usw. ) versenken darf.
    Im postfaktischen Zeitalter reicht es doch völlig aus, wenn wenigstens einmal darüber gesprochen wurde!

    • wenn ich Ihren dezenten und verständlichen Sarkasmus mal zur Seite schiebe: Das sind ja weitere Fälle eklatanten systemischen Versagens, über die zu berichten ist und über die man /frau nur berichten kann mit entsprechenden Fachkenntnissen. Sollten Sie interessiert sein: Würden wir gerne veröffentlichen (auch bei der Erstellung redaktionell unterstützen, wenn gewünscht).

      /AB

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